Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle wird alle eingehenden Teilnahmeanträge prüfen und insgesamt 3 (u.U. bis zu fünf) Bewerber für das weitere Verhandlungsverfahren zulassen. Dabei wird wie folgt verfahren:
Auf der ersten Stufe wird die Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Unterlagen geprüft. Soweit vorgesehen, werden fehlende Erklärungen / Unterlagen einmalig unter Setzung einer Frist (6 Kalendertage) nachgefordert. Liegen nach Ablauf dieser Frist die Angaben, Erklärungen und Nachweise weiterhin nicht bzw. nicht vollständig vor, so wird der Bewerber auf dieser Stufe ausgeschlossen.
Soweit auf der ersten Stufe kein Ausschluss des jeweiligen Bewerbers erfolgt, wird auf der zweiten Stufe anhand der vorgelegten Angaben und Unterlagen geprüft, ob der jeweilige Bewerber die geforderten Mindestbedingungen erfüllt und auch im Übrigen über die grundsätzliche Eignung für die Durchführung des Projektes verfügt. Bei Nichterfüllung wird der Bewerber auf dieser Stufe ausgeschlossen. Die Mindestbedingungen werden wie folgt gefasst:
Technische Leistungsfähigkeit:
— Angaben über das für die Projektleitung und Planung vorgesehene Personal (Angabe der Person) und deren jeweilige Qualifikation. Personenidentität ist zulässig,
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
— Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzobjekten für das Leistungsbild Freianlagen.
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn:
—— das Projekt mindestens die Leistungsphasen 4-8 (Leistungsbild Freianlagen) umfasst,
—— das Projektvolumen der Maßnahme (Errichtungskosten) mind. 1 000 000,00 EUR brutto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist,
—— der Nachweis der erfolgreichen Planung im Sinne der Umsetzung des Projekts (werkvertragliche Abnahme) erbracht wird.
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und persönliche Lage
— Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind,
— Angaben zum Umsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens 250 000,00 EUR,
— Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. 3 000 000,00 EUR sowie für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mind. 1 000 000,00 EUR (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken),
— Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglieder nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als 3 geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Bewerberauswahl unter Berücksichtigung der nachfolgenden Auswahlkriterien:
Die Bewerber werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auch anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen erfolgen wird. Damit wird gesichert, dass der Bewerber die ordnungsgemäße Umsetzung des anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten erwarten lässt.
Ein Bieter muss nach oben Gesagtem mindestens 3 vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann.
Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Werden Referenzen eingereicht, welche über den Mindestgehalt gemäß Ziffer 3.2.1 hinausgehen, werden hierfür je nach Anzahl der Referenzen, welche die genannten Kriterien erfüllen, Punkte vergeben.
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber sind 50 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgender „Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“:
1. Berufserfahrung der Projektleitung
(gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit)
— Über 10 Jahre = 15 Punkte,
— 9, 10 Jahre = 12 Punkte,
— 7, 8 Jahre = 9 Punkte,
— 5, 6 Jahre = 6 Punkte,
— 3, 4 Jahre = 3 Punkte,
— unter 3 Jahre = 1 Punkt.
2. Technische Leistungsfähigkeit des Büros
(Projektmitarbeiter = Projektleitung plus fest angestellte Mitarbeiter, welche die Qualifikation zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung besitzen und im Projektteam eingesetzt werden)
(gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit)
— Mindestens 6 Projektmitarbeiter = 10 Punkte,
— Mindestens 5 Projektmitarbeiter = 8 Punkte,
— Mindestens 4 Projektmitarbeiter = 6 Punkte,
— Mindestens 3 Projektmitarbeiter = 4 Punkte,
— Mindestens 2 Projektmitarbeiter = 2 Punkte.
3. Anzahl vergleichbarer Referenzen
— 7 oder mehr Referenzobjekte = 25 Punkte,
— 6 Referenzobjekte = 20 Punkte,
— 5 Referenzobjekte = 15 Punkte,
— 4 Referenzobjekte = 10 Punkte,
— 3 Referenzobjekte = 5 Punkte.
Die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert.