Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1.) Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Büros aus dem Zeitraum 2011 bis Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
— Honorarzone nach § 35 HOAI,
— Baukosten gem. DIN 276 KG 300 + 400 (brutto) in EUR,
— Leistungsphasen 6-8 nach § 34 HOAI im Referenzzeitraum selbst und vollständig erbracht.
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
— Denkmalschutz,
— Innerstädtischer Kontext,
— Mehrere Funktionsbereiche.
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung der o. g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix, die mit dem Bewerbungsbogen (s. Ziff. VI.3)) abrufbar ist.
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
— Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners,
— Anschrift, Telefonnummer und E-Mail;
— Beschreibung der erbrachten Leistung;
Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen.
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils.
Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 6 - 8 im o. g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) Nr. 1.) wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen.
Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.