Future Charlottenburg (FChb) - Los 2 - Power Island

Vattenfall Wärme Berlin AG

Gegenstand des Gesamtprojektes „Future Charlottenburg“ (FChb) ist die Errichtung einer Kraft-Wärme Kopplungsanlage (KWK-Anlage) bestehend aus einer Zwei-Linien-Gasturbinenanlage mit Abhitzekessel sowie einer P2H-Anlage.
Ziel des Gesamtprojektes ist, dass die neuen Anlagen über eine Erzeugungskapazität insgesamt von min. 240 MWth (incl. ca. 80-110 MWth über eine P2H-Anlage) sowie min. 100 MWel verfügen.
Dieses Ziel soll durch die Errichtung einer Zwei-Linien-Gasturbinenanlage mit Abhitzekessel sowie einer P2H-Anlage (Elektroden-Heißwassererzeuger/E-HWE mit Gesamtleistung ca. 80-110 MWth) erreicht werden. Wesentlich für die Vergabestelle ist hierbei die optimale Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Platzverhältnisse (siehe Räumliche Voraussetzungen unter II.2.4)) durch die Bieter. Beide neuen Anlagen sollen die derzeit noch im Betrieb befindlichen Altanlagen ersetzen. Die Errichtung der neuen Anlagen soll auf dem Grundstück des Heizkraftwerkes Charlottenburg (Am Spreebord 5, 10589 Berlin) in einem bestehenden und bereits zu weiten Teilen entkernten Gebäude, welches ehemals eine Rauchgasentschwefelungsanlage (REA) beinhaltete, erfolgen. Die neuen Anlagen müssen in die bestehende Infrastruktur eingebunden werden und sich in die vorliegenden räumlichen Bedingungen des Bestandsgebäudes einfügen. Die KWK-Anlage muss in Zukunft auch mit Wasserstoff betrieben werden können. Die Vorplanung wurde bereits abgeschlossen und das Projekt befindet sich in der Genehmigungsphase.
Mit dieser Bekanntmachung wird als Los 2 das Power Island für das Projekt „Future Charlottenburg“ ausgeschrieben.
Die Vergabestelle beabsichtigt, zusätzlich zu dem zuvor genannten Los 2, die spätere Ausführung in 4 weiteren Teillosen zu vergeben:
- Los 1 Generalplaner (zur Unterstützung des AG bei der Abwicklung)
- Los 3 Bau (Ausführungsplanung, alle bautechnischen Maßnahmen inkl. Turbinenfundament)
- Los 4 EPC-Light (Abhitzekessel, Fernwärmeanbindung, Leit- und E-Technik)
- Los 5 E-HWE

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-29 Auftragsbekanntmachung
2021-08-23 Ergänzende Angaben
2021-08-31 Ergänzende Angaben
2021-09-17 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2021-07-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Kraftwerke
Referenznummer: 2021002417
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Gesamtprojektes „Future Charlottenburg“ (FChb) ist die Errichtung einer Kraft-Wärme Kopplungsanlage (KWK-Anlage) bestehend aus einer Zwei-Linien-Gasturbinenanlage mit Abhitzekessel sowie einer P2H-Anlage. Ziel des Gesamtprojektes ist, dass die neuen Anlagen über eine Erzeugungskapazität insgesamt von min. 240 MWth (incl. ca. 80-110 MWth über eine P2H-Anlage) sowie min. 100 MWel verfügen. Dieses Ziel soll durch die Errichtung einer Zwei-Linien-Gasturbinenanlage mit Abhitzekessel sowie einer P2H-Anlage (Elektroden-Heißwassererzeuger/E-HWE mit Gesamtleistung ca. 80-110 MWth) erreicht werden. Wesentlich für die Vergabestelle ist hierbei die optimale Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Platzverhältnisse (siehe Räumliche Voraussetzungen unter II.2.4)) durch die Bieter. Beide neuen Anlagen sollen die derzeit noch im Betrieb befindlichen Altanlagen ersetzen. Die Errichtung der neuen Anlagen soll auf dem Grundstück des Heizkraftwerkes Charlottenburg (Am Spreebord 5, 10589 Berlin) in einem bestehenden und bereits zu weiten Teilen entkernten Gebäude, welches ehemals eine Rauchgasentschwefelungsanlage (REA) beinhaltete, erfolgen. Die neuen Anlagen müssen in die bestehende Infrastruktur eingebunden werden und sich in die vorliegenden räumlichen Bedingungen des Bestandsgebäudes einfügen. Die KWK-Anlage muss in Zukunft auch mit Wasserstoff betrieben werden können. Die Vorplanung wurde bereits abgeschlossen und das Projekt befindet sich in der Genehmigungsphase. Mit dieser Bekanntmachung wird als Los 2 das Power Island für das Projekt „Future Charlottenburg“ ausgeschrieben. Die Vergabestelle beabsichtigt, zusätzlich zu dem zuvor genannten Los 2, die spätere Ausführung in 4 weiteren Teillosen zu vergeben: - Los 1 Generalplaner (zur Unterstützung des AG bei der Abwicklung) - Los 3 Bau (Ausführungsplanung, alle bautechnischen Maßnahmen inkl. Turbinenfundament) - Los 4 EPC-Light (Abhitzekessel, Fernwärmeanbindung, Leit- und E-Technik) - Los 5 E-HWE
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Kraftwerke 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Kraftwerke 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vattenfall Wärme Berlin AG
Postanschrift: Sellerstr. 16
Postleitzahl: 13353
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.vattenfall.de 🌏
E-Mail: joachim.schimmer@vattenfall.de 📧
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=jk4tOLa1TK8%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-29 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-03 📅
