Vertragsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zum Fuhrparkmanagement. Auftraggeberseitige Rahmenvertragspartner sind TC und die MIG. Diese Unternehmen treten gegenüber dem Auftragnehmer einzeln auf, nicht gesamtschuldnerisch. Ziel dieses Vertrages ist es, TC von mit seinem Fuhrpark in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zu entlasten, unter Berücksichtigung von Kosteneinsparungspotentialen verbesserte Konditionen bei Dritten für TC zu erzielen und so ein für TC möglichst optimales Fuhrparkmanagement sicherzustellen. Der Auftragnehmer stellt seine Dienstleistung sowohl für im Eigentum von TC stehende Fahrzeuge, als auch für Fahrzeuge im Eigentum Dritter, z. B. auf Leasingbasis zur Verfügung gestellte oder fremdfinanzierte Fahrzeuge, sowie für Fahrzeuge der MIG und des BAG bereit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fuhrparkverwaltung
Referenznummer: 04-VST-E-2021
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zum Fuhrparkmanagement. Auftraggeberseitige Rahmenvertragspartner sind TC und die MIG. Diese Unternehmen treten gegenüber dem Auftragnehmer einzeln auf, nicht gesamtschuldnerisch.
Ziel dieses Vertrages ist es, TC von mit seinem Fuhrpark in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zu entlasten, unter Berücksichtigung von Kosteneinsparungspotentialen verbesserte Konditionen bei Dritten für TC zu erzielen und so ein für TC möglichst optimales Fuhrparkmanagement sicherzustellen.
Der Auftragnehmer stellt seine Dienstleistung sowohl für im Eigentum von TC stehende Fahrzeuge, als auch für Fahrzeuge im Eigentum Dritter, z. B. auf Leasingbasis zur Verfügung gestellte oder fremdfinanzierte Fahrzeuge, sowie für Fahrzeuge der MIG und des BAG bereit.
Vertragsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zum Fuhrparkmanagement. Auftraggeberseitige Rahmenvertragspartner sind TC und die MIG. Diese Unternehmen treten gegenüber dem Auftragnehmer einzeln auf, nicht gesamtschuldnerisch.
Ziel dieses Vertrages ist es, TC von mit seinem Fuhrpark in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zu entlasten, unter Berücksichtigung von Kosteneinsparungspotentialen verbesserte Konditionen bei Dritten für TC zu erzielen und so ein für TC möglichst optimales Fuhrparkmanagement sicherzustellen.
Der Auftragnehmer stellt seine Dienstleistung sowohl für im Eigentum von TC stehende Fahrzeuge, als auch für Fahrzeuge im Eigentum Dritter, z. B. auf Leasingbasis zur Verfügung gestellte oder fremdfinanzierte Fahrzeuge, sowie für Fahrzeuge der MIG und des BAG bereit.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fuhrparkverwaltung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verwaltung, Reparatur und Wartung von Fahrzeugparks📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Vertragsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zum Fuhrparkmanagement. Auftraggeberseitige Rahmenvertragspartner sind TC und die MIG. Diese Unternehmen treten gegenüber dem Auftragnehmer einzeln auf, nicht gesamtschuldnerisch.
Ziel dieses Vertrages ist es, TC von mit seinem Fuhrpark in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zu entlasten, unter Berücksichtigung von Kosteneinsparungspotentialen verbesserte Konditionen bei Dritten für TC zu erzielen und so ein für TC möglichst optimales Fuhrparkmanagement sicherzustellen.
Ziel dieses Vertrages ist es, TC von mit seinem Fuhrpark in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zu entlasten, unter Berücksichtigung von Kosteneinsparungspotentialen verbesserte Konditionen bei Dritten für TC zu erzielen und so ein für TC möglichst optimales Fuhrparkmanagement sicherzustellen.
Der Auftragnehmer stellt seine Dienstleistung sowohl für im Eigentum von TC stehende Fahrzeuge, als auch für Fahrzeuge im Eigentum Dritter, z. B. auf Leasingbasis zur Verfügung gestellte oder fremdfinanzierte Fahrzeuge, sowie für Fahrzeuge der MIG und des BAG bereit.
