Leistungen der Generalplanung für die Sanierung und Erweiterung des OP-Bereichs im Mediclin Krankenhaus Plau am See. Leistungsbestandteile der Generalplanung sind Objektplanung Gebäude und Innenräume, Planung der Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (inkl. Medizintechnikplanung) nach HOAI sowie Beratungsleistungen für Brandschutz, Bauphysik und Bau- und Raumakustik. Zur Optimierung der krankenhausbetrieblichen Prozesse und der Erweiterung von Kapazitäten ist der Um- und Ausbau der OP-Abteilung am o. g. Standort geplant. Die geplante Erweiterungsfläche beträgt ca. 200 qm BGF. Die im angrenzenden Bestand erforderlichen partiellen baulichen Eingriffe als auch die Sanierung der Bestands-OPs umfassen ca. 250 qm BGF. In dem Erweiterungsbau sind 2 neue OP-Säle geplant, die direkt mit der vorhanden Struktur verbunden werden sollen. Für die Maßnahme wird eine verbindliche Gesamtkostenobergrenze von 5,50 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 200 bis 700 (DIN 276) vorgegeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-24.
Auftragsbekanntmachung (2021-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: n.def.
Kurze Beschreibung:
Leistungen der Generalplanung für die Sanierung und Erweiterung des OP-Bereichs im Mediclin Krankenhaus Plau am See. Leistungsbestandteile der Generalplanung sind Objektplanung Gebäude und Innenräume, Planung der Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (inkl. Medizintechnikplanung) nach HOAI sowie Beratungsleistungen für Brandschutz, Bauphysik und Bau- und Raumakustik. Zur Optimierung der krankenhausbetrieblichen Prozesse und der Erweiterung von Kapazitäten ist der Um- und Ausbau der OP-Abteilung am o. g. Standort geplant. Die geplante Erweiterungsfläche beträgt ca. 200 qm BGF. Die im angrenzenden Bestand erforderlichen partiellen baulichen Eingriffe als auch die Sanierung der Bestands-OPs umfassen ca. 250 qm BGF. In dem Erweiterungsbau sind 2 neue OP-Säle geplant, die direkt mit der vorhanden Struktur verbunden werden sollen. Für die Maßnahme wird eine verbindliche Gesamtkostenobergrenze von 5,50 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 200 bis 700 (DIN 276) vorgegeben.
Leistungen der Generalplanung für die Sanierung und Erweiterung des OP-Bereichs im Mediclin Krankenhaus Plau am See. Leistungsbestandteile der Generalplanung sind Objektplanung Gebäude und Innenräume, Planung der Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (inkl. Medizintechnikplanung) nach HOAI sowie Beratungsleistungen für Brandschutz, Bauphysik und Bau- und Raumakustik. Zur Optimierung der krankenhausbetrieblichen Prozesse und der Erweiterung von Kapazitäten ist der Um- und Ausbau der OP-Abteilung am o. g. Standort geplant. Die geplante Erweiterungsfläche beträgt ca. 200 qm BGF. Die im angrenzenden Bestand erforderlichen partiellen baulichen Eingriffe als auch die Sanierung der Bestands-OPs umfassen ca. 250 qm BGF. In dem Erweiterungsbau sind 2 neue OP-Säle geplant, die direkt mit der vorhanden Struktur verbunden werden sollen. Für die Maßnahme wird eine verbindliche Gesamtkostenobergrenze von 5,50 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 200 bis 700 (DIN 276) vorgegeben.
Leistungen der Generalplanung für die Sanierung und Erweiterung des OP-Bereichs im Mediclin Krankenhaus Plau am See. Leistungsbestandteile der Generalplanung sind Objektplanung Gebäude und Innenräume, Planung der Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (inkl. Medizintechnikplanung) nach HOAI sowie Beratungsleistungen für Brandschutz, Bauphysik und Bau- und Raumakustik.
Leistungen der Generalplanung für die Sanierung und Erweiterung des OP-Bereichs im Mediclin Krankenhaus Plau am See. Leistungsbestandteile der Generalplanung sind Objektplanung Gebäude und Innenräume, Planung der Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (inkl. Medizintechnikplanung) nach HOAI sowie Beratungsleistungen für Brandschutz, Bauphysik und Bau- und Raumakustik.
