Generalplanungsleistung für den Neubau von Mehrfamilienhäusern inkl. Frei-/Grünflächengestaltung

Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH

Generalplanungsleistung für den Neubau von Mehrfamilienhäusern inkl. Frei-/Grünflächengestaltung in der Hegermühlenstraße 11 in Strausberg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-04 Auftragsbekanntmachung
2021-06-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 018-21
Kurze Beschreibung:
Generalplanungsleistung für den Neubau von Mehrfamilienhäusern inkl. Frei-/Grünflächengestaltung in der Hegermühlenstraße 11 in Strausberg.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Märkisch-Oderland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Postanschrift: Kastanienallee 40
Postleitzahl: 15344
Postort: Strausberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.swg-strausberg.de 🌏
E-Mail: info@swg-strausberg.de 📧
Telefon: +49 3341345-200 📞
Fax: +49 3341345-299 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y44R4JK/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y44R4JK 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-04 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-09 📅
Datum des Beginns: 2021-08-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 047-118286
ABl. S-Ausgabe: 47
Zusätzliche Informationen
Das gesamte Vergabefahren wird als 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vollständig elektronisch über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg (VMP) als Vergabeplattform abgewickelt. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über VMP an die Vergabestelle zu übermitteln. Eine freiwillige Registrierung auf dem VMP wird zur uneingeschränkten Teilnahme am Vergabeverfahren ausdrücklich empfohlen, insbesondere, um Informationsdefizite im Rahmen der späteren Bewerber- und Bieterkommunikation zu vermeiden, welche im Falle einer fehlenden Registrierung zu Lasten des Bewerbers bzw. Bieters gehen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes (1. Stufe) werden anhand eignungsbasierter objektiver Auswahlkriterien (§ 51 VgV) zunächst die Teilnehmer für das anschließende Verhandlungsverfahren (2. Stufe) ausgewählt, um ein Erstangebot abzugeben, über welches sodann verhandelt wird, um anschließend (mindestens) ein optimiertes Angebot abzugeben (im Falle mehrerer Angebots- und Verhandlungsphasen bleibt eine Abschichtung nach § 17 Abs. 12 VgV vorbehalten). Wird der Zuschlag hingegen bereits auf Grundlage der Erstangebote erteilt (§ 17 Abs. 11 VgV), wird nicht verhandelt. Bewerber- bzw. Bieterfragen können über den VMP bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerichtet werden. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die vom Bewerber gemäß den Vorgaben des Bewerbungsbogens (Generalplaner) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag jeweils separat vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern (Subplanern) für einzelne Planungsleistungen beabsichtigt, sind für diese die Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens für Unterauftragnehmer (Subplaner) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht gemäß § 56 VgV Gebrauch zu machen. Werden Angaben, Erklärungen und Nachweise auf einmalige Nachforderung unter Fristsetzung nicht bzw. wie gefordert nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Der Auftrag wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) vergeben und ausgeführt. Die Bieter (und soweit vorgesehen, deren Nachun-ternehmer) haben hierzu entsprechende Verpflichtungserklärungen abzugeben. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere diejenigen der EU-Datenschutzgrundverordnung, einzuhalten. Bekanntmachungs-ID: CXP9Y44R4JK
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Als Reaktion auf die steigende Nachfrage nach Wohnraum wurde eine wirtschaftliche Machbarkeitsstudie für die Entwicklung von 7 Flurstücken zur Wohnraumschaffung durch die SWG in Auftrag gegeben. Konzeptionell soll im Schwerpunkt der Bedarf an Wohnraum für Singles, Paare und kleine Familien verbessert werden. Die Generationen der „mid-ager“ und „best-ager“ stellen maßgeblich die Zielgruppe und Planungsgrundlage dar.
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Die Flurstücke befinden sich 900 m südlich der Innenstadt von Straußberg direkt an der Hegermühlenstraße 11 und umfassen in Summe eine Fläche von insgesamt ca. 25 000 m
Ergebnis der Machbarkeitsstudie sind rd. 80 Wohneinheiten, die sich auf 6 Gebäude verteilen. Fünf Gebäude sind als dreigeschossige Baukörper mit zusätzlichem Staffelgeschoss geplant. Ein Gebäude besitzt 2 Vollgeschosse sowie ein Staffelgeschoss.
Eine Vollunterkellerung ist nicht zwingend vorgegeben, kostengünstige Alternativen zur Anordnung der Nebenflächen sind grundsätzlich denkbar. Zielstellung ist die Ausbildung von Ein- bis Drei-Raumwohnungen, der Schwerpunkt liegt hier auf flächenoptimierten Zwei- bis Drei-Raumwohnungen. Es sind in Summe ca. 2 bis 3 rollstuhlgerechte Wohneinheiten zu berücksichtigen. Die Gebäude sind mindestens im KfW 55-Standard zu errichten.
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Eine erste Konzeptvorstellung ggü. der Stadt Strausberg, FG Stadtplanung ist bereits erfolgt.
