Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Bad Essen plant den Neubau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte auf dem Grundstück Gartenstraße 81 in 49152 Bad Essen.
Aufgrund der kontinuierlich steigenden Nachfrage nach Krippenplätzen, dem weiter steigenden Bedarf an Plätzen in Integrationsgruppen, der weiteren Ausweisung von Baugebieten sowie dem Wunsch nach längeren Betreuungszeiten, aber auch aufgrund der Beitragsfreiheit und der Flexibilisierung des Einschulungsalters reichen die Erweiterungsmöglichkeiten an den bestehenden Kindertagesstätten nicht aus, um die Nachfrage nach Kindergarten- und Krippenplätzen bedienen zu können.
Die Gemeinde Bad Essen hat aufgrund der großen Nachfrage nach Betreuungsplätzen in Kindergärten und Krippen ein Grundstück mit einer Größe von 7.000 qm an der westlichen Ortszufahrt der Ortschaft Bad Essen erworben.
Der Neubau soll die räumlichen Voraussetzungen zur Betreuung von drei Kindergartengruppen sowie von drei Krippengruppen einschließlich der erforderlichen Nebenräume berücksichtigen. Das Raumkonzept soll die Anforderungen zur möglichen Umsetzung eines integrativen Betreuungsangebotes berücksichtigen, zudem soll die pädagogische Arbeit sowohl nach einem gruppenbezogenen Konzept als auch nach einem Werkstattkonzept möglich sein.
Die Einhaltung der Mindestvorgaben des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) vom 07.07.2021 (Nds. GVBl. S. 470) sowie der voraussichtlich im September 2021 in Kraft tretenden Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege
(DVO-NKiTaG) ist jedoch zwingend. Weiterhin ist die VDI 6000 für Kindergärten und Kindertagesstätten sowie das gültige Regelwerk der DGUV (DGUV 102-602) ebenfalls zu beachten.
Bei der Planung sollen folgende Betreuungsangebote in der Kindertagesstätte berücksichtigt werden:
1 Kindergartenregelgruppe (ganztägige Betreuung)
1 Kindergartenintegrationsgruppe (ganztägige Betreuung)
1 Kindergartenregelgruppe (halbtägige Betreuung)
2 Krippenregelgruppen (ganztägige Betreuung)
1 Krippenregelgruppe (halbtägige Betreuung)
Wünschenswert wäre, dass die Planung der Kindertagesstätte für einen der Gruppenräume auch eine andere Nutzungskonstellation ermöglichen würde, d.h. dass z.B. eine Krippengruppe auch als Kindergartengruppe oder altersübergreifende Gruppe genutzt werden kann.
Bereits bei der Planung der Kindertagesstätte ist zu berücksichtigen, dass die Einrichtung zu einem späteren Zeitpunkt die räumlichen Voraussetzungen für ein "Über-Nacht-Betreuungsangebot" bieten soll. Somit ist für das Betreuungspersonal (zwei Fachkräfte) insbesondere ein Ruhe-, Aufenthalts- und Sanitärbereich einzuplanen, der jedoch zunächst noch anderweitig genutzt werden kann.
Die von den Krippengruppen genutzten Räumlichkeiten sind zwingend im Erdgeschoss unterzubringen. Für die übrigen Räume ist die Lage grundsätzlich offen. Eine Zweigeschossigkeit ist daher in Teilen möglich. Der Eingangsbereich oder die Eingangsbereiche sollen barrierefrei hergestellt werden. Für die evtl. später angedachte Nutzung der Kindertagesstätte außerhalb der regulären Öffnungszeiten z.B. als Familienzentrum, für Elternkurse, für einzelne Kurse der Volkshochschule bzw. anderer Dritter oder auch als Elterncafe soll die Möglichkeit einer Abtrennung bzw. einer separaten Zugänglichkeit eines Teilbereichs des Gebäudes mit multifunktional nutzbaren Räumen der Einrichtung mit angedacht und skizziert werden.
Gesucht wird ein Konzept, das den aktuellen Anforderungen an eine zeitgemäße Kindertagesstätte mit guten architektonischen, pädagogisch und funktional durchdachten Merkmalen entspricht. Dabei ist der für den Betrieb einer Kindertagesstätte sinnvolle Einsatz erneuerbarer Energien zu berücksichtigen sowie eine ressourcenschonende,
nachhaltige und wirtschaftliche Objektplanung vorzunehmen und zu erläutern. Es ist der Standard für ein Energieeffizienzgebäude 40 für Nichtwohngebäude zu berücksichtigen und planerisch vorzusehen.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen die hierfür erforderlichen Generalplanungsleistungen vergeben werden. Dabei ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Hinsichtlich der Beauftragung sind folgende Stufen für die jeweiligen
Leistungsbilder vorgesehen:
Objektplanung: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 33 ff HOAI i. V. m. Anlage 10)
1. Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4-5 wird separat beauftragt.
3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 6-7 wird separat beauftragt.
4. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 8-9 wird separat beauftragt.
Technische Ausrüstung ALG 1-8: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 53-56 HOAI i. V. m. Anlage 15)
1. Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4-5 wird separat beauftragt.
3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 6-7 wird separat beauftragt.
4. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 8-9 wird separat beauftragt.
Tragwerksplanung: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 (gem. §§ 49-52 HOAI i. V. m. Anlage 14)
1. Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4 wird separat beauftragt.
3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 5-6 wird separat beauftragt.
Mit der Planung soll direkt nach der Auftragsvergabe begonnen werden. Die Fertigstellung des Gebäudes ist für Mai 2024 anvisiert, sodass ab August 2024 das Gebäude genutzt werden kann.
Folgende vorläufigen Kosten sind dem Angebot zugrunde zu legen:
* KG 300+400: ca. 4,50 Mio. Euro netto
* KG 300: ca. 3,20 Mio. Euro netto
* KG 400: ca. 1,30 Mio. Euro netto