Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt, auf der Grundlage des Beschlusses BV-GV/2020-0226 im Ortsteil Klosterfelde eine neue Kindertagesstätte zur Erweiterung der Kapazitäten einer schon bestehenden Kita zu errichten. Mit der bereits in unmittelbarer Nähe des vorgesehenen Standortes befindlichen Kindertagesstätte „Spatzennest“ besteht die Möglichkeit, in unkomplizierter Weise den Betrieb auf das neue Gebäude auszuweiten. Außerdem existieren im Umfeld diverse weitere Bildungseinrichtungen, eine Schule, eine Sporthalle, das Arbeitslehregebäude und eine Mensa. Durch die in der Mensa (Bj. 2021) bereits eingerichtete Vollküche ist in der neu zu errichtenden Kita - wie schon in der bestehenden - die Errichtung einer Ausgabeküche statt einer Vollküche ausreichend. Das für den Neubau vorgesehene Baufeld („Fläche 1“ - Anlage 1) ist Teil eines größeren Flurstückes im rückwärtigen Raum mehrerer 3-geschossiger Wohnzeilenbauten aus den 60er Jahren. Auf diesem Grundstück bestehen derzeit noch verschiedene kleinteilige Nutzungen. Durch die kommunale Wohnungsverwaltung werden hier Anfang 2022 alte Garagen, Schuppen und dergl. abgebrochen und das betroffene Areal beräumt. Aus der städtebaulichen Situation und umliegenden Nutzung heraus ergeben sich für das Baufeld besondere Bezüge und Abhängigkeiten zur südlich angrenzenden Wohnbebauung (i. W. Flurstücke 1025, 1026, „Fläche 2“ - Anlage 1), schematisch verdeutlicht durch die in Anlage 1 schwarz markierten Wege- / Straßenflächen. Durch das nördliche Ende der Ernst-Thälmann-Straße, die etwa bis Höhe Baufeld befestigt ist, ist eine Grundlage bzw. ein Ansatz für die verkehrstechnische Erschließung vorhanden. Weitere Stellplätze für die neue Kita sind im Rahmen der Planungsaufgabe zu verorten. Die medientechnische Erschließungssituation ist aufzuklären und zu planen bzw. zu konzeptionieren. Der Auftragnehmer soll als Generalplaner in erster Linie — die Vergabe des Hochbaus auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm an einen Generalunternehmer sicherstellen. Im Weiteren sind — der Bauantrag für das Vorhaben anhand der eigenen (Freiraum-, Erschliessungs-) und der GU-Planung zu stellen, — die Planung und Ausführung des GU zu prüfen bzw. zu überwachen, — die Außenanlagen auf Fläche 1 einschl. innerer Erschließung zu planen und zu überwachen und — für die Fläche 2 eine verkehrs- und medientechnische Erschließungskonzeption anzufertigen. Optional soll der AN für die Fläche 2 die weitergehende Planung der verkehrstechnischen Anlagen und der Medienerschließung erbringen, deren Ausschreibung vornehmen und die Realisierung überwachen. Um den Realisierungszeitraum zu verkürzen und den engen Kostenrahmen einzuhalten, soll vorzugsweise ein Generalunternehmer des Modul- oder Systembaus gewonnen werden, der nach der Beauftragung eine eigene Planung erarbeitet. Der AG gibt daher - neben der Zielstellung der Nachhaltigkeit gem. BNB-Silber und dem Wunsch, möglichst die Holzbauweise anzuwenden - lediglich eine prinzipielle Grundrissidee für das Gebäude (ANLAGE 2) vor, welche vom GU(-Planer) weitgehend flexibel gehandhabt werden kann. Außerdem liegt ein Raumprogramm vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: K-Kita SP-GP-2021
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt, auf der Grundlage des Beschlusses BV-GV/2020-0226 im Ortsteil Klosterfelde eine neue Kindertagesstätte zur Erweiterung der Kapazitäten einer schon bestehenden Kita zu errichten.
Mit der bereits in unmittelbarer Nähe des vorgesehenen Standortes befindlichen Kindertagesstätte „Spatzennest“ besteht die Möglichkeit, in unkomplizierter Weise den Betrieb auf das neue Gebäude auszuweiten. Außerdem existieren im Umfeld diverse weitere Bildungseinrichtungen, eine Schule, eine Sporthalle, das Arbeitslehregebäude und eine Mensa. Durch die in der Mensa (Bj. 2021) bereits eingerichtete Vollküche ist in der neu zu errichtenden Kita - wie schon in der bestehenden - die Errichtung einer Ausgabeküche statt einer Vollküche ausreichend.