Der Auftragnehmer stellt seine Dienstleistung sowohl für im Eigentum von TC stehende Fahrzeuge, als auch für Fahrzeuge im Eigentum Dritter, z. B. auf Leasingbasis zur Verfügung gestellte oder fremdfinanzierte Fahrzeuge, sowie für Fahrzeuge der MIG und des BAG bereit.
Die Leistungen des Fuhrparkmanagement umfassen insbesondere Folgendes:
— Standardleistungen Fuhrparkmanagement: Durchführung der Fuhrparkverwaltung; Fahrzeugbeschaffung von fremdfinanzierten Fahrzeugen; Fahrzeugbeschaffung von eigenfinanzierten Fahrzeugen; Rückgabe von Fahrzeugen; Fahrzeug- und Betriebskostenabrechnung; Schadensservice; Services/Fahrerbetreuung; Terminmanagement; Vertragsmanagement; EDV/Reporting/Elektronische Akte/Hotline,
— Standardleistungen Fuhrparkmanagement: Durchführung der Fuhrparkverwaltung; Fahrzeugbeschaffung von fremdfinanzierten Fahrzeugen; Fahrzeugbeschaffung von eigenfinanzierten Fahrzeugen; Rückgabe von Fahrzeugen; Fahrzeug- und Betriebskostenabrechnung; Schadensservice; Services/Fahrerbetreuung; Terminmanagement; Vertragsmanagement; EDV/Reporting/Elektronische Akte/Hotline,
— weitere Standardleistungen Fuhrparkmanagement: Terminkoordination Nutzer – Werkstatt; Rent-Service; Fahrerservice,
— Zwischenlagerung von Fahrzeugen: Bereitstellung Parkflächen für Zwischenlagerung; Überwachung dieser Parkflächen; Pflege und Wartung von zwischengelagerten Fahrzeugen; Fahrzeuglogistik,
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um 2 weitere Jahre, sofern der Rahmenvertrag nicht 6 Monate vor Ablauf durch TC oder nicht 12 Monate vor Ablauf durch den Auftragnehmer gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dann weiterhin automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der verlängerte Rahmenvertrag nicht 6 Monate vor Ablauf durch TC oder nicht 12 Monate vor Ablauf durch den Auftragnehmer gekündigt wird. Die maximale (verlängerte) Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um 2 weitere Jahre, sofern der Rahmenvertrag nicht 6 Monate vor Ablauf durch TC oder nicht 12 Monate vor Ablauf durch den Auftragnehmer gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dann weiterhin automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der verlängerte Rahmenvertrag nicht 6 Monate vor Ablauf durch TC oder nicht 12 Monate vor Ablauf durch den Auftragnehmer gekündigt wird. Die maximale (verlängerte) Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Toll Collect GmbH
Linkstr. 4
10785 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein),
2. Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen,
b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1-4 und Abs. 2 GWB vorliegen,
c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 Mi-LoG 1 nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vor-stehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR der öffentliche Auftraggeber für die Bieterin/den Bieter, die oder der den Zuschlagen erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung einholen muss.
c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 Mi-LoG 1 nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vor-stehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR der öffentliche Auftraggeber für die Bieterin/den Bieter, die oder der den Zuschlagen erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung einholen muss.
3. Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag/Angebot einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft),
3. Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag/Angebot einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft),
4. ggf. Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer),
5. Sonstiges: Ausländische Bewerber/Bieter haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Umsatz:
a) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2017, 2018, 2019 abgeschlossen wurden (siehe Eignungsformblatt), sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z. B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2017, 2018, 2019 abgeschlossen wurden (siehe Eignungsformblatt), sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z. B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
b) Erklärung zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2017, 2018, 2019 abgeschlossen wurden (siehe Formblatt Eignungsangaben), sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z. B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen. Dazulegen ist der Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Fuhrparkmanagement).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Erklärung zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2017, 2018, 2019 abgeschlossen wurden (siehe Formblatt Eignungsangaben), sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z. B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen. Dazulegen ist der Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Fuhrparkmanagement).
