Die Stadt Bornheim beabsichtigt den Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule im Ortsteil Bornheim-Merten. Der Neubau soll alle Anforderungen eines zeitgemäßen und leistungsfähigen Schulgebäudes erfüllen und als „Klimaschule“ geplant werden. Darüber hinaus ist der Bau einer Dreifach-Sporthalle vorgesehen. Die Gesamtbaukosten für das Vorhaben (Kgr. 300-400) werden auf ca. 30 620 000,00 EUR netto geschätzt. Es sind Generalplanerleistungen stufenweise zu beauftragen, die sich auf die Leistungsphasen 1-8 beziehen und folgende Leistungsbilder umfassen: — Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, — Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI, — Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI, — Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, — Brandschutzplanung gemäß Heft 17 der Schriftenreihe des AHO, — Bauphysik gemäß Heft 23 der Schriftenreihe des AHO.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 031-2021-V-GWB
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bornheim beabsichtigt den Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule im Ortsteil Bornheim-Merten. Der Neubau soll alle Anforderungen eines zeitgemäßen und leistungsfähigen Schulgebäudes erfüllen und als „Klimaschule“ geplant werden. Darüber hinaus ist der Bau einer Dreifach-Sporthalle vorgesehen. Die Gesamtbaukosten für das Vorhaben (Kgr. 300-400) werden auf ca. 30 620 000,00 EUR netto geschätzt. Es sind Generalplanerleistungen stufenweise zu beauftragen, die sich auf die Leistungsphasen 1-8 beziehen und folgende Leistungsbilder umfassen:
— Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI,
— Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI,
— Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI,
— Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI,
— Brandschutzplanung gemäß Heft 17 der Schriftenreihe des AHO,
— Bauphysik gemäß Heft 23 der Schriftenreihe des AHO.
Die Stadt Bornheim beabsichtigt den Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule im Ortsteil Bornheim-Merten. Der Neubau soll alle Anforderungen eines zeitgemäßen und leistungsfähigen Schulgebäudes erfüllen und als „Klimaschule“ geplant werden. Darüber hinaus ist der Bau einer Dreifach-Sporthalle vorgesehen. Die Gesamtbaukosten für das Vorhaben (Kgr. 300-400) werden auf ca. 30 620 000,00 EUR netto geschätzt. Es sind Generalplanerleistungen stufenweise zu beauftragen, die sich auf die Leistungsphasen 1-8 beziehen und folgende Leistungsbilder umfassen:
— Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI,
— Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI,
— Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI,
— Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI,
— Brandschutzplanung gemäß Heft 17 der Schriftenreihe des AHO,
— Bauphysik gemäß Heft 23 der Schriftenreihe des AHO.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-09 📅
Datum des Beginns: 2022-01-24 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 131-347240
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise elektronisch, vorrangig über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise elektronisch, vorrangig über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bornheim beabsichtigt den Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule im Ortsteil Bornheim-Merten. Der Neubau soll alle Anforderungen eines zeitgemäßen und leistungsfähigen Schulgebäudes erfüllen und als „Klimaschule“ geplant werden. Darüber hinaus ist der Bau einer Dreifach-Sporthalle vorgesehen. Die Gesamtbaukosten für das Vorhaben (Kgr. 300-400) werden auf ca. 30 620 000,00 EUR netto geschätzt. Es sind Generalplanerleistungen stufenweise zu beauftragen, die sich auf die Leistungsphasen 1-8 beziehen und folgende Leistungsbilder umfassen:
Die Stadt Bornheim beabsichtigt den Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule im Ortsteil Bornheim-Merten. Der Neubau soll alle Anforderungen eines zeitgemäßen und leistungsfähigen Schulgebäudes erfüllen und als „Klimaschule“ geplant werden. Darüber hinaus ist der Bau einer Dreifach-Sporthalle vorgesehen. Die Gesamtbaukosten für das Vorhaben (Kgr. 300-400) werden auf ca. 30 620 000,00 EUR netto geschätzt. Es sind Generalplanerleistungen stufenweise zu beauftragen, die sich auf die Leistungsphasen 1-8 beziehen und folgende Leistungsbilder umfassen:
— Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI,
— Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI,
— Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI,
— Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI,
— Brandschutzplanung gemäß Heft 17 der Schriftenreihe des AHO,
— Bauphysik gemäß Heft 23 der Schriftenreihe des AHO.