Das für den Neubau vorgesehene Baufeld („Fläche 1“ - Anlage 1) ist Teil eines größeren Flurstückes im rückwärtigen Raum mehrerer 3-geschossiger Wohnzeilenbauten aus den 60er Jahren. Auf diesem Grundstück bestehen derzeit noch verschiedene kleinteilige Nutzungen.
Durch die kommunale Wohnungsverwaltung werden hier Anfang 2022 alte Garagen, Schuppen und dergl. abgebrochen und das betroffene Areal beräumt.
Aus der städtebaulichen Situation und umliegenden Nutzung heraus ergeben sich für das Baufeld besondere Bezüge und Abhängigkeiten zur südlich angrenzenden Wohnbebauung (i. W. Flurstücke 1025, 1026, „Fläche 2“ - Anlage 1), schematisch verdeutlicht durch die in Anlage 1 schwarz markierten Wege- / Straßenflächen. Durch das nördliche Ende der Ernst-Thälmann-Straße, die etwa bis Höhe Baufeld befestigt ist, ist eine Grundlage bzw. ein Ansatz für die verkehrstechnische Erschließung vorhanden. Weitere Stellplätze für die neue Kita sind im Rahmen der Planungsaufgabe zu verorten. Die medientechnische Erschließungssituation ist aufzuklären und zu planen bzw. zu konzeptionieren.
Der Auftragnehmer soll als Generalplaner in erster Linie
— die Vergabe des Hochbaus auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm an einen Generalunternehmer sicherstellen.
Im Weiteren sind
— der Bauantrag für das Vorhaben anhand der eigenen (Freiraum-, Erschliessungs-) und der GU-Planung zu stellen,
— die Planung und Ausführung des GU zu prüfen bzw. zu überwachen,
— die Außenanlagen auf Fläche 1 einschl. innerer Erschließung zu planen und zu überwachen und
— für die Fläche 2 eine verkehrs- und medientechnische Erschließungskonzeption anzufertigen.
Optional soll der AN für die Fläche 2 die weitergehende Planung der verkehrstechnischen Anlagen und der Medienerschließung erbringen, deren Ausschreibung vornehmen und die Realisierung überwachen.
Um den Realisierungszeitraum zu verkürzen und den engen Kostenrahmen einzuhalten, soll vorzugsweise ein Generalunternehmer des Modul- oder Systembaus gewonnen werden, der nach der Beauftragung eine eigene Planung erarbeitet.
Der AG gibt daher - neben der Zielstellung der Nachhaltigkeit gem. BNB-Silber und dem Wunsch, möglichst die Holzbauweise anzuwenden - lediglich eine prinzipielle Grundrissidee für das Gebäude (ANLAGE 2) vor, welche vom GU(-Planer) weitgehend flexibel gehandhabt werden kann. Außerdem liegt ein Raumprogramm vor.
Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt, auf der Grundlage des Beschlusses BV-GV/2020-0226 im Ortsteil Klosterfelde eine neue Kindertagesstätte zur Erweiterung der Kapazitäten einer schon bestehenden Kita zu errichten.
Mit der bereits in unmittelbarer Nähe des vorgesehenen Standortes befindlichen Kindertagesstätte „Spatzennest“ besteht die Möglichkeit, in unkomplizierter Weise den Betrieb auf das neue Gebäude auszuweiten. Außerdem existieren im Umfeld diverse weitere Bildungseinrichtungen, eine Schule, eine Sporthalle, das Arbeitslehregebäude und eine Mensa. Durch die in der Mensa (Bj. 2021) bereits eingerichtete Vollküche ist in der neu zu errichtenden Kita - wie schon in der bestehenden - die Errichtung einer Ausgabeküche statt einer Vollküche ausreichend.
Das für den Neubau vorgesehene Baufeld („Fläche 1“ - Anlage 1) ist Teil eines größeren Flurstückes im rückwärtigen Raum mehrerer 3-geschossiger Wohnzeilenbauten aus den 60er Jahren. Auf diesem Grundstück bestehen derzeit noch verschiedene kleinteilige Nutzungen.
Durch die kommunale Wohnungsverwaltung werden hier Anfang 2022 alte Garagen, Schuppen und dergl. abgebrochen und das betroffene Areal beräumt.
Aus der städtebaulichen Situation und umliegenden Nutzung heraus ergeben sich für das Baufeld besondere Bezüge und Abhängigkeiten zur südlich angrenzenden Wohnbebauung (i. W. Flurstücke 1025, 1026, „Fläche 2“ - Anlage 1), schematisch verdeutlicht durch die in Anlage 1 schwarz markierten Wege- / Straßenflächen. Durch das nördliche Ende der Ernst-Thälmann-Straße, die etwa bis Höhe Baufeld befestigt ist, ist eine Grundlage bzw. ein Ansatz für die verkehrstechnische Erschließung vorhanden. Weitere Stellplätze für die neue Kita sind im Rahmen der Planungsaufgabe zu verorten. Die medientechnische Erschließungssituation ist aufzuklären und zu planen bzw. zu konzeptionieren.