Für die Maßnahme wird eine Kostenobergrenze von 1 400 EUR/qm BGF brutto (KG 300 + 400 gemäß DIN 276, Fassung 2008) für einen mittleren Standard sowie von 180 EUR/qm AF brutto (KG 500) festgelegt.
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb umfasst die Vergabe von Generalplanungsleistungen einschließlich Objektplanung, Freianlagenplanung, Technischer Ausrüstung, Tragwerksplanung, Beratungsleistungen Brandschutz,
Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik/ Schallschutz). Planungsbeginn ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich im August 2021.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung der Leistung erfolgt stufenweise. Die ersten 2 Beauftragungsstufen umfassen die Leistungen der Generalplanung bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Die weiteren Stufen sowie die besonderen Leistungen werden optional abgerufen. Auf die Beauftragung weiterer und besonderer Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hegermühlenstraße 11
15344 Strausberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bewerber/Bewerbergemeinschaft: Einzelheiten hierzu in den veröffentlichten Vergabeunterlagen
„01_210304_SWG_HMS_GP_VgV_TN-Antrag, Bewerbungsbogen“
Subplaner / Unterauftragnehmer: Einzelheiten hierzu in den veröffentlichten Vergabeunterlagen
„02_210304_SWG_HMS_GP_Bewerbungsbogen_Subplaner“
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Vergabeunterlagen Matrix Eignungskriterien „07_210304_SWG_HMS_GP_Eignungskriterien_Stufe.1“ und Bewerbungsbogen „01_210304_SWG_HMS_GP_VgV_TN-Antrag, Bewerbungsbogen“
Mindeststandards:
Siehe Vergabeunterlagen Matrix Eignungskriterien „07_210304_SWG_HMS_GP_Eignungskriterien_Stufe.1“ und Bewerbungsbogen „01_210304_SWG_HMS_GP_VgV_TN-Antrag, Bewerbungsbogen“
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Vergabeunterlagen Matrix Eignungskriterien „07_210304_SWG_HMS_GP_Eignungskriterien_Stufe.1“ und Bewerbungsbogen „01_210304_SWG_HMS_GP_VgV_TN-Antrag, Bewerbungsbogen“
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen. Insoweit ist zusätzlich eine gesonderte Bauvorlageberechtigung nach § 69 BbgBO für mindestens ein Mitglied des vorgesehenen Projektteams nachzuweisen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftrag wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVerG) vergeben und ausgeführt.
Die Bieter/Bewerbergemeinschaft (und soweit vorgesehen, deren Unterauftragnehmer) haben hierzu entsprechende Verpflichtungserklärungen abzugeben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Gesamtumsatz/Umsatz mit vgl. Leistungen: Gewichtung 15 %,
2) Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter: Gewichtung 15 %,
3) Referenzprojekte: Gewichtung 70 %.
Einzelheiten zu den oben aufgeführten Kriterien sind der Matrix Eignungskriterien „07_210304_SWG_HMS_GP_Eignungskriterien_Stufe.1“ zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Bewertung auf Basis der eingereichten Unterlagen, Angaben stichprobenartig zu überprüfen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-04-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unterkriterium zu 1: a) Organisation des Generalplanungsteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unterkriterium zu 1: b) Qualifikation/Erfahrung der Gesamtprojektleitung
2. Projektrealisierung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unterkriterium zu 2: a) Konzept zur Qualitätssicherung in der Planung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unterkriterium zu 2: b) Konzept zur Koordination der Planung
Unterkriterium zu 2: c) Vorgehensweise zur Kostenoptimierung und -sicherung
Unterkriterium zu 2: d) Vorgehensweise zur Terminplanung und -sicherung
Unterkriterium zu 2: e) Konzept zur Sicherstellung der Vor-Ort-Präsenz
3. Projekteinschätzung/-analyse
Unterkriterium zu 3: a) Besonderheiten und Schwierigkeiten der Maßnahme
Unterkriterium zu 3: b) Gestalterische und städtebauliche Lösungsansätze
Unterkriterium zu 3: c) Herangehensweise zur Entwicklung einer wirtschaftlichen Lösung
Gesamteindruck der Angebotspräsentation
Kostenkriterium (Name): Honorarparameter
Kostenkriterium (Gewichtung): 20

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunales Wohnungsbauunternehmen
Kontakt
Kontaktperson: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Internetadresse: www.swg-strausberg.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y44R4JK/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Blome + Jarzembowski Ingenieure im Bauprojektmanagement PartGmbB
Postanschrift: Am Treptower Park 75
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12435
Kontaktperson: Blome + Jarzembowski Ingenieure im Bauprojektmanagement PartGmbB
Telefon: +49 3055065000 📞
E-Mail: vergabe@bj-ingenieure.de 📧
Land: Berlin 🏙️
Internetadresse: www.bj-ingenieure.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das gesamte Vergabefahren wird als 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vollständig elektronisch über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg (VMP) als Vergabeplattform abgewickelt. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über VMP an die Vergabestelle zu übermitteln. Eine freiwillige Registrierung auf dem VMP wird zur uneingeschränkten Teilnahme am Vergabeverfahren ausdrücklich empfohlen, insbesondere, um Informationsdefizite im Rahmen der späteren Bewerber- und Bieterkommunikation zu vermeiden, welche im Falle einer fehlenden Registrierung zu Lasten des Bewerbers bzw. Bieters gehen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes (1. Stufe) werden anhand eignungsbasierter objektiver Auswahlkriterien (§ 51 VgV) zunächst die Teilnehmer für das anschließende Verhandlungsverfahren (2. Stufe) ausgewählt, um ein Erstangebot abzugeben, über welches sodann verhandelt wird, um anschließend (mindestens) ein optimiertes Angebot abzugeben (im Falle mehrerer Angebots- und Verhandlungsphasen bleibt eine Abschichtung nach § 17 Abs. 12 VgV vorbehalten). Wird der Zuschlag hingegen bereits auf Grundlage der Erstangebote erteilt (§ 17 Abs. 11 VgV), wird nicht verhandelt.
