Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-6 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 19 436 000,00 netto (ohne Mehrwertsteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern. Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-6 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage. Honorarzone (§ 52 HOAI): III, Honorarsatz (§ 52 HOAI): Mindestsatz. Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung Der Umbauzuschlag beträgt keine % – Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-22.
Auftragsbekanntmachung (2021-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Referenznummer: V_114_750816_C_Fachplanung Tragwerksplanung
Kurze Beschreibung:
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-6 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 19 436 000,00 netto (ohne Mehrwertsteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-6 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage.
Honorarzone (§ 52 HOAI): III, Honorarsatz (§ 52 HOAI): Mindestsatz.
Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt keine % – Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-6 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 19 436 000,00 netto (ohne Mehrwertsteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-6 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage.
Honorarzone (§ 52 HOAI): III, Honorarsatz (§ 52 HOAI): Mindestsatz.
Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt keine % – Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-06-22 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-25 📅
Datum des Beginns: 2021-11-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 121-320182
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-6 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 19 436 000,00 netto (ohne Mehrwertsteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-6 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 19 436 000,00 netto (ohne Mehrwertsteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-6 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage.
Honorarzone (§ 52 HOAI): III, Honorarsatz (§ 52 HOAI): Mindestsatz.
Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt keine % – Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine
Die Fraunhofer Projektgruppe Wirtschaftsinformatik- FIT-für angewandte Informationstechnik ist an den Standorten Augsburg und Bayreuth etabliert. Für die wissenschaftlich fundierte Wirtschaftsinformatikkompetenz der Projektgruppe, die für die Entwicklung von Lösungen bei der Digitalisierung Deutschlands unverzichtbar ist und eine ideale Ergänzung des breiten Themenspektrums des Fraunhofer IUK-Verbunds darstellt ist vorgesehen, einen Neubau mit speziellen Forschungseinrichtungen (z. B. Werkstätten- und Software- Labore, Schowrooms, Präsentations- und Seminarfächen, Co-Working- Spaces, Kreativ- und Experimentierumgebungen, Teststrecken für Roboter- und a.m.) zu errichten. Damit die Forschungsaktivitäten im (z. B.
Die Fraunhofer Projektgruppe Wirtschaftsinformatik- FIT-für angewandte Informationstechnik ist an den Standorten Augsburg und Bayreuth etabliert. Für die wissenschaftlich fundierte Wirtschaftsinformatikkompetenz der Projektgruppe, die für die Entwicklung von Lösungen bei der Digitalisierung Deutschlands unverzichtbar ist und eine ideale Ergänzung des breiten Themenspektrums des Fraunhofer IUK-Verbunds darstellt ist vorgesehen, einen Neubau mit speziellen Forschungseinrichtungen (z. B. Werkstätten- und Software- Labore, Schowrooms, Präsentations- und Seminarfächen, Co-Working- Spaces, Kreativ- und Experimentierumgebungen, Teststrecken für Roboter- und a.m.) zu errichten. Damit die Forschungsaktivitäten im (z. B.
Mobilitätssektor, Energiesektor, Smart Cities; Finanzsektor) auf höchstem Niveau ausgeführt werden können. Für die Realisierung des Gebäudes (21Mio) mit EA (3 Mio) sind 24 Mio. EUR aus 25 % Bundes- 25 % Landes- und 50 % EFRE Mitteln vorgesehen.
Die Maßnahme mit ca. 2 083 m
Der Neubau ist in Nachbarschaft zum bestehenden FhG IPA zu realisieren. Das Grundstück in Bayreuth bereits vorhanden.
Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume (HOAI)
Für ein Institutsgebäude als Neubau für das Fraunhofer-FIT in Bayreuth im Rahmen einer Zuwendungsmaßnahme nach RZBau.
Bei dem Neubau handelt es sich um eine Arbeitsstätte für 148 Mitarbeitende. Öffentlicher Parteiverkehr ist nicht vorgesehen.
Der benötigte Flächenbedarf wurde auf ca. 2 083 qm Nutzfläche 1-6 geschätzt. Es wird ein wirtschaftliches Verhältnis von BGF zu NF und von BRI zu NF erwartet.
Überwiegend sollen Büroräume, Seminarräume, Besprechungsräume, IT-Server-Räume sowie -in geringem Umfang-Laborflächen geschaffen werden. Darüber hinaus sind Flächen für Demonstration, Lager, Archiv und Sozialräume vorgesehen.
