Die Grundstücksgesellschaft Braunschweig (Auftraggeber GGB) beabsichtigt Planungsleistungen für das Erschließungsgebiet „Wenden West“ zu beauftragen. Die fachlich begleitende Projektbetreuung wird von der Stadt Braunschweig übernommen. Das Planungsgebiet befindet sich in Braunschweig, im Westen von Wenden zwischen der Veltenhöfer Straße, der Bundesautobahn A2 sowie der Straße „Im Steinkampe“. Neben einem Gewerbegebiet im westlichen Bereich ist ein Wohngebiet angrenzend an den Stadtteil Wenden geplant. Die Erschließung der beiden Bereiche, deren Anbindung an die vorhandenen Straßen sowie Planung des Straßenbegleitgrüns sind die Kernaufgaben des Vertrages. Die ebenfalls für das Baugebiet erforderlichen Entwässerungsarbeiten werden gesondert von der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) beauftragt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Referenznummer: 601166_225 2020
Kurze Beschreibung:
Die Grundstücksgesellschaft Braunschweig (Auftraggeber GGB) beabsichtigt Planungsleistungen für das Erschließungsgebiet „Wenden West“ zu beauftragen. Die fachlich begleitende Projektbetreuung wird von der Stadt Braunschweig übernommen. Das Planungsgebiet befindet sich in Braunschweig, im Westen von Wenden zwischen der Veltenhöfer Straße, der Bundesautobahn A2 sowie der Straße „Im Steinkampe“. Neben einem Gewerbegebiet im westlichen Bereich ist ein Wohngebiet angrenzend an den Stadtteil Wenden geplant. Die Erschließung der beiden Bereiche, deren Anbindung an die vorhandenen Straßen sowie Planung des Straßenbegleitgrüns sind die Kernaufgaben des Vertrages. Die ebenfalls für das Baugebiet erforderlichen Entwässerungsarbeiten werden gesondert von der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) beauftragt.
Die Grundstücksgesellschaft Braunschweig (Auftraggeber GGB) beabsichtigt Planungsleistungen für das Erschließungsgebiet „Wenden West“ zu beauftragen. Die fachlich begleitende Projektbetreuung wird von der Stadt Braunschweig übernommen. Das Planungsgebiet befindet sich in Braunschweig, im Westen von Wenden zwischen der Veltenhöfer Straße, der Bundesautobahn A2 sowie der Straße „Im Steinkampe“. Neben einem Gewerbegebiet im westlichen Bereich ist ein Wohngebiet angrenzend an den Stadtteil Wenden geplant. Die Erschließung der beiden Bereiche, deren Anbindung an die vorhandenen Straßen sowie Planung des Straßenbegleitgrüns sind die Kernaufgaben des Vertrages. Die ebenfalls für das Baugebiet erforderlichen Entwässerungsarbeiten werden gesondert von der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) beauftragt.
Die Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH behält sich vor, den Auftrag gem. § 17 Abs. 11 VgV auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH beabsichtigt folgende Planungsleistungen auf Grundlage der HOAI sowie ergänzender besonderer Leistungen an ein Ingenieurbüro, eine ARGE oder Planungsgemeinschaft zu vergeben:
1. Verkehrsanlagen (Abschnitt 4 HOAI) Grundleistungen der Leistungsphasen 2,3 und 5-9 (für beide Bauphasen),
2. Freianlagen (Abschnitt 2 HOAI) Grundleistungen der Leistungsphase 5 (Straßenbegleitgrün),
3. Koordinierte Einarbeitung,
4. Prüfung von Nachträgen,
5. Örtliche Bauüberwachung,
6. Sicherheits- und Gesundheitskoordination/DGUV-Koordinator,
7. Koordinierung der Leitungsträger und Erstellung eines koordinierten Leitungsplans,
8. Bauablaufplanung und Verkehrsführung,
9. Detaillierte Planung von Bauabschnitten bei besonderen Anforderungen inkl. Verkehrsführung,
10. Prüfen und Werten von Nebenangeboten,
11. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für beide Bauphasen,
12. Markierungs- und Beschilderungspläne für beide Bauphasen.
Die Erschließung des Baugebietes „Wenden West“ sowie alle erforderlichen Folgemaßnahmen (Umbau des Knotenpunktes Hansestraße / Ernst-Böhme-Straße) sollen im Frühjahr 2022 beginnen. Derzeit wird von einem Volumen von ca. 6,2 Mio. EUR netto für die Straßenbaumaßnahmen inkl. Verkehrsbegleitgrün ausgegangen. Die Straßenbautätigkeiten werden zum Teil in 2 Phasen (Erschließungs- und Endausbauphase) ausgeführt. Es handelt sich nicht nur ausschließlich um Leistungen nach § 47 HOAI. Es ist ebenfalls der 2. Abschnitt der HOAI mit Freianlagen im Projekt enthalten (§ 39 HOAI).
