Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten,
2. Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) über Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig),
3. Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben,
4. Bestätigung d. Unabhängigkeit v. Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016,
5. Angabe gem. § 53 (8) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind,
6. Angabe Art d. Bewerbung,
7. bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise aller Mitglieder u. Erklärung zur gesamtschuldnerische Haftung, falls zutreffend,
8. Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer mit Unterschrift in Textform beigefügt, falls zutreffend,
9. Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unternehmen beigefügt, mit Unterschrift in Textform falls zutreffend,
10. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge,
11. Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB,
12. Handelsregisterauszug gemäß Pkt. III.1.1),
13. Mindesthonorarumsatz gemäß Pkt. III.1.2),
14. Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2),
15. Mindestreferenzen A-C gemäß Pkt. III.1.3),
16. Bestätigung berufl. Qualifikation Gesamtprojektleiter, Fachplaner Freianlagen, Fachplaner ELT, Fachplaner Ingenieurbauwerke gemäß Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3) Techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon:
1. Mindestreferenz A – Objektplanung Freianlagen für eine realisierte Freianlage, mind. Honorarzone III, Herstellungskosten von mind. 0,25 Mio. EUR brutto, Fertigstellung (= Bauabnahme Gesamtleistung, Ende LPH 8) im Zeitraum vom 1.6.2018 bis 31.5.2021, 35 %, davon:
1.a Erbrachte Leistungsphasen der Referenz, 20 %,
1.b Herstellungskosten in EUR brutto, 15 %.
2. Referenzen aus zusätzlicher Referenzliste, Erstellt (Z.1) / Fertigstellung (= Bauabnahme Gesamtleistung, Ende LPH 8) (Z.2) im Zeitraum vom 1.6.2018 bis 31.5.2021; Fertigstellung (= Bauabnahme Gesamtleistung, Ende LPH 8) (Z.3-Z.5) im Zeitraum vom 1.6.2011 bis 31.5.2021, 65 %, davon:
2.a Referenz Z.1: Erfahrungen bei der Verwendung von Fördermitteln, Nachweis der Zuarbeit zur Erstellung Fördermittelantrag (FMA) und/oder Verwendungsnachweis (VWN), 10 %,
2.b Referenz Z.2: Erfahrungen mit öffentlichem Vergaberecht nach VOB A § 3 (1) oder (2) oder § 3 EU (1) oder (2) bei der Planung einer oder mehrerer Freianlagen, mind. LPH 5-8 erbracht, 10 %,
2.c Referenz Z.3: Erfahrungen mit der Objektplanung Freianlagen für die Realisierung (Neubau/ Sanierung/ Umgestaltung) einer Parkanlage mit einer Fläche von mind. 3 ha, mind. LPH 3-8 erbracht, 20 %,
2.d Referenz Z.4: Erfahrungen mit der Objektplanung Freianlagen für die Realisierung (Neubau/ Sanierung) einer öffentlichen Gewässeranlage, mind. LPH 3-8 erbracht, 15 %,
2.e Referenz Z5: Auszeichnung/Preis (z. B. Architekturpreis, BDA-Auszeichnung o. ä.) oder realisierter Wettbewerbserfolg (Preis, Anerkennung, auch Erstplatzierung VOF-/VgV-Verfahren) für ein selbst realisiertes Projekt, 10 %.
Hinweis: Die zusätzlichen Referenzen können auch die als Mindestreferenzen genannten Projekte beinhalten, Mehrfachnennungen sind möglich.