Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter muss mit seinem Angebotsbogen folgende Anforderungen nachweisen:
- Personelle Kapazitäten
- Qualifikation/Berufserfahrung Projektteam
Mindestanforderungen:
- Mindestens 2 festangestellte Ingenieure (Technische Ausrüstung, Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Maschinenbau oder vergleichbare Fachrichtung) einschließlich Büroinhaber im Bereich "Technische Ausrüstung", jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; ersatzweise 1 festangestellter Ingenieur (Technische Ausrüstung, Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Maschinenbau oder vergleichbare Fachrichtung) und 1 festangestellter staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Maschinenbau oder Elektrotechnik oder vergleichbarer Fachrichtung im Bereich "Technische Ausrüstung" einschließlich Büroinhaber, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Eigenerklärung über die technische Ausstattung (CAD-Software, Berechnungssoftware, AVA-Software, Baukostendatenbank, Software Terminplanung und -steuerung).
- Der Projektleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der Planung der Technischen Ausrüstung und über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH oder Master oder Bachelor, jeweils des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung, Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Maschinenbau oder vergleichbare Fachrichtung).
- Der stellvertretende Projektleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der Planung der Technischen Ausrüstung und der Bauleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der Bauüberwachung der Technischen Ausrüstung verfügen. Beide müssen über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH oder Master oder Bachelor, jeweils des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung, Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Maschinenbau oder vergleichbare Fachrichtung) oder staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Maschinenbau oder Elektrotechnik oder vergleichbare Fachrichtung.
Die Bieter weisen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit außerdem anhand der geforderten Referenzen nach.
Inhaltlich vergleichbar sind Referenzen für Leistungen in der Planung der Technischen Ausrüstung mit vergleichbarem Inhalt und Umfang in der Aufgabenstellung.
Sind folgende Mindestanforderungen an die Referenzprojekte nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen:
1) Mindestens zwei (maximal vier) Referenzprojekte mit vergleichbaren Anforderungen an die Technische Ausrüstung:
- Jedes Projekt muss ein Hochbauprojekt sein.
- Jedes Projekt muss ein Neubauprojekt sein und/oder eine Generalsanierung der kompletten technischen Gebäudeausrüstung in mindestens 3 Anlagengruppen umfassen.
- Für jedes Projekt müssen die Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 mindestens 650.000,00 € brutto und die Baukosten der Kostengruppe 400 mindestens 250.000,00 € brutto betragen.
- In jedem Projekt müssen mindestens die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6, 7 und 8 Leistungsphasen vollständig (jeweils mit Bearbeitungsbeginn und Bearbeitungsende) im Leistungszeitraum vom 01.01.2012 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung erbracht worden sein.
- Für jedes Projekt müssen die Leistungen der Technischen Ausrüstung für alle im jeweiligen Projekt bearbeiteten Anlagengruppen mindestens der Honorarzone II zuzuordnen sein.
- Für jedes Projekt müssen mindestens 3 Anlagengruppen vollständig in den zuvor genannten Leistungsphasen bearbeitet worden sein.
Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn nicht mindestens zwei Referenzprojekte vorliegen, die jedes für sich alle zuvor genannten Mindestanforderungen erfüllen.
2) Mindestens ein Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB oder einen kirchlichen Träger unter Anwendung von GWB, VgV, VOB/A und VOB/B ausgeführt worden sein.
3) Über alle wertbaren Referenzprojekte müssen die Leistungsphasen 1 bis 8 jeweils mindestens einmal vollständig (d. h. jeweils mit Bearbeitungsbeginn und Bearbeitungsende) im Leistungszeitraum 01.01.2012 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung erbracht worden sein.
4) Über alle wertbaren Referenzprojekte müssen die Anlagengruppen 1-5 und 7-8 jeweils mindestens einmal vollständig (d. h. jeweils mit Bearbeitungsbeginn und Bearbeitungsende) im Leistungszeitraum 01.01.2012 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung bearbeitet worden sein.
Referenzpojekte, welche die folgenden Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet:
- Bei jedem zu wertenden Referenzprojekt handelt es sich um ein Hochbauprojekt.
- Bei jedem zu wertenden Referenzprojekt handelt es sich um ein Neubauprojekt und/oder eine Generalsanierung der kompletten technischen Gebäudeausrüstung in mindestens 3 Anlagengruppen.
- Für jedes zu wertende Referenzprojekt betragen die Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 mindestens 650.000 Euro brutto.
- Für jedes zu wertende Referenzprojekt betragen die Baukosten der Kostengruppen 400 mindestens 250.000 Euro brutto.
- Für jedes zu wertende Referenzprojekt wurden mindestens die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6, 7 und 8 vollständig (jeweils mit Bearbeitungsbeginn und Bearbeitungsende) im Leistungszeitraum 01.01.2012 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung erbracht.
- Für jedes zu wertende Referenzprojekt sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung für alle bearbeiteten Anlagengruppen mindestens der Honorarzone II zuzuordnen.
