Das Planungsziel ist die Aufstellung 2er Bebauungspläne und die Anpassung der jeweiligen Flächennutzungspläne der Stadt Grevesmühlen sowie der Gemeinde Upahl für den interkommunalen Gewerbestandort an der A 20. Ferner ist der Landschaftsplan der Stadt Grevesmühlen anzupassen. Die ungefähre Fläche beträgt 42 ha.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalplanungsleistung Großgewerbestandort Upahl/Grevesmühlen
Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Planungsziel ist die Aufstellung 2er Bebauungspläne und die Anpassung der jeweiligen Flächennutzungspläne der Stadt Grevesmühlen sowie der Gemeinde...”
Kurze Beschreibung
Das Planungsziel ist die Aufstellung 2er Bebauungspläne und die Anpassung der jeweiligen Flächennutzungspläne der Stadt Grevesmühlen sowie der Gemeinde Upahl für den interkommunalen Gewerbestandort an der A 20. Ferner ist der Landschaftsplan der Stadt Grevesmühlen anzupassen. Die ungefähre Fläche beträgt 42 ha.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 450 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: A 20 / L 02, Autobahnabfahrt Upahl / Grevesmühlen
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Planungsziel ist die Aufstellung zweier Bebauungspläne und die Anpassung der jeweiligen Flächennutzungspläne der Stadt Grevesmühlen sowie der Gemeinde...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Planungsziel ist die Aufstellung zweier Bebauungspläne und die Anpassung der jeweiligen Flächennutzungspläne der Stadt Grevesmühlen sowie der Gemeinde Uphal für den interkommunalen Gewerbestandort an der A 20. Ferner ist der Landschaftsplan der Stadt Grevesmühlen anzupassen. Die ungefähre Fläche beträgt 42 ha.
Die Änderung der Flächennutzungspläne erfolgt als Deckblatt, d. h. in der Planzeichnung und Begründung wird nur der Änderungsbereich und der evtl. damit verbundene externe Ausgleichsbereich betrachtet. Die Änderung der Flächennutzungspläne erfolgt im Parallelverfahren.
Im vorliegenden Fall ist aufgrund der Größe des Vorhabens nach Nr. 18.7 der Anlage 1 zur Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Da ein Bebauungsplanverfahren im Sinne des § 2 Abs. 6 Nr. 3 UVPG durchgeführt wird, erfolgt die UVP gem. § 50 UVPG im Rahmen der Umweltprüfung (UP) im Bauleitplanverfahren. Die hier durchzuführende UP ist umfangreicher auszuführen als in einem normalen Bauleitplanverfahren. Es sind weitreichendere Untersuchungen durchzuführen, sodass hierfür auch mehrere Fachgutachten erforderlich sind.
Folgende Fachgutachten werden benötigt:
— Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
— FFH-Vorprüfung,
— SPA-Vorprüfung,
— Schallgutachten,
— Verkehrsgutachten,
— Boden- und Hydrogeologisches Gutachten,
— Archäologisches Vorgutachten.
Die UVP wird als Fachgutachten Bestandteil des Umweltberichtes, welcher aus der Umweltprüfung resultiert.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Personalplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maßnahmen zur Terminkontrolle und -sicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Kostenplanung, Kostenverfolgungs- und sicherungsmaßnahmen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Kommunikationsplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 0 %
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 450 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“a) Unternehmensreferenzen für vergleichbare Projekte:
Unternehmensreferenzen für vergleichbare Projekte können für die vergangenen 3 Kalenderjahre benannt...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
a) Unternehmensreferenzen für vergleichbare Projekte:
Unternehmensreferenzen für vergleichbare Projekte können für die vergangenen 3 Kalenderjahre benannt werden. Es sind mindestens eine vergleichbare Referenz im EU-Raum für Bauleitplanungen innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre in einer Größenordnung von 40 Hektar für ein Gewerbe- oder Industriegebiet sowie 3 Referenzen in einer Größenordnung über 10 Hektar für Gewerbe- und Industriegebiete zu benennen.