Schwerpunkt: Büro- oder büroähnliche Nutzung/Software-Entwicklung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 274 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich die spätere Beauftragung folgender optionaler Leistungen vor: Beauftragung eines weiteren Bauabschnitts auf dem Baufeld. Beauftragung von Planung von Erstausstattung/Hook-Up von Geräten.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäische Union/Investition in Bremens Zukunft/Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
Zusätzliche Informationen: Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universitätsstrasse 9
95444 Bayreuth
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Berechtigung zur Erbringung der Leistung gem. § 43 Abs. 1 VGV,
— Angabe der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 oder 2 VGV.
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Mindestjahresumsatz gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VGV,
— Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VGV.
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Mindeststandards: Siehe Auftragsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— vorgesehene Vergabe von Unteraufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VGV,
— Durchführung von Zuwendungsbau gem. § 75 Abs. 4 VGV,
— Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe und Komplexität gem. § 75 Abs. 5,
— Freie Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VGV,
— Referenzschreiben im Sinne eines Zeugnisses vom Auftraggeber.
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Mindeststandards:
Siehe Vergabeunterlagen
Die Teilnahme von „jungen Büros“ ist möglich,. Die genaueren Bedingungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen unter 5.9.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Siehe III.1.1)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Begrenzung der Zahl von Bewerbern für die Stufe 2 (Verhandlungsverfahren) wird
In folgenden Schritten geprüft und bewertet:
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb (Bewerbung)
1. Prüfung der Ausschlusskriterien (Nr. 2. des Bewerbungsbogens)
— Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 7 VGV.
2. Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 3. des Bewerbungsbogens und III.1.1 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt)
— Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften Gem. § 43 VGV,
— Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VGV.
3. Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 4. des Bewerbungsbogens und III.1.2 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt)
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VGV.
4. Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 5. des Bewerbungsbogens und III.1.3 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt)
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VGV.
5. Ermittlung der Rangfolge (Nr. 6. des Bewerbungsbogens und II.2.9 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt)
Durch Berechnung der Einzelpunkte x Gewichtung = Gesamtpunktzahl der Bewerbung
Die Gewichtung der Auswahlkriterien ist im Bewerbungsbogen angegeben.
Die zu erreichende Mindestpunktzahl für die 2. Stufe ergibt sich aus der Rangfolge nach Auswertung der Auswahlkriterien (Stufe 1 Nr. 5.)
Erreichen mehr Bewerber die notwendige Mindestpunktzahl, als höchstens in die 2. Stufe übernommen werden können, so wird unter den Bewerbern, welche genau die Mindestpunktzahl erhalten haben, ein Losverfahren gem. § 75 Abs. 6 VGV durchgeführt.
Stufe 2: Verhandlungsverfahren (Vergabegespräch)
Den nach der Stufe 1 verbleibenden Bewerbern wird die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Aufgabenbeschreibung von der Vergabestelle übermittelt. Die Erstangebote sind fristgerecht über die Vergabeplattform einzureichen.
Im Rahmen des Präsentationstermins werden die Erstangebote nach den in der Aufgabenstellung (Einladung) bekannt gegebenen Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bewertet und der Zuschlag erteilt.
Termin des Vergabegesprächs: voraussichtlich KW 40/2021
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-08-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-29 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erkennen der Projektanforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Freie Darstellung der Herangehensweise bei vergleichbaren Projekten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation und zeitliche Abfolge der Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Instrumente zur Einhaltung von Kosten und Terminen
Aus dem Bewerbungsgespräch gewonnene Eindrücke hinsichtlich des vorgesehenen Projektleiters Planung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aus dem Bewerbungsgespräch gewonnene Eindrücke hinsichtlich der vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters
Erwartete Zusammenarbeit mit Auftraggeber, Nutzer und Projektbeteiligten
Gesamteindruck der Präsentation
Kostenkriterium (Name): Festpreisvertrag
Kostenkriterium (Gewichtung): 0
Nach § 9 der VGV haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal der der Deutschen e-Vergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de frei abgerufen werden.
Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Bescheinigungen an die Vergabestelle zu senden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum unter IV.2.2) angegebenen Schlusstermin als Bewerbung über die Deutsche eVergabe eingereicht werden. Eine Einreichung als Anlage zu einer Nachricht ist nicht zulässig.
Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Quelle: OJS 2021/S 121-320182 (2021-06-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-6 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 19.436.000,00 netto (ohne Mehrwertsteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
|
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-6 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage.
|
Honorarzone (§ 52 HOAI): III, Honorarsatz (§ 52 HOAI): Mindestsatz.
I
Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
I
Der Umbauzuschlag beträgt keine % - Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-6 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 19.436.000,00 netto (ohne Mehrwertsteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
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Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-6 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage.
|
Honorarzone (§ 52 HOAI): III, Honorarsatz (§ 52 HOAI): Mindestsatz.
