Die Leibniz Universität Hannover beabsichtigt in der Straße Im Moore 11/11a in Hannover ein mehrgeschoßiges Institutsgebäude zu errichten. Das derzeit auf dem Grundstück befindliche Gebäude wird hierfür abgerissen. Der Neubau grenzt im südöstlichen Bereich unmittelbar an ein Bestandsgebäude. Das Gebäude besteht aus fünf oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss, wobei die Obergeschosse in zwei Ebenen eine Staffelung erfahren - im Erdgeschoss und im 3. Obergeschoss. Die maximalen Abmessungen des Gebäudes betragen im Erdgeschoss ca. 48,80 m x ca. 30,90 m. Das Untergeschoss ist im Wesentlichen identisch zum Erdgeschoss, wobei das südöstliche und westliche Treppenhaus im Erdgeschoss enden. Zudem ist im nördlichen Bereich des Gebäudes ein revisionierbarer Einbringschacht/Tiefhof vorgesehen. Die Höhe des Fertigfußbodens (OKFF) im Erdgeschoss wird mit +54,65 m ü. NHN festgesetzt. Dies entspricht in etwa der Höhe des umgebenden Geländes, zumindest im nordöstlichen, östlichen und südöstlichen Gebäudebereich. Im südwestlichen, westlichen und nordwestlichen Bereich hingegen steigt das Gelände zum Teil an. Die Gebäudehöhe beträgt ca. 75,25 m ü. NHN. Nutzungstechnisch ist das Gebäude wie folgt unterteilt. Im Untergeschoss liegen ein Hörsaal (geschossübergreifend zum Erdgeschoss, unterliegt der Versammlungsstättenverordnung), sanitäre Einrichtungen und Technik-, Lager- und Abstellflächen. Das Erdgeschoss enthält neben dem Hörsaal ein großzügiges Foyer, Seminarräume, Teeküche, Eltern/Kind-Raum, Beh.WC sowie Räume mit studentischen Arbeitsplätzen. In den Obergeschossen befinden sich im Wesentlichen Seminarräume und Büros sowie studentische Arbeitsplätze. Auf dem Dach ist eine kleine Fläche für Technik vorgesehen (Rückkühlung). Im 4.Obergeschoss ist eine Dachterrasse als Loggia vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Metallbauarbeiten
Referenznummer: 1135_014_21_155
Kurze Beschreibung:
Die Leibniz Universität Hannover beabsichtigt in der Straße Im Moore 11/11a in Hannover ein mehrgeschoßiges Institutsgebäude zu errichten.
Das derzeit auf dem Grundstück befindliche Gebäude wird hierfür abgerissen.
Der Neubau grenzt im südöstlichen Bereich unmittelbar an ein Bestandsgebäude.
Das Gebäude besteht aus fünf oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss, wobei die Obergeschosse in zwei Ebenen eine Staffelung erfahren - im Erdgeschoss und im 3. Obergeschoss. Die maximalen Abmessungen des Gebäudes betragen im Erdgeschoss ca. 48,80 m x ca. 30,90 m. Das Untergeschoss ist im Wesentlichen identisch zum Erdgeschoss, wobei das südöstliche und westliche Treppenhaus im Erdgeschoss enden. Zudem ist im nördlichen Bereich des Gebäudes ein revisionierbarer Einbringschacht/Tiefhof vorgesehen. Die Höhe des Fertigfußbodens (OKFF) im Erdgeschoss wird mit +54,65 m ü. NHN festgesetzt. Dies entspricht in etwa der Höhe des umgebenden Geländes, zumindest im nordöstlichen, östlichen und südöstlichen Gebäudebereich. Im südwestlichen, westlichen und nordwestlichen Bereich hingegen steigt das Gelände zum Teil an. Die Gebäudehöhe beträgt ca. 75,25 m ü. NHN.
Nutzungstechnisch ist das Gebäude wie folgt unterteilt. Im Untergeschoss liegen ein Hörsaal (geschossübergreifend zum Erdgeschoss, unterliegt der Versammlungsstättenverordnung), sanitäre Einrichtungen und Technik-, Lager- und Abstellflächen.