b) Projektteam:
— Projektleiter: erforderliche Qualifikation ist ein Berufsabschluss als Dipl.-Ing. oder M.Sc. (FH, Uni) der Fachrichtungen Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Architektur und artverwandter Ausbildungsrichtungen; Persönliche Referenzen, wobei die persönlichen Referenzen zeitlich unbefristet benannt werden können und sind nicht auf vergleichbare Objekte beschränkt.; Berufsjahre im Bereich Bauleitplanung mind. 5 Jahre,
— qualifizierte Mitarbeiter im Team (ohne Projektleiter): Anzahl der Mitarbeiter im Projektteam mind. 5; Durchschnittl. 5 Berufsjahre im Bereich Bauleitplanung mit einem Berufsabschluss Fachrichtungen Stadt- und regionalplanung, Raumplanung, Architektur, Landschaftsplanung und artverwandter Ausbildungsrichtungen sowie ausgebildete technische Mitarbeiter.
c) Umsatz: Gesamtumsatz für Planungsleistungen im EU-Raum, innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
d) Kenntnis in landesrechtlichen Vorschriften zur Bauleitplanung und Natur- und Umweltschutz.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Für die Maßnahme sollen Fördermittel beantragt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zugelassen sind alle in Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässigen natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften des Heimatlandes...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zugelassen sind alle in Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässigen natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften des Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Master / Dipl.-Ing. (FH, Uni) der Fachrichtungen Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Architektur und artverwandter Ausbildungsrichtungen oder gleichwertig berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise vorgenannter Fachrichtungen verfügt; juristische Personen sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die zu vergebenden Planungsleistungen ausgerichtet ist und einer der Gesellschafter oder ein bevollmächtigter Vertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Der Auftraggeber behält sich vor Auftragserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter die Vorlage eines Auszuges aus dem Bundeszentralregisters / Gewerbezentralregisters zu verlangen. Sämtliche geforderten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Sofern Originaldokumente in einer anderen Sprache verfasst sind, ist mit dem Dokument eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Fordert der Auftraggeber nicht fristgemäß vorgelegte Unterlagen nach, sind diese innerhalb von 5 Kalendertagen vorzulegen. Nicht fristgemäße Beibringung von nachgeforderten Unterlagen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
— Angaben zur Eintragung in das Handels- oder Berufsregister mit Angabe der Registriernummer o Angaben zum Unternehmen hinsichtlich Geschäftstätigkeit, Mitarbeiter gegliedert nach Berufsgruppen, Gesellschafter, ggf. Konzernzugehörigkeit und weitere gesellschaftsrechtliche Verflechtungen, Darlegung des Interesses am Auftrag.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist zum Teilnehmerwettbewerb sind mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend bezeichneten Nachweise vorzulegen:
a) Erklärung zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist zum Teilnehmerwettbewerb sind mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend bezeichneten Nachweise vorzulegen:
a) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Unternehmen,
b) Nachweis einer projektbezogenen Berufshaftpflichtversicherung.
Der Nachweis hat durch Vorlage der Versicherungspolice des Versicherungsunternehmens, beziehungsweise durch Vorlage einer verbindlichen Absichtserklärung des Versicherungsunternehmens, dass bei einer Auftragserteilung eine derartige Versicherung mit dem Bieter abgeschlossen wird. Wird mit dem Teilnahmeantrag zunächst nur eine o. g. Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt, so hat die Versicherungspolice spätestens vor Zuschlagserteilung dem AG vorzuliegen. Die Erklärung von Versicherungsvermittlern / Versicherungsmaklern werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
c) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung beizubringen, aus der sich die Vertretungsbefugnis und die Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung ergeben. Die geforderten Nachweise oder Erklärungen sind jeweils für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen,
d) Eigenerklärung des Bieters über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern und Sozialabgaben sowie die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Beabsichtigt der Bieter als Planer Leistungen von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Teilnehmerantrag Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen eindeutig bezeichnen sowie den Namen des Nachunternehmers benennen und alle geforderten Nachweise und Erklärungen dieses Abschnittes auch für den Nachunternehmer, bezogen auf seinen Leistungsteil, einreichen.
