Das Fraunhofer-Institut für Mikrotechnik und Mikrosysteme IMM, auch unter der Kurzbezeichnung „Fraunhofer IMM“ bekannt, ist eine Einrichtung der Fraunhofergesellschaft. Es hat seinen Sitz in der rheinlandpfälzischen Landeshauptstadt Mainz, seine Aktivitäten sind der angewandten Forschung und Entwicklung in den Bereichen Energie- und Chemietechnik sowie Analysesysteme und Sensorik zuzuordnen Die Forschungseinrichtung verfügt über ca. 11 000 qm Bodenfläche und 1 250 m Fensterfläche, verteilt über mehrere Etagen verteilt in Alt- und Neubau, die regelmäßig in verschiedenen Zeitabständen gereinigt werden müssen. Näheres über das Fraunhofer-Institut IMM in Mainz erfahren Sie auch im Internet, unter https://www.imm.fraunhofer.de/ Einzelheiten zum Vergabeverfahren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Referenznummer: 16036
Kurze Beschreibung:
Das Fraunhofer-Institut für Mikrotechnik und Mikrosysteme IMM, auch unter der Kurzbezeichnung „Fraunhofer IMM“ bekannt, ist eine Einrichtung der Fraunhofergesellschaft. Es hat seinen Sitz in der rheinlandpfälzischen Landeshauptstadt Mainz, seine Aktivitäten sind der angewandten Forschung und Entwicklung in den Bereichen Energie- und Chemietechnik sowie Analysesysteme und Sensorik zuzuordnen Die Forschungseinrichtung verfügt über ca. 11 000 qm Bodenfläche und 1 250 m
Näheres über das Fraunhofer-Institut IMM in Mainz erfahren Sie auch im Internet, unter https://www.imm.fraunhofer.de/ Einzelheiten zum Vergabeverfahren.
Das Fraunhofer-Institut für Mikrotechnik und Mikrosysteme IMM, auch unter der Kurzbezeichnung „Fraunhofer IMM“ bekannt, ist eine Einrichtung der Fraunhofergesellschaft. Es hat seinen Sitz in der rheinlandpfälzischen Landeshauptstadt Mainz, seine Aktivitäten sind der angewandten Forschung und Entwicklung in den Bereichen Energie- und Chemietechnik sowie Analysesysteme und Sensorik zuzuordnen Die Forschungseinrichtung verfügt über ca. 11 000 qm Bodenfläche und 1 250 m
Näheres über das Fraunhofer-Institut IMM in Mainz erfahren Sie auch im Internet, unter https://www.imm.fraunhofer.de/ Einzelheiten zum Vergabeverfahren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung📦 Fensterreinigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer-Institut IMM
Postanschrift: Carl-Zeiss-Str.18-20
Postleitzahl: 55129
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: https://www.fraunhofer.de🌏
E-Mail: benno-burghardt@ira-institut.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E63579345🌏
Eine Objektbesichtigung zur Angebotsabgabe kann nur für Los 2 in KW 15 (12. April bis 16. April), ganztags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr, in Anspruch genommen werden. Melden Sie sich bitte mindestens 3 Werktage vorher per E-Mail bei: Herrn Hartmann Hellmut-Jan.Hartmann@imm.fraunhofer.de an. Ihnen wird dann ein Termin zugewiesen und die Objektbesichtigung wird bestätigt.
Eine Objektbesichtigung zur Angebotsabgabe kann nur für Los 2 in KW 15 (12. April bis 16. April), ganztags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr, in Anspruch genommen werden. Melden Sie sich bitte mindestens 3 Werktage vorher per E-Mail bei: Herrn Hartmann Hellmut-Jan.Hartmann@imm.fraunhofer.de an. Ihnen wird dann ein Termin zugewiesen und die Objektbesichtigung wird bestätigt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Fraunhofer-Institut für Mikrotechnik und Mikrosysteme IMM, auch unter der Kurzbezeichnung „Fraunhofer IMM“ bekannt, ist eine Einrichtung der Fraunhofergesellschaft. Es hat seinen Sitz in der rheinlandpfälzischen Landeshauptstadt Mainz, seine Aktivitäten sind der angewandten Forschung und Entwicklung in den Bereichen Energie- und Chemietechnik sowie Analysesysteme und Sensorik zuzuordnen Die Forschungseinrichtung verfügt über ca. 11 000 qm Bodenfläche und 1 250 m
Das Fraunhofer-Institut für Mikrotechnik und Mikrosysteme IMM, auch unter der Kurzbezeichnung „Fraunhofer IMM“ bekannt, ist eine Einrichtung der Fraunhofergesellschaft. Es hat seinen Sitz in der rheinlandpfälzischen Landeshauptstadt Mainz, seine Aktivitäten sind der angewandten Forschung und Entwicklung in den Bereichen Energie- und Chemietechnik sowie Analysesysteme und Sensorik zuzuordnen Die Forschungseinrichtung verfügt über ca. 11 000 qm Bodenfläche und 1 250 m
Näheres über das Fraunhofer-Institut IMM in Mainz erfahren Sie auch im Internet, unter https://www.imm.fraunhofer.de/ Einzelheiten zum Vergabeverfahren.
