Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8, optional Leistungsphase 9 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 26.900.000 netto (ohne Mehrwertsteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern. Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage. Honorarzone (§35 HOAI): IV, Honorarsatz (§35 HOAI): Mindestsatz Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung Der Umbauzuschlag beträgt keine % - Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: V_072_750611_A_Objektplanung Gebäude und Innenräume
Kurze Beschreibung:
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8, optional Leistungsphase 9 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 26.900.000 netto (ohne Mehrwertsteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage. Honorarzone (§35 HOAI): IV, Honorarsatz (§35 HOAI): Mindestsatz
Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt keine % - Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8, optional Leistungsphase 9 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 26.900.000 netto (ohne Mehrwertsteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage. Honorarzone (§35 HOAI): IV, Honorarsatz (§35 HOAI): Mindestsatz
Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt keine % - Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-09 📅
Datum des Beginns: 2021-11-19 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 131-347191
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8, optional Leistungsphase 9 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 26.900.000 netto (ohne Mehrwertsteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8, optional Leistungsphase 9 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 26.900.000 netto (ohne Mehrwertsteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage. Honorarzone (§35 HOAI): IV, Honorarsatz (§35 HOAI): Mindestsatz
Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt keine % - Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine.
Übergeordnetes Ziel des Forschungszentrums CPS ist die Neugestaltung der Produktion auf Basis der Anwendung von Künstlicher Intelligenz und die Realisierung einer „New Production“. Damit einher geht das Bestreben, die Stückzahl „1“ in der Serie konsequent umzusetzen und eine mitwachsende, wandlungsfähige Produktionstechnik, speziell für Start-ups und KMU zur Verfügung zu stellen.
Übergeordnetes Ziel des Forschungszentrums CPS ist die Neugestaltung der Produktion auf Basis der Anwendung von Künstlicher Intelligenz und die Realisierung einer „New Production“. Damit einher geht das Bestreben, die Stückzahl „1“ in der Serie konsequent umzusetzen und eine mitwachsende, wandlungsfähige Produktionstechnik, speziell für Start-ups und KMU zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen des Aufbaus des Forschungszentrums CPS sollen durch einen Neubau an der Nöthnitzer Straße die erforderlichen Büro-, Labor-, Werkstatt- und Lagerflächen und ein Technikum hergestellt werden.
Es ergibt sich ein Bedarf für die Unterbringung von ca. 155 Mitarbeitern. Der angesetzte Flächenbedarf in bezug auf die Nutzfläche NF 1-6 beträgt ca. 3 750 m
Zur Umsetzung des Neubaus stehen 2 nebeneinander liegende Baufelder an der Nöthnitzer Straße zur Verfügung. Zwischen den beiden Baufeldern liegt eine Kaltluftschneise, welche von oberirdischen baulichen Anlagen freizuhalten ist.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 800 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich die spätere Beauftragung folgender optionaler Leistungen vor: Beauftragung
Eines weiteren Bauabschnitts auf dem Baufeld.
Beauftragung von Planung von Erstausstattung/Hook-Up von Geräten.
Zusätzliche Informationen: Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Nöthnitzer Straße
Ecke Bergstraße
01187 Dresden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Berechtigung zur Erbringung der Leistung gem. § 43 Abs. 1 VGV,
— Angabe der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 oder 2 VGV.
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Mindestjahresumsatz gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VGV,
— Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VGV.
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Mindeststandards: Siehe Auftragsunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— vorgesehene Vergabe von Unteraufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VGV,
— Durchführung von Zuwendungsbau gem. § 75 Abs. 4 VGV,
— Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe und Komplexität gem. § 75 Abs. 5 VGV,
— Freie Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VGV,
— Referenzschreiben im Sinne eines Zeugnisses vom Auftraggeber.
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Mindeststandards: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Siehe III.1.1)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 2
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Den nach der Stufe 1 verbleibenden Bewerbern wird die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Aufgabenbeschreibung von der Vergabestelle übermittelt. Die Erstangebote sind fristgerecht über die Vergabeplattform einzureichen.
