Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.) Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren von 2018 bis 2020 erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (= Kosten der Kgr. 300-400, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
2.) Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, wird wie folgt vorgegangen:
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). - (Wichtung 90 %). Referenzprojekte, die vor 2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht
Berücksichtigt. Maßgeblich für die Bewertung der Referenzprojekte ist der Inbetriebnahmezeitpunkt.
Es fließt jeweils eine Referenz für Referenzklasse 1 (Generalplanung / Kombination Energetischer Schulbau), 2
(Generalplanung / Schulbau) und 3 (Generalplanung / Energetisches Projekt) in die Wertung ein.
Für die maximale Bewertung müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:
— Bei allen Referenzprojekten wurden durch den Bewerber wurden mindestens die Lph. 2-8 (gem. jeweiliges Leistungsbild HOAI) erbracht,
— Alle Referenzprojekte wurden unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt,
— Für alle Referenzprojekte gilt: Die Leistungserbringung der verschiedenen HOAI-Leistungsbilder für das
Referenzprojekt erfolgte in der gleichen bzw. teilweise übereinstimmenden Konstellation, die auch für die
Ausschreibungsgegenständliche Leistung vorgesehenen ist.
— Alle Referenzprojekt sind vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700) größer gleich 40,0 Mio. EUR brutto).
Referenzprojekt 1 zusätzlich:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme,
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Schulbaumaßnahme,
— Bei dem Referenzprojekt wurde ein besonderer energetischer Standard (geforderter Mindeststandard: Um 60 % verbesserter Energiestandard als EnEV 2016) umgesetzt.
Referenzprojekt 2 zusätzlich:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme,
— Mindestanforderung: Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Schulbaumaßnahme.
Referenzprojekt 3 zusätzlich:
— Mindestanforderung: Bei dem Referenzprojekt wurde ein besonderer energetischer Standard (geforderter Mindeststandard: Um 60 % verbesserter Energiestandard als EnEV 2016) umgesetzt,
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau-, Erweiterungsmaßnahme oder energetische Komplettsanierung.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Die entsprechenden Bewertungsmaßstäbe sind dem Beurteilungsschema, welches den Bewerbern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird, zu entnehmen.
3.) Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
4.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Mindestanforderung 1: Bei dem unter „Referenzkategorie 2“ anzugebenen, abgeschlossenen (d. h. in Betrieb
Genommenen) Referenzprojekt (Inbetriebnahme seit 1.1.2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Bewerbungen) handelt es sich um eine Schulbaumaßnahme,
— Mindestanforderung 2: Bei dem unter "Referenzkategorie 3" anzugebenen, abgeschlossenen (d. h. in Betrieb
Genommenen) Referenzprojekt (Inbetriebnahme seit 01.01.2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Bewerbungen) handelt es sich um Projekt, das mit einem besonderen energetischen Standard (geforderter Mindeststandard: Um 60 % verbesserter Energiestandard als EnEV 2016) umgesetzt wurde.
— Mindestanforderung 3: Bei einem der unter „Referenzkategorie 1 bis 3“ anzugebenen, abgeschlossenen (d. h. in Betrieb genommenen) Referenzprojekt (Inbetriebnahme seit 1.1.2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Bewerbungen) wurden Generalplanerleistungen (d. h. mindestens die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HAOI zzgl. 2 weiterer HOAI-Leistungsbilder (z. B. Objektplanung Freianlagen gem §§ 38 ff. HOAI, Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI)) erbracht.