Fuhrparkmanagement

Bundesdruckerei GmbH

Die Ausschreibung umfasst das Management der Dienstwagen der Bundesdruckerei-Gruppe an den Standorten im Bundesgebiet, sowie anderen europäischen Ländern (derzeit Polen und Kroatien).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-10 Auftragsbekanntmachung
2021-07-12 Ergänzende Angaben
2021-07-16 Ergänzende Angaben
2021-08-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2021-09-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-06-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fuhrparkverwaltung
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung umfasst das Management der Dienstwagen der Bundesdruckerei-Gruppe an den Standorten im Bundesgebiet, sowie anderen europäischen Ländern (derzeit Polen und Kroatien).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fuhrparkverwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesdruckerei GmbH
Postanschrift: Kommandantenstr. 18
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesdruckerei.de 🌏
E-Mail: ausschreibung.pur-p@bdr.de 📧
Fax: +49 30 / 2598-6074 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E32682745 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E32682745 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-10 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 114-299884
ABl. S-Ausgabe: 114

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Fahrzeuge werden grundsätzlich von der Bundesdruckerei GmbH beschafft und im Regelfall gekauft (Eigentum, kein Leasing!). Halter der Fahrzeuge ist immer ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe im Bundesgebiet.
Rund 90 % der Fahrzeuge sind klassische Dienstwagen, die einer Person zur dienstlichen wie auch privaten Nutzung überlassen werden. Die restlichen Fahrzeuge sind sogenannte Poolwagen, die von unterschiedlichen Personen nach Prüfung und Freigabe nur rein dienstlich genutzt werden dürfen. Aktuell gibt es einen Transporter sowie 132 PKW.
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Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht die Bundesdruckerei der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 3 Mona-ten zum Ablauf des laufenden Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Ver-tragslaufzeit gemäß Satz 1 erfolgt höchstens 3 Mal, das heißt, eine Vertragsverlänge-rung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren hinaus erfolgt nicht.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— allgemeine Informationen zum Unternehmen gemäß Formblatt „Bieterselbstauskunft“,
— Angaben zu gesetzlichen Vertretern, Gesellschaftern/wirtschaftlich Berechtigten/Konzernstruktur gemäß Formblatt „Bieterselbstauskunft“,
— Angaben zu bestehenden Vertragsverhältnissen und persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe gemäß Formblatt „Bieterselbstauskunft“,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt „Eigenerklärung Zuverlässigkeit“,
— Einreichung eines Auszuges aus dem Handelsregister, der nicht älter als 6 Monate ist und den aktuellen Stand wiedergibt (Kopie ausreichend),
— Einreichung einer Gewerbezentralregisterauskunft, die nicht älter als 6 Monate ist und den aktuellen Stand wiedergibt (Kopie ausreichend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz bezogen auf den mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von bereits erbrachten und mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbar sind die Leistungen insbesondere dann, wenn sie in Art sowie Umfang im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen entsprechen,
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— Angaben der durchschnittlich jährlich Beschäftigtenzahl (bezogen auf das Gesamtunternehmen sowie bezogen auf beschäftigte Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen) für die letzten 3 Jahre gemäß Formblatt „Bieterselbstauskunft“).
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Mindeststandards:
— Referenzen: mindestens 3 vergleichbare Referenzen – Durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen: mindestens 10 pro Jahr,
— Anzahl betreuter Flotten: mehr als 50, davon prozentualer Anteil mit über 100 Fahrzeugen im Bestand: mehr als 20 %,
— Vertragsbestand an Fahrzeugen: mehr als 10 000,
— Betreuung auch von Kauffahrzeugen (ohne Leasing), Anteil mehr als 15 %,
— Anteil PKW im Vertragsbestand: mehr als 50 %.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle – Office for contract awarding (FP ECA)
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E32682745 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Quelle: OJS 2021/S 114-299884 (2021-06-10)
Ergänzende Angaben (2021-07-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-12 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 136-362709
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 114-299884
ABl. S-Ausgabe: 136
Quelle: OJS 2021/S 136-362709 (2021-07-12)
Ergänzende Angaben (2021-07-16)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-16 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 139-370869
ABl. S-Ausgabe: 139
Quelle: OJS 2021/S 139-370869 (2021-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 30/2598-6074 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 151-402211
ABl. S-Ausgabe: 151

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rund 90% der Fahrzeuge sind klassische Dienstwagen, die einer Person zur dienstlichen wie auch privaten Nutzung überlassen werden. Die restlichen Fahrzeuge sind sogenannte Poolwagen, die von unterschiedlichen Personen nach Prüfung und Freigabe nur rein dienstlich genutzt werden dürfen. Aktuell gibt es einen Transporter sowie 132 PKW.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin, dort heißt es:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen“.
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Quelle: OJS 2021/S 151-402211 (2021-08-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung umfasst das Management der Dienstwagen der Bundesdruckerei-Gruppe an den Standorten im Bundesgebiet, sowie anderen europäischen Ländern (derzeit Polen und Kroatien).
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Kontakt
Fax: +49 3025986074 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 183-476830
ABl. S-Ausgabe: 183
Zusätzliche Informationen
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher missachtet werden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung umfasst das Management der Dienstwagen der Bundesdruckerei-Gruppe an den
Standorten im Bundesgebiet, sowie anderen europäischen Ländern (derzeit Polen und Kroatien).
Die Fahrzeuge werden grundsätzlich von der Bundesdruckerei GmbH beschafft und im Regelfall gekauft
(Eigentum, kein Leasing!). Halter der Fahrzeuge ist immer ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe im
Bundesgebiet.
Rund 90 % der Fahrzeuge sind klassische Dienstwagen, die einer Person zur dienstlichen wie auch privaten
Nutzung überlassen werden. Die restlichen Fahrzeuge sind sogenannte Poolwagen, die von unterschiedlichen
Personen nach Prüfung und Freigabe nur rein dienstlich genutzt werden dürfen. Aktuell gibt es einen
Transporter sowie 132 PKW.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-14 📅
Name: Allane Mobility Consulting GmbH
Postort: Pullach i. Isartal
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bundesdruckerei.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind“.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin, dort heißt es: „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber. 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 183-476830 (2021-09-16)