Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 155 Pkt vergeben:
1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (10 Pkt)
1.1 (10 Pkt) – Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Umbau und Sanierung im Hochbau) der letzten 3 Jahre (2018/2019/2020) in Höhe von mindestens 0,5 Mio. EUR (netto),
2. Mitarbeiterstruktur (20 Pkt)
2.1 (20 Pkt) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Architekten und 2 Ingenieure nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Architekten und Ingenieure nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten, wenigstens aber 2 Architekten und 2 Ingenieure.
3. Vorgesehene Projektmitarbeiter (max. 35 Pkt)
Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen.
3.1 Projektleiter/in:
3.1.1 (5 Pkt*) – 7 Jahre Berufserfahrung als Architekt nach Diplom oder gleichwertig,
3.1.2 (3 Pkt) – realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 2,5 Mio. EUR,
3.1.3 (2 Pkt) – Bürozugehörigkeit von 3 Jahren,
3.2 verantwortliche/r Bauleiter/in:
3.2.1 (5 Pkt*) – 7 Jahre Berufserfahrung nach Diplom oder gleichwertig,
3.2.2 (3 Pkt) – realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 2,5 Mio. EUR,
3.2.3 (2 Pkt) – Bürozugehörigkeit von 2 Jahren.
3.3 Tragwerksplaner/in:
3.3.1 (5 Pkt**) – 5 Jahre Berufserfahrung nach Diplom oder gleichwertig,
3.4 TGA-Planer/in (ELT), TGA-Planer/in (HLS):
3.4.1 jeweils (5 Pkt**) – 5 Jahre Berufserfahrung nach Diplom oder gleichwertig,
4. Referenzprojekte (2 Referenzen für Gebäudeplanung, je 1 Referenz für TWP und TGA) (max. 90 Pkt.)
Eine Referenz wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 2 aufgeführten Bedingungen a-f bzw. für Gebäudeplanung a-g erfüllt sind.
Die Punkte 4.1 bis 4.5 werden für jedes der 5 Referenzprojekte vergeben.
4.1 (3 Pkt) – Die Bauwerkskosten (brutto) nach DIN 276 KG 200-600 betragen min. 3 Mio. EUR.
4.2 (3 Pkt) – Es handelt sich um einen Mauerwerksbau.
4.3 (3 Pkt) – Es wurde nach den technischen und formellen Anforderungen der ABau (oder vergleichbar) geplant und umgesetzt.
4.4 (3 Pkt) – Es wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht.
4.5 (3 Pkt) – Der Hauptbearbeiter oder die weiteren Projektmitarbeiter, der bzw. die als vorgesehener Leistungserbringer benannt wurde, war maßgeblich, d. h. als Hauptbearbeiter oder stellvertretende Bearbeiter am Referenzprojekt tätig.
Folgende Punkte werden für die Referenzen der Gebäudeplanung zusätzlich vergeben:
4.6 (3 Pkt) – Es wurde von dem auf dem Bewerberbogen angegebenen „Name (Büro/Unternehmen)“ als Generalplaner bearbeitet und die Disziplinen Gebäudeplanung, TWP und TGA-Planung koordiniert.
4.7 (3 Pkt) – Es beinhaltet ein Brandschutzkonzept.
4.8 (3 Pkt) – Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Bauwerk.
4.9 (3 Pkt) – Es beinhaltet die Koordination eines Schadstoffmanagements.
Folgende Punkte werden für die Referenz der TGA-Planung zusätzlich vergeben:
4.10 (6 Pkt) – für die bearbeiteten Anlagengruppen, d. h. für jede der Anlagengruppen 1-6 1 Pkt., bei der mind. die Leistungsphasen 2, 3, 5-8 gem. § 55 HOAI bearbeitet worden sind
[* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/84 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 7 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
[** Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/60 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 5 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]