Datum des Beginns: 2022-05-31 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 148-395110
ABl. S-Ausgabe: 148
Zusätzliche Informationen
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung 1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen. Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bewerber und Bieter der Vattenfall-Projekte kostenfrei. Teilnahmeanträge müssen dort abgegeben werden. Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert. 2. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt "Eigene Anlagen") und bezeichnendem Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen sollten mit „Reg_“ (Reg_ = jeweiliges Register) beginnen, Abkürzungen zum Inhalt und Firma enthalten, eine Länge von 60 Zeichen und eine Größe von 20 MB nicht übersteigen. (Beispiel: „Reg_A_UN-Praesent_Fa_XXXXXXXXXX_2021_XX_XX“). "K.O.-Kriterien" sind Mindestbedingungen, "Mussangaben" müssen zwingend angegeben werden. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus. 3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 9 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf. 4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern. 5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden. 6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen: . a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.1.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.1.1. bis III.1.3. der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Bewerber hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm der Nachunternehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (z.B. durch Verpflichtungserklärung). b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.1.1. bis III.1.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen 7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht. 8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein - nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter: „CSR Risikoländer“ http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/ Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen. 10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird. 11. Fragen sind ausschließlich über das Fragen-und-Antworten-Tool der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten. 12. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden. 13. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – ist verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1. der Bekanntmachung) bereitgestellte Formular zu nutzen. B. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können: 1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach der ersten Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung). 2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers. 3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen. 4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen. 5. Da das Beschaffungsvorhaben insgesamt von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist, und die vollständige Veröffentlichung der Unterlagen Rückschlüsse auf die Funktionsweise von Anlagen der kritischen Infrastruktur erlauben würde, beruft sich der Auftraggeber im Rahmen der EU-Bekanntmachung auf §§ 5 Abs.3, 41 Abs.4 SektVO zur Wahrung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung, und wird ausschließlich denjenigen Bietern im Angebotsverfahren weitere Informationen des Vorhabens zur Verfügung stellen, die in dem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nachgewiesen haben, dass sie in der Lage sind die geforderten Leistungen zu erbringen (Eignungsprüfung). 6. Angaben zur zeitlichen Ausführung Es ist geplant, die GT1 und GT2 aus technischen und organisatorischen Gründen mit einem zeitlichen Versatz von mindestens 12 Monaten zu errichten und in Betrieb zu nehmen, nach voraussichtlicher Planung: Errichtung GT 1 2024, GT2 2025, Abnahme: GT1 2025, GT2 2026 Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Verdingungsunterlagen 7.) Die Vergabestelle beabsichtigt, den Vertrag für die Teilleistung „Power Island“ in zwei Phasen zu unterteilen. Die erste Phase wird fest beauftragt und beinhaltet u.a. einen definierten Teil der Planung. Die zweite Phase wird zunächst nur optional beauftragt. Die Option kann vom Auftraggeber einseitig ausgeübt werden, wenn es eine positive Entscheidungen der zuständigen Gremien der Vergabestelle gibt, die u.a. von bestandskräftigen öffentlich- rechtlichen Genehmigungen und einer positiven finalen Investitionsentscheidung abhängt. Die zweite Phase beinhaltet u.a. die Ausführungsplanung, die Fertigung und Errichtung bis zur Inbetriebsetzung und Abnahme. Die Teilleistung „LTSA“ wird ebenso zunächst nur optional beauftragt. 8.) Die Vergabestelle behält sich vor, in den Verdingungsunterlagen weitere Optionen bekannt zu geben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Gesamtprojektes „Future Charlottenburg“ (FChb) ist die Errichtung einer Kraft-Wärme Kopplungsanlage (KWK-Anlage) bestehend aus einer Zwei-Linien-Gasturbinenanlage mit Abhitzekessel sowie einer P2H-Anlage.