I
Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
I
Der Umbauzuschlag beträgt keine % - Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-6 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 19.436.000,00 netto (ohne Mehrwertsteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-6 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 19.436.000,00 netto (ohne Mehrwertsteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
I
Der Umbauzuschlag beträgt keine % - Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine
Die Fraunhofer Projektgruppe Wirtschaftsinformatik- FIT-für angewandte Informationstechnik ist an den Standorten Augsburg und Bayreuth etabliert. Für die wissenschaftlich fundierte Wirtschaftsinformatikkompetenz der Projektgruppe, die für die Ent-wicklung von Lösungen bei der Digitalisierung Deutschlands unverzichtbar ist und eine ideale Ergänzung des breiten Themenspektrums des Fraunhofer IUK-Verbunds darstellt ist vorgesehen, einen Neubau mit speziellen Forschungseinrichtungen (z.B. Werkstätten- und Software- Labore, Schowrooms, Präsentations- und Seminarfächen, Co-Working- Spaces, Kreativ- und Experimentierumgebungen, Teststrecken für Roboter- und a.m.) zu errichten. Damit die Forschungsaktivitäten im (z.B.
Die Fraunhofer Projektgruppe Wirtschaftsinformatik- FIT-für angewandte Informationstechnik ist an den Standorten Augsburg und Bayreuth etabliert. Für die wissenschaftlich fundierte Wirtschaftsinformatikkompetenz der Projektgruppe, die für die Ent-wicklung von Lösungen bei der Digitalisierung Deutschlands unverzichtbar ist und eine ideale Ergänzung des breiten Themenspektrums des Fraunhofer IUK-Verbunds darstellt ist vorgesehen, einen Neubau mit speziellen Forschungseinrichtungen (z.B. Werkstätten- und Software- Labore, Schowrooms, Präsentations- und Seminarfächen, Co-Working- Spaces, Kreativ- und Experimentierumgebungen, Teststrecken für Roboter- und a.m.) zu errichten. Damit die Forschungsaktivitäten im (z.B.
Mobilitätssektor, Energiesektor, Smart Cities; Finanzsektor) auf höchstem Niveau ausgeführt werden können. Für die Realisierung des Gebäudes (21Mio) mit EA (3 Mio) sind 24 Mio € aus 25% Bundes- 25% Landes- und 50% EFRE Mitteln vorgesehen.
Die Maßnahme mit ca .2083 m² NF , als Arbeitsstätte für 148 Mitarbeiter setzt sich wie folgt zusammen: NF1 Wohnen und Aufenthalt 60 m² ; NF 2 Büroarbeit 1499 m²; NF 3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimemnte 220 m²;NF 4 Lagern, Verteilen, Verkaufen 112 m²; NF 5 Bildung, Unterricht, Kultur 180 m²; NF 6 Heilen und Pflegen.
Die Maßnahme mit ca .2083 m² NF , als Arbeitsstätte für 148 Mitarbeiter setzt sich wie folgt zusammen: NF1 Wohnen und Aufenthalt 60 m² ; NF 2 Büroarbeit 1499 m²; NF 3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimemnte 220 m²;NF 4 Lagern, Verteilen, Verkaufen 112 m²; NF 5 Bildung, Unterricht, Kultur 180 m²; NF 6 Heilen und Pflegen.
für ein Institutsgebäude als Neubau für das Fraunhofer-FIT in Bayreuth im Rahmen einer Zuwendungsmaßnahme nach RZBau.
Der benötigte Flächenbedarf wurde auf ca. 2083 qm Nutzfläche 1-6 geschätzt. Es wird ein wirtschaftliches Verhältnis von BGF zu NF und von BRI zu NF erwartet.
Überwiegend sollen Büroräume, Seminarräume, Besprechungsräume, IT-Server-Räume sowie -in geringem Umfang- Laborflächen geschaffen werden. Darüber hinaus sind Flächen für Demonstration, Lager, Archiv und Sozialräume vorgesehen.
Schwerpunkt: Büro- oder büroähnliche Nutzung / Software-Entwicklung
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich die spätere Beauftragung folgender optionaler Leistungen vor: Beauftragung eines weiteren Bauabschnitts auf dem Baufeld. Beauftragung von Planung von Erstausstattung / Hook-Up von Geräten.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäische Union / Investition in Bremens Zukunft / Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
Zusätzliche Informationen: Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsstrasse 9, 95444 Bayreuth
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungsgesellschaft e.V.
Kontakt
Kontaktperson: C2 - Vergabestelle Bau
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).