Das Erdgeschoss enthält neben dem Hörsaal ein großzügiges Foyer, Seminarräume, Teeküche, Eltern/Kind-Raum, Beh.WC sowie Räume mit studentischen Arbeitsplätzen. In den Obergeschossen befinden sich im Wesentlichen Seminarräume und Büros sowie studentische Arbeitsplätze.
Auf dem Dach ist eine kleine Fläche für Technik vorgesehen (Rückkühlung).
Im 4.Obergeschoss ist eine Dachterrasse als Loggia vorgesehen.
Die Leibniz Universität Hannover beabsichtigt in der Straße Im Moore 11/11a in Hannover ein mehrgeschoßiges Institutsgebäude zu errichten.
Das derzeit auf dem Grundstück befindliche Gebäude wird hierfür abgerissen.
Der Neubau grenzt im südöstlichen Bereich unmittelbar an ein Bestandsgebäude.
Das Gebäude besteht aus fünf oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss, wobei die Obergeschosse in zwei Ebenen eine Staffelung erfahren - im Erdgeschoss und im 3. Obergeschoss. Die maximalen Abmessungen des Gebäudes betragen im Erdgeschoss ca. 48,80 m x ca. 30,90 m. Das Untergeschoss ist im Wesentlichen identisch zum Erdgeschoss, wobei das südöstliche und westliche Treppenhaus im Erdgeschoss enden. Zudem ist im nördlichen Bereich des Gebäudes ein revisionierbarer Einbringschacht/Tiefhof vorgesehen. Die Höhe des Fertigfußbodens (OKFF) im Erdgeschoss wird mit +54,65 m ü. NHN festgesetzt. Dies entspricht in etwa der Höhe des umgebenden Geländes, zumindest im nordöstlichen, östlichen und südöstlichen Gebäudebereich. Im südwestlichen, westlichen und nordwestlichen Bereich hingegen steigt das Gelände zum Teil an. Die Gebäudehöhe beträgt ca. 75,25 m ü. NHN.
Nutzungstechnisch ist das Gebäude wie folgt unterteilt. Im Untergeschoss liegen ein Hörsaal (geschossübergreifend zum Erdgeschoss, unterliegt der Versammlungsstättenverordnung), sanitäre Einrichtungen und Technik-, Lager- und Abstellflächen.
Das Erdgeschoss enthält neben dem Hörsaal ein großzügiges Foyer, Seminarräume, Teeküche, Eltern/Kind-Raum, Beh.WC sowie Räume mit studentischen Arbeitsplätzen. In den Obergeschossen befinden sich im Wesentlichen Seminarräume und Büros sowie studentische Arbeitsplätze.
Auf dem Dach ist eine kleine Fläche für Technik vorgesehen (Rückkühlung).
Im 4.Obergeschoss ist eine Dachterrasse als Loggia vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Metallbauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-08-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-31 📅
Datum des Beginns: 2021-12-20 📅
Datum des Endes: 2022-02-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 168-438930
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Keine Anwesenheit, da eVergabe
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leibniz Universität Hannover beabsichtigt in der Straße Im Moore 11/11a in Hannover ein mehrgeschoßiges Institutsgebäude zu errichten.
Das derzeit auf dem Grundstück befindliche Gebäude wird hierfür abgerissen.
Der Neubau grenzt im südöstlichen Bereich unmittelbar an ein Bestandsgebäude.
Das Gebäude besteht aus fünf oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss, wobei die Obergeschosse in zwei Ebenen eine Staffelung erfahren - im Erdgeschoss und im 3. Obergeschoss. Die maximalen Abmessungen des Gebäudes betragen im Erdgeschoss ca. 48,80 m x ca. 30,90 m. Das Untergeschoss ist im Wesentlichen identisch zum Erdgeschoss, wobei das südöstliche und westliche Treppenhaus im Erdgeschoss enden. Zudem ist im nördlichen Bereich des Gebäudes ein revisionierbarer Einbringschacht/Tiefhof vorgesehen. Die Höhe des Fertigfußbodens (OKFF) im Erdgeschoss wird mit +54,65 m ü. NHN festgesetzt. Dies entspricht in etwa der Höhe des umgebenden Geländes, zumindest im nordöstlichen, östlichen und südöstlichen Gebäudebereich. Im südwestlichen, westlichen und nordwestlichen Bereich hingegen steigt das Gelände zum Teil an. Die Gebäudehöhe beträgt ca. 75,25 m ü. NHN.