Ziel des Gesamtprojektes ist, dass die neuen Anlagen über eine Erzeugungskapazität insgesamt von min. 240 MWth (incl. ca. 80-110 MWth über eine P2H-Anlage) sowie min. 100 MWel verfügen.
Dieses Ziel soll durch die Errichtung einer Zwei-Linien-Gasturbinenanlage mit Abhitzekessel sowie einer P2H-Anlage (Elektroden-Heißwassererzeuger/E-HWE mit Gesamtleistung ca. 80-110 MWth) erreicht werden. Wesentlich für die Vergabestelle ist hierbei die optimale Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Platzverhältnisse (siehe Räumliche Voraussetzungen unter II.2.4)) durch die Bieter. Beide neuen Anlagen sollen die derzeit noch im Betrieb befindlichen Altanlagen ersetzen. Die Errichtung der neuen Anlagen soll auf dem Grundstück des Heizkraftwerkes Charlottenburg (Am Spreebord 5, 10589 Berlin) in einem bestehenden und bereits zu weiten Teilen entkernten Gebäude, welches ehemals eine Rauchgasentschwefelungsanlage (REA) beinhaltete, erfolgen. Die neuen Anlagen müssen in die bestehende Infrastruktur eingebunden werden und sich in die vorliegenden räumlichen Bedingungen des Bestandsgebäudes einfügen. Die KWK-Anlage muss in Zukunft auch mit Wasserstoff betrieben werden können. Die Vorplanung wurde bereits abgeschlossen und das Projekt befindet sich in der Genehmigungsphase.
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Mit dieser Bekanntmachung wird als Los 2 das Power Island für das Projekt „Future Charlottenburg“ ausgeschrieben.
Die Vergabestelle beabsichtigt, zusätzlich zu dem zuvor genannten Los 2, die spätere Ausführung in 4 weiteren Teillosen zu vergeben:
- Los 1 Generalplaner (zur Unterstützung des AG bei der Abwicklung)
- Los 3 Bau (Ausführungsplanung, alle bautechnischen Maßnahmen inkl. Turbinenfundament)
- Los 4 EPC-Light (Abhitzekessel, Fernwärmeanbindung, Leit- und E-Technik)
- Los 5 E-HWE
Bezeichnung des Loses: Future Charlottenburg (FChb) - Los 2 - Power Island inkl. LTSA (in diesem Dokument als Los 1 bezeichnet)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das hier bekanntgemachte Los 2 „Power Island“ beinhaltet die Planung, Herstellung, Montage und Inbetriebsetzung von zwei Gasturbinen (funktionsfähig inklusive Filterhaus, Abgasdiffusor, Nebenanlagen und Komponentenleittechnik), der Brenngas-Verdichter, der Maschinentransformatoren (inklusive Anbindung an das 110kV-Verteilnetz) (zusammengefasst im Folgenden „Power Island“ genannt).
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Die Vergabestelle weist darauf hin, dass insgesamt über alle Lose das Ziel des Projektes zur Errichtung von min. ca. 240 MWth , incl. ca. 80-110 MWth über die P2H-Anlage) sowie min. 100 MWel erreicht werden muss.
Bei den angegebenen Erzeugungskapazitäten handelt es sich um Mindestwerte.
Angebote von Bietern, die unter Berücksichtigung der räumlichen Voraussetzung zu einer deutlich höheren thermischen und/oder elektrischen Leistung kommen, sind ausdrücklich zugelassen.
Räumliche Voraussetzungen: Die beiden Gasturbinenstränge müssen nebeneinander aufgestellt werden. In dem Bestandsbau steht hierfür ab der Hallenzufahrt eine Länge von ca. 25 m und eine lichte Weite von ca. 14,5 m zur Verfügung. Die Hallenhöhe ist im vorderen Bereich durch eine Zwischenbühne auf ca. 9 m im hinteren Bereich auf 23 m begrenzt. Die Filterhäuser können auf der Zwischenbühne oder oberhalb der Halle im Bestandsbau aufgestellt werden. Die Fundamente der Turbinenstränge werden im Keller auf 4m gegründet, so dass die Grundrahmen auf 0 m stehen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Verdingungsunterlagen.
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Teil der Beschaffung ist für den Umfang von Los 2 auch ein Langzeit-Wartungsvertrag (im folgenden „LTSA“(Long Term Service Agreement) genannt).
Die (Gesamt)Leistung ist in die Teilleistung „Power Island“ und die Teilleistung „LTSA“ geteilt. Gleichwohl ist es in der Branche üblich, bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit derartiger Leistungen, die Teilleistungen „Power Island“ und „LTSA“ gemeinsam zu bewerten. Dem folgend wird im Angebotsverfahren bei der Entscheidung über die wirtschaftlichste Lösung die übergreifende Wirtschaftlichkeit eines Angebots über das „Power Island“ und den „LTSA“ bewertet. Deshalb wäre eine weitere Losaufteilung sinnlos. Näheres wird sich aus den Verdingungsunterlagen ergeben.
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Um die jeweilige Verantwortung der Teilleistungen gerecht abzubilden, soll – branchenüblich – ein Vertrag über das „Power Island“ und ein separater Vertrag über den „LTSA“ geschlossen werden. Möglich ist der Abschluss von zwei Verträgen mit einem Unternehmen, das in einem Angebot beide Leistungsteile (Verträge) gesondert anbietet. Ebenso ist es möglich, dass in einer Bietergemeinschaft ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft das „Power Island“ übernehmen (d. h., das jeweilige Mitglied schließt den Power Island-Vertrag) und ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft den „LTSA“ (d. h., das jeweilige Mitglied schließt den LTSA). Weitere Erläuterungen siehe auch: III.1.8.) Ausgeschlossen ist das Anbieten der Gesamtleistung (Power Island und LTSA) in nur einem Vertrag von einem Unternehmen. Ebenso ausgeschlossen ist das Angebot einer Teilleistung durch ein Unternehmen (z. B. „Power Island“), der für eine weitere Teilleistung einen Subunternehmer vorsieht (z. B. „LTSA“). Der Auftraggeber will unmittelbar denjenigen auswählen und mit ihm kontrahieren, der für die jeweilige Teilleistung verantwortlich ist.
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Beschreibung der Optionen:
Nähere Erläuterungen siehe VI.3.B. (7) und (8) sowie spätere Verdingungsunterlagen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3)
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen (jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat alle Unterlagen nach III.1.1) der Bekanntmachung vorzulegen):
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Register A)
Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens und dessen vollständiger Konzernstruktur (inklusive Eigentumsverhältnisse) mit mind. folgenden Angaben:
- Unternehmens HRB Nr./Steuer-Nr.,
- Historie,
- Struktur,
- Leistungsportfolio,
- Zertifikate,
- Umsatz nach Geschäftsfeldern,
- Arbeitskräfteentwicklung der letzten 3 Jahre,
- Haupt-Ansprechpartner mit Kontaktdaten.
Register B) [MINDESTBEDINGUNG]
Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Register C) [MINDESTBEDINGUNG]
Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register D) [MINDESTBEDINGUNG];
Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register E)
Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Register F) [MINDESTBEDINGUNG];
Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AEntG und § 19 MiLoG. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
Register G [MINDESTBEDINGUNG];
Erklärung des Bieters, dass er den Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten gelesen und verstanden hat. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
Der Kodex findet sich unter
„Unser Verhaltenskodex für Lieferanten“
Der Bieter erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bieter erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3)
Teilleistung „Power Island“: Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.2, Register K der Bekanntmachung vorzulegen.
Die einzelnen Nachweise unter III.1.2), Register L, M und N (A) der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Teilleistung „LTSA“: Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.2, Register K der Bekanntmachung vorzulegen.
Die einzelnen Nachweise unter III.1.2), Register L, M und N (B) der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen
Soweit sich die Register auf die „Auftragssumme“ beziehen, ist hiermit die Auftragssumme für die jeweilige Teilleistung zu verstehen.
Register K) [MINDESTBEDINGUNG]
Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung (Versicherungsfall: Schadensereignis) einschließlich der Produkthaftpflicht- und Umwelthaftpflichtversicherung, die die gesetzliche Haftpflicht des Auftragnehmers für Personen- und / oder Sachschaden und Umweltschäden Dritter mit einer Versicherungssumme von mindestens 20 Mio. EUR je Versicherungsfall und zweifach im Versicherungsjahr deckt. Darüber hinaus ist eine Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von 10 Mio. EUR pro Versicherungsfall und -jahr einzudecken und nachzuweisen.
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Register L) [MINDESTBEDINGUNG]
Der Bewerber muss die finanzielle Leistungsfähigkeit unter anderem damit belegen, dass sein durchschnittlicher Jahresumsatz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens der doppelten Auftragssumme des Gegenstandes dieser Auftragsbekanntmachung entspricht.
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Register M) [MINDESTBEDINGUNG]
Bestätigung, dass der Bewerber im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, Bürgschaften
a) in Höhe von mindestens 10 % der Auftragssumme als Vertragserfüllungsbürgschaft
b) für sämtliche Vorauszahlungen
c) in Höhe von mindestens 5 % der Auftragssumme als Gewährleistungsbürgschaft
von einer Bank mit einem Minimum Rating mit einem stabilen Ausblick von BBB (Standard & Poor’s oder Fitch) oder Baa2 (Moody’s) beizubringen. Im Fall von mehreren Ratings gilt das niedrigste Rating. Unter dem Begriff „Auftragssumme“ ist für die Zwecke der Eignungsprüfung die vollständige vereinbarte Netto-Vergütung des künftigen Auftragnehmers zu verstehen, ohne dass nachträgliche Vergütungsänderungen, die sich aus der Durchführung oder Änderung des Vertrages ergeben, zu berücksichtigen sind.
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Bewerber der Teilleistung „LTSA“ müssen die Bestätigung nur für a) und c) abgeben.
Register N) [MINDESTBEDINGUNG]
A (nur für Bewerber Teilleistung „Power Island“)
Vorlage der vollständigen, konsolidierten Geschäftsberichte (oder vergleichbar) mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom Wirtschaftsprüfer einschließlich Lagebericht, Anhängen, Wirtschaftsprüferfreigaben und Kommentaren der letzten 3 Geschäftsjahre mit Informationen zur Gewinn und Verlustrechnung (insbesondere zum EBIT), zur Bilanz (insbesondere zum Eigenkapital) und zur Kapitalflussrechnung (Cash-Flow).
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Auf der Grundlage der angeforderten Informationen führt die Vergabestelle eine Bonitätsprüfung durch, um die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers zu bestimmen. Der Bewerber gilt als finanziell geeignet, wenn die Bonitätsprüfung ergibt, dass das Bewerberunternehmen im Verhältnis zum Wert und der Laufzeit des Vertrages finanziell gesund und groß genug ist, um sämtliche Vertragsverpflichtungen zu erfüllen. Hierzu muss der Bewerber u.a. über angemessene Gewinnmargen und ausreichend starke operative Cashflows sowie eine angemessene Kapitalausstattung mit einem allgemein akzeptablem (geringem) Verschuldungsgrad verfügen. Darüber hinaus müssen die Größe und das finanzielle Profil des Bewerbers in einem angemessenen Verhältnis zum Vertragswert stehen und es muss der positive Ausblick bestehen, dass der Bewerber seine finanzielle Eignung während der Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten kann.
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Soweit der Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen Eignung von der Eignungsleihe (vgl. auch VI.3. A Ziffer 6 dieser Bekanntmachung) Gebrauch machen will, muss er zum einem den Dritten, auf den er sich berufen will, konkret benennen (z.B. bei Konzerngesellschaften die Muttergesellschaft) und zum anderen für diesen Dritten zusätzlich vorlegen:
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(b) sämtliche Unterlagen gemäß III.1.1
(c) Unterlagen gemäß III.1.2. gemäß Register L und N
(d) Nachweis, dass der Dritte dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel im Auftragsfalle tatsächlich zur Verfügung stellt (Verpflichtungserklärung). Bei Konzerngesellschaften kann der Nachweis u.a. erbracht werden durch:
(aa) eine Erklärung des Dritten (z.B. der Muttergesellschaft), dass dieser im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, zusätzlich zu III.1.2.) Register M (das nur vom Bewerber zu erbringen ist) eine Bürgschaft für den gesamten Leistungsumfang des Bewerbers zu übernehmen (Konzernbürgschaft) oder
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(bb) den Nachweis eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der zusätzlichen Erklärung des herrschenden Unternehmens, dass es im Auftragsfalle:
(i) den Auftraggeber über eine bevorstehende Änderung oder Auflösung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vorab schriftlich informiert und
(ii) die Sicherheit gemäß § 303 Abs. 1 AktG automatisch erstellt, ohne dass es einer Meldung durch den Auftraggeber bedarf und
(iii) die Sicherheit gemäß § 303 Abs. 1 AktG entweder in Form einer Konzernbürgschaft bei ausreichender finanzieller Eignung der Muttergesellschaft, ansonsten in Form einer unbefristeten Bürgschaft einer Bank mit einem Minimum Rating von BBB mit stabilem Ausblick (Standard & Poor’s oder Fitch) oder Baa2 mit stabilem Ausblick (Moody’s), leisten wird.