Im Rahmen eines Präsentationstermins werden die Erstangebote nach den in der Aufgabenstellung(Einladung) bekannt gegebenen Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bewertet und der Zuschlag erteilt.
Termin des Vergabegesprächs: voraussichtlich KW 41
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-09-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-19 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen sowie Herangehensweise an die gestellte Aufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erwartete Fachliche Leistung hinsichtlich architektonischer und städtebaulicher Qualität, Funktionalität, Innovation, technische Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit (Ideenkonzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgesehene Projektstruktur und zeitliche Abfolge der Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maßnahmen und Instrumente zur Einhaltung von Qualität, Kosten und Terminen
Aus dem Bewerbungsgespräch gewonnene Eindrücke hinsichtlich des vorgesehenen Projektleiters Planung
Aus dem Bewerbungsgespräch gewonnene Eindrücke hinsichtlich der vorgesehenen Objektüberwachung und der örtlichen Präsenz
Erwartete Zusammenarbeit mit Auftraggeber, Nutzer und Projektbeteiligten (Planungskoordination von beteiligten Fachplanern sowie Integration ihrer Beiträge, Besprechungsmodalitäten)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck der Präsentation / Persönlicher Eindruck des Büros
Kostenkriterium (Name): nach HOAI
Kostenkriterium (Gewichtung): 0
Nach § 9 der VGV haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal der der Deutschen e-Vergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de frei abgerufen werden.
Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Bescheinigungen an die Vergabestelle zu senden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum unter IV.2.2) angegebenen Schlusstermin als Bewerbung über die Deutsche eVergabe eingereicht werden. Eine Einreichung als Anlage zu einer Nachricht ist nicht zulässig.
Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Quelle: OJS 2021/S 131-347191 (2021-07-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8, optional Leistungsphase 9 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 26.900.000 netto (ohne Mehrwertsteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage. Honorarzone (§35 HOAI): IV, Honorarsatz (§35 HOAI): Mindestsatz
Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt keine % - Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8, optional Leistungsphase 9 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 26.900.000 netto (ohne Mehrwertsteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage. Honorarzone (§35 HOAI): IV, Honorarsatz (§35 HOAI): Mindestsatz
Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt keine % - Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine
Gesamtwert des Auftrags: 1 800 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Der Umbauzuschlag beträgt keine % - Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine
Übergeordnetes Ziel des Forschungszentrums CPS ist die Neugestaltung der Produktion auf Basis der
Anwendung von Künstlicher Intelligenz und die Realisierung einer „New Production“. Damit einher geht das
Bestreben, die Stückzahl „1“ in der Serie konsequent umzusetzen und eine mitwachsende, wandlungsfähige
Produktionstechnik, speziell für Start-ups und KMU zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen des Aufbaus des Forschungszentrums CPS sollen durch einen Neubau an der Nöthnitzer
Straße die erforderlichen Büro-, Labor-, Werkstatt- und Lagerflächen und ein Technikum hergestellt werden.
Es ergibt sich ein Bedarf für die Unterbringung von ca. 155 Mitarbeitern. Der angesetzte Flächenbedarf in
Bezug auf die Nutzfläche NF 1-6 beträgt ca. 3.750 m².
Zur Umsetzung des Neubaus stehen zwei nebeneinander liegende Baufelder an der Nöthnitzer Straße zur
Verfügung. Zwischen den beiden Baufeldern liegt eine Kaltluftschneise, welche von oberirdischen baulichen
Anlagen freizuhalten ist.
Beschreibung der Optionen:
eines weiteren Bauabschnitts auf dem Baufeld.
Beauftragung von Planung von Erstausstattung / Hook-Up von Geräten.
Zusätzliche Informationen: Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nöthnitzer Straße, Ecke Bergstraße, 01187 Dresden
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-06 📅
Name: Heinle, Wischer und Partner,
Postort: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪 Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 800 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 25
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungsgesellschaft e.V.
Kontakt
Kontaktperson: C2 - Vergabestelle Bau
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).