2. Erklärung zur Betriebs-/Haftpflichtversicherung: Gefordert ist die Erklärung einer Betriebs-/Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall:
— für Personenschäden,
— für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Mit Angabe des Versicherungsunternehmens, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssumme beträgt.
Mindeststandards:
Zu 1b). Mindestens durchschnittlicher Jahresumsatz der Jahre 2017, 2018, 2019 für Fuhrparkmanagement: 5 Mio. EUR (netto).
Zu 2. Bestehen einer Betriebs-/Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden/1 000 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), Nach-weis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate bzw. Bescheinigung eines Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abgeschlossen werden kann.
Zu 2. Bestehen einer Betriebs-/Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden/1 000 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), Nach-weis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate bzw. Bescheinigung eines Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abgeschlossen werden kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Unternehmensdarstellung:
Der Bewerber/Bieter hat eine Präsentation seines Unternehmens/der Bewerber-/Bietergemeinschaft und ggf. die Einbeziehung von Unterauftragnehmern auf möglichst 2 Seiten einzureichen.
2. Angaben zu Unternehmensreferenzen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die Projekte betreffen, deren Leistungen in den letzten 3 Jahren erbracht worden sind.
Durch den Bewerber/Bieter/die Bewerber-/Bietergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Pkt. 2 stellt die Kontaktstelle ein Formular (siehe Eignungsformblatt) mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von den Bewerbern/Bietern genutzt werden soll.
Durch den Bewerber/Bieter/die Bewerber-/Bietergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Pkt. 2 stellt die Kontaktstelle ein Formular (siehe Eignungsformblatt) mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von den Bewerbern/Bietern genutzt werden soll.
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als von der Art der Nutzung vergleichbare Referenzen werden vom Auftraggeber ausschließlich folgende Leistungen angesehen (gefordert sind drei Referenzobjekte):
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als von der Art der Nutzung vergleichbare Referenzen werden vom Auftraggeber ausschließlich folgende Leistungen angesehen (gefordert sind drei Referenzobjekte):
— Leistungsart: Fuhrparkverwaltung von eigen- und/oder fremdfinanzierten Fahrzeugen,
— Leistungsumfang: Angabe der Menge der verwalteten Kraftfahrzeuge,
Die Darstellung aller Referenzen muss folgende Angaben beinhalten:
— Name des Unternehmens/Bewerbers/Bieters/Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft, welcher die Referenz erbracht hat,
— Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung des dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer (Zur Überprüfung der Referenz erforderlich. Die Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben und die Bestimmungen der DSGVO eingehalten),
— Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung des dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer (Zur Überprüfung der Referenz erforderlich. Die Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben und die Bestimmungen der DSGVO eingehalten),
— Benennung des Referenzobjektes (Titel),
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Erbringung der Leistungsart und -umfang.
3. Anzahl der festangestellten Mitarbeiter bezogen auf Vollzeitstellen im Durchschnitt der letz-ten drei Geschäftsjahre (2017, 2018 und 2019),
4. Angabe zu KMU: Angabe, ob hinsichtlich der Einstufung als kleines und mittelständisches Un-ternehmen eine Mitarbeiteranzahl von weniger als 250 Festangestellten.
Mindeststandards:
Zu 2. Unternehmensbezogene Referenzen:
Mindestens drei Referenzprojekte:
— Leistungsart: Fuhrparkverwaltung von eigen- und/oder fremdfinanzierten Fahrzeugen,
— Leistungsumfang: Verwaltung von mindestens 100 Kraftfahrzeugen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die optionale Gesamtlaufzeit von 7 Jahren ist vor dem Hintergrund erforderlich, dass Fuhrparkübernahme, Fuhrparkverwaltung und Fuhrparkrückführung insgesamt sehr komplex sind und eine langfristige Vertragsstabilität für die Fahrzeugnutzer von zentraler Bedeutung ist.