DIe Stadt Bornheim beabsichtigt den Neubau einer Gesamtschule und einer Dreifach-Sporthalle einschließlich der Außenanlagen in 53332 Bornheim-Merten.
Der Neubau soll alle Anforderungen eines zeitgemäßen und leistungsfähigen Schulgebäudes erfüllen und als „Klimaschule“ geplant werden.
Die Planfläche liegt im Stadtteil Bornheim-Merten in der Nähe des Stadtbahnhaltepunkts Bornheim-Merten. Die Gesamtschule ist Teil des Bebauungsplanes „ME 18“. Dieser beschreibt den Bereich zwischen den Straßen Lannerstraße im Norden, der Bonn-Brühler-Straße im Westen, der Händelstraße im Süden und wird auf der Ostseite durch die Gleise der VRS-Linie 18 begrenzt. DIe Fläche für den Schulneubau liegt am östlichen Rand an der Bahnstrecke. Auf dem restlichen Teil des unbebauten Geländes soll ein Wohngebiet mit überwiegend Reihen- und Doppelhäusern entstehen. Die Stadt Bornheim plant für die bestehende Heinrich-Böll-Gesamtschule an der Beethovenstraße bis Dezember 2026 einen Neubau an dem beschriebenen Standort zu errichten. Nach dem Bebauungsplan ist ein bis zu 3-geschossiger Bau mit Unterkellerung möglich. Das Grundstück der Schule mit Außenanlagen und PKW-Stellplätzen wird ca. 20 062 m
Die Planfläche liegt im Stadtteil Bornheim-Merten in der Nähe des Stadtbahnhaltepunkts Bornheim-Merten. Die Gesamtschule ist Teil des Bebauungsplanes „ME 18“. Dieser beschreibt den Bereich zwischen den Straßen Lannerstraße im Norden, der Bonn-Brühler-Straße im Westen, der Händelstraße im Süden und wird auf der Ostseite durch die Gleise der VRS-Linie 18 begrenzt. DIe Fläche für den Schulneubau liegt am östlichen Rand an der Bahnstrecke. Auf dem restlichen Teil des unbebauten Geländes soll ein Wohngebiet mit überwiegend Reihen- und Doppelhäusern entstehen. Die Stadt Bornheim plant für die bestehende Heinrich-Böll-Gesamtschule an der Beethovenstraße bis Dezember 2026 einen Neubau an dem beschriebenen Standort zu errichten. Nach dem Bebauungsplan ist ein bis zu 3-geschossiger Bau mit Unterkellerung möglich. Das Grundstück der Schule mit Außenanlagen und PKW-Stellplätzen wird ca. 20 062 m
Die Heinrich-Böll-Gesamtschule ist eine 5-zügige Gesamtschule mit 3-Zügen für eine Oberstufe, die im Vollbetrieb von ca. 1 140 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 5 bis 13 besucht werden kann. Sie beinhaltet u.a. ein Forum, eine Mensa und eine Dreifach-Sporthalle als Versammlungsstätte mit Tribünennutzung.
Die Heinrich-Böll-Gesamtschule ist eine 5-zügige Gesamtschule mit 3-Zügen für eine Oberstufe, die im Vollbetrieb von ca. 1 140 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 5 bis 13 besucht werden kann. Sie beinhaltet u.a. ein Forum, eine Mensa und eine Dreifach-Sporthalle als Versammlungsstätte mit Tribünennutzung.
Gemäß Ratsbeschluss der Stadt Bornheim vom 22.6.2021 möchte die Stadt Bornheim bis zum Jahre 2045 klimaneutral werden.
Die Schule ist in Annahme einer darüber weit hinausgehenden Nutzungsdauer neben weiteren Nachhaltigkeitsaspekten konform zu diesem Beschluss als „Klimaschule“ zu planen.
Die Gesamtbaukosten für das Vorhaben (Kgr. 300-400) werden auf ca. 30 620 000,00 EUR netto geschätzt. Es sind Generalplanerleistungen stufenweise zu beauftragen, die sich auf die Leistungsphasen 1-8 beziehen und folgende Leistungsbilder umfassen:
Beschreibung der Optionen:
Im Rahmen der stufenweisen Beauftragung beauftragt der Auftraggeber mit Abschluss des Generalplanervertrages zunächst nur die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 2. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Auftragnehmer auch mit der
Im Rahmen der stufenweisen Beauftragung beauftragt der Auftraggeber mit Abschluss des Generalplanervertrages zunächst nur die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 2. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Auftragnehmer auch mit der
Erbringung weiterer Leistungen der unter II.2.4) aufgeführten Leistungsbilder zu beauftragen und zwar in folgenden Stufen:
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5 - 7,
— Stufe 4: Leistungsphase 8.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise elektronisch, vorrangig über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise elektronisch, vorrangig über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 53332 Bornheim-Merten
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung (Landschafts-)Architekt und / oder Ingenieur zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 und 2 VgV). Der Auftragnehmer bzw. - bei juristischen Personen - dessen
1.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung (Landschafts-)Architekt und / oder Ingenieur zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 und 2 VgV). Der Auftragnehmer bzw. - bei juristischen Personen - dessen
Verantwortliche Mitarbeiter im Sinne des § 75 Abs. 3 VgV müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung „(Landschafts-)Architekt“ (für den Bereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume bzw. Freianlagen) und „Ingenieur“ (für den Bereich der Tragwerksplanung bzw. der Technischen Ausrüstung) zu führen.
Verantwortliche Mitarbeiter im Sinne des § 75 Abs. 3 VgV müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung „(Landschafts-)Architekt“ (für den Bereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume bzw. Freianlagen) und „Ingenieur“ (für den Bereich der Tragwerksplanung bzw. der Technischen Ausrüstung) zu führen.
2.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
3.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
4.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1
Arbeitnehmerentsendegesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
5.) Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
6.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
7.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
7.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) von 2018 bis 2020. Die maximale Punktzahl wird bei einem durchschnittlichen Umsatz größer gleich 2 000 000 EUR/a vergeben. - (Wichtung 5 %).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) von 2018 bis 2020. Die maximale Punktzahl wird bei einem durchschnittlichen Umsatz größer gleich 2 000 000 EUR/a vergeben. - (Wichtung 5 %).
2.) Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018 bis 2020 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in Berufsgruppen wie Führungskräfte, Dipl.-Ing., sonstige Mitarbeiter (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einer durchschnittlichen Gesamtmitarbeiterzahl größer gleich 20 Personen vergeben. - (Wichtung 5 %).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.) Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018 bis 2020 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in Berufsgruppen wie Führungskräfte, Dipl.-Ing., sonstige Mitarbeiter (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einer durchschnittlichen Gesamtmitarbeiterzahl größer gleich 20 Personen vergeben. - (Wichtung 5 %).
3.) Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren von 2018 bis 2020 erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (= Kosten der Kgr. 300-400, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
1.) Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren von 2018 bis 2020 erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (= Kosten der Kgr. 300-400, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
2.) Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, wird wie folgt vorgegangen:
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). - (Wichtung 90 %). Referenzprojekte, die vor 2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). - (Wichtung 90 %). Referenzprojekte, die vor 2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht
Berücksichtigt. Maßgeblich für die Bewertung der Referenzprojekte ist der Inbetriebnahmezeitpunkt.
Es fließt jeweils eine Referenz für Referenzklasse 1 (Generalplanung / Kombination Energetischer Schulbau), 2
(Generalplanung / Schulbau) und 3 (Generalplanung / Energetisches Projekt) in die Wertung ein.
Für die maximale Bewertung müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:
— Bei allen Referenzprojekten wurden durch den Bewerber wurden mindestens die Lph. 2-8 (gem. jeweiliges Leistungsbild HOAI) erbracht,
— Alle Referenzprojekte wurden unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt,
— Für alle Referenzprojekte gilt: Die Leistungserbringung der verschiedenen HOAI-Leistungsbilder für das
Referenzprojekt erfolgte in der gleichen bzw. teilweise übereinstimmenden Konstellation, die auch für die
Ausschreibungsgegenständliche Leistung vorgesehenen ist.
— Alle Referenzprojekt sind vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700) größer gleich 40,0 Mio. EUR brutto).
Referenzprojekt 1 zusätzlich:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine…
… Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme,
… Schulbaumaßnahme,
— Bei dem Referenzprojekt wurde ein besonderer energetischer Standard (geforderter Mindeststandard: Um 60 % verbesserter Energiestandard als EnEV 2016) umgesetzt.
Referenzprojekt 2 zusätzlich:
— Mindestanforderung: Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Schulbaumaßnahme.
Referenzprojekt 3 zusätzlich:
— Mindestanforderung: Bei dem Referenzprojekt wurde ein besonderer energetischer Standard (geforderter Mindeststandard: Um 60 % verbesserter Energiestandard als EnEV 2016) umgesetzt,
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau-, Erweiterungsmaßnahme oder energetische Komplettsanierung.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Die entsprechenden Bewertungsmaßstäbe sind dem Beurteilungsschema, welches den Bewerbern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird, zu entnehmen.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Die entsprechenden Bewertungsmaßstäbe sind dem Beurteilungsschema, welches den Bewerbern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird, zu entnehmen.
3.) Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
4.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Mindestanforderung 1: Bei dem unter „Referenzkategorie 2“ anzugebenen, abgeschlossenen (d. h. in Betrieb
Genommenen) Referenzprojekt (Inbetriebnahme seit 1.1.2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Bewerbungen) handelt es sich um eine Schulbaumaßnahme,
— Mindestanforderung 2: Bei dem unter "Referenzkategorie 3" anzugebenen, abgeschlossenen (d. h. in Betrieb
Genommenen) Referenzprojekt (Inbetriebnahme seit 01.01.2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Bewerbungen) handelt es sich um Projekt, das mit einem besonderen energetischen Standard (geforderter Mindeststandard: Um 60 % verbesserter Energiestandard als EnEV 2016) umgesetzt wurde.
Genommenen) Referenzprojekt (Inbetriebnahme seit 01.01.2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Bewerbungen) handelt es sich um Projekt, das mit einem besonderen energetischen Standard (geforderter Mindeststandard: Um 60 % verbesserter Energiestandard als EnEV 2016) umgesetzt wurde.
— Mindestanforderung 3: Bei einem der unter „Referenzkategorie 1 bis 3“ anzugebenen, abgeschlossenen (d. h. in Betrieb genommenen) Referenzprojekt (Inbetriebnahme seit 1.1.2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Bewerbungen) wurden Generalplanerleistungen (d. h. mindestens die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HAOI zzgl. 2 weiterer HOAI-Leistungsbilder (z. B. Objektplanung Freianlagen gem §§ 38 ff. HOAI, Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI)) erbracht.
— Mindestanforderung 3: Bei einem der unter „Referenzkategorie 1 bis 3“ anzugebenen, abgeschlossenen (d. h. in Betrieb genommenen) Referenzprojekt (Inbetriebnahme seit 1.1.2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Bewerbungen) wurden Generalplanerleistungen (d. h. mindestens die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HAOI zzgl. 2 weiterer HOAI-Leistungsbilder (z. B. Objektplanung Freianlagen gem §§ 38 ff. HOAI, Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI)) erbracht.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „(Landschafts-)Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind, vgl. III.1.1). Ist in den jeweiligen Heimatstaaten
Die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als (Landschafts-)Architekt
Bzw. Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Bzw. Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 und 2 VgV.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3) anhand objektiver Kriterien.
Die detaillierte Bewertungsmatrix mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-01-19 📅
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen / -angebote gelten auch mehrere Bewerbungen / Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen / -angebote gelten auch mehrere Bewerbungen / Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die
Vergabeplattform https:/aumass.de - Der Bewerber / Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags / Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungs- bzw. Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform
Online zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind vorrangig über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind vorrangig über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis
Sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten
Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den
Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser sechs Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten
Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser sechs Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten
Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Diejenigen Bewerber / Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Diejenigen Bewerber / Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der
Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 131-347240 (2021-07-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bornheim beabsichtigt den Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule im Ortsteil Bornheim-Merten. Der Neubau soll alle Anforderungen eines zeitgemäßen und leistungsfähigen Schulgebäudes erfüllen und als "Klimaschule" geplant werden. Darüber hinaus ist der Bau einer Dreifach-Sporthalle vorgesehen. Die Gesamtbaukosten für das Vorhaben (Kgr. 300-400) werden auf ca. 30.620.000,00 EUR netto geschätzt. Es sind Generalplanerleistungen stufenweise zu beauftragen, die sich auf die Leistungsphasen 1-8 beziehen und folgende Leistungsbilder umfassen:
- Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI
- Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI
- Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI
- Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
- Brandschutzplanung gemäß Heft 17 der Schriftenreihe des AHO
- Bauphysik gemäß Heft 23 der Schriftenreihe des AHO
Die Stadt Bornheim beabsichtigt den Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule im Ortsteil Bornheim-Merten. Der Neubau soll alle Anforderungen eines zeitgemäßen und leistungsfähigen Schulgebäudes erfüllen und als "Klimaschule" geplant werden. Darüber hinaus ist der Bau einer Dreifach-Sporthalle vorgesehen. Die Gesamtbaukosten für das Vorhaben (Kgr. 300-400) werden auf ca. 30.620.000,00 EUR netto geschätzt. Es sind Generalplanerleistungen stufenweise zu beauftragen, die sich auf die Leistungsphasen 1-8 beziehen und folgende Leistungsbilder umfassen:
- Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI
- Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI
- Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI
- Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
- Brandschutzplanung gemäß Heft 17 der Schriftenreihe des AHO
- Bauphysik gemäß Heft 23 der Schriftenreihe des AHO
Gesamtwert des Auftrags: 3 658 037 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Stadt Bornheim beabsichtigt den Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule im Ortsteil Bornheim-Merten. Der Neubau soll alle Anforderungen eines zeitgemäßen und leistungsfähigen Schulgebäudes erfüllen und als "Klimaschule" geplant werden. Darüber hinaus ist der Bau einer Dreifach-Sporthalle vorgesehen. Die Gesamtbaukosten für das Vorhaben (Kgr. 300-400) werden auf ca. 30.620.000,00 EUR netto geschätzt. Es sind Generalplanerleistungen stufenweise zu beauftragen, die sich auf die Leistungsphasen 1-8 beziehen und folgende Leistungsbilder umfassen:
Die Stadt Bornheim beabsichtigt den Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule im Ortsteil Bornheim-Merten. Der Neubau soll alle Anforderungen eines zeitgemäßen und leistungsfähigen Schulgebäudes erfüllen und als "Klimaschule" geplant werden. Darüber hinaus ist der Bau einer Dreifach-Sporthalle vorgesehen. Die Gesamtbaukosten für das Vorhaben (Kgr. 300-400) werden auf ca. 30.620.000,00 EUR netto geschätzt. Es sind Generalplanerleistungen stufenweise zu beauftragen, die sich auf die Leistungsphasen 1-8 beziehen und folgende Leistungsbilder umfassen:
- Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI
- Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI
- Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI
- Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
- Brandschutzplanung gemäß Heft 17 der Schriftenreihe des AHO
- Bauphysik gemäß Heft 23 der Schriftenreihe des AHO
Der Neubau soll alle Anforderungen eines zeitgemäßen und leistungsfähigen Schulgebäudes erfüllen und als "Klimaschule" geplant werden.
Die Planfläche liegt im Stadtteil Bornheim-Merten in der Nähe des Stadtbahnhaltepunkts Bornheim-Merten. Die Gesamtschule ist Teil des Bebauungsplanes "ME 18". Dieser beschreibt den Bereich zwischen den Straßen Lannerstraße im Norden, der Bonn-Brühler-Straße im Westen, der Händelstraße im Süden und wird auf der Ostseite durch die Gleise der VRS-Linie 18 begrenzt. DIe Fläche für den Schulneubau liegt am östlichen Rand an der Bahnstrecke. Auf dem restlichen Teil des unbebauten Geländes soll ein Wohngebiet mit überwiegend Reihen- und Doppelhäusern entstehen. Die Stadt Bornheim plant für die bestehende Heinrich-Böll-Gesamtschule an der Beethovenstraße bis Dezember 2026 einen Neubau an dem beschriebenen Standort zu errichten. Nach dem Bebauungsplan ist ein bis zu 3-geschossiger Bau mit Unterkellerung möglich. Das Grundstück der Schule mit Außenanlagen und PKW-Stellplätzen wird ca. 20.062 m² umfassen. Der Grundstückserwerb ist aber noch nicht abgeschlossen. Abhängig von dem Ergebnis wird bestenfalls ein Gesamtgrundstück von ca. 24.000 m²; schlechtenfalls eines von nur ca. 17.000 m² zur Verfügung stehen.