Geschätzter Gesamtwert: 127 500 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Unterghaltsreinigung
Losnummer: 1
Geschätzter Wert ohne MwSt: 125 000 EUR 💰
Dauer: 18 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: 3 x 12 Monate
Zusätzliche Informationen:
Eine Objektbesichtigung zur Angebotsabgabe kann nur für Los 2 in KW 15 (12. April bis 16. April), ganztags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr, in Anspruch genommen werden. Melden Sie sich bitte mindestens 3 Werktage vorher per E-Mail bei: Herrn Hartmann Hellmut-Jan.Hartmann@imm.fraunhofer.de an. Ihnen wird dann ein Termin zugewiesen und die Objektbesichtigung wird bestätigt.
Eine Objektbesichtigung zur Angebotsabgabe kann nur für Los 2 in KW 15 (12. April bis 16. April), ganztags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr, in Anspruch genommen werden. Melden Sie sich bitte mindestens 3 Werktage vorher per E-Mail bei: Herrn Hartmann Hellmut-Jan.Hartmann@imm.fraunhofer.de an. Ihnen wird dann ein Termin zugewiesen und die Objektbesichtigung wird bestätigt.
Bezeichnung des Loses: Fensterreinigung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Fensterreinigung im Bestandsgebäude und Neubau erfolgt ab dem 1.OG mit Hubsteiger, Stangensystem u. ä.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 500 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Eine Objektbesichtigung zur Angebotsabgabe kann nur für Los 2 in KW 15 (12. April bis 16. April), ganztags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr, in An-spruch genommen werden. Melden Sie sich bitte mindestens 3 Werktage vorher per E-Mail bei: Herrn Hartmann Hellmut-Jan.Hartmann@imm.fraunhofer.de an. Ihnen wird dann ein Termin zuge-wiesen und die Objektbesichtigung wird bestätigt.
Eine Objektbesichtigung zur Angebotsabgabe kann nur für Los 2 in KW 15 (12. April bis 16. April), ganztags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr, in An-spruch genommen werden. Melden Sie sich bitte mindestens 3 Werktage vorher per E-Mail bei: Herrn Hartmann Hellmut-Jan.Hartmann@imm.fraunhofer.de an. Ihnen wird dann ein Termin zuge-wiesen und die Objektbesichtigung wird bestätigt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Carl-Zeiss-Straße 18-20
Carl-Zeiss-Str. 18-20
55129 Mainz
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.
Quelle: OJS 2021/S 060-151152 (2021-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Fraunhofer-Institut für Mikrotechnik und Mikrosysteme IMM, auch unter der Kurzbezeichnung „Fraunhofer IMM“ bekannt, ist eine Einrichtung der Fraunhofer-Gesellschaft. Es hat seinen Sitz in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz, seine Aktivitäten sind der angewandten Forschung und Entwicklung in den Bereichen Energie- und Chemietechnik sowie Analysesysteme und Sensorik zuzuordnen Die Forschungseinrichtung verfügt über ca. 11 000 qm Bodenfläche und 1 250 m
Näheres über das Fraunhofer-Institut IMM in Mainz erfahren Sie auch im Internet, unter https://www.imm.fraunhofer.de/ Einzelheiten zum Vergabeverfahren.
Das Fraunhofer-Institut für Mikrotechnik und Mikrosysteme IMM, auch unter der Kurzbezeichnung „Fraunhofer IMM“ bekannt, ist eine Einrichtung der Fraunhofer-Gesellschaft. Es hat seinen Sitz in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz, seine Aktivitäten sind der angewandten Forschung und Entwicklung in den Bereichen Energie- und Chemietechnik sowie Analysesysteme und Sensorik zuzuordnen Die Forschungseinrichtung verfügt über ca. 11 000 qm Bodenfläche und 1 250 m
Näheres über das Fraunhofer-Institut IMM in Mainz erfahren Sie auch im Internet, unter https://www.imm.fraunhofer.de/ Einzelheiten zum Vergabeverfahren.
Gesamtwert des Auftrags: 100463.09 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Fraunhofer-Institut für Mikrotechnik und Mikrosysteme IMM, auch unter der Kurzbezeichnung „Fraunhofer IMM“ bekannt, ist eine Einrichtung der Fraunhofer-Gesellschaft. Es hat seinen Sitz in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz, seine Aktivitäten sind der angewandten Forschung und Entwicklung in den Bereichen Energie- und Chemietechnik sowie Analysesysteme und Sensorik zuzuordnen Die Forschungseinrichtung verfügt über ca. 11 000 qm Bodenfläche und 1 250 m
Das Fraunhofer-Institut für Mikrotechnik und Mikrosysteme IMM, auch unter der Kurzbezeichnung „Fraunhofer IMM“ bekannt, ist eine Einrichtung der Fraunhofer-Gesellschaft. Es hat seinen Sitz in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz, seine Aktivitäten sind der angewandten Forschung und Entwicklung in den Bereichen Energie- und Chemietechnik sowie Analysesysteme und Sensorik zuzuordnen Die Forschungseinrichtung verfügt über ca. 11 000 qm Bodenfläche und 1 250 m
Die Fensterreinigung im Bestandsgebäude und Neubau erfolgt ab dem 1. OG mit Hubsteiger, Stangensystem u. ä..
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Carl-Zeiss-Str.18-20
in 55129 Mainz
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-02 📅
Name: hectas Facility Services Stiftung & Co. KG.
Postanschrift: Konsumstr.45
Postort: Wuppertal
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland 🇩🇪 Wuppertal, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 98567.31 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-04 📅
Name: Niederberger Rhein-Main GmbH & Co. KG
Postanschrift: Friedrich-Koenig-Str. 35
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1895.78 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB