Die Gemeinde Weßling beabsichtigt ein neues Grundschulgebäude für alle ihre 3 Ortsteile in Holzbauweise zu errichten.
Das Hauptgebäude umfasst ein Hanggeschoss/Kellergeschoss, das Erdgeschoss und ein Obergeschoss (= Dachgeschoss).
Mit diesem Vergabelos werden im Wesentlichen folgende Leistungen vergeben: Sanitärarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-07.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: G_WES_4_042_1 Sanitärarbeiten
G_WES_4_042_1
Produkte/Dienstleistungen: Sanitäre Anlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Weßling beabsichtigt ein neues Grundschulgebäude für alle ihre 3 Ortsteile in Holzbauweise zu errichten.
Das Hauptgebäude umfasst ein...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Weßling beabsichtigt ein neues Grundschulgebäude für alle ihre 3 Ortsteile in Holzbauweise zu errichten.
Das Hauptgebäude umfasst ein Hanggeschoss/Kellergeschoss, das Erdgeschoss und ein Obergeschoss (= Dachgeschoss).
Mit diesem Vergabelos werden im Wesentlichen folgende Leistungen vergeben: Sanitärarbeiten.
— Fäkalien-Doppel-Hebeanlage 140 l Behälter m. Zub. 1 St.,
— Ablaufleitung DN 50 bis DN 150 m. Formstücke und Zub. ca. 570 m,
— Kaltwasser-Hausanschlussgruppe mit Enthärtungsanlage 1 St.,
— Wasserleitungen Edelstahl mit Zubehör DN 12 bis DN 42 ca. 630 m,
— Dämmung Wasserleitungen Dämmschlauch DN 12 bis DN 32 ca. 225 m,
— Dämmung Wasserleitungen Alu-kasch. DN 12 bis DN 40 ca. 90 m,
— Trockenbau- Installationsbausteine 87 St.,
— Sanitäre Einrichtungsgegenstände mit Armaturen 92 St.,
— Durchlauferhitzer/Warmwasser-Kleinspeicher 23 St.,
— Sanitäre Ausstattungsgegenstände ca. 240 St.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-21 📅
Datum des Endes: 2027-03-17 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=217165
Erklärungen und Nachweise, die der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=217165
Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft:
— siehe Vergabeunterlagen, Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 6 Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, Ziff. 7 Leistungen /Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Formblatt 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise,
— Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können beider Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht fristgemäß nach § 16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen,
— die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden,
— der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=217165
Auflistung und kurze Beschreibung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=217165
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft:
— siehe Vergabeunterlagen.
Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe),
Ziff. 8 Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen, Angabe zu Insolvenzverfahren oder Liquidation,
Formblatt 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise.
Angabe der Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Bearbeitungsschäden abdeckt, mit Deckungssumme für Personen- und Sachschäden (wie bei III.2.2)).
— Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können beider Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht fristgemäß nach §1 6a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen,
— die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden,
— der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=217165
Auflistung und kurze Beschreibung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=217165
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft:
— siehe Vergabeunterlagen.
Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen(Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8; Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, Verfügbarkeit der für die Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte, Formblatt 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise,
— Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können beider Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nichtfristgemäß nach § 16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen,
— die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden,
— der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=217165” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-07
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-07
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gemeinde Weßling
Gautingerstraße 17
82234 Weßling
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Anwesenheit von Bietern ist nicht zugelassen, da es sich um ein elektronisches Verfahren handelt.”
“1.1. Bewerberfragen können nur über das Bewerbertool „Kommunikation“ auf der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de gestellt werden und werden nur...”
1.1. Bewerberfragen können nur über das Bewerbertool „Kommunikation“ auf der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Bewerber im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de registrieren zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keinen zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber müssen auf der Vergabeplattform regelmäßig prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
1.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftraggeber im Rahmen der Vergabe des öffentlichen Auftrages erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt hierbei auf den Rechtsgrundlagen des Art. 6 Abs. 1 lit. b), c), e) und f) DSGVO. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere am Verfahren für den Auftraggeber tätige Behörden oder Unternehmen verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz und die Betroffenenrechte sind unter dem Link: https://www.wvv.de/de/media/downloads/downloadcenter/hauptnavigation/mobilitaet/2018-06-25-informationspflichten-ds-hinweis_wsb.pdf einsehbar. Der Bieter ist verpflichtet die vorstehenden Hinweise denjenigen betroffenen Personen in Textform (§126b BGB) zur Verfügung zu stellen, deren personenbezogene Daten er im Rahmen des Vergabeverfahrens an den Auftraggeber übermittelt oder in sonstiger Weise zur Verfügung stellt. Dies hat innerhalb eines Monats ab Übermittlung oder sonstiger Zurverfügungstellung der personenbezogenen Daten zu erfolgen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Gemeinde Weßling
Postort: Weßling
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 070-177264 (2021-04-07)