— 10 Stk. HPL-Vollkerntischplatte rund 15 Stk. Sessel m. Hularo-Fasern,
— 5 Stk. Beistelltische m. Hularo-Fasern,
— 9 Stk. Loungesessel m. Hularo-Fasern,
— 5 Stk. Sofainsel Ø: 200 x H: 100, SH: 50 cm, klappbares Verdeck,
— 15 Stk. Loungesessel m. Hularo-Fasern,
— 5 Stk. Beistelltische m. Hularo-Fasern,
— 11 Stk. Relaxliege L: 197 x B: 71 x H: 60; SH: 40 cm m. Hularo-Fasern,
— 11 Stk. Auflagen f. Relaxliege,
— 5 Stk. Kippliege L: 152 / 184 x B: 70 x H: 130 / 94, SH: 50 cm m. Hularo-Fasern,
— 5 Stk. Auflagen f. Kippliege,
— 9 Stk. Beistelltisch Ø: 50 x Höhe: 42 cm, Untergestell Aluminium m. Hularo-Fasern,
— 9 Stk. HPL Tischplatte für den Beistelltisch, Ø 49 cm; H: 4 mm 34 Stk Stuhl, B: 51 x T: 56 x H: 79, SH: 47 cm, stapelbar,
— 34 Stk. Armlehnstuhl, B: 56 x T: 56 x H: 79, SH: 47 cm, stapelbar,
— 16 Stk. Sessel m. Hularo-Fasern 23 Stk. Tischgestelle,
— 6 Stk. HPL-Vollkerntischplatte, Ø: 80 cm, rund, 13 mm stark,
— 9 Stk. HPL-Vollkerntischplatte, B: 120 x T: 80 cm, rechteckig, 13 mm stark,
— 4 Stk. HPL-Vollkerntischplatte, B: 180 x T: 80 cm, rechteckig, 13 mm stark,
— 13 Stk. Lichtpanel, 1 250 mm x 2 200 mm x 36 mm, kurze Seite gebogen, Radius ca. 7 m,
— 1 Stk. Mobiler Schwimmbadlifter, zur eigenständigen Nutzung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Möbel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Möbel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Landkreis Rostock
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oase Güstrow GmbH
Postanschrift: Zum Hohen Rad 48
Postleitzahl: 18273
Postort: Güstrow
Kontakt
Internetadresse: http://www.oaseguestrow.de🌏
E-Mail: ann.dethloff@guestrow.de📧
Telefon: +49 3843 / 769-109📞
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E76214152🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-23 📅
Datum des Beginns: 2021-09-13 📅
Datum des Endes: 2021-12-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 141-372654
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Die Bekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf das Los BA 2-816 Ausstattung — Möbel.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 2 Stk. Sitzbank, B: 175 x T: 145 x H: 42 cm,
— 2 Stk. Sitzsessel passend zu Sitzbank,
— 1 Stk. Drehstuhl,
— 80 Stk. Liegen, Alugestell,
— 16 Stk. Armlehnenstuhl,
— 8 Stk. Stuhl ohne Armlehne,
— 10 Stk. Tischgestelle,
— 10 Stk. HPL-Vollkerntischplatte rund 15 Stk. Sessel m. Hularo-Fasern,
— 5 Stk. Beistelltische m. Hularo-Fasern,
— 9 Stk. Loungesessel m. Hularo-Fasern,
— 5 Stk. Sofainsel Ø: 200 x H: 100, SH: 50 cm, klappbares Verdeck,
— 15 Stk. Loungesessel m. Hularo-Fasern,
— 11 Stk. Relaxliege L: 197 x B: 71 x H: 60; SH: 40 cm m. Hularo-Fasern,
— 11 Stk. Auflagen f. Relaxliege,
— 5 Stk. Kippliege L: 152 / 184 x B: 70 x H: 130 / 94, SH: 50 cm m. Hularo-Fasern,
— 5 Stk. Auflagen f. Kippliege,
— 9 Stk. Beistelltisch Ø: 50 x Höhe: 42 cm, Untergestell Aluminium m. Hularo-Fasern,
— 9 Stk. HPL Tischplatte für den Beistelltisch, Ø 49 cm; H: 4 mm 34 Stk Stuhl, B: 51 x T: 56 x H: 79, SH: 47 cm, stapelbar,
— 34 Stk. Armlehnstuhl, B: 56 x T: 56 x H: 79, SH: 47 cm, stapelbar,
— 16 Stk. Sessel m. Hularo-Fasern 23 Stk. Tischgestelle,
— 6 Stk. HPL-Vollkerntischplatte, Ø: 80 cm, rund, 13 mm stark,
— 9 Stk. HPL-Vollkerntischplatte, B: 120 x T: 80 cm, rechteckig, 13 mm stark,
— 4 Stk. HPL-Vollkerntischplatte, B: 180 x T: 80 cm, rechteckig, 13 mm stark,
— 13 Stk. Lichtpanel, 1 250 mm x 2 200 mm x 36 mm, kurze Seite gebogen, Radius ca. 7 m,
— 1 Stk. Mobiler Schwimmbadlifter, zur eigenständigen Nutzung.