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Die Vergabestelle behält sich bei der Prüfung der finanziellen Eignung der Bewerber vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – zusätzliche Unterlagen/Informationen vom Bewerber (oder bei einer Eignungsleihe von dem Dritten) zu fordern und/oder Aufklärungsgespräche zu führen. Dies kann insbesondere – ohne hierauf beschränkt zu sein - dann der Fall sein, wenn der Vergabestelle vom Markt/allgemein zugänglichen Medien usw. Informationen über die Bonität des Bewerbers vorliegen, die im Widerspruch zu den vorgelegten Unterlagen stehen bzw. einer Aufklärung bedürfen.
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B (nur für Bewerber Teilleistung „LTSA“):
a) Aktuelle Auskunft einer Geschäftsbank des Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z.B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit.
b) Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3)
Zur besseren Übersichtlichkeit hat die Vergabestelle die von den Bewerbern unter dem Punkt III.1.3. vorzulegenden Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wie folgt unterteilt:
A. Anforderungen nur für die Teilleistung „Power Island“
B. Anforderungen nur für die Teilleistung „LTSA“
C. Allgemeine Anforderungen (von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften beider Teilleistungen zu erfüllen).
A. Teilleistung „Power Island“
Die einzelnen Nachweise unter III.1.3), Register O, P, Q der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Register O) [MINDESTBEDINGUNG]
Referenz „Power Island“
Vorlage von fünf vergleichbaren Referenzen, nicht älter als fünf Jahre, bezogen auf das Abnahmedatum, über die erfolgreiche Planung und Errichtung einer Gasturbinenanlage mit einer Mindestleistung von mindestens 40MWel pro GT inklusive Netzanschluss. Mindestens zwei der fünf Referenzen müssen sich auf Brown-Field-Projekte beziehen.
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Pro Referenz sind folgende Angaben zu tätigen:
- Auftraggeber
- Projektname
- Liefer- und Leistungsumfang
- Datum Auftragsvergabe, Vertragliches Abnahmedatum, tatsächliches Abnahmedatum, Begründung von Abweichungen (zur Prüfung der Termintreue)
- Auftragswert und Schlussrechnungswert, Begründung von Abweichungen (zur Prüfung der Budgettreue)
- Garantierte Leistung, garantierter Wirkungsgrad, garantierte Verfügbarkeit, garantierte Emissionen sowie Leistung, Wirkungsgrad, Emissionen in der Abnahmemessung und Verfügbarkeit im ersten Betriebsjahr (Angabe der vertraglich vereinbarten und tatsächlich erreichten Werte)
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- Hauptleistungsinhalte
- Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers
- Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers und auf Seiten des Referenzauftraggebers
- Nennung der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers
Zwei der Referenzprojekte müssen nach den einschlägigen Bestimmungen wie z.B. Maschinenrichtlinie, Druckgeräterichtlinie, Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheits-verordnung, Arbeitsschutzgesetzt, Bundesimmissionsschutzgesetz, DIN-EN oder DIN-Normen, technischen Regeln, VGB, VDI, VDE, DVGW und VDS (oder vergleichbar) erbracht worden sein.
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Dabei ist vom Bewerber pro Referenz jeweils das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) der Bekanntmachung) bereitgestellte Formblatt (Formblatt Referenzen) zu nutzen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.
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Register P
Vorlage von Muster- oder Beispielsdokumenten, verwendbar bei vergleichbaren Projekten über:
- Detailterminplan
- Planungskonzept oder Planungsterminplan
- Montage- und Inbetriebnahmekonzept
- Komponentenliste
- Aufstellungsplan
- Lastangaben und Fundamentzeichnung der GT
- Verbrauchererfassungsliste
- Messtellenliste
- Funktionsbeschreibung
- Dokumentation einer IBS-Funktionsprüfung
Register Q)
Nachweis, dass der Bewerber in der Lage ist die nötige Projektorganisation aufzubauen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des Organigramms für die Leistungserbringung mit Benennung der Verantwortlichen für z. B. Maschinentechnik, Verfahrenstechnik, Elektrotechnik, Leittechnik, Bautechnik und Anordnungsplanung und alternativen Besetzungen.
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B. Teilleistung „LTSA“
Teilleistung „LTSA“: Register R und S der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen
Register R) [MINDESTBEDINGUNG]
Referenz Langzeitwartungsvertrag (LTSA)
Vorlage von fünf Referenzen, mit Vertragsabschluss nicht älter als fünfzehn Jahre, über Langzeitwartungsverträge für vergleichbare Gasturbinenanlagen mit Angaben von (im Einzelfall sind Anonymisierungen akzeptiert):
o Referenz-Auftraggeber mit Kontaktdaten
o Referenz-Kraftwerk
o Gasturbinen (Anzahl u. Modell)
o Instand zu haltender Anlagenumfang
o Datum Vertragsabschluss
o Enthaltene Ersatzteile (Pakete, keine Liste)
Dabei ist vom Bewerber pro Referenz jeweils das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) der Bekanntmachung) bereitgestellte Formblatt (Formblatt Referenzen LTSA) zu nutzen.
Register S) [MINDESTBEDINGUNG]
Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfalle grundsätzlich bereit und in der Lage ist:
• Heißgasteile innerhalb von 14 Tagen am Standort des Auftraggebers bereitzustellen,
• Ein Servicecenter (inkl. Toolcenter) in Europa zu unterhalten,
• Die gesamte Auftragsabwicklung in deutscher Sprache (mind. C1) durchzuführen
Reaktionszeiten: Vor Ort: 24 Stunden, Fernunterstützung: 24/7 Stunden zu gewährleisten.
C. Allgemeine Anforderungen (für beide Teilleistungen)
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.3 C Register T, W, X und Z der Bekanntmachung vorzulegen.
Die einzelnen Nachweise unter III.1.3. C. Register U, V und Y der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Register T)
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.
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Register U)
Nachweis eines beim Bewerber bestehenden Umweltmanagementsystems (z. B.DIN EN ISO14001:2005-06) oder gleichwertig.
Register V)
Nachweis eines beim Bewerber bestehenden Energiemanagementsystems (DIN EN ISO50001:2018 oder gleichwertig).
Register W) [MINDESTBEDINGUNG]
Der Bewerber hat einen HSE-Fragenkatalog zu beantworten. Der Fragenkatalog wird durch die Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1)) bereit gestellt.
Der Bewerber muss dabei die HSE-Ausschlusskriterien (1. Tabellenblatt) als Mindestbedingungen vollumfänglich erfüllen. Die Vergabestelle wird zudem die Antworten in dem HSE-Fragenkatalog (2. Tabellenblatt) gemäß den Bestimmungen, welche im Fragenkatalog aufgeführt sind, bewerten. Jeder Bewerber muss dabei eine minimale Punktzahl von 16 Punkten (= 30 Prozent) erreichen, um zum weiteren Verfahren zugelassen zu werden. Die konkrete Verteilung der zu vergebenden Punkte ergibt sich aus dem Fragenkatalog (3. Tabellenblatt).
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Register X)
Angabe der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Gewerken/ Aufgabenfeldern / Qualifikation
Register Y)
Auflistung des für Leistungserbringung verfügbaren Personals gegliedert nach Gewerken/ Aufgabenfeldern / Qualifikation
Register Z) [MINDESTBEDINGUNG]
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er in der Lage ist
a) die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen.
b) Projektleiter, welche verhandlungssicher Deutsch (mind. C1) sprechen, in zur Auftragsabwicklung ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen
c) Arbeitsverantwortliche vor Ort, welche fließend Deutsch (mind. B1) sprechen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: siehe Vertragsunterlagen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: siehe Vertragsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vertragsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i.S.v. § 1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist nur unter im Teilnahmewettbewerb qualifizierten Bewerbern bis spätestens zur Abgabe des 1. Angebotes möglich.
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Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen (bei den Teilleistungen „Power Island“ und „LTSA“ jeweils 1 Mitglied pro Teilleistung). Dessen Vollmacht ist vorzulegen.
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Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert (dies gilt nicht für Bewerbergemeinschaften, die sich ausschließlich für die Teilleistungen „Power Island“ und „LTSA“ zusammengeschlossen haben. Hier besteht die Bewerbergemeinschaft ausschließlich für das Vergabeverfahren und im Zuschlagsfalle wird der Vertrag für die Teilleistung „Power Island“ mit dem Bieter/der Bietergemeinschaft für die Teilleistung „Power Island“ und für die Teilleistung „LTSA“ mit dem Bieter/ der Bietergemeinschaft für die Teilleistung „LTSA“ geschlossen. Dementsprechend muss die Erklärung nur in dem Fall abgegeben werden, dass für eine der Teilleistungen eine Bewerbergemeinschaft gegründet wird und der Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung muss sich nur auf die jeweilige Teilleistung beziehen.).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-11-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Schimmer, Joachim
Internetadresse: www.vattenfall.de 🌏
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=jk4tOLa1TK8%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung
1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen.
Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bewerber und Bieter der Vattenfall-Projekte kostenfrei.
Teilnahmeanträge müssen dort abgegeben werden.
Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
2. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt "Eigene Anlagen") und bezeichnendem Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen sollten mit „Reg_“ (Reg_ = jeweiliges Register) beginnen, Abkürzungen zum Inhalt und Firma enthalten, eine Länge von 60 Zeichen und eine Größe von 20 MB nicht übersteigen.