Die Erschließung des Baugebietes „Wenden West“ sowie alle erforderlichen Folgemaßnahmen (Umbau des Knotenpunktes Hansestraße / Ernst-Böhme-Straße) sollen im Frühjahr 2022 beginnen. Derzeit wird von einem Volumen von ca. 6,2 Mio. EUR netto für die Straßenbaumaßnahmen inkl. Verkehrsbegleitgrün ausgegangen. Die Straßenbautätigkeiten werden zum Teil in 2 Phasen (Erschließungs- und Endausbauphase) ausgeführt. Es handelt sich nicht nur ausschließlich um Leistungen nach § 47 HOAI. Es ist ebenfalls der 2. Abschnitt der HOAI mit Freianlagen im Projekt enthalten (§ 39 HOAI).
Dauer: 42 Monate
Beschreibung der Optionen:
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch phasenweise bzw.im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Es besteht die Option auf die Beauftragung mit weiteren zusätzlichen Leistungen bzw. Fachplanungsleistungen, soweit diese zur Umsetzung für das vorliegende Projekt erforderlich sind und der Auftragnehmer fachlich und zeitlich in der Lage ist, diese Planungsleistungen zu erbringen. Dazu gehören ggf. auch Hydraulische Berechnungen und Nachweise.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch phasenweise bzw.im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Es besteht die Option auf die Beauftragung mit weiteren zusätzlichen Leistungen bzw. Fachplanungsleistungen, soweit diese zur Umsetzung für das vorliegende Projekt erforderlich sind und der Auftragnehmer fachlich und zeitlich in der Lage ist, diese Planungsleistungen zu erbringen. Dazu gehören ggf. auch Hydraulische Berechnungen und Nachweise.
Zusätzliche Informationen:
Die Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH behält sich vor, den Auftrag gem. § 17 Abs. 11 VgV auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB 2. Erklärung zu Unterauftragnehmern gemäß § 36 Abs. 1 VgV und Bewerber-/Bietergemeinschaften gemäß § 43 Abs. 2 VgV 3. Angabe der Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zu den Netto-Umsätzen für Dienstleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Anlagen des Straßenverkehrs, gem. § 47 HOAI, in Euro im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019),
1. Mitarbeitende Ingenieure (einschl. Führungskräfte) im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Anlagen des Straßenverkehrs, gem. § 47 HOAI im Mittel der letzten 3 Jahre (2017, 2018, 2019),
2. Eigenerklärung zu Projekten mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad anhand nachfolgender Kriterien
a) In bebauter Umgebung realisiert (innerstädtische Straße, eingeschränkte Flächenverfügbarkeit),
b) Erschließung,
c) zweispurig mit Nebenanlagen oder größer.
Mindeststandards:
1. Vorlage eines vergleichbaren Referenzprojektes anhand eines Referenzschreibens,
2. Die Zahl der mitarbeitenden Ingenieure (einschl. Führungskräfte) im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Anlagen des Straßenverkehrs, gem. § 47 HOAI im Mittel der letzten 3 Jahre (2017, 2018, 2019) muss mindestens bei 6 mitarbeitenden Ingenieuren liegen.
