Das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT befasst sich mit technischen Neuerungen in den Bereichen Umwelt-, Werkstoff-, Prozess- und Energietechnik. Ziel ist es, nachhaltiges Wirtschaften, umweltschonende Technologien und innovatives Verhalten zu fördern. Unsere Intention ist die Stärkung der wirtschaftlichen Wandlungsfähigkeit. Der Institutsteil Sulzbach-Rosenberg analysiert, entwickelt, erprobt und optimiert technische Verfahren und versteht sich als Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Für industrielle und öffentliche Auftraggeber, die aus dem regionalen, nationalen und internationalen Raum kommen, werden neueste Erkenntnisse in marktfähige Technologien, Produkte und Dienstleistungen umgesetzt. Am Standort Sulzbach-Rosenberg stehen ca. 2 590 m Büros, Labore und Technikumsräume zur Bearbeitung der Forschungsaufträge zur Verfügung. Eine Außenstelle mit 5 zu reinigenden Räumen befindet sich circa 3 km von den Bestandsgebäuden entfernt und benötigt ein Fahrzeug zur Anfahrt. Adresse: An der Kläranlage 2 in 92237 Sulzbach-Rosenberg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Kurze Beschreibung:
Das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT befasst sich mit technischen Neuerungen in den Bereichen Umwelt-, Werkstoff-, Prozess- und Energietechnik. Ziel ist es, nachhaltiges Wirtschaften, umweltschonende Technologien und innovatives Verhalten zu fördern. Unsere Intention ist die Stärkung der wirtschaftlichen Wandlungsfähigkeit.
Der Institutsteil Sulzbach-Rosenberg analysiert, entwickelt, erprobt und optimiert technische Verfahren und versteht sich als Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Für industrielle und öffentliche Auftraggeber, die aus dem regionalen, nationalen und internationalen Raum kommen, werden neueste Erkenntnisse in marktfähige Technologien, Produkte und Dienstleistungen umgesetzt.
Am Standort Sulzbach-Rosenberg stehen ca. 2 590 m
Das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT befasst sich mit technischen Neuerungen in den Bereichen Umwelt-, Werkstoff-, Prozess- und Energietechnik. Ziel ist es, nachhaltiges Wirtschaften, umweltschonende Technologien und innovatives Verhalten zu fördern. Unsere Intention ist die Stärkung der wirtschaftlichen Wandlungsfähigkeit.
Der Institutsteil Sulzbach-Rosenberg analysiert, entwickelt, erprobt und optimiert technische Verfahren und versteht sich als Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Für industrielle und öffentliche Auftraggeber, die aus dem regionalen, nationalen und internationalen Raum kommen, werden neueste Erkenntnisse in marktfähige Technologien, Produkte und Dienstleistungen umgesetzt.
Am Standort Sulzbach-Rosenberg stehen ca. 2 590 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung📦 Fensterreinigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Amberg-Sulzbach🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: IRA Institut im Auftrag der Fraunhofer-Gesellschaft e. V.
Postanschrift: An der Maxhütte 2
Postleitzahl: 92237
Postort: Sulzbach-Rosemberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.fraunhofer.de🌏
E-Mail: benno-burghardt@ira-institut.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E32294635🌏
Eine Objektbesichtigung zur Angebotsabgabe kann für Los 1 und 2 in KW 12 (ab 22. März bis 26. März 2021) in Anspruch genommen werden. Melden Sie sich bitte mindestens 5 Tage vorher per E-Mail bei Herrn Helmut Heinl helmut.heinl@umsicht.fraunhofer.de an, ihnen wird dann ein Termin zugewiesen und die Ob-jektbesichtigung wird bestätigt.
Das Prozedere ist „Pandemiebedingt“ zeitaufwändiger: Für jeden Besucher muss eine schriftliche Genehmigung durch die Institutsleitung eingeholt werden; danach erhält diese Person die „UMSICHT-Corona-Mail“. Erst dann kann ein Termin mit dieser Person vereinbart werden. Vorlaufzeit mind. 5 Werktage. Zur Objektbesichtigung sind maximal 2 Personen zugelassen.
