Gebäudereinigung Elektronikzentrum der Bundeswehr

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Zweibrücken

Gebäudereinigung im Elektronikzentrum der Bundeswehr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-10-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-10-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fensterreinigung
Referenznummer: 8/4370/S0521
Kurze Beschreibung: Gebäudereinigung im Elektronikzentrum der Bundeswehr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fensterreinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fensterreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinland-Pfalz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Zweibrücken
Postanschrift: 22er Str. 25
Postleitzahl: 66482
Postort: Zweibrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: bwdlzzweibrueckenbeschaffung@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 6332-5665-400-5437 📞
Fax: +49 6332-5665-5439 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=420464 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-20 📅
Einreichungsfrist: 2021-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-25 📅
Datum des Beginns: 2022-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 207-541816
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 302521.01 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Gemäß Leistungsbeschreibung, Vertrag und Raumverzeichnis
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Elektronikzentrum der Bundeswehr
Kapeller Straße 28
76887 Bad Bergzabern

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-02-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-12-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 8/4370/S0519
Kontakt
Kontaktperson: BwDLZ Zweibrücken FM 2.3
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=420464 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
Quelle: OJS 2021/S 207-541816 (2021-10-20)