— 5 Stk. Beistelltische m. Hularo-Faser,
— 5 Stk. Auflagen f. Kippliege 9 Stk Beistelltisch Ø: 50 x Höhe: 42 cm, Untergestell Aluminium m. Hularo-Fasern,
— 9 Stk. HPL Tischplatte für den Beistelltisch, Ø 49 cm; H: 4 mm,
— 34 Stk. Stuhl, B: 51 x T: 56 x H: 79, SH: 47 cm, stapelbar,
— 16 Stk. Sessel m. Hularo-Fasern 23 Stk Tischgestelle 6 Stk HPL-Vollkerntischplatte, Ø: 80 cm, rund, 13 mm stark,
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Beginn des Auftrages ist abhängig von dem Lauf des Vergabeverfahrens. Sollten Unstimmigkeiten auftreten, die zu einer Verzögerung der Auftragserteilung führen, wird die Vertragsdauer entsprechend angepasst.
Zusätzliche Informationen:
Die Bekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf das Los BA 2-816 Ausstattung — Möbel.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 18273 Güstrow
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124 LD),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124 LD) Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 48 Abs. 3 VgV).
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124 LD) Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 48 Abs. 3 VgV).
Bieter, die keine EEE besitzen, reichen zum vorläufigen Nachweis der Eignung das Formblatt 124 LD ein.
Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweise zur Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV.
(Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder die schriftliche Bestätigung eines Versicherers hinsichtlich des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall oder des Abschlusses einer projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Bietergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung eines Mitgliedes ausreichend.) Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 48 Abs. 3 VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder die schriftliche Bestätigung eines Versicherers hinsichtlich des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall oder des Abschlusses einer projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Bietergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung eines Mitgliedes ausreichend.) Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 48 Abs. 3 VgV).
Bieter, die keine EEE besitzen, reichen den Nachweis des Versicherers ein.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis der beruflichen Eignung nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Nachweis von min. 3 vergleichbaren Referenzen in den letzten 5 Jahren (ab 09/2015).
Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 48 Abs. 3 VgV).
Bieter, die keine EEE besitzen, reichen zum vorläufigen Nachweis der Eignung das Formblatt 124 LD ein.
Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
Anmerkung: Bei Bietergemeinschaften ist diese Angabe für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
— Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124 LD) Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 48 Abs. 3 VgV).
— Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124 LD) Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 48 Abs. 3 VgV).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Einreichen der Verpflichtungserklärungen nach §§ 9, 10 VgG M-V.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert,dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert,dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 141-372654 (2021-07-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
2 Stk Sitzbank, B: 175 x T: 145 x H: 42 cm 2 Stk Sitzsessel passend zu Sitzbank 1 Stk Drehstuhl 80 Stk Liegen, Alugestell 16 Stk Armlehnenstuhl 8 Stk Stuhl ohne Armlehne 10 Stk Tischgestelle 10 Stk HPL-Vollkerntischplatte rund 15 Stk Sessel m. Hularo-Fasern 5 Stk Beistelltische m. Hularo-Fasern 9 Stk Loungesessel m. Hularo-Fasern 5 Stk Sofainsel Ø: 200 x H: 100, SH: 50 cm, klappbares Verdeck 15 Stk Loungesessel m. Hularo-Fasern 5 Stk Beistelltische m. Hularo-Fasern 11 Stk Relaxliege L: 197 x B: 71 x H: 60; SH: 40 cm m. Hularo-Fasern 11 Stk Auflagen f. Relaxliege 5 Stk Kippliege L: 152 / 184 x B: 70 x H: 130 / 94, SH: 50 cm m. Hularo-Fasern 5 Stk Auflagen f. Kippliege 9 Stk Beistelltisch Ø: 50 x Höhe: 42 cm, Untergestell Aluminium m. Hularo-Fasern 9 Stk HPL Tischplatte für den Beistelltisch, Ø 49 cm; H: 4 mm 34 Stk Stuhl, B: 51 x T: 56 x H: 79, SH: 47 cm, stapelbar 34 Stk. Armlehnstuhl, B: 56 x T: 56 x H: 79, SH: 47 cm, stapelbar 16 Stk Sessel m. Hularo-Fasern 23 Stk Tischgestelle 6 Stk HPL-Vollkerntischplatte, Ø: 80 cm, rund, 13 mm stark 9 Stk. HPL-Vollkerntischplatte, B: 120 x T: 80 cm, rechteckig, 13 mm stark 4 Stk. HPL-Vollkerntischplatte, B: 180 x T: 80 cm, rechteckig, 13 mm stark 13 Stk Lichtpanel, 1250mm x 2200mm x 36 mm, kurze Seite gebogen, Radius ca. 7 m 1 Stk Mobiler Schwimmbadlifter, zur eigenständigen Nutzung
2 Stk Sitzbank, B: 175 x T: 145 x H: 42 cm 2 Stk Sitzsessel passend zu Sitzbank 1 Stk Drehstuhl 80 Stk Liegen, Alugestell 16 Stk Armlehnenstuhl 8 Stk Stuhl ohne Armlehne 10 Stk Tischgestelle 10 Stk HPL-Vollkerntischplatte rund 15 Stk Sessel m. Hularo-Fasern 5 Stk Beistelltische m. Hularo-Fasern 9 Stk Loungesessel m. Hularo-Fasern 5 Stk Sofainsel Ø: 200 x H: 100, SH: 50 cm, klappbares Verdeck 15 Stk Loungesessel m. Hularo-Fasern 5 Stk Beistelltische m. Hularo-Fasern 11 Stk Relaxliege L: 197 x B: 71 x H: 60; SH: 40 cm m. Hularo-Fasern 11 Stk Auflagen f. Relaxliege 5 Stk Kippliege L: 152 / 184 x B: 70 x H: 130 / 94, SH: 50 cm m. Hularo-Fasern 5 Stk Auflagen f. Kippliege 9 Stk Beistelltisch Ø: 50 x Höhe: 42 cm, Untergestell Aluminium m. Hularo-Fasern 9 Stk HPL Tischplatte für den Beistelltisch, Ø 49 cm; H: 4 mm 34 Stk Stuhl, B: 51 x T: 56 x H: 79, SH: 47 cm, stapelbar 34 Stk. Armlehnstuhl, B: 56 x T: 56 x H: 79, SH: 47 cm, stapelbar 16 Stk Sessel m. Hularo-Fasern 23 Stk Tischgestelle 6 Stk HPL-Vollkerntischplatte, Ø: 80 cm, rund, 13 mm stark 9 Stk. HPL-Vollkerntischplatte, B: 120 x T: 80 cm, rechteckig, 13 mm stark 4 Stk. HPL-Vollkerntischplatte, B: 180 x T: 80 cm, rechteckig, 13 mm stark 13 Stk Lichtpanel, 1250mm x 2200mm x 36 mm, kurze Seite gebogen, Radius ca. 7 m 1 Stk Mobiler Schwimmbadlifter, zur eigenständigen Nutzung
Gesamtwert des Auftrags: 224494.69 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Bekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf das Los BA2-816 Ausstattung - Möbel.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