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Bewerber- bzw. Bieterfragen können über den VMP bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerichtet werden.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die vom Bewerber gemäß den Vorgaben des Bewerbungsbogens (Generalplaner) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag jeweils separat vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern (Subplanern) für einzelne Planungsleistungen beabsichtigt, sind für diese die Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens für Unterauftragnehmer (Subplaner) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht gemäß § 56 VgV Gebrauch zu machen. Werden Angaben, Erklärungen und Nachweise auf einmalige Nachforderung unter Fristsetzung nicht bzw. wie gefordert nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen.
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Der Auftrag wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) vergeben und ausgeführt. Die Bieter (und soweit vorgesehen, deren Nachun-ternehmer) haben hierzu entsprechende Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere diejenigen der EU-Datenschutzgrundverordnung, einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y44R4JK

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661-719 📞
Fax: +49 3318661-652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134
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Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 047-118286 (2021-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 110-289753
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 047-118286
ABl. S-Ausgabe: 110
Zusätzliche Informationen
Das gesamte Vergabefahren wird als 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vollständig elektronisch über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg (VMP) als Vergabeplattform abgewickelt. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über VMP an die Vergabestelle zu übermitteln. Eine freiwillige Registrierung auf dem VMP wird zur uneingeschränkten Teilnahme am Vergabeverfahren ausdrücklich empfohlen, insbesondere, um Informationsdefizite im Rahmen der späteren Bewerber- und Bieterkommunikation zu vermeiden, welche im Falle einer fehlenden Registrierung zu Lasten des Bewerbers bzw. Bieters gehen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes (1. Stufe) werden anhand eignungsbasierter objektiver Auswahlkriterien (§ 51 VgV) zunächst die Teilnehmer für das anschließende Verhandlungsverfahren (2. Stufe) ausgewählt, um ein Erstangebot abzugeben, über welches sodann verhandelt wird, um anschließend (mindestens) ein optimiertes Angebot abzugeben (im Falle mehrerer Angebots- und Verhandlungsphasen bleibt eine Abschichtung nach § 17 Abs. 12 VgV vorbehalten). Wird der Zuschlag hingegen bereits auf Grundlage der Erstangebote erteilt (§ 17 Abs. 11 VgV), wird nicht verhandelt. Bewerber- bzw. Bieterfragen können über den VMP bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerichtet werden. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die vom Bewerber gemäß den Vorgaben des Bewerbungsbogens (Generalplaner) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag jeweils separat vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern (Subplanern) für einzelne Planungsleistungen beabsichtigt, sind für diese die Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens für Unterauftragnehmer (Subplaner) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht gemäß § 56 VgV Gebrauch zu machen. Werden Angaben, Erklärungen und Nachweise auf einmalige Nachforderung unter Fristsetzung nicht bzw. wie gefordert nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Der Auftrag wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) vergeben und ausgeführt. Die Bieter (und soweit vorgesehen, deren Nachun-ternehmer) haben hierzu entsprechende Verpflichtungserklärungen abzugeben. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere diejenigen der EU-Datenschutzgrundverordnung, einzuhalten. Bekanntmachungs-ID: CXP9Y44R0G2
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Als Reaktion auf die steigende Nachfrage nach Wohnraum wurde eine wirtschaftliche Machbarkeitsstudie für die Entwicklung von sieben Flurstücken zur Wohnraumschaffung durch die SWG in Auftrag gegeben. Konzeptionell soll im Schwerpunkt der Bedarf an Wohnraum für Singles, Paare und kleine Familien verbessert werden. Die Generationen der „mid-ager“ und „best-ager7 stellen maßgeblich die Zielgruppe und Planungsgrundlage dar.
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Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y44R0G2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 110-289753 (2021-06-04)