Eine Objektbesichtigung zur Angebotsabgabe kann für Los 1 und 2 in KW 12 (ab 22. März bis 26. März 2021) in Anspruch genommen werden. Melden Sie sich bitte mindestens 5 Tage vorher per E-Mail bei Herrn Helmut Heinl helmut.heinl@umsicht.fraunhofer.de an, ihnen wird dann ein Termin zugewiesen und die Ob-jektbesichtigung wird bestätigt.
Das Prozedere ist „Pandemiebedingt“ zeitaufwändiger: Für jeden Besucher muss eine schriftliche Genehmigung durch die Institutsleitung eingeholt werden; danach erhält diese Person die „UMSICHT-Corona-Mail“. Erst dann kann ein Termin mit dieser Person vereinbart werden. Vorlaufzeit mind. 5 Werktage. Zur Objektbesichtigung sind maximal 2 Personen zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT befasst sich mit technischen Neuerungen in den Bereichen Umwelt-, Werkstoff-, Prozess- und Energietechnik. Ziel ist es, nachhaltiges Wirtschaften, umweltschonende Technologien und innovatives Verhalten zu fördern. Unsere Intention ist die Stärkung der wirtschaftlichen Wandlungsfähigkeit.
Das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT befasst sich mit technischen Neuerungen in den Bereichen Umwelt-, Werkstoff-, Prozess- und Energietechnik. Ziel ist es, nachhaltiges Wirtschaften, umweltschonende Technologien und innovatives Verhalten zu fördern. Unsere Intention ist die Stärkung der wirtschaftlichen Wandlungsfähigkeit.
Der Institutsteil Sulzbach-Rosenberg analysiert, entwickelt, erprobt und optimiert technische Verfahren und versteht sich als Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Für industrielle und öffentliche Auftraggeber, die aus dem regionalen, nationalen und internationalen Raum kommen, werden neueste Erkenntnisse in marktfähige Technologien, Produkte und Dienstleistungen umgesetzt.
Der Institutsteil Sulzbach-Rosenberg analysiert, entwickelt, erprobt und optimiert technische Verfahren und versteht sich als Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Für industrielle und öffentliche Auftraggeber, die aus dem regionalen, nationalen und internationalen Raum kommen, werden neueste Erkenntnisse in marktfähige Technologien, Produkte und Dienstleistungen umgesetzt.
Am Standort Sulzbach-Rosenberg stehen ca. 2 590 m
Geschätzter Gesamtwert: 50 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung
Losnummer: 1
Geschätzter Wert ohne MwSt: 48 000 EUR 💰
Dauer: 18 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: 3x 12 Monate
Zusätzliche Informationen:
Eine Objektbesichtigung zur Angebotsabgabe kann für Los 1 und 2 in KW 12 (ab 22. März bis 26. März 2021) in Anspruch genommen werden. Melden Sie sich bitte mindestens 5 Tage vorher per E-Mail bei Herrn Helmut Heinl helmut.heinl@umsicht.fraunhofer.de an, ihnen wird dann ein Termin zugewiesen und die Ob-jektbesichtigung wird bestätigt.
Eine Objektbesichtigung zur Angebotsabgabe kann für Los 1 und 2 in KW 12 (ab 22. März bis 26. März 2021) in Anspruch genommen werden. Melden Sie sich bitte mindestens 5 Tage vorher per E-Mail bei Herrn Helmut Heinl helmut.heinl@umsicht.fraunhofer.de an, ihnen wird dann ein Termin zugewiesen und die Ob-jektbesichtigung wird bestätigt.
Das Prozedere ist „Pandemiebedingt“ zeitaufwändiger: Für jeden Besucher muss eine schriftliche Genehmigung durch die Institutsleitung eingeholt werden; danach erhält diese Person die „UMSICHT-Corona-Mail“. Erst dann kann ein Termin mit dieser Person vereinbart werden. Vorlaufzeit mind. 5 Werktage. Zur Objektbesichtigung sind maximal 2 Personen zugelassen.
Das Prozedere ist „Pandemiebedingt“ zeitaufwändiger: Für jeden Besucher muss eine schriftliche Genehmigung durch die Institutsleitung eingeholt werden; danach erhält diese Person die „UMSICHT-Corona-Mail“. Erst dann kann ein Termin mit dieser Person vereinbart werden. Vorlaufzeit mind. 5 Werktage. Zur Objektbesichtigung sind maximal 2 Personen zugelassen.
