Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber hat für das betreffende Grundstück der Gesamtschule Nord (ehemalige Anne-Frank-Schule), Obere Holtener Straße 42, 47167 Duisburg, Gemarkung Hamborn, Flur 113 mit den Flurstücken 76 (49, 66, 71, 79 teilweise), ca. 25.830 m² Grundstücksfläche, eine Machbarkeitsstudie anfertigen lassen, die die Realisierung eines Neubaus einer 6-zügigen Gesamtschule sowie einer 4-fach Sporthalle einschließlich aller erforderlichen Frei- und Außenlagen mit ca. 19.500 m² auf gleichem Grundstück zum Ziel hatte.
Die Eckdaten der vorliegenden Planung wurde vom Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement der Stadt Duisburg (Amt 61) für die Aufstellung eines Angebots-Bebauungsplans verwandt, dessen vorläufige Rechtskraft frühestens für April 2022 erwartet wird.
Im Ergebnis ist eine anteilige Planung nach HOAI § 34 LPH 2 entstanden, die die Erstellung des Neubaus der Schule sowie der Sporthalle auf gleichem Grundstück vorsieht. Die aktuell noch vorhandenen Bestandsgebäude der Schulen und der Turnhalle sind abgängig und werden im Vorfeld zurückgebaut, sodass im Weiteren von einer vollständigen Neubebauung auszugehen ist.
Die bestehende Planung ist zunächst durch den Generalplaner in den Fachplanungsbereichen der Leistungsphasen 1-2 HOAI sowie AHO nachzuführen und zu vervollständigen, mit der bestehenden Planung zu synchronisieren und in Gänze dem AG erneut zur Freigabe vorzulegen. Insbesondere die brandschutztechnische Genehmigungsfähigkeit ist behördlich vorabzustimmen.
Sodann ist die Leistungsphase 3 HOAI einschließlich aller Fachplanerleistungen zu erbringen und dem AG zur Freigabe vorzulegen.
Die Kostenberechnung nach DIN 276: 2018 ist dabei in der 3. Ebene bauteilweise nach den verschiedenen Aufbauarten aufzugliedern. In den nachfolgenden Leistungshasen ist eine durchgängige Kostenfortschreibung gemäß DIN276:2018 zu gewährleisten. Die bauteilbezogenen Kosten müssen zu jedem Zeitpunkt ebenfalls nach Vergabeeinheiten aufgeschlüsselt werden.
Der AG holt seinerseits einen Ausführungsbeschluss auf Grundlage dieser Planung ein. Die Leistungsphasen 4 - 8 HOAI werden zunächst nur optional, in noch näher auszugestaltenden Stufen und abhängig von der Beschlusslage, abgerufen.
Es ist geplant, die Bauleistungen auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit ergänzenden Leitdetails an einen Generalunternehmer zu vergeben. Die Erstellung der ergänzenden LPH 5 erfolgt durch den Generalunternehmer. Dem Generalplaner kommt die Prüfung dieser Planung auf Übereinstimmung mit dem Vertragssoll zu.
Die Leistungen Brandschutzplanung und thermische Bauphysik sind bis einschließlich LPH 8 vollumfänglich durch den Generalplaner zu erbringen, so dass eine durchgängige Bearbeitung über alle Leistungsphasen qualitätssichernd - insbesondere im Hinblick auf die durch den GU zu erbringenden Leistungen - sichergestellt ist.
Insbesondere folgende Leistungen sind zu erbringen:
- Objektplanung - Leistungsbild gem. §34 HOAI Gebäude und Innenräume, u.a.
+ LP 3, (optional 4 - 8)
Besondere Leistung:
+ Die Leistungsphasen 3-5 gem. §34 HOAI sind mit BIM zu bearbeiten
+ Die technische Ausrüstung und Tragwerksplanung sind mindestens in BIM zu integrieren
+ Farb- und Materialkonzept / Leitsystem
+ Erstellung eines Möblierungskonzepts anhand der pädagogischen Anforderungen der
Schule bzw. als Phantomplanung zum Nachweis der erforderlichen Funktionalitäten und Nutzbarkeit
+ Mitwirken bei Probeläufen und Inbetriebnahme mit Ausführenden und Betreiber
- Technische Ausrüstung - Leistungsbild gem. HOAI §55
+ LP 1-3 (optional 4 - 8)
+ Haustechnik/Elektro/Aufzug
+ Bühnentechnische Anlagen für Klein- oder Mittelbühnen
+ Küchentechnik für Aufwärmküchen "Cook and Chill" einschl. zugehöriger Kälteanlagen
+ Anlagengruppen 1-8
Besondere Leistung:
+ Die Leistungsphasen 3-5 gem. §55 HOAI sind mit BIM zu bearbeiten
+ Mitwirken bei Probeläufen und Inbetriebnahme mit Ausführenden und Betreiber
- Fachraumplanung Naturwissenschaften, Hauswirtschaft, Musik, Kunst, Technik, etc.
- Tragwerksplanung - Leistungsbild gem. § 51 HOAI
+ LP 1-3 (optional 4 - 6)
Besondere Leistung:
+ Die Leistungsphasen 3-5 gem. §51 HOAI sind mit BIM zu bearbeiten
- Freianlagen - Leistungsbild gem. §39 HOAI
+ LP 1-3 (optional 4 - 8)
- Ingenieurbauwerke - Leistungsbild gem. §43 HOAI im Sinne von Entwässerungskanalarbeiten auf eigenem Grundstück sowie im öffentlichen Raum bis zum Einleitpunkt in die öffentliche Kanalisation einschließlich erforderlicher Rückhalte- und/oder Versickerungsvorrichtungen
+ LP 1-3 (optional 4 - 8)
- Brandschutzberatung und -planung gem. AHO, Heft 17, Stand Juni 2015
- Wärmeschutz gem. AHO, Heft 23 vom September 2015
- Planung Barrierefreiheit gem. AHO, Heft 40 vom Februar 2021
- Schallschutz
Die Koordination und Integration aller Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist von dem Objektplaner zu erbringen.
Der Generalplaner wird mit einem Pauschalfesthonorar vergütet.