Das Gebäude besteht aus fünf oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss, wobei die Obergeschosse in zwei Ebenen eine Staffelung erfahren - im Erdgeschoss und im 3. Obergeschoss. Die maximalen Abmessungen des Gebäudes betragen im Erdgeschoss ca. 48,80 m x ca. 30,90 m. Das Untergeschoss ist im Wesentlichen identisch zum Erdgeschoss, wobei das südöstliche und westliche Treppenhaus im Erdgeschoss enden. Zudem ist im nördlichen Bereich des Gebäudes ein revisionierbarer Einbringschacht/Tiefhof vorgesehen. Die Höhe des Fertigfußbodens (OKFF) im Erdgeschoss wird mit +54,65 m ü. NHN festgesetzt. Dies entspricht in etwa der Höhe des umgebenden Geländes, zumindest im nordöstlichen, östlichen und südöstlichen Gebäudebereich. Im südwestlichen, westlichen und nordwestlichen Bereich hingegen steigt das Gelände zum Teil an. Die Gebäudehöhe beträgt ca. 75,25 m ü. NHN.
Nutzungstechnisch ist das Gebäude wie folgt unterteilt. Im Untergeschoss liegen ein Hörsaal (geschossübergreifend zum Erdgeschoss, unterliegt der Versammlungsstättenverordnung), sanitäre Einrichtungen und Technik-, Lager- und Abstellflächen.
Das Erdgeschoss enthält neben dem Hörsaal ein großzügiges Foyer, Seminarräume, Teeküche, Eltern/Kind-Raum, Beh.WC sowie Räume mit studentischen Arbeitsplätzen. In den Obergeschossen befinden sich im Wesentlichen Seminarräume und Büros sowie studentische Arbeitsplätze.
Das Erdgeschoss enthält neben dem Hörsaal ein großzügiges Foyer, Seminarräume, Teeküche, Eltern/Kind-Raum, Beh.WC sowie Räume mit studentischen Arbeitsplätzen. In den Obergeschossen befinden sich im Wesentlichen Seminarräume und Büros sowie studentische Arbeitsplätze.
Auf dem Dach ist eine kleine Fläche für Technik vorgesehen (Rückkühlung).
Im 4.Obergeschoss ist eine Dachterrasse als Loggia vorgesehen.
Wand- und Bodenfliesen in Sanitärbereichen mit entsprechenden Abdichtungsarbeiten gemäß beigefügtem Leistungsverzeichnis.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leibniz School of Education Unicampus: Welfengarten 30167 Hannover
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 "Eigenerklärung zur Eignung" (VHB-Bund-Ausgabe 2019) oder eine Einheitliche Europäische Eigeneerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 "Eigenerklärung zur Eignung" (VHB-Bund-Ausgabe 2019) oder eine Einheitliche Europäische Eigeneerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise und das Formblatt 236 EU (Verpflichtungserklärung) vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise und das Formblatt 236 EU (Verpflichtungserklärung) vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 "Eigenerklärung zur Eignung" (VHB-Bund-Ausgabe 2019) oder eine Einheitliche Europäische Eigeneerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 "Eigenerklärung zur Eignung" (VHB-Bund-Ausgabe 2019) oder eine Einheitliche Europäische Eigeneerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise und das Formblatt 236 EU (Verpflichtungserklärung) vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise und das Formblatt 236 EU (Verpflichtungserklärung) vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Welfengarten 1A, 30167 Hannover
Zusätzliche Informationen: Keine Anwesenheit, da eVergabe
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
Postanschrift: Welfengarten 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30167
Telefon: +49 511762-0📞
Fax: +49 511762-3456 📠
Internetadresse: https://www.uni-hannover.de/de/🌏
Quelle: OJS 2021/S 168-438930 (2021-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 50808.30 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Baustahlmontagearbeiten📦