A. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bieter Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 Schwarz ArbG nicht vorliegen. Sollten Ausschlussgründe bestehen, die in § 124 GWB genannt sind, haben Bewerber Angaben zu den Hintergründen dieser Ausschlussgründe zu machen.
B. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal unter
www.dtvp.de zur Verfügung. Das Projekt kann über die Suchfunktion gefunden und die Unterlagen heruntergeladen werden. Auch alle weiteren verfahrensrelevanten Informationen werden ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP bereitgestellt. Die Unternehmen werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sie sich unter Angabe einer E-Mail-Adresse bei der Vergabeplattform freiwillig registrieren. Anderenfalls obliegt es den Unternehmen selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
C. Für die Erstellung des Angebotes sind die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter zur Eignung und zu den Referenzangaben gem. Ziff. III.1.3) zu verwenden.
D. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Unternehmen umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Fragen und Anmerkungen sind umgehend und ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Bietern zur Verfügung stellen (ebenfalls über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform). Die Vergabestelle behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum [...] gestellt wurden.
E. Sofern sich Bietergemeinschaften bewerben, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die unter Ziff. III.1.2) und Ziff. VI.3) A. genannten Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bieterergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt;
F. Sofern sich der Bieter auf die Eignung (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) von Dritten (Gesellschafter, verbundene Unternehmen, sonstige Unternehmen usw.) stützt, sind mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten oder ein ähnlicher Nachweis der Verfügbarkeit und die unter Ziff. VI.3) A. genannten Eigenerklärungen bezogen auf den Dritten sowie die weiteren Erklärungen und Nachweise (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) des Dritten, die dem Bieter für die Eignungsprüfung zugerechnet werden sollen, vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß eingebundener Drittunternehmen (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wirkt für den Bieter kumulativ. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber dem Bieter zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
G. Die unter VI.2.6) angegebene lange Bindefrist ist vor dem Hintergrund zu verstehen, dass über die Erteilung des Zuschlags die Gremien der Gemeinde Zeuthen zu entscheiden haben. Eine Entscheidung über den Zuschlag ist daher nicht vor dem dort angegebenen Tag möglich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKR6T6