- Für jedes zu wertende Referenzprojekt wurden mindestens 3 Anlagengruppen in den zuvor genannten Leistungsphasen erbracht.
Die Angaben zu den Referenzprojekten sind im Angebotsbogen einzutragen.
Es werden maximal 4 Referenzprojekte gewertet. Werden mehr Referenzprojekte vorgelegt, hat der Bieter anzugeben, welche Referenzprojekte gewertet werden sollen.
Die vorgelegten Referenzen müssen im Unternehmen des Bieters bearbeitet worden sein. Bei Bietergemeinschaften aus mehreren Unternehmen gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bietergemeinschaft. Eine Referenz wird auch dann gewertet, wenn der vorgesehene verantwortliche Projektleiter die Leistung in einem anderen Unternehmen erbracht hat.
Angaben zu erreichbaren Punkten:
1) Fachkunde / Erfahrungen des Bieters bei vergleichbaren Leistungen in der Planung der Technischen Ausrüstung:
- Durch die Benennung von vergleichbaren Referenzprojekten aus dem Bereich Planung der Technischen Ausrüstung können je Referenzprojekt 50 Punkte erreicht werden. Es können je Referenzprojekt 10 bzw. 15 Zusatzpunkte erreicht werden, wenn vier oder mehr Anlagengruppen in einem Referenzprojekt erbracht worden sind. Je Referenzprojekt sind inklusive Zusatzpunkte somit maximal 65 Punkte und insgesamt über alle Referenzprojekte maximal 260 Punkte zu erreichen.
- Durch die Benennung von Projekten, bei denen Erfahrungen mit Ausschreibungen für öffentliche Auftraggeber nach dem Vergaberecht (GWB, VgV, VOB/A) im Bereich der Planung der Technischen Ausrüstung gesammelt wurden, können je Projekt 20 Punkte und insgesamt 40 Punkte erreicht werden. Dabei müssen die Leistungsphasen 6 und 7 im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung abgeschlossen worden sein.
2) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, personelle Ressourcen und Verfügbarkeit:
2.1 In Abhängigkeit des Netto-Umsatzes (U) für Planungsleistungen gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021 "Planung der Technischen Ausrüstung", LP 1 - 9, pro Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren können je Geschäftsjahr bis zu 10 Punkte erreicht werden. Die letzten drei Geschäftsjahre werden hierbei getrennt gewertet.
- 150.000 € netto ≤ U < 175.000 € netto (6 Punkte)
- 175.000 € netto ≤ U < 200.000 € netto (8 Punkte)
- U ≥ 200.000 € netto (10 Punkte).
2.2 In Abhängigkeit der Anzahl der festangestellten Ingenieure (der Technischen Ausrüstung, der Elektrotechnik, der Versorgungstechnik, des Maschinenbaus oder einer vergleichbaren Fachrichtung) und der festangestellten staatlich geprüften Techniker (Maschinenbau, Elektrotechnik oder vergleichbare Fachrichtung) einschließlich Büroinhaber im Bereich der Technischen Ausrüstung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren können je Geschäftsjahr bis zu 10 Punkte erreicht werden. Für zwei festangestellte Ingenieure und Techniker gibt es 6 Punkte, für drei festangestellte Ingenieure und Techniker gibt es 8 Punkte und für vier oder mehr festangestellte Ingenieure und Techniker können 10 Punkte erreicht werden. Die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre werden hierbei getrennt gewertet.
2.3 In Abhängigkeit der Verfügbarkeit der Projektleitung und der Bauleitung vor Ort während der gesamten Planungs- und Baumaßnahme können maximal 15 Punkte erreicht werden.
Verfügbarkeit innerhalb von:
- 2 Stunden (15 Punkte)
- 4 Stunden (12 Punkte)
- 8 Stunden (9 Punkte)
- 12 Stunden (6 Punkte)
- 24 Stunden (3 Punkte)
- mehr als 24 Stunden (0 Punkte)
Hinweis: Je nach Verfügbarkeit werden 0 oder 3 oder 6 oder 9 oder 12 oder 15 Punkte vergeben (keine Addition).
3) Honorar:
- Für das Honorar können maximal 10 Punkte erreicht werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Netto-Gesamtpreis (gemäß Formblatt Honorarangebot) erhält die Maximalpunktzahl.
Ein Angebot mit einem höheren Netto-Gesamtpreis erhält einen prozentualen Punktabzug, welcher dem Prozentwert entspricht, um den der Netto-Gesamtangebotspreis über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis liegt. Dabei wird die Punktzahl auf eine Nachkommastelle gerundet. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 12,5 multipliziert, sodass die maximal erreichbare gewichtete Punktzahl 125 beträgt.
Insgesamt können 500 Punkte erreicht werden.
Einzelheiten zur Wertung und Wichtung der Eignungs-/Zuschlagskriterien können der Wertungsmatrix (Anlage A7) entnommen werden.