Bezeichnung des Loses: Fensterreinigung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Fensterreinigung VON 821,66 m
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Eine Objektbesichtigung zur Angebotsabgabe kann für Los 1 und 2 in KW 12 (ab 22. März bis 26. März 2021) in Anspruch genommen werden. Melden Sie sich bitte mindestens 5 Tage vorher per E-Mail bei Herrn Helmut Heinl helmut.heinl@umsicht.fraunhofer.de an, ihnen wird dann ein Termin zugewiesen und die Objektbesichtigung wird bestätigt.
Eine Objektbesichtigung zur Angebotsabgabe kann für Los 1 und 2 in KW 12 (ab 22. März bis 26. März 2021) in Anspruch genommen werden. Melden Sie sich bitte mindestens 5 Tage vorher per E-Mail bei Herrn Helmut Heinl helmut.heinl@umsicht.fraunhofer.de an, ihnen wird dann ein Termin zugewiesen und die Objektbesichtigung wird bestätigt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: An der Maxhütte 1 und an der Kläranlage 1 in 92237 Sulzbach-Rosenberg
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 047-118252 (2021-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 35868.38 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Eine Objektbesichtigung zur Angebotsabgabe kann für Los1 und 2 in KW 12 (ab 22. März bis 26. März 2021) in Anspruch genommen werden. Melden Sie sich bitte mindestens 5 Tage vorher per E-Mail bei Herrn Helmut Heinl helmut.heinl@umsicht.fraunhofer.de an, ihnen wird dann ein Termin zugewiesen und die Ob-jektbesichtigung wird bestätigt.
Das Prozedere ist „Pandemiebedingt“ zeitaufwändiger: Für jeden Besucher muss eine schriftliche Genehmigung durch die Institutsleitung eingeholt werden; danach erhält diese Person die „UMSICHT-Corona-Mail“. Erst dann kann ein Termin mit dieser Person vereinbart werden. Vorlaufzeit mind. 5 Werktage. Zur Objektbesichtigung sind maximal 2 Personen zugelassen.
Eine Objektbesichtigung zur Angebotsabgabe kann für Los1 und 2 in KW 12 (ab 22. März bis 26. März 2021) in Anspruch genommen werden. Melden Sie sich bitte mindestens 5 Tage vorher per E-Mail bei Herrn Helmut Heinl helmut.heinl@umsicht.fraunhofer.de an, ihnen wird dann ein Termin zugewiesen und die Ob-jektbesichtigung wird bestätigt.
Das Prozedere ist „Pandemiebedingt“ zeitaufwändiger: Für jeden Besucher muss eine schriftliche Genehmigung durch die Institutsleitung eingeholt werden; danach erhält diese Person die „UMSICHT-Corona-Mail“. Erst dann kann ein Termin mit dieser Person vereinbart werden. Vorlaufzeit mind. 5 Werktage. Zur Objektbesichtigung sind maximal 2 Personen zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Eine Objektbesichtigung zur Angebotsabgabe kann für Los1 und 2 in KW 12 (ab 22. März bis 26. März 2021) in Anspruch genommen werden. Melden Sie sich bitte mindestens 5 Tage vorher per E-Mail bei Herrn Helmut Heinl helmut.heinl@umsicht.fraunhofer.de an, ihnen wird dann ein Termin zugewiesen und die Ob-jektbesichtigung wird bestätigt.
Eine Objektbesichtigung zur Angebotsabgabe kann für Los1 und 2 in KW 12 (ab 22. März bis 26. März 2021) in Anspruch genommen werden. Melden Sie sich bitte mindestens 5 Tage vorher per E-Mail bei Herrn Helmut Heinl helmut.heinl@umsicht.fraunhofer.de an, ihnen wird dann ein Termin zugewiesen und die Ob-jektbesichtigung wird bestätigt.
Kurze Beschreibung: Fensterreinigung von 821,66m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
An der Maxhütte 1 und an der Kläranlage 1
in 92237 Sulzbach-Rosenberg
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-30 📅
Name: Götz-Gebäudemanagement Nordbayern GmbH & Co KG
Postanschrift: Hofer Straße 10,
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93957
Land: Deutschland 🇩🇪 Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 35849.50 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-05 📅
Name: Beck Gebäudereinigung GmbH / Werner Companies
Postanschrift: Schulheißstraße 68
Postort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1808.84 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).