Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Gebäude- und Inventarversicherung für die Objekte der Kreisverwaltung Donnersbergkreis
DBK2021-01”
Produkte/Dienstleistungen: Schaden- oder Verlustversicherungen📦
Kurze Beschreibung:
“Vergabe der Gebäude- und Inventarversicherungen für die Objekte der Kreisverwaltung Donnersbergkreis.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schaden- oder Verlustversicherungen📦
Ort der Leistung: Donnersbergkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Versicherungssummen für die Gebäude- und Inventarversicherungen können den jeweiligen Objektlisten entnommen werden. Die versicherten Gefahren sind für...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Versicherungssummen für die Gebäude- und Inventarversicherungen können den jeweiligen Objektlisten entnommen werden. Die versicherten Gefahren sind für Gebäude Feuer, Leitungswasser, Sturm/ Hagel sowie für das Inventar zusätzlich auch Einbruchdiebstahl.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf durch den Versicherer gekündigt wird. Für den...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf durch den Versicherer gekündigt wird. Für den Versicherungsnehmer beträgt die Kündigungsfrist abweichend 3 Monate.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Die Bieter müssen über eine Zulassung zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungen gemäß § 8 VAG (oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU-...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Die Bieter müssen über eine Zulassung zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungen gemäß § 8 VAG (oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU- Mitgliedsländer) verfügen,
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123 + 124 GWB.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die Bieter müssen über eine Zulassung zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungen gemäß § 8 VAG (oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU-...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Die Bieter müssen über eine Zulassung zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungen gemäß § 8 VAG (oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU- Mitgliedsländer) verfügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-30
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-30
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-1160📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rip.de📧
Fax: +49 6131-162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2021/S 122-323783 (2021-06-23)