Die Stadt Sandersdorf-Brehna plant die Errichtung einer Kindertagesstätte für 160 Kinder im Ortsteil Roitzsch. Ausgegangen wird von einer Alterszusammensetzung ca. 50 Betreuungsplätze unter 3 Jahren und ca. 110 Betreuungsplätzen über 3 Jahren. Angestrebt wird eine flexible Betriebserlaubnis, um im Bedarfsfall kurzfristig eine Verschiebung der Plätze realisieren zu können. Diese Baumaßnahme soll aus Mitteln des Strukturstärkungsgesetzes gefördert werden. Das Gesetz bildet dabei eine Richtlinie für die Planungsgrundlage und ist bei der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe durch den Planer zu berücksichtigen. Bei der Planung und Ausführung der Baumaßnahme ist dem Auftraggeber eine Konzeption in puncto Innovation und Nachhaltigkeit des Gebäudes ein besonderes Anliegen. Ein schlüssiges, ganzheitliches und autarkes Energiekonzept soll von einem Energieversorgungsunternehmen, dass die Stadt separat beauftragen wird, erarbeitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Referenznummer: VE02_Freianlagen
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Sandersdorf-Brehna plant die Errichtung einer Kindertagesstätte für 160 Kinder im Ortsteil Roitzsch. Ausgegangen wird von einer Alterszusammensetzung ca. 50 Betreuungsplätze unter 3 Jahren und ca. 110 Betreuungsplätzen über 3 Jahren. Angestrebt wird eine flexible Betriebserlaubnis, um im Bedarfsfall kurzfristig eine Verschiebung der Plätze realisieren zu können. Diese Baumaßnahme soll aus Mitteln des Strukturstärkungsgesetzes gefördert werden. Das Gesetz bildet dabei eine Richtlinie für die Planungsgrundlage und ist bei der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe durch den Planer zu berücksichtigen. Bei der Planung und
Ausführung der Baumaßnahme ist dem Auftraggeber eine Konzeption in puncto Innovation und Nachhaltigkeit des Gebäudes ein besonderes Anliegen. Ein schlüssiges, ganzheitliches und autarkes Energiekonzept soll von einem Energieversorgungsunternehmen, dass die Stadt separat beauftragen wird, erarbeitet werden.
Die Stadt Sandersdorf-Brehna plant die Errichtung einer Kindertagesstätte für 160 Kinder im Ortsteil Roitzsch. Ausgegangen wird von einer Alterszusammensetzung ca. 50 Betreuungsplätze unter 3 Jahren und ca. 110 Betreuungsplätzen über 3 Jahren. Angestrebt wird eine flexible Betriebserlaubnis, um im Bedarfsfall kurzfristig eine Verschiebung der Plätze realisieren zu können. Diese Baumaßnahme soll aus Mitteln des Strukturstärkungsgesetzes gefördert werden. Das Gesetz bildet dabei eine Richtlinie für die Planungsgrundlage und ist bei der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe durch den Planer zu berücksichtigen. Bei der Planung und
Ausführung der Baumaßnahme ist dem Auftraggeber eine Konzeption in puncto Innovation und Nachhaltigkeit des Gebäudes ein besonderes Anliegen. Ein schlüssiges, ganzheitliches und autarkes Energiekonzept soll von einem Energieversorgungsunternehmen, dass die Stadt separat beauftragen wird, erarbeitet werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-12-10 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-15 📅
Datum des Beginns: 2022-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 243-641163
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären /abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2. genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach §126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3. genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder
per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf demVergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über das Vergabeportal oder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3. SALEG) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5. Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3. genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären /abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2. genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach §126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3. genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder
per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf demVergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über das Vergabeportal oder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3. SALEG) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5. Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3. genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Sandersdorf-Brehna plant die Errichtung einer Kindertagesstätte für 160 Kinder im Ortsteil Roitzsch. Ausgegangen wird von einer Alterszusammensetzung ca. 50 Betreuungsplätze unter 3 Jahren und ca. 110 Betreuungsplätzen über 3 Jahren. Angestrebt wird eine flexible Betriebserlaubnis, um im Bedarfsfall kurzfristig eine Verschiebung der Plätze realisieren zu können. Diese Baumaßnahme soll aus Mitteln des Strukturstärkungsgesetzes gefördert werden. Das Gesetz bildet dabei eine Richtlinie für die Planungsgrundlage und ist bei der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe durch den Planer zu berücksichtigen. Bei der Planung und
Die Stadt Sandersdorf-Brehna plant die Errichtung einer Kindertagesstätte für 160 Kinder im Ortsteil Roitzsch. Ausgegangen wird von einer Alterszusammensetzung ca. 50 Betreuungsplätze unter 3 Jahren und ca. 110 Betreuungsplätzen über 3 Jahren. Angestrebt wird eine flexible Betriebserlaubnis, um im Bedarfsfall kurzfristig eine Verschiebung der Plätze realisieren zu können. Diese Baumaßnahme soll aus Mitteln des Strukturstärkungsgesetzes gefördert werden. Das Gesetz bildet dabei eine Richtlinie für die Planungsgrundlage und ist bei der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe durch den Planer zu berücksichtigen. Bei der Planung und
Ausführung der Baumaßnahme ist dem Auftraggeber eine Konzeption in puncto Innovation und Nachhaltigkeit des Gebäudes ein besonderes Anliegen. Ein schlüssiges, ganzheitliches und autarkes Energiekonzept soll von einem Energieversorgungsunternehmen, dass die Stadt separat beauftragen wird, erarbeitet werden.
Ausführung der Baumaßnahme ist dem Auftraggeber eine Konzeption in puncto Innovation und Nachhaltigkeit des Gebäudes ein besonderes Anliegen. Ein schlüssiges, ganzheitliches und autarkes Energiekonzept soll von einem Energieversorgungsunternehmen, dass die Stadt separat beauftragen wird, erarbeitet werden.
Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 39 HOAI:
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 11 (zu § 39 Absatz4, § 40 Absatz 5) HOAI sein. Eine genaue Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zuentnehmen.
Besondere Leistungen: Mitwirkung bei der Erarbeitung der Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwendungsnachweises, sowie Mitwirkung bei der Erstellung der HU-Bau
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Stufe 1: LP 1 bis LP 4
Stufe 2: LP 5 bis LP 8
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 06809 Roitzsch
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgVoder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Satz 6 VgV des Büroinhabers/der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssummein Höhe von 2.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für sonstige Schäden, 2-fach maximiert. Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssummein Höhe von 2.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für sonstige Schäden, 2-fach maximiert. Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
§ 46 Abs. 3 Satz 8 VgV:
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetzten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten 3 Jahre mindestens 3 beträgt.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetzten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten 3 Jahre mindestens 3 beträgt.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinen 2013/55/EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen ergeben.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinen 2013/55/EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen ergeben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2022-01-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personal sowie Angaben zu deren Qualifikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Referenzangabe Schulgebäude oder Kita oder Hort
Qualitätskriterium (Gewichtung): 36
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Referenzangabe Fördermittel
Preis (Gewichtung): 35
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären /abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2. genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach §126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3. genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären /abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2. genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach §126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3. genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder
per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf demVergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
2. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über das Vergabeportal oder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3. SALEG) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
3. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über das Vergabeportal oder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3. SALEG) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5. Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3. genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5. Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3. genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 243-641163 (2021-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge