Der Auftrag umfasst die Konzeption, die Entwicklung und Umsetzung von digitalen Bildungsangeboten für die Internetseite der Futurium gGmbH. Die fertigen Produkte müssen auf die Ziele des Bildungs- und Vermittlungsprogramms der Futurium gGmbH eingehen. Mit den digitalen Bildungsangeboten soll insbesondere das Interesse von Schüler*innen an Zukunftsthemen geweckt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-05.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Futurium gGmbH – Digitale Bildungsangebote
07062021
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag umfasst die Konzeption, die Entwicklung und Umsetzung von digitalen Bildungsangeboten für die Internetseite der Futurium gGmbH. Die fertigen...”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Konzeption, die Entwicklung und Umsetzung von digitalen Bildungsangeboten für die Internetseite der Futurium gGmbH. Die fertigen Produkte müssen auf die Ziele des Bildungs- und Vermittlungsprogramms der Futurium gGmbH eingehen. Mit den digitalen Bildungsangeboten soll insbesondere das Interesse von Schüler*innen an Zukunftsthemen geweckt werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Futurium gGmbH
Alexanderufer 2
10117 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Zum Umfang des Auftrags gehören unter anderem die digitale Aufbereitung der bestehenden Bildungsmaterialien auf der Internetseite des Futurium, die...”
Beschreibung der Beschaffung
Zum Umfang des Auftrags gehören unter anderem die digitale Aufbereitung der bestehenden Bildungsmaterialien auf der Internetseite des Futurium, die Erstellung von Tutorials, die Entwicklung neuer Bildungsmaterialien, die Entwicklung und Umsetzung von Online-Workshops sowie die Erstellung von digitalen Textformaten für neue Exponate.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit des Vertrags beträgt 2 Jahre mit zweimaliger Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Auftraggeberin ist berechtigt, in einem festgelegten Umfang optionale Leistungen von dem Auftragnehmer abzurufen. Einzelheiten sind der...”
Beschreibung der Optionen
Die Auftraggeberin ist berechtigt, in einem festgelegten Umfang optionale Leistungen von dem Auftragnehmer abzurufen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 4. zu entnehmen. Der voraussichtliche Umfang an optionalen Leistungen wird auf 100 Stunden pro Jahr geschätzt, ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-06
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-08-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Die Bewerber*innen/Bewerbergemeinschaften haben zwingend die von der Auftraggeberin vorgegebenen Unterlagen für die Erstellung des Teilnahmeantrags und der...”
Die Bewerber*innen/Bewerbergemeinschaften haben zwingend die von der Auftraggeberin vorgegebenen Unterlagen für die Erstellung des Teilnahmeantrags und der Angebote zu verwenden. Die Formblätter und Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in der Bekanntmachung angegebenen Adresse zum Download bereit.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y99R66E
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2284990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Werden Fehler nicht rechtzeitig gerügt, können die Bewerber/Bieter nach § 160 Abs. 3 GWB präkludiert sein. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Werden Fehler nicht rechtzeitig gerügt, können die Bewerber/Bieter nach § 160 Abs. 3 GWB präkludiert sein. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 131-347002 (2021-07-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Futurium gGmbH - Digitale Bildungsangebote
07062021
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Futurium gGmbH Alexanderufer 2 10117 Berlin
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Alle Qualitativen Kriterien ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 131-347002
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 07062021
Titel:
“Rahmenvereinbarung für die Entwicklung und Erstellung von digitalen Bildungsangeboten für das Futurium” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Die Bewerber*innen/Bewerbergemeinschaften haben zwingend die von der Auftraggeberin vorgegebenen Unterlagen für die Erstellung des Teilnahmeantrags und der...”
Die Bewerber*innen/Bewerbergemeinschaften haben zwingend die von der Auftraggeberin vorgegebenen Unterlagen für die Erstellung des Teilnahmeantrags und der Angebote zu verwenden. Die Formblätter und Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in der Bekanntmachung angegebenen Adresse zum Download bereit.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y99R0NZ
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Werden Fehler nicht rechtzeitig gerügt, können die Bewerber/Bieter nach § 160 Abs. 3 GWB präkludiert sein. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Werden Fehler nicht rechtzeitig gerügt, können die Bewerber/Bieter nach § 160 Abs. 3 GWB präkludiert sein. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 198-517233 (2021-10-07)