Zur Optimierung der krankenhausbetrieblichen Prozesse und der Erweiterung von Kapazitäten ist der Um- und Ausbau der OP-Abteilung am o. g. Standort geplant. Die geplante Erweiterungsfläche beträgt ca. 200 qm BGF. Die im angrenzenden Bestand erforderlichen partiellen baulichen Eingriffe als auch die Sanierung der Bestands-OPs umfassen ca. 250 qm BGF. In dem Erweiterungsbau sind 2 neue OP-Säle geplant, die direkt mit der vorhanden Struktur verbunden werden sollen. Für die Maßnahme wird eine verbindliche Gesamtkostenobergrenze von 5,50 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 200 bis 700 (DIN 276, Fassung 2008) vorgegeben. Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Zur Optimierung der krankenhausbetrieblichen Prozesse und der Erweiterung von Kapazitäten ist der Um- und Ausbau der OP-Abteilung am o. g. Standort geplant. Die geplante Erweiterungsfläche beträgt ca. 200 qm BGF. Die im angrenzenden Bestand erforderlichen partiellen baulichen Eingriffe als auch die Sanierung der Bestands-OPs umfassen ca. 250 qm BGF. In dem Erweiterungsbau sind 2 neue OP-Säle geplant, die direkt mit der vorhanden Struktur verbunden werden sollen. Für die Maßnahme wird eine verbindliche Gesamtkostenobergrenze von 5,50 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 200 bis 700 (DIN 276, Fassung 2008) vorgegeben. Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Festlegung der Laufzeit bei Vertragsschluss
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. Das ermöglicht dem Auftraggeber, das Planungsverfahren zu beenden, ohne dass ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer nimmt die Leistungen direkt bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (21 Werktage) nach Auftragsvergabe auf. Auf die Beauftragung weiterer und besonderer Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. Das ermöglicht dem Auftraggeber, das Planungsverfahren zu beenden, ohne dass ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer nimmt die Leistungen direkt bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (21 Werktage) nach Auftragsvergabe auf. Auf die Beauftragung weiterer und besonderer Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bewerber/Bewerbergemeinschaft: Einzelheiten hierzu in den veröffentlichten Vergabeunterlagen „01_210224_MC_PaS_GP_VgV_TN-Antrag, Bewerbungsbogen“
Subplaner/Unterauftragnehmer: Einzelheiten hierzu in den veröffentlichten Vergabeunterlagen „02_210224_MC_PaS_GP_Bewerbungsbogen Subplaner“
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bewerber/Bewerbergemeinschaft: Einzelheiten hierzu in den veröffentlichten Vergabeunterlagen „01_210224_MC_PaS_GP_VgV_TN-Antrag, Bewerbungsbogen“ und „07_210224_MC_PaS_GP_Eignungskriterien_Stufe 1“
Subplane/Unterauftragnehmer: Einzelheiten hierzu in den veröffentlichten Vergabeunterlagen „02_210224_MC_PaS_GP_Bewerbungsbogen Subplaner“
Mindeststandards:
Bewerber/Bewerbergemeinschaft: Einzelheiten hierzu in den veröffentlichten Vergabeunterlagen „01_210224_MC_PaS_GP_VgV_TN-Antrag, Bewerbungsbogen“ und „07_210224_MC_PaS_GP_Eignungskriterien_Stufe 1“
Subplaner/Unterauftragnehmer: Einzelheiten hierzu in den veröffentlichten Vergabeunterlagen „02_210224_MC_PaS_GP_Bewerbungsbogen Subplaner“
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bewerber/Bewerbergemeinschaft: Einzelheiten hierzu in den veröffentlichten Vergabeunterlagen „01_210224_MC_PaS_GP_VgV_TN-Antrag, Bewerbungsbogen“ und „07_210224_MC_PaS_GP_Eignungskriterien_Stufe 1“
Subplaner/Unterauftragnehmer: Einzelheiten hierzu in den veröffentlichten Vergabeunterlagen „02_210224_MC_PaS_GP_Bewerbungsbogen Subplaner“
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen. Insoweit ist zusätzlich eine gesonderte Bauvorlageberechtigung für mindestens ein Mitglied des vorgesehenen Projektteams nachzuweisen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen. Insoweit ist zusätzlich eine gesonderte Bauvorlageberechtigung für mindestens ein Mitglied des vorgesehenen Projektteams nachzuweisen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Abschnitt III der Bekanntmachung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-04-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-15 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Organisation und Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unterkriterium zu 1: a) Organisation des Generalplanungsteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unterkriterium zu 1: b) Qualifikation/Erfahrung der Gesamtprojektleitung
2 Projektrealisierung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unterkriterium zu 2: a) Konzept zur Qualitätssicherung in der Planung
Unterkriterium zu 2: b) Konzept zur Koordination der Planung
Unterkriterium zu 2: c) Vorgehensweise zur Kostenoptimierung und -sicherung
Unterkriterium zu 2: d) Vorgehensweise zur Terminplanung und -sicherung
Unterkriterium zu 2: e) Konzept zur Sicherstellung der Vor-Ort- Präsenz
3 Projekteinschätzung/ -analyse
Unterkriterium zu 3: a) Besonderheiten und Schwierigkeiten der Maßnahme
Unterkriterium zu 3: b) Herangehensweise für die Entwicklung einer wirtschaftlichen Lösung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck der Angebotspräsentation
Preis (Gewichtung): 30