Zudem ist eine unterzeichnete Erklärung der Nachunternehmers beizufügen, in dem dieser seine Bereitschaft zur Übernahme der angegebenen Leistung erklärt. Sämtliche geforderten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Sofern Originaldokumente in einer anderen Sprache verfasst sind, ist mit dem Dokument eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Fordert der Auftraggeber nicht fristgemäß vorgelegte Unterlagen nach, sind diese innerhalb von 5 Kalendertagen vorzulegen. Nicht fristgemäße Beibringung von nachgeforderten Unterlagen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist zum Teilnehmerwettbewerb sind mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend bezeichneten Nachweise vorzulegen:
a) Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist zum Teilnehmerwettbewerb sind mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend bezeichneten Nachweise vorzulegen:
a) Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten, aufgeteilt nach Berufsgruppen: Dipl.-Ing., M.Sc., Techniker, sonstige Mitarbeiter. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben für jedes Unternehmen der Bietergemeinschaft anzugeben.
b) Erklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers für Planungsleistungen im EU-Raum, innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
c) Nachweis über das Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur(in)/ M. Sc. der entsprechenden Fachrichtung d) namentliche Benennung des Projektteams (Organigramm) mit Angabe des Namens und der Qualifikation des Projektleiters und der Projektmitarbeiter einschließlich der jeweiligen Zuständigkeit im Projektteam, Berufsnachweise, Studiennachweise und Bescheinigungen über die Qualifikation und berufliche Fortbildung sowie Berufserfahrung im Bereich der Bauleitplanung. Die Benennung ist verbindlich und ein späterer Austausch von Projektmitarbeitern ist nur bei gleicher Qualifikation und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich.
e) Nachweis, dass der Bewerber sowohl über aktuelle fachliche Kenntnisse als auch über Erfahrungen für die in dieser Ausschreibung zu erbringenden Planungsleistungen verfügt, hierzu zählen u. a. Nachweis bei der Mitwirkung in einschlägigen Fachverbänden. Die beigebrachten Nachweise sind durch den Bewerber zusätzlich in einer Gesamtübersicht (Tabelle) darzustellen.
f) Angabe von Referenzen von öffentlichen oder privaten Auftraggebern, über vergleichbare Projekte für die vergangenen drei Kalenderjahre. Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen im EU-Raum für Bauleitplanungen innerhalb der letzten 10 Kalenderjahre einzureichen; eine davon in einem Gewerbe oder Industriegebiet in einer Größenordnung von 40 Hektar für ein Gewerbe- oder Industriegebiet sowie 3 Referenzen in einer Größenordnung über 10 Hektar für Gewerbe- und Industriegebiete.
— Angabe des Auftraggebers mit Benennung des Ansprechpartners, Telefonnummer und E-Mailadresse,
— Beschreibung des erbrachten Aufgabenumfanges,
— Angabe des Ausführungszeitraumes und des Auftragswertes,
— Angabe ob die Leistung als Haupt- oder Nachunternehmer erbracht wurde.
Eine Nachforderung von Referenzen bei Nichtvorlage erfolgt durch den Auftraggeber nicht.
g) Darstellung der technischen Ausstattung des Bewerbers, insbesondere die für die Erbringung der Dienstleistung zur Verfügung stehenden Soft- und Hardware (insbesondere IT, Dateiformate: pdf, dwg, docx, xlsx, shp, X-Planung müssen für AG verfügbar sein).
h) Darstellung der Maßnahmen zum Qualitätsmanagement Beabsichtigt der Bieter als Planer Leistungen von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Teilnehmerantrag Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen eindeutig bezeichnen sowie den Namen des Nachunternehmers benennen und alle geforderten Nachweise und Erklärungen auch für den Nachunternehmer, bezogen auf seinen Leistungsteil, einreichen. Sämtliche geforderten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Sofern Originaldokumente in einer anderen Sprache verfasst sind, ist mit dem Dokument eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Fordert der Auftraggeber nicht fristgemäß vorgelegte Unterlagen nach, sind diese innerhalb von 5 Kalendertagen vorzulegen. Nicht fristgemäße Beibringung von nachgeforderten Unterlagen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Unterlagen Teilnahmewettbewerb.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-17
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
— § 160 Abs.1 GWB: Ein...”
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
— § 160 Abs.1 GWB: Ein Vergabenachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet,
— § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und den darin geforderten Nachweisen.
Die Vergabe- / Auftragsunterlagen haben wir ins Internet eingestellt. Unter der unter I.3) genannten Adresse stehen Ihnen die Unterlagen zum Download bereit. Um die Unterlagen herunterladen und an der Bieterkommunikation teilnehmen zu können, müssen Sie bei eVergabe-MV registriert sein. Die Registrierung auf der Vergabeplattform – genau wie die Nutzung der Plattform – ist kostenlos und wird auf einer gesicherten Internetseite (ersichtlich im Adressenfeld als „https“) abgefragt.
Hilfe beim Download und/oder bei der elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie kostenfrei durch Herrn Stefan Jendrusch (subreport) unter der Telefonnummer 0221/98 578-0.
