Die Gemeinde Schaafheim beabsichtigt, den Verkauf einer bisher nicht vermessenen unbebauten Teilfläche eines Grundstückes (Mischgebiet) zur gewerblichen Nutzung einschließlich des Wunsches zur Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer Konzeptvergabe. Es handelt sich um ein wettbewerbliches, transparentes, diskriminierungs- und bedingungsfreies Ausschreibungsverfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. EU Nr. 2016/C 262/01 vom 19.07.2016) als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 17 VgV (analog).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-08.
Auftragsbekanntmachung (2021-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkauf von Grundstücken
Referenznummer: 63197-20
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Schaafheim beabsichtigt, den Verkauf einer bisher nicht vermessenen unbebauten Teilfläche eines Grundstückes (Mischgebiet) zur gewerblichen Nutzung einschließlich des Wunsches zur Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer Konzeptvergabe.
Es handelt sich um ein wettbewerbliches, transparentes, diskriminierungs- und bedingungsfreies Ausschreibungsverfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. EU Nr. 2016/C 262/01 vom 19.07.2016) als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 17 VgV (analog).
Die Gemeinde Schaafheim beabsichtigt, den Verkauf einer bisher nicht vermessenen unbebauten Teilfläche eines Grundstückes (Mischgebiet) zur gewerblichen Nutzung einschließlich des Wunsches zur Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer Konzeptvergabe.
Es handelt sich um ein wettbewerbliches, transparentes, diskriminierungs- und bedingungsfreies Ausschreibungsverfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. EU Nr. 2016/C 262/01 vom 19.07.2016) als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 17 VgV (analog).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkauf von Grundstücken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt-Dieburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bei den Angaben unter Ziffer II.1.2) (CPV-Code Hauptteil) und Ziffer II.2.7) (Laufzeit) handelt es sich um fiktive Angaben, die aus technischen Gründen gemacht werden mussten. Sie sind für den Auftraggeber nicht bindend. Etwaiger Rechte oder Pflichten können daraus nicht hergeleitet werden.
Bei den Angaben unter Ziffer II.1.2) (CPV-Code Hauptteil) und Ziffer II.2.7) (Laufzeit) handelt es sich um fiktive Angaben, die aus technischen Gründen gemacht werden mussten. Sie sind für den Auftraggeber nicht bindend. Etwaiger Rechte oder Pflichten können daraus nicht hergeleitet werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Schaafheim beabsichtigt, den Verkauf einer bisher nicht vermessenen unbebauten Teilfläche eines Grundstückes (Mischgebiet) zur gewerblichen Nutzung einschließlich des Wunsches zur Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer Konzeptvergabe.
Es handelt sich um ein wettbewerbliches, transparentes, diskriminierungs- und bedingungsfreies Ausschreibungsverfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. EU Nr. 2016/C 262/01 vom 19.07.2016) als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 17 VgV (analog).
Es handelt sich um ein wettbewerbliches, transparentes, diskriminierungs- und bedingungsfreies Ausschreibungsverfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. EU Nr. 2016/C 262/01 vom 19.07.2016) als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 17 VgV (analog).
Die Gemeinde Schaafheim beabsichtigt, den Verkauf einer bisher nicht vermessenen unbebauten Teilfläche eines Grundstückes (Mischgebiet) zur gewerblichen Nutzung einschließlich des Wunsches zur Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer Konzeptvergabe. Der Verkäufer plant die Neuvermessung und katastermäßige Fortschreibung bis zum Abschluss dieses Verfahrens. Der Bieter verpflichtet sich zur Bebauung der neu vermessenen Teilfläche gemäß den Vorgaben des am 17.12.2020 in Kraft getretenen Bebauungsplanes "Im Rittersloch". Es handelt sich um eine Fläche von ca. 1.164 m². Die archäologische Untersuchung steht noch aus. Die Schürfung wird federführend durch die Gemeinde durchgeführt. Das Ergebnis der archäologischen Untersuchung wird schnellstmöglich mitgeteilt.