Der Auftragnehmer soll als Generalplaner in erster Linie
— die Vergabe des Hochbaus auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm an einen Generalunternehmer sicherstellen.
Im Weiteren sind
— der Bauantrag für das Vorhaben anhand der eigenen (Freiraum-, Erschliessungs-) und der GU-Planung zu stellen,
— die Planung und Ausführung des GU zu prüfen bzw. zu überwachen,
— die Außenanlagen auf Fläche 1 einschl. innerer Erschließung zu planen und zu überwachen und
— für die Fläche 2 eine verkehrs- und medientechnische Erschließungskonzeption anzufertigen.
Optional soll der AN für die Fläche 2 die weitergehende Planung der verkehrstechnischen Anlagen und der Medienerschließung erbringen, deren Ausschreibung vornehmen und die Realisierung überwachen.
Um den Realisierungszeitraum zu verkürzen und den engen Kostenrahmen einzuhalten, soll vorzugsweise ein Generalunternehmer des Modul- oder Systembaus gewonnen werden, der nach der Beauftragung eine eigene Planung erarbeitet.
Der AG gibt daher - neben der Zielstellung der Nachhaltigkeit gem. BNB-Silber und dem Wunsch, möglichst die Holzbauweise anzuwenden - lediglich eine prinzipielle Grundrissidee für das Gebäude (ANLAGE 2) vor, welche vom GU(-Planer) weitgehend flexibel gehandhabt werden kann. Außerdem liegt ein Raumprogramm vor.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Barnim
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt, auf der Grundlage des Beschlusses BV-GV/2020-0226 im Ortsteil Klosterfelde eine neue Kindertagesstätte zur Erweiterung der Kapazitäten einer schon bestehenden Kita zu errichten.
Mit der bereits in unmittelbarer Nähe des vorgesehenen Standortes befindlichen Kindertagesstätte „Spatzennest“ besteht die Möglichkeit, in unkomplizierter Weise den Betrieb auf das neue Gebäude auszuweiten. Außerdem existieren im Umfeld diverse weitere Bildungseinrichtungen, eine Schule, eine Sporthalle, das Arbeitslehregebäude und eine Mensa. Durch die in der Mensa (Bj. 2021) bereits eingerichtete Vollküche ist in der neu zu errichtenden Kita - wie schon in der bestehenden - die Errichtung einer Ausgabeküche statt einer Vollküche ausreichend.
Mit der bereits in unmittelbarer Nähe des vorgesehenen Standortes befindlichen Kindertagesstätte „Spatzennest“ besteht die Möglichkeit, in unkomplizierter Weise den Betrieb auf das neue Gebäude auszuweiten. Außerdem existieren im Umfeld diverse weitere Bildungseinrichtungen, eine Schule, eine Sporthalle, das Arbeitslehregebäude und eine Mensa. Durch die in der Mensa (Bj. 2021) bereits eingerichtete Vollküche ist in der neu zu errichtenden Kita - wie schon in der bestehenden - die Errichtung einer Ausgabeküche statt einer Vollküche ausreichend.
Das für den Neubau vorgesehene Baufeld („Fläche 1“ - Anlage 1) ist Teil eines größeren Flurstückes im rückwärtigen Raum mehrerer 3-geschossiger Wohnzeilenbauten aus den 60er Jahren. Auf diesem Grundstück bestehen derzeit noch verschiedene kleinteilige Nutzungen.
Das für den Neubau vorgesehene Baufeld („Fläche 1“ - Anlage 1) ist Teil eines größeren Flurstückes im rückwärtigen Raum mehrerer 3-geschossiger Wohnzeilenbauten aus den 60er Jahren. Auf diesem Grundstück bestehen derzeit noch verschiedene kleinteilige Nutzungen.
Durch die kommunale Wohnungsverwaltung werden hier Anfang 2022 alte Garagen, Schuppen und dergl. abgebrochen und das betroffene Areal beräumt.
Aus der städtebaulichen Situation und umliegenden Nutzung heraus ergeben sich für das Baufeld besondere Bezüge und Abhängigkeiten zur südlich angrenzenden Wohnbebauung (i. W. Flurstücke 1025, 1026, „Fläche 2“ - Anlage 1), schematisch verdeutlicht durch die in Anlage 1 schwarz markierten Wege- / Straßenflächen. Durch das nördliche Ende der Ernst-Thälmann-Straße, die etwa bis Höhe Baufeld befestigt ist, ist eine Grundlage bzw. ein Ansatz für die verkehrstechnische Erschließung vorhanden