2. Die Zahl der mitarbeitenden Ingenieure (einschl. Führungskräfte) im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Anlagen des Straßenverkehrs, gem. § 47 HOAI im Mittel der letzten 3 Jahre (2017, 2018, 2019) muss mindestens bei 6 mitarbeitenden Ingenieuren liegen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Der Auftragnehmer bzw.-bei juristischen Personen- dessen verantwortliche Mitarbeiter im Sinne des § 75 Abs. 3 VgV müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder Ingenieurin“/“Ingenieur“ zu führen. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Staates, dem gegenüber die Mitgliedstaate der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikationen verpflichtet sind, bzw. juristische Personen die dort ihren Sitz haben, sind zugelassen, wenn sie bzw. – bei juristischen Personen- ihre verantwortlichen Mitarbeiter im Sinne des § 75 Abs. 3 VgV nach dem Recht des Landes Niedersachsen berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Der Auftragnehmer bzw.-bei juristischen Personen- dessen verantwortliche Mitarbeiter im Sinne des § 75 Abs. 3 VgV müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder Ingenieurin“/“Ingenieur“ zu führen. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Staates, dem gegenüber die Mitgliedstaate der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikationen verpflichtet sind, bzw. juristische Personen die dort ihren Sitz haben, sind zugelassen, wenn sie bzw. – bei juristischen Personen- ihre verantwortlichen Mitarbeiter im Sinne des § 75 Abs. 3 VgV nach dem Recht des Landes Niedersachsen berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 500 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1 500 000 EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 500 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1 500 000 EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erfüllung der Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien, die in den Bewerbungsunterlagen (siehe Matrix zur Bewertung der Teilnahmeanträge) genannt sind. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Die Maximal erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertiger Bewerbungen per Los zu entscheiden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in Bezug auf abgegebene Eigenerklärungen ggf. Nachweise zu verlangen oder nähere Informationen einzuholen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erfüllung der Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien, die in den Bewerbungsunterlagen (siehe Matrix zur Bewertung der Teilnahmeanträge) genannt sind. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Die Maximal erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertiger Bewerbungen per Los zu entscheiden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in Bezug auf abgegebene Eigenerklärungen ggf. Nachweise zu verlangen oder nähere Informationen einzuholen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-03-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-12 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angebote
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gespräche (persönliche Vorstellung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 40
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden. Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich über das o. g. Vergabeportal erfolgen. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 2.3.2021 eingehen.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden. Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich über das o. g. Vergabeportal erfolgen. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 2.3.2021 eingehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nds. beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153306📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2021/S 030-073816 (2021-02-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Grundstücksgesellschaft Braunschweig (Auftraggeber GGB) beabsichtigt Planungsleistungen für das Erschließungsgebiet „Wenden West“ zu beauftragen. Die fachlich begleitende Projektbetreuung wird von der Stadt Braunschweig übernommen. Das Planungsgebiet befindet sich in Braunschweig, im Westen von Wenden zwischen der Veltenhöfer Straße, der Bundesautobahn A 2 sowie der Straße „Im Steinkampe“. Neben einem Gewerbegebiet im westlichen Bereich ist ein Wohngebiet angrenzend an den Stadtteil Wenden geplant. Die Erschließung der beiden Bereiche, deren Anbindung an die vorhandenen Straßen sowie Planung des Straßenbegleitgrüns sind die Kernaufgaben des Vertrages. Die ebenfalls für das Baugebiet erforderlichen Entwässerungsarbeiten werden gesondert von der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) beauftragt.
Die Grundstücksgesellschaft Braunschweig (Auftraggeber GGB) beabsichtigt Planungsleistungen für das Erschließungsgebiet „Wenden West“ zu beauftragen. Die fachlich begleitende Projektbetreuung wird von der Stadt Braunschweig übernommen. Das Planungsgebiet befindet sich in Braunschweig, im Westen von Wenden zwischen der Veltenhöfer Straße, der Bundesautobahn A 2 sowie der Straße „Im Steinkampe“. Neben einem Gewerbegebiet im westlichen Bereich ist ein Wohngebiet angrenzend an den Stadtteil Wenden geplant. Die Erschließung der beiden Bereiche, deren Anbindung an die vorhandenen Straßen sowie Planung des Straßenbegleitgrüns sind die Kernaufgaben des Vertrages. Die ebenfalls für das Baugebiet erforderlichen Entwässerungsarbeiten werden gesondert von der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) beauftragt.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Verkehrsanlagen (Abschnitt 4 HOAI) Grundleistungen der Leistungsphasen 2,3 und 5 – 9 (für beide Bauphasen);
6. Sicherheits- und Gesundheitskoordination / DGUV-Koordinator,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-18 📅
Name: Bietergemeinschaft B/M Consult GmbH / iwb Ingenieure Infrastruktur GmbH & Co. KG
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland 🇩🇪 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.