Die Planfläche liegt im Stadtteil Bornheim-Merten in der Nähe des Stadtbahnhaltepunkts Bornheim-Merten. Die Gesamtschule ist Teil des Bebauungsplanes "ME 18". Dieser beschreibt den Bereich zwischen den Straßen Lannerstraße im Norden, der Bonn-Brühler-Straße im Westen, der Händelstraße im Süden und wird auf der Ostseite durch die Gleise der VRS-Linie 18 begrenzt. DIe Fläche für den Schulneubau liegt am östlichen Rand an der Bahnstrecke. Auf dem restlichen Teil des unbebauten Geländes soll ein Wohngebiet mit überwiegend Reihen- und Doppelhäusern entstehen. Die Stadt Bornheim plant für die bestehende Heinrich-Böll-Gesamtschule an der Beethovenstraße bis Dezember 2026 einen Neubau an dem beschriebenen Standort zu errichten. Nach dem Bebauungsplan ist ein bis zu 3-geschossiger Bau mit Unterkellerung möglich. Das Grundstück der Schule mit Außenanlagen und PKW-Stellplätzen wird ca. 20.062 m² umfassen. Der Grundstückserwerb ist aber noch nicht abgeschlossen. Abhängig von dem Ergebnis wird bestenfalls ein Gesamtgrundstück von ca. 24.000 m²; schlechtenfalls eines von nur ca. 17.000 m² zur Verfügung stehen.
Die Heinrich-Böll-Gesamtschule ist eine fünfzügige Gesamtschule mit 3-Zügen für eine Oberstufe, die im Vollbetrieb von ca. 1.140 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 5 bis 13 besucht werden kann. Sie beinhaltet u.a. ein Forum, eine Mensa und eine Dreifach-Sporthalle als Versammlungsstätte mit Tribünennutzung.
Die Heinrich-Böll-Gesamtschule ist eine fünfzügige Gesamtschule mit 3-Zügen für eine Oberstufe, die im Vollbetrieb von ca. 1.140 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 5 bis 13 besucht werden kann. Sie beinhaltet u.a. ein Forum, eine Mensa und eine Dreifach-Sporthalle als Versammlungsstätte mit Tribünennutzung.
Gemäß Ratsbeschluss der Stadt Bornheim vom 22.06.2021 möchte die Stadt Bornheim bis zum Jahre 2045 klimaneutral werden.
Die Schule ist in Annahme einer darüber weit hinausgehenden Nutzungsdauer neben weiteren Nachhaltigkeitsaspekten konform zu diesem Beschluss als "Klimaschule" zu planen.
Die Gesamtbaukosten für das Vorhaben (Kgr. 300-400) werden auf ca. 30.620.000,00 EUR netto geschätzt. Es sind Generalplanerleistungen stufenweise zu beauftragen, die sich auf die Leistungsphasen 1-8 beziehen und folgende Leistungsbilder umfassen:
Beschreibung der Optionen:
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4,
Stufe 3: Leistungsphasen 5 - 7,
Stufe 4: Leistungsphase 8
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bornheim Rathausstraße 2 53332 Bornheim
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-15 📅
Name: assmann GmbH
Postanschrift: Baroper Straße 237
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 231754450📞
E-Mail: vof@assmanngruppe.com📧
Land: Dortmund, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: http://www.assmanngruppe.com🌏
Gesamtwert des Auftrags: 3 658 037 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die
Vergabeplattform https:/aumass.de. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines
Teilnahmeantrags/Angebots.
online zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind vorrangig über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind vorrangig über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis
sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Diejenigen Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Diejenigen Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.