Das gesamte Vergabefahren wird als 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vollständig elektronisch über die Vergabeplattform abgewickelt. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu übermitteln. Eine freiwillige Registrierung auf der Vergabeplattform wird zur uneingeschränkten Teilnahme am Vergabeverfahren ausdrücklich empfohlen, insbesondere, um Informationsdefizite im Rahmen der späteren Bewerber- und Bieterkommunikation zu vermeiden, welche im Falle einer fehlenden Registrierung zu Lasten des Bewerbers bzw. Bieters gehen. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Teilnehmer am Verfahren haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit, Verständlichkeit und Klarheit zu vergewissern. Unklarheiten, Unvollständigkeiten und Widersprüche sind dem Auftraggeber unmittelbar über die Vergabeplattform mitzuteilen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes (1. Stufe) werden anhand eignungsbasierter objektiver Auswahlkriterien (§ 51 VgV) zunächst die Teilnehmer für das anschließende Verhandlungsverfahren (2. Stufe) ausgewählt, um ein Erstangebot abzugeben, über welches sodann verhandelt wird, um anschließend (mindestens) ein optimiertes Angebot abzugeben (im Falle mehrerer Angebots- und Verhandlungsphasen bleibt eine Abschichtung nach § 17 Abs. 12 VgV vorbehalten). Wird der Zuschlag hingegen bereits auf Grundlage der Erstangebote erteilt (§ 17 Abs. 11 VgV), wird nicht verhandelt. Bewerber- bzw. Bieterfragen können über die Vergabeplattform bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerichtet werden. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die vom Bewerber gemäß den Vorgaben des Bewerbungsbogens geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag jeweils separat vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht gemäß § 56 VgV Gebrauch zu machen. Werden Angaben, Erklärungen und Nachweise auf einmalige Nachforderung unter Fristsetzung nicht bzw. wie gefordert nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere diejenigen der EU-Datenschutzgrundverordnung, einzuhalten.
Das gesamte Vergabefahren wird als 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vollständig elektronisch über die Vergabeplattform abgewickelt. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu übermitteln. Eine freiwillige Registrierung auf der Vergabeplattform wird zur uneingeschränkten Teilnahme am Vergabeverfahren ausdrücklich empfohlen, insbesondere, um Informationsdefizite im Rahmen der späteren Bewerber- und Bieterkommunikation zu vermeiden, welche im Falle einer fehlenden Registrierung zu Lasten des Bewerbers bzw. Bieters gehen. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Teilnehmer am Verfahren haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit, Verständlichkeit und Klarheit zu vergewissern. Unklarheiten, Unvollständigkeiten und Widersprüche sind dem Auftraggeber unmittelbar über die Vergabeplattform mitzuteilen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes (1. Stufe) werden anhand eignungsbasierter objektiver Auswahlkriterien (§ 51 VgV) zunächst die Teilnehmer für das anschließende Verhandlungsverfahren (2. Stufe) ausgewählt, um ein Erstangebot abzugeben, über welches sodann verhandelt wird, um anschließend (mindestens) ein optimiertes Angebot abzugeben (im Falle mehrerer Angebots- und Verhandlungsphasen bleibt eine Abschichtung nach § 17 Abs. 12 VgV vorbehalten). Wird der Zuschlag hingegen bereits auf Grundlage der Erstangebote erteilt (§ 17 Abs. 11 VgV), wird nicht verhandelt. Bewerber- bzw. Bieterfragen können über die Vergabeplattform bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerichtet werden. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die vom Bewerber gemäß den Vorgaben des Bewerbungsbogens geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag jeweils separat vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht gemäß § 56 VgV Gebrauch zu machen. Werden Angaben, Erklärungen und Nachweise auf einmalige Nachforderung unter Fristsetzung nicht bzw. wie gefordert nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere diejenigen der EU-Datenschutzgrundverordnung, einzuhalten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle der Vergabekammern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885165📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 041-102600 (2021-02-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungen der Generalplanung für die Sanierung und Erweiterung des OP-Bereichs im MEDICLIN Krankenhaus Plau am See. Leistungsbestandteile der Generalplanung sind Objektplanung Gebäude und Innenräume, Planung der Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (inkl. Medizintechnikplanung) nach HOAI sowie Beratungsleistungen für Brandschutz, Bauphysik und Bau- und Raumakustik. Zur Optimierung der krankenhausbetrieblichen Prozesse und der Erweiterung von Kapazitäten ist der Um- und Ausbau der OP-Abteilung am o. g. Standort geplant. Die geplante Erweiterungsfläche beträgt ca. 200 qm BGF. Die im angrenzenden Bestand erforderlichen partiellen baulichen Eingriffe als auch die Sanierung der Bestands-OPs umfassen ca. 250 qm BGF. In dem Erweiterungsbau sind 2 neue OP-Säle geplant, die direkt mit der vorhanden Struktur verbunden werden sollen. Für die Maßnahme wird eine verbindliche Gesamtkostenobergrenze von 5,50 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 200 bis 700 (DIN 276) vorgegeben.