Hinweise zum Datenschutz:
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern”
Postanschrift: Johannis-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885814📞
E-Mail: vergabekammer@wm-regierung.de📧
Fax: +49 3855885847 📠
URL: www.regierung-mv.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Grevesmühlen
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postort: Grevesmühlen
Postleitzahl: 23936
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 38817230📞
E-Mail: info@grevesmuehlen.de📧
Fax: +49 3881723111 📠
URL: www.grevesmuehlen.eu🌏
Quelle: OJS 2021/S 136-361541 (2021-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Planungsziel ist die Aufstellung zweier Bebauungspläne und die Anpassung der jeweiligen Flächennutzungspläne der Stadt Grevesmühlen sowie der Gemeinde...”
Kurze Beschreibung
Das Planungsziel ist die Aufstellung zweier Bebauungspläne und die Anpassung der jeweiligen Flächennutzungspläne der Stadt Grevesmühlen sowie der Gemeinde Upahl für den interkommunalen Gewerbestandort an der A20. Ferner ist der Landschaftsplan der Stadt Grevesmühlen anzupassen. Die ungefähre Fläche beträgt 42 ha.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 470843.44 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: A20/L02, Autobahnabfahrt Upahl/Grevesmühlen
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Planungsziel ist die Aufstellung zweier Bebauungspläne und die Anpassung der jeweiligen Flächennutzungspläne der Stadt Grevesmühlen sowie der Gemeinde...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Planungsziel ist die Aufstellung zweier Bebauungspläne und die Anpassung der jeweiligen Flächennutzungspläne der Stadt Grevesmühlen sowie der Gemeinde Uphal für den interkommunalen Gewerbestandort an der A20. Ferner ist der Landschaftsplan der Stadt Grevesmühlen anzupassen. Die ungefähre Fläche beträgt 42 ha.
Die Änderung der Flächennutzungspläne erfolgt als Deckblatt, d.h. in der Planzeichnung und Begründung wird nur der Änderungsbereich und der evtl. damit verbundene externe Ausgleichsbereich betrachtet. Die Änderung der Flächennutzungspläne erfolgt im Parallelverfahren.
Im vorliegenden Fall ist aufgrund der Größe des Vorhabens nach Nr. 18.7 der Anlage 1 zur Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Da ein Bebauungsplanverfahren im Sinne des § 2 Abs. 6 Nr. 3 UVPG durchgeführt wird, erfolgt die UVP gem. § 50 UVPG im Rahmen der Umweltprüfung (UP) im Bauleitplanverfahren. Die hier durchzuführende UP ist umfangreicher auszuführen als in einem normalen Bauleitplanverfahren. Es sind weitreichendere Untersuchungen durchzuführen, sodass hierfür auch mehrere Fachgutachten erforderlich sind.
Folgende Fachgutachten werden benötigt:
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- FFH-Vorprüfung
- SPA-Vorprüfung
- Schallgutachten
- Verkehrsgutachten
- Boden- und Hydrogeologisches Gutachten
- Archäologisches Vorgutachten
Die UVP wird als Fachgutachten Bestandteil des Umweltberichtes, welcher aus der Umweltprüfung resultiert.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 136-361541
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Planungsbüro Hufmann - Stadtplanung für den Norden -
Postanschrift: Alter Holzhafen 8
Postort: Wismar
Postleitzahl: 23966 Wismar
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nordwestmecklenburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 470843.44 💰
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
- § 160 Abs.1 GWB: Ein...”
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
- § 160 Abs.1 GWB: Ein Vergabenachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
- § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und den darin geforderten Nachweisen.
Die Vergabe-/Auftragsunterlagen haben wir ins Internet eingestellt. Unter der unter I.3) genannten Adresse stehen Ihnen die Unterlagen zum Download bereit. Um die Unterlagen herunterladen und an der Bieterkommunikation teilnehmen zu können, müssen Sie bei eVergabe-MV registriert sein. Die Registrierung auf der Vergabeplattform – genau wie die Nutzung der Plattform – ist kostenlos und wird auf einer gesicherten Internetseite (ersichtlich im Adressenfeld als "https") abgefragt.
Hilfe beim Download und/oder bei der elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie kostenfrei durch Herrn Stefan Jendrusch (subreport) unter der Telefonnummer 0221/98 578-0.
Hinweise zum Datenschutz:
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 180-510242 (2022-09-14)