Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Namentliche Benennung:
a) Projektleiter,
b) Fachplaner für die Technische Ausrüstung HLS in den Leistungsphasen 3 bis 7 (Entwurfsverfasser),
c) Fachplaner für die Technische Ausrüstung HLS in der Leistungsphase 8 (Bauüberwacher)
d) Fachplaner für die Technische Ausrüstung ELT in den Leistungsphasen 3 bis 7 (Entwurfsverfasser),
e) Fachplaner für die Technische Ausrüstung ELT in der Leistungsphase 8 (Bauüberwacher).
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation durch Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (für Bauüberwachung nicht zwingend) beinhalten.
2. Referenzen:
Darstellung mindestens jeweils eines Referenzprojektes über vergleichbare Leistungen über die Planung und Bauüberwachung des Neubaus einer Kitas oder eines vergleichbaren Mehrzweckgebäudes, das in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurde. Es muss mindestens jeweils eine Referenz für die Technische Gebäudeausrüstung HLS der Anlagengruppen 1-3 (§ 53 Abs. 2 Nr. 1-3 HOAI) in den Leistungsphasen 3-8 und der Technische Gebäudeausrüstung ELT der Anlagengruppen 4-6 (§ 53 Abs. 2 Nr. 4-6 HOAI) in den Leistungsphasen 3-8 vorgelegt werden.
Eine kurze Beschreibung des Referenzprojektes einschließlich erbrachter Leistungen (max. 3 DIN A 4 Seite, einseitig bedruckt) nebst bildlicher Darstellungen, die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet sind (z.B. Fotos, Pläne, Skizzen) ist beizufügen.
3. Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) aufgeteilt nach Berufsgruppen sowie dem Anteil freier Mitarbeiter über die letzten 3 Jahre.
4. Technische Ausstattung:
Erklärung zur Ausstattung mit CAD- und AVA-Software mit den üblicherweise verwendeten Datenaustauschschnittstellen wie dxf, dwg sowie GAEB für die Leistungserbringung.
Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3 und 4 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen(sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 2 einschließlich der für ihren vorgesehenen Leistungsbereich entsprechende Referenzen mit den unter Ziffer 2 geforderten Angaben einzureichen. Von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Die angegebenen Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur im Fall einer Eignungsleihe bepunktet. Für diesen Fall hat der Bewerber darauf in seinem Teilnahmeantrag hinzuweisen, indem er das dafür vorgesehene Formblatt ordnungsgemäß ausfüllt und die zu bepunktenden Referenzen in der dafür vorgesehenen Tabelle in der von ihm zu bestimmenden Reihenfolge angibt.