Die Gemeinde Schaafheim beabsichtigt, den Verkauf einer bisher nicht vermessenen unbebauten Teilfläche eines Grundstückes (Mischgebiet) zur gewerblichen Nutzung einschließlich des Wunsches zur Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer Konzeptvergabe. Der Verkäufer plant die Neuvermessung und katastermäßige Fortschreibung bis zum Abschluss dieses Verfahrens. Der Bieter verpflichtet sich zur Bebauung der neu vermessenen Teilfläche gemäß den Vorgaben des am 17.12.2020 in Kraft getretenen Bebauungsplanes "Im Rittersloch". Es handelt sich um eine Fläche von ca. 1.164 m². Die archäologische Untersuchung steht noch aus. Die Schürfung wird federführend durch die Gemeinde durchgeführt. Das Ergebnis der archäologischen Untersuchung wird schnellstmöglich mitgeteilt.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Dauer: 1 Monate
Zusätzliche Informationen:
Bei den Angaben unter Ziffer II.1.2) (CPV-Code Hauptteil) und Ziffer II.2.7) (Laufzeit) handelt es sich um fiktive Angaben, die aus technischen Gründen gemacht werden mussten. Sie sind für den Auftraggeber nicht bindend. Etwaiger Rechte oder Pflichten können daraus nicht hergeleitet werden.
Bei den Angaben unter Ziffer II.1.2) (CPV-Code Hauptteil) und Ziffer II.2.7) (Laufzeit) handelt es sich um fiktive Angaben, die aus technischen Gründen gemacht werden mussten. Sie sind für den Auftraggeber nicht bindend. Etwaiger Rechte oder Pflichten können daraus nicht hergeleitet werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (analog) und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB (analog).
(2) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(2) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(3) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Nachweis der Fähigkeit zur Zahlung des gebotenen Kaufpreises durch Vorlage einer aktuellen, aussagekräftigen Bankauskunft eines in der EU/EWR zugelassenen Kreditinstituts, aus der sich insbesondere auch Angaben zur allgemeinen Beurteilung der Geschäftsverbindung/Kontoführung, zur Allgemeinen Beurteilung (einschl. der finanziellen Verhältnisse) sowie zur Kreditbeurteilung (insbesondere auch zum angefragten Betrag/gebotenen Kaufpreis) ergeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Nachweis der Fähigkeit zur Zahlung des gebotenen Kaufpreises durch Vorlage einer aktuellen, aussagekräftigen Bankauskunft eines in der EU/EWR zugelassenen Kreditinstituts, aus der sich insbesondere auch Angaben zur allgemeinen Beurteilung der Geschäftsverbindung/Kontoführung, zur Allgemeinen Beurteilung (einschl. der finanziellen Verhältnisse) sowie zur Kreditbeurteilung (insbesondere auch zum angefragten Betrag/gebotenen Kaufpreis) ergeben.
(2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, die Fähigkeit zur Zahlung des gebotenen Kaufpreises des Bieters durch weitere Belege/Sicherheiten (Finanzierungszusage o.ä.) verifizieren zu lassen. Über die vorstehend bereits genannten Unterlagen hinaus, steht es den Bietern frei, bereits vorab weitere Belege/Sicherheiten zur Fähigkeit zur Zahlung des gebotenen Kaufpreises mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, die Fähigkeit zur Zahlung des gebotenen Kaufpreises des Bieters durch weitere Belege/Sicherheiten (Finanzierungszusage o.ä.) verifizieren zu lassen. Über die vorstehend bereits genannten Unterlagen hinaus, steht es den Bietern frei, bereits vorab weitere Belege/Sicherheiten zur Fähigkeit zur Zahlung des gebotenen Kaufpreises mit dem Angebot einzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Güte und Qualität des nachbarschaftsfreundlichen Gestaltungs- und Nutzungskonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Güte und Qualität des Konzepts zur Schaffung kommunaler Arbeitsplätze
Güte und Qualität des Konzepts zur Errichtung von Wohneinheiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus)
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es handelt sich um ein wettbewerbliches, transparentes, diskriminierungs- und bedingungsfreies Ausschreibungsverfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. EU Nr. 2016/C 262/01 vom 19.07.2016) als Verhandlungsverfahren in Anlehnung an § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 17 VgV (analog). Eine Bindung an das Vergaberecht besteht nicht, da keine Beschaffung im Sinne des § 103 Abs. 1 GWB beabsichtigt wird (Verkauf). Die Anlehnung an die Vorgaben der VgV resultiert allein aus der vorliegend gegebenen Sachnähe.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es handelt sich um ein wettbewerbliches, transparentes, diskriminierungs- und bedingungsfreies Ausschreibungsverfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. EU Nr. 2016/C 262/01 vom 19.07.2016) als Verhandlungsverfahren in Anlehnung an § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 17 VgV (analog). Eine Bindung an das Vergaberecht besteht nicht, da keine Beschaffung im Sinne des § 103 Abs. 1 GWB beabsichtigt wird (Verkauf). Die Anlehnung an die Vorgaben der VgV resultiert allein aus der vorliegend gegebenen Sachnähe.
Höchstvorsorglich und hilfsweise:
Gem. § 155 ff. GWB.
Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu ergeben sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu ergeben sind.