Die optionale Gesamtlaufzeit von 7 Jahren ist vor dem Hintergrund erforderlich, dass Fuhrparkübernahme, Fuhrparkverwaltung und Fuhrparkrückführung insgesamt sehr komplex sind und eine langfristige Vertragsstabilität für die Fahrzeugnutzer von zentraler Bedeutung ist.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die optionale Gesamtlaufzeit von 7 Jahren ist vor dem Hintergrund erforderlich, dass Fuhrparkübernahme, Fuhrparkverwaltung und Fuhrparkrückführung insgesamt sehr komplex sind und eine langfristige Vertragsstabilität für die Fahrzeugnutzer von zentraler Bedeutung ist.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Die optionale Gesamtlaufzeit von 7 Jahren ist vor dem Hintergrund erforderlich, dass Fuhrparkübernahme, Fuhrparkverwaltung und Fuhrparkrückführung insgesamt sehr komplex sind und eine langfristige Vertragsstabilität für die Fahrzeugnutzer von zentraler Bedeutung ist.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH (MIG) vertreten durch Toll Collect GmbH
Postanschrift: Linkstraße 2
Land: Berlin
🏙️
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Die Toll Collect GmbH ist eine privat-rechtlich organisierte Gesellschaft des BMVI.
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Vergabestelle (Toll Collect GmbH)
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0FD2S9/documents🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Quelle: OJS 2021/S 045-112055 (2021-03-01)
Ergänzende Angaben (2021-04-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützungsdienste für Fahrzeugparks📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zum Fuhrparkmanagement. Auftraggeberseitige Rahmenvertragspartner sind TC und die MIG. Diese Unternehmen treten gegenüber dem Auftragnehmer einzeln auf, nicht gesamtschuldnerisch.
Ziel dieses Vertrages ist es, TC von mit seinem Fuhrpark in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zu entlasten, unter Berücksichtigung von Kosteneinsparungspotentialen verbesserte Konditionen bei Dritten für TC zu erzielen und so ein für TC möglichst optimales Fuhrparkmanagement sicherzustellen.
Der Auftragnehmer stellt seine Dienstleistung sowohl für im Eigentum von TC stehende Fahrzeuge, als auch für Fahrzeuge im Eigentum Dritter, z.B. auf Leasingbasis zur Verfügung gestellte oder fremdfinanzierte Fahrzeuge, sowie für Fahrzeuge der MIG und des BAG bereit.
Vertragsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zum Fuhrparkmanagement. Auftraggeberseitige Rahmenvertragspartner sind TC und die MIG. Diese Unternehmen treten gegenüber dem Auftragnehmer einzeln auf, nicht gesamtschuldnerisch.
Ziel dieses Vertrages ist es, TC von mit seinem Fuhrpark in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zu entlasten, unter Berücksichtigung von Kosteneinsparungspotentialen verbesserte Konditionen bei Dritten für TC zu erzielen und so ein für TC möglichst optimales Fuhrparkmanagement sicherzustellen.
Der Auftragnehmer stellt seine Dienstleistung sowohl für im Eigentum von TC stehende Fahrzeuge, als auch für Fahrzeuge im Eigentum Dritter, z.B. auf Leasingbasis zur Verfügung gestellte oder fremdfinanzierte Fahrzeuge, sowie für Fahrzeuge der MIG und des BAG bereit.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftragnehmer stellt seine Dienstleistung sowohl für im Eigentum von TC stehende Fahrzeuge, als auch für Fahrzeuge im Eigentum Dritter, z.B. auf Leasingbasis zur Verfügung gestellte oder fremdfinanzierte Fahrzeuge, sowie für Fahrzeuge der MIG und des BAG bereit.
Der Auftragnehmer stellt seine Dienstleistung sowohl für im Eigentum von TC stehende Fahrzeuge, als auch für Fahrzeuge im Eigentum Dritter, z.B. auf Leasingbasis zur Verfügung gestellte oder fremdfinanzierte Fahrzeuge, sowie für Fahrzeuge der MIG und des BAG bereit.