2 Stk Sitzbank, B: 175 x T: 145 x H: 42 cm 2 Stk Sitzsessel passend zu Sitzbank 1 Stk Drehstuhl 80 Stk Liegen, Alugestell 16 Stk Armlehnenstuhl 8 Stk Stuhl ohne Armlehne 10 Stk Tischgestelle 10 Stk HPL-Vollkerntischplatte rund 15 Stk Sessel m. Hularo-Fasern 5 Stk Beistelltische m. Hularo-Faser 5 Stk Beistelltische m. Hularo-Fasern 9 Stk Loungesessel m. Hularo-Fasern 5 Stk Sofainsel Ø: 200 x H: 100, SH: 50 cm, klappbares Verdeck 15 Stk Loungesessel m. Hularo-Fasern 5 Stk Beistelltische m. Hularo-Fasern 11 Stk Relaxliege L: 197 x B: 71 x H: 60; SH: 40 cm m. Hularo-Fasern 11 Stk Auflagen f. Relaxliege 5 Stk Kippliege L: 152 / 184 x B: 70 x H: 130 / 94, SH: 50 cm m. Hularo-Fasern 5 Stk Auflagen f. Kippliege 9 Stk Beistelltisch Ø: 50 x Höhe: 42 cm, Untergestell Aluminium m. Hularo-Fasern 9 Stk HPL Tischplatte für den Beistelltisch, Ø 49 cm; H: 4 mm 34 Stk Stuhl, B: 51 x T: 56 x H: 79, SH: 47 cm, stapelbar 34 Stk. Armlehnstuhl, B: 56 x T: 56 x H: 79, SH: 47 cm, stapelbar 16 Stk Sessel m. Hularo-Fasern 23 Stk Tischgestelle 6 Stk HPL-Vollkerntischplatte, Ø: 80 cm, rund, 13 mm stark 9 Stk. HPL-Vollkerntischplatte, B: 120 x T: 80 cm, rechteckig, 13 mm stark 4 Stk. HPL-Vollkerntischplatte, B: 180 x T: 80 cm, rechteckig, 13 mm stark 13 Stk Lichtpanel, 1250mm x 2200mm x 36 mm, kurze Seite gebogen, Radius ca. 7 m 1 Stk Mobiler Schwimmbadlifter, zur eigenständigen Nutzung
2 Stk Sitzbank, B: 175 x T: 145 x H: 42 cm 2 Stk Sitzsessel passend zu Sitzbank 1 Stk Drehstuhl 80 Stk Liegen, Alugestell 16 Stk Armlehnenstuhl 8 Stk Stuhl ohne Armlehne 10 Stk Tischgestelle 10 Stk HPL-Vollkerntischplatte rund 15 Stk Sessel m. Hularo-Fasern 5 Stk Beistelltische m. Hularo-Faser 5 Stk Beistelltische m. Hularo-Fasern 9 Stk Loungesessel m. Hularo-Fasern 5 Stk Sofainsel Ø: 200 x H: 100, SH: 50 cm, klappbares Verdeck 15 Stk Loungesessel m. Hularo-Fasern 5 Stk Beistelltische m. Hularo-Fasern 11 Stk Relaxliege L: 197 x B: 71 x H: 60; SH: 40 cm m. Hularo-Fasern 11 Stk Auflagen f. Relaxliege 5 Stk Kippliege L: 152 / 184 x B: 70 x H: 130 / 94, SH: 50 cm m. Hularo-Fasern 5 Stk Auflagen f. Kippliege 9 Stk Beistelltisch Ø: 50 x Höhe: 42 cm, Untergestell Aluminium m. Hularo-Fasern 9 Stk HPL Tischplatte für den Beistelltisch, Ø 49 cm; H: 4 mm 34 Stk Stuhl, B: 51 x T: 56 x H: 79, SH: 47 cm, stapelbar 34 Stk. Armlehnstuhl, B: 56 x T: 56 x H: 79, SH: 47 cm, stapelbar 16 Stk Sessel m. Hularo-Fasern 23 Stk Tischgestelle 6 Stk HPL-Vollkerntischplatte, Ø: 80 cm, rund, 13 mm stark 9 Stk. HPL-Vollkerntischplatte, B: 120 x T: 80 cm, rechteckig, 13 mm stark 4 Stk. HPL-Vollkerntischplatte, B: 180 x T: 80 cm, rechteckig, 13 mm stark 13 Stk Lichtpanel, 1250mm x 2200mm x 36 mm, kurze Seite gebogen, Radius ca. 7 m 1 Stk Mobiler Schwimmbadlifter, zur eigenständigen Nutzung
Zusätzliche Informationen:
Die Bekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf das Los BA2-816 Ausstattung - Möbel.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-26 📅
Name: Schunk Interieur GmbH
Postort: Klingenthal
Land: Deutschland 🇩🇪 Vogtlandkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 224494.69 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert,dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert,dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,