Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber hat für das betreffende Grundstück der Katholischen Grundschule (KGS) Abteilschule, Jägerstraße 23a, 47166 Duisburg, Gemarkung Hamborn, Flurstücke 222/223, ca. 8 085 m Grundstücksfläche, eine Machbarkeitsstudie anfertigen lassen, die die Realisierung eines Ersatzneubaus einer 4-zügigen Grundschule mit ca. 4 800 m auf gleichem Grundstück zum Ziel hatte.
Im Ergebnis ist eine Planung nach HOAI § 34 LPH 2 entstanden, die in einem ersten Bauabschnitt die Erstellung eines Neubaus auf gleichem Grundstück im laufenden Schulbetrieb vorsieht. Anschließend erfolgt ein temporärer Umzug der Schulgemeinde in diesen Neubau. Im Folgenden soll der Altbau bis auf den Rohbau entkernt und in Teilen auch konstruktiv rückgebaut werden, ertüchtigt und auf Neubaustandard mit neuer Grundrissgestaltung wiederhergestellt werden.
Die bestehende Planung ist zunächst durch den Generalplaner in den Fachplanungsbereichen der Leistungsphasen 1-2 HOAI sowie AHO nachzuführen, mit der bestehenden Planung zu synchronisieren und in Gänze dem AG erneut zur Freigabe vorzulegen. Insbesondere die brandschutztechnische Genehmigungsfähigkeit ist behördlich vorabzustimmen.
Sodann ist die Leistungsphase 3 HOAI einschließlich aller Fachplanerleistungen – getrennt nach Neubau und Altbau – zu erbringen und dem AG zur Freigabe vorzulegen.
Die Kostenberechnung nach DIN 276: 2018 ist dabei in der 3. Ebene bauteilweise nach den verschiedenen Aufbauarten aufzugliedern. In den nachfolgenden Leistungshasen ist eine durchgängige Kostenfortschreibung gemäß DIN276:2018 zu gewährleisten. Die bauteilbezogenen Kosten müssen zu jedem Zeitpunkt ebenfalls nach Vergabeeinheiten aufgeschlüsselt werden.
Der AG holt seinerseits einen Ausführungsbeschluss auf Grundlage dieser Planung ein. Die Leistungsphasen 4-8 HOAI werden zunächst nur optional – ggf. getrennt nach Neu- und Altbau, sowie getrennt nach Planungsbereichen in noch näher auszugestaltenden Stufen und abhängig von der Beschlusslage, abgerufen.
Es ist geplant, den Neubau auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit ergänzenden Leitdetails an einen Generalunternehmer zu vergeben. Die Erstellung der ergänzenden LPH 5 erfolgt durch den Generalunternehmer. Dem Generalplaner kommt die Prüfung dieser Planung auf Übereinstimmung mit dem Vertragssoll zu.
Der Altbau hingegen ist vsl. bis einschließlich LPH 5 HOAI durchzuplanen. Er soll nach derzeitigem Stand in maximal 7 Paketen ausgeschrieben und vergeben werden.
Hierzu sind detaillierte Leistungsbeschreibungen mit Mengenermittlungen zu erstellen. Wo möglich und sinnvoll, soll nach Überprüfung der Mengenansätze durch die anbietenden ausführenden Bieter pauschaliert werden, ansonsten kann auch ganz oder in Teilen ein Einheitspreisvertrag geschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch auch vor, die Leistungspakete zu bündeln und an einen Generalunternehmer zu vergeben bzw. ganz oder in Teilen mit einem Einheitspreisvertrag zu beauftragen.
Insbesondere folgende Leistungen sind zu erbringen:
Leistungsbild:
— Objektplanung,
— LP 3, (optional 4 8),
— Leistungsbild gem. §34 Gebäude und Innenräume.
Besondere Leistung:
— Geometrische und konstruktionsbezogene Bestandsaufnahme (ein Budget für notwendige Bauteilöffnungen ist gesondert auszuweisen),
— Die Leistungsphasen 3-5 HOAI §34 HOAI sind mit BIM zu bearbeiten,
— Die technische Ausrüstung und Tragwerksplanung sind mindestens in BIM zu integrieren,
— Farb- und Materialkonzept/Leitsystem,
— Erstellung eines Möblierungskonzepts anhand der pädagogischen Anforderungen der Schule,
— Optional: Koordinierung Inbetriebnahme zwischen Ausführenden und Betreiber,
— Technische Ausrüstung HOAI §55,
— LP 1-3 (optional 4-8),
— Haustechnik/Elektro/Aufzug,
— Anlagengruppen 1-7.
Besondere Leistung:
— Die Leistungsphasen 3-5 HOAI der TGA sind mit BIM zu bearbeiten,
— Küchenplanung,
— Tragwerksplanung nach HOAI § 51,
— LP 1-3 (optional 4-6).
Besondere Leistung:
— Die Leistungsphasen 3-5 HOAI Tragwerksplanung sind mit BIM zu bearbeiten,
— Freianlagen gem. Abschnitt 2 HOAI,
— LP 1-3 (optional 4-8),
— Leistungsbild gem. §39 Freianlagen,
— Brandschutzberatung und -planung gem. AHO, Heft 17, Stand Juni 2015,
— Wärmeschutz gem. AHO, Heft 23 vom September 2015,
— Planung Barrierefreiheit gem. AHO, Heft 40 vom Februar 2021,
— Schallschutz,
— Planung Schadstoffsanierung inkl. fachgutachterlicher Begleitung und Bauoberleitung.
Die Koordination und Integration aller Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist von dem Objektplaner zu erbringen.
Der Generalplaner wird mit einem Pauschalfesthonorar vergütet.