-Standardleistungen Fuhrparkmanagement: Durchführung der Fuhrparkverwaltung; Fahrzeugbeschaf-fung von fremdfinanzierten Fahrzeugen; Fahrzeugbeschaffung von eigenfinanzierten Fahrzeugen; Rückgabe von Fahrzeugen; Fahrzeug- und Betriebskostenabrechnung; Schadensservice; Ser-vices/Fahrerbetreuung; Terminmanagement; Vertragsmanagement; EDV/Reporting/Elektronische Akte/Hotline
-Standardleistungen Fuhrparkmanagement: Durchführung der Fuhrparkverwaltung; Fahrzeugbeschaf-fung von fremdfinanzierten Fahrzeugen; Fahrzeugbeschaffung von eigenfinanzierten Fahrzeugen; Rückgabe von Fahrzeugen; Fahrzeug- und Betriebskostenabrechnung; Schadensservice; Ser-vices/Fahrerbetreuung; Terminmanagement; Vertragsmanagement; EDV/Reporting/Elektronische Akte/Hotline
-Zwischenlagerung von Fahrzeugen: Bereitstellung Parkflächen für Zwischenlagerung; Überwachung dieser Parkflächen; Pflege und Wartung von zwischengelagerten Fahrzeugen; Fahrzeuglogistik
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Ab-satz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der In-formation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Ab-satz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der In-formation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaup-tete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaup-tete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 213-562727 (2021-10-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 22-Vst-E-2021
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zum Fuhrparkmanagement. Auftraggeberseitige Rahmenvertragspartner sind TC und die MIG. Diese Unternehmen treten gegenüber dem Auftrag-nehmer einzeln auf, nicht gesamtschuldnerisch.
Ziel dieses Vertrages ist es, TC von mit seinem Fuhrpark in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zu entlasten, unter Berücksichtigung von Kosteneinsparungspotentialen verbesserte Konditionen bei Dritten für TC zu erzielen und so ein für TC möglichst optimales Fuhrparkmanagement sicherzustel-len.
Der Auftragnehmer stellt seine Dienstleistung sowohl für im Eigentum von TC stehende Fahrzeuge, als auch für Fahrzeuge im Eigentum Dritter, z.B. auf Leasingbasis zur Verfügung gestellte oder fremdfinanzierte Fahrzeuge, sowie für Fahrzeuge der MIG und des BAG bereit.
Vertragsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zum Fuhrparkmanagement. Auftraggeberseitige Rahmenvertragspartner sind TC und die MIG. Diese Unternehmen treten gegenüber dem Auftrag-nehmer einzeln auf, nicht gesamtschuldnerisch.
Ziel dieses Vertrages ist es, TC von mit seinem Fuhrpark in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zu entlasten, unter Berücksichtigung von Kosteneinsparungspotentialen verbesserte Konditionen bei Dritten für TC zu erzielen und so ein für TC möglichst optimales Fuhrparkmanagement sicherzustel-len.
Der Auftragnehmer stellt seine Dienstleistung sowohl für im Eigentum von TC stehende Fahrzeuge, als auch für Fahrzeuge im Eigentum Dritter, z.B. auf Leasingbasis zur Verfügung gestellte oder fremdfinanzierte Fahrzeuge, sowie für Fahrzeuge der MIG und des BAG bereit.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Vertragsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zum Fuhrparkmanagement. Auftraggeberseitige Rahmenvertragspartner sind TC und die MIG. Diese Unternehmen treten gegenüber dem Auftrag-nehmer einzeln auf, nicht gesamtschuldnerisch.
Ziel dieses Vertrages ist es, TC von mit seinem Fuhrpark in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zu entlasten, unter Berücksichtigung von Kosteneinsparungspotentialen verbesserte Konditionen bei Dritten für TC zu erzielen und so ein für TC möglichst optimales Fuhrparkmanagement sicherzustel-len.
Ziel dieses Vertrages ist es, TC von mit seinem Fuhrpark in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zu entlasten, unter Berücksichtigung von Kosteneinsparungspotentialen verbesserte Konditionen bei Dritten für TC zu erzielen und so ein für TC möglichst optimales Fuhrparkmanagement sicherzustel-len.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-27 📅
Name: Mobexo GmbH
Postanschrift: Universitätsstraße, 44-46
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 1791298942📞
E-Mail: dennis.podlech@mobexo.de📧
Land: Bochum, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: http://www.mobexo.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: die toll Collect GmbH ist eine privat-rechtlich organiserte Gesellschaft des BMVI
Kontakt
Internetadresse: www.toll-collect.de🌏
: www.netzda-mig.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von verga-berechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.