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(Beispiel: „Reg_A_UN-Praesent_Fa_XXXXXXXXXX_2021_XX_XX“).
"K.O.-Kriterien" sind Mindestbedingungen, "Mussangaben" müssen zwingend angegeben werden.
Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
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3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 9 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
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6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen: .
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.1.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.1.1. bis III.1.3. der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Bewerber hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm der Nachunternehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (z.B. durch Verpflichtungserklärung).
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b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.1.1. bis III.1.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
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Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen
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7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
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8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein - nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter:
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„CSR Risikoländer“
Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.
11. Fragen sind ausschließlich über das Fragen-und-Antworten-Tool der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
12. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden.
13. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – ist verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1. der Bekanntmachung) bereitgestellte Formular zu nutzen.
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B. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
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1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach der ersten Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).
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2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.
4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.
5. Da das Beschaffungsvorhaben insgesamt von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist, und die vollständige Veröffentlichung der Unterlagen Rückschlüsse auf die Funktionsweise von Anlagen der kritischen Infrastruktur erlauben würde, beruft sich der Auftraggeber im Rahmen der EU-Bekanntmachung auf §§ 5 Abs.3, 41 Abs.4 SektVO zur Wahrung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung, und wird ausschließlich denjenigen Bietern im Angebotsverfahren weitere Informationen des Vorhabens zur Verfügung stellen, die in dem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nachgewiesen haben, dass sie in der Lage sind die geforderten Leistungen zu erbringen (Eignungsprüfung).
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6. Angaben zur zeitlichen Ausführung
Es ist geplant, die GT1 und GT2 aus technischen und organisatorischen Gründen mit einem zeitlichen Versatz von mindestens 12 Monaten zu errichten und in Betrieb zu nehmen, nach voraussichtlicher Planung: Errichtung GT 1 2024, GT2 2025, Abnahme: GT1 2025, GT2 2026
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Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Verdingungsunterlagen
7.) Die Vergabestelle beabsichtigt, den Vertrag für die Teilleistung „Power Island“ in zwei Phasen zu unterteilen. Die erste Phase wird fest beauftragt und beinhaltet u.a. einen definierten Teil der Planung. Die zweite Phase wird zunächst nur optional beauftragt. Die Option kann vom Auftraggeber einseitig ausgeübt werden, wenn es eine positive Entscheidungen der zuständigen Gremien der Vergabestelle gibt, die u.a. von bestandskräftigen öffentlich- rechtlichen Genehmigungen und einer positiven finalen Investitionsentscheidung abhängt. Die zweite Phase beinhaltet u.a. die Ausführungsplanung, die Fertigung und Errichtung bis zur Inbetriebsetzung und Abnahme. Die Teilleistung „LTSA“ wird ebenso zunächst nur optional beauftragt.
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8.) Die Vergabestelle behält sich vor, in den Verdingungsunterlagen weitere Optionen bekannt zu geben.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: post@senweb.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB).
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b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).
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d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 148-395110 (2021-07-29)
Ergänzende Angaben (2021-08-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-23 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 166-436174
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 148-395110
ABl. S-Ausgabe: 166
Quelle: OJS 2021/S 166-436174 (2021-08-23)
Ergänzende Angaben (2021-08-31)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 171-447615
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
Aufgrund von Nachfragen der Bewerber hat die Vergabestelle die in Ziffer III.1.3 Register O geforderten Angaben pro Referenz überprüft. Nach Abwägen der jeweiligen Argumente hat die Vergabestelle unter Ausnutzung des ihr zustehenden Ermessensspielraums beschlossen, die geforderten Angaben pro Referenz wie folgt zu ändern:Pro Referenz sind folgende Angaben zu tätigen:- Auftraggeber - Projektname - Liefer- und Leistungsumfang - Beginn und Ende der Leistungen- Auftragswert und Schlussrechnungswert- Garantierte Leistung, garantierter Wirkungsgrad, garantierte Verfügbarkeit, garantierte Emissionen- Hauptleistungsinhalte - Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers - Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers und auf Seiten des Referenzauftraggebers - Nennung der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers Hiermit ist ausdrücklich keine Änderung der Mindestbedingungen der vorzulegenden Referenzen verbunden. Diese bleiben unverändert. Geändert haben sich lediglich die pro Referenz zu tätigen Angaben.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 171-447615 (2021-08-31)
Ergänzende Angaben (2021-09-17)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-17 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 184-477821
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
Fristverlängerung aufgrund Nichtverfügbarkeit Deutsche eVergabe
Quelle: OJS 2021/S 184-477821 (2021-09-17)