Leistungen der Generalplanung für die Sanierung und Erweiterung des OP-Bereichs im MEDICLIN Krankenhaus Plau am See. Leistungsbestandteile der Generalplanung sind Objektplanung Gebäude und Innenräume, Planung der Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (inkl. Medizintechnikplanung) nach HOAI sowie Beratungsleistungen für Brandschutz, Bauphysik und Bau- und Raumakustik. Zur Optimierung der krankenhausbetrieblichen Prozesse und der Erweiterung von Kapazitäten ist der Um- und Ausbau der OP-Abteilung am o. g. Standort geplant. Die geplante Erweiterungsfläche beträgt ca. 200 qm BGF. Die im angrenzenden Bestand erforderlichen partiellen baulichen Eingriffe als auch die Sanierung der Bestands-OPs umfassen ca. 250 qm BGF. In dem Erweiterungsbau sind 2 neue OP-Säle geplant, die direkt mit der vorhanden Struktur verbunden werden sollen. Für die Maßnahme wird eine verbindliche Gesamtkostenobergrenze von 5,50 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 200 bis 700 (DIN 276) vorgegeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Leistungen der Generalplanung für die Sanierung und Erweiterung des OP-Bereichs im MEDICLIN Krankenhaus Plau am See. Leistungsbestandteile der Generalplanung sind Objektplanung Gebäude und Innenräume, Planung der Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (inkl. Medizintechnikplanung) nach HOAI sowie Beratungsleistungen für Brandschutz, Bauphysik und Bau- und Raumakustik. Zur Optimierung der krankenhausbetrieblichen Prozesse und der Erweiterung von Kapazitäten ist der Um- und Ausbau der OP-Abteilung am o. g. Standort geplant. Die geplante Erweiterungsfläche beträgt ca. 200 qm BGF. Die im angrenzenden Bestand erforderlichen partiellen baulichen Eingriffe als auch die Sanierung der Bestands-OPs umfassen ca. 250 qm BGF. In dem Erweiterungsbau sind 2 neue OP-Säle geplant, die direkt mit der vorhanden Struktur verbunden werden sollen. Für die Maßnahme wird eine verbindliche Gesamtkostenobergrenze von 5,50 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 200 bis 700 (DIN 276, Fassung 2008) vorgegeben. Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Leistungen der Generalplanung für die Sanierung und Erweiterung des OP-Bereichs im MEDICLIN Krankenhaus Plau am See. Leistungsbestandteile der Generalplanung sind Objektplanung Gebäude und Innenräume, Planung der Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (inkl. Medizintechnikplanung) nach HOAI sowie Beratungsleistungen für Brandschutz, Bauphysik und Bau- und Raumakustik. Zur Optimierung der krankenhausbetrieblichen Prozesse und der Erweiterung von Kapazitäten ist der Um- und Ausbau der OP-Abteilung am o. g. Standort geplant. Die geplante Erweiterungsfläche beträgt ca. 200 qm BGF. Die im angrenzenden Bestand erforderlichen partiellen baulichen Eingriffe als auch die Sanierung der Bestands-OPs umfassen ca. 250 qm BGF. In dem Erweiterungsbau sind 2 neue OP-Säle geplant, die direkt mit der vorhanden Struktur verbunden werden sollen. Für die Maßnahme wird eine verbindliche Gesamtkostenobergrenze von 5,50 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 200 bis 700 (DIN 276, Fassung 2008) vorgegeben. Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1 Organisation und Projektteam
3 Projekteinschätzung/-analyse
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt je-des Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt je-des Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.