Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter
www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform
www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform:
www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 10. Oktober 2021 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem oder E-Mail:
katja.schmidt@gmsh.de ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter
www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
5. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inklusive Leistungsportfolio (max. 4 DIN-A-4-Seiten).
6. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt).
7. Ausgefülltes Preisblatt pro Los (Formblätter)
8. Eigenerklärung pro Los, dass in Schleswig-Holstein mindestens 500 und bundesweit mindestens 10.500 Tankstellen.
9. Eigenerklärung pro Los, über die Anzahl der Tankstellen, die bundesweit die jeweilige Tankkarte akzeptieren.
10. Liste der Akzeptanzstellen a) in Schleswig-Holstein und b) in der Bundesrepublik Deutschland jeweils unter Nennung, ob die Akzeptanzstelle 24 h geöffnet ist.
11. Eigenerklärung, dass in einem Umkreis von ca. 30 km eine Akzeptanz-Tankstelle mit 24-Stunden-Service erreichbar ist.
12. Liste der Länder in Europa, in denen die Tankkarte akzeptiert wird unter Nennung der Anzahl der Akzeptanzstellen des jeweiligen Landes.
13. Eigenerklärung, dass auch im europäischen Ausland die Tanzkarten akzeptiert werden.
14. Übersicht Tankstellnetz Stand 2021
15. Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt).
16. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis pro Los
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (
www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.