515 m3 Befestigung ohne Bindemittel Schotter abbrechen
3.300 t Abfall AVV170504 Z1.1 entsorgen
2.300 m2 Oberboden liefern und auftragen
110 m Abwasserkanal PP DN110/160
8 St Beton Straßenablauf D400
770 m2 Pflasterbelag Betonrasengittersteine
1.160 m2 Asphalttrag-, binder- und Deckschicht
1.200 m2 Böschungssicherung Erosionsschutzmatten
3 St Baum- und Gehölzpflanzungen
Bauzeit 07.02.2022 - 31.05.2022,
Fertigstellungspflege bis 30.09.2022
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgärtnerische Arbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
515 m3 Befestigung ohne Bindemittel Schotter abbrechen
3.300 t Abfall AVV170504 Z1.1 entsorgen
2.300 m2 Oberboden liefern und auftragen
110 m Abwasserkanal PP DN110/160
8 St Beton Straßenablauf D400
770 m2 Pflasterbelag Betonrasengittersteine
1.160 m2 Asphalttrag-, binder- und Deckschicht
1.200 m2 Böschungssicherung Erosionsschutzmatten
3 St Baum- und Gehölzpflanzungen
Bauzeit 07.02.2022 - 31.05.2022,
Fertigstellungspflege bis 30.09.2022
siehe II. 1.4)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bieter mit Firmensitz in Deutschland haben bei zulassungspflichtigen Handwerken nach Anlage A HwO (Gesetz zur Ordnung des Handwerkes) die Eintragung in der Handwerksrolle nachzuweisen.
Bei zulassungsfreien Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben kann alternativ zur Eintragung in die Handwerkerrolle auch eine Eintragung im Handelsregister vorgelegt werden.
Staatsangehörige eines Herkunftstaates, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten, haben die EU/EWR- Handwerk- Verordnung vom 18.März 2016 (BGBl. I S. 509) zu beachten.
Darüberhinausgehende weitere auftragsbezogene Anforderungen des AG: keine
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Nachweis möglich durch:
die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) .
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
oder eine Eigenerklärung des Bieters gemäß Formblatt 124
oder als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mindeststandards:
Konkrete auf den Auftrag bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen des AG:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
2. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
3.eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
4. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Nachweis möglich durch:
die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) .
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
oder eine Eigenerklärung des Bieters gemäß Formblatt 124
oder als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
III 2.2.1 Geforderte Sicherheiten:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (brutto) zu leisten. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (brutto) zu leisten. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Weitere Regelungen siehe Vergabeunterlagen.
III 2.2.2 Besondere Zahlungsbedingungen:
Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB/B i.V. mit den Vergabeunterlagen.
III 2.2.3 Rechtsform von Bietergemeinschaften
Im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
III 2.2.4 Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-10-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Vertreter des öffentlichen Auftraggebers
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe, Vergabekammer
Quelle: OJS 2021/S 186-480486 (2021-09-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Gesamtwert des Auftrags: 419469.75 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Landschaftsgärtnerische Arbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Stuttgart - DLZ
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-20 📅
Name: Link GmbH
Postort: Fellbach
Land: Deutschland 🇩🇪 Rems-Murr-Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 419469.75 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 15
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Quelle: OJS 2021/S 250-659178 (2021-12-20)