Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Vom Bewerber/von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Vorlage von mindestens drei ausführlichen Referenzen über vergleichbare Generalplanungsleistungen (Rückbau und Neubau von Müllverbrennungsanlagen, Klärschlammmonoverbrennungsanlagen oder vergleichbare Anlagen) aus den Jahren 2010 - 2021 des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, sowie Vorlage von mindestens einer ausführlichen Referenz über ein vergleichbares Projekt im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Drehrohrofens zur Klärschlammmonoverbrennung ggf. Phosphorrecycling oder vergleichbar.
Berücksichtigt werden nur Referenzen, die folgende Angaben beinhalten:
• Bezeichnung der Maßnahme
• Funktion des Referenzinhabers (nur Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter zulässig);
• Art der betreuten Baumaßnahme (nur Generalplanerleistungen zulässig);
• Angaben zur Vergleichbarkeit der Referenz:
- Angabe, zu Brennstoff, thermischer Leistung, Mülldurchsatz, Klärschlammdurchsatz, Abgasvolumenstrom, Aschequalität des Drehrohrofens und ggf. Phosphorrecycling durch Aufmahlen und Granulieren
- Angabe, zu dem Umfang der erbrachten Leistungen auf Basis erbrachter HOAI – Leistungsphasen und weiterer besonderer Anforderungen;
- Höhe der Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276);
- Leistungszeitraum insgesamt;
• Angabe des ursprünglich veranschlagten Kostenrahmens und Erklärung, ob dieser eingehalten oder inwieweit er überschritten wurde;
• Leistungszeitraum insgesamt;
• Mitteilung, welche Leistungsphasen im Sinne des § 34 HOAI (2009)/§ 33 HOAI (2013) wann abgeschlossen wurden (über LPh 6 hinaus);
• Bezeichnung des Auftraggebers (öffentliche Hand bzw. öffentlich finanzierter Auftraggeber);
• Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer);
• Referenzschreiben des Auftraggebers (soweit vorhanden);
Mindestanforderung ist Vorlage von
• drei entsprechenden Referenzen,
• eines Nachweises über Erfahrungen mit nationalen Genehmigungsbehörden
• eines Nachweises über Erfahrungen im Bereich öffentliche Ausschreibungen im Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb.
Soweit sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Referenzen eines Nachunternehmers beruft, werden diese Referenzen des Nachunternehmers nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung abgibt.
Werden die vorstehenden Referenzen bzw. Angaben bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags nicht erbracht, so führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
2. Angabe der durchschnittlichen personellen Ausstattung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe der Ausbildung, Fachrichtung und Bürozugehörigkeit der Beschäftigten. Teilzeitbeschäftigte sind entsprechend nur anteilig zu berücksichtigen. Die Übersicht ist aufzuteilen nach
• unter Vertrag stehende Ingenieure und Techniker nach Gewerken (je Geschäftsjahr) mit einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung,
• sonstige fest angestellte fachlich qualifizierte Mitarbeiter differenziert nach:
• Projektmanagement
• Bautechnik
• Maschinen- und Verfahrenstechnik
• Elektrotechnik
• MSR- und Leittechnik
• Technische Gebäudeausrüstung
• Qualitätsmanagement
• Dokumentation, Technischer Zeichner.
• eingekaufte Freiberufler ebenfalls aufgeteilt nach der o.g. Differenzierung.
Als Mindestanforderung ist eine durchschnittliche jährliche personelle Ausstattung von mindestens 10 Ingenieuren mit erforderlich. Kann dies nicht nachgewiesen werden, so führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
Soweit sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für die Berechnung der Mitarbeiterzahlen auf Mitarbeiter eines Nachunternehmers beruft, werden diese nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung abgibt.
3. Angaben über die vorgesehene technische Leitung:
Der Bewerber hat den vorgesehenen Projektleiter und einen stellvertretenden Projektleiter zu benennen. Aufgeteilt nach Projektleiter und stellvertretender Projektleiter sind für beide folgende Angaben zu machen:
• Name
• Berufliche Qualifikation nebst Nachweis (Kopie genügt)
• Anzahl der Berufsjahre insgesamt. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen:
• Projektleiter: 15 Jahre Berufserfahrung;
• Stellvertretender Projektleiter: 15 Jahre Berufserfahrung.
• Beherrschung der deutschen Sprache fließend in Wort und Schrift für den Projektleiter und den stv. Projektleiter
• Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, so führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
• Vorlage ausführlichen Referenzen über abgeschlossene Generalplanerleistungen, die der vorgesehene Projektleiter bzw. der Stellvertreter des Projektleiters in der Funktion eines Projektleiters oder stellvertretenden Projektleiters in den Jahren 2010 bis 2021 betreut haben; es werden höchstens fünf Referenzen bewertet.
Bei den Referenzen sind jeweils Angaben entsprechende den Vorgaben der Ziff. III.1.3) Punkt 1 zu machen.
Soweit sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für die benannte Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung auf Personal eines Nachunternehmers beruft, wird dies nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung abgibt.
4. Nachweis über ein Qualitätssicherungssystem, Zertifizierung nach DIN ISO 9001ff oder vergleichbares Verfahren;
Werden die vorstehenden Angaben bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags nicht erbracht, so führt dies zum Ausschluss vom Verfahren. Der Auftraggeber behält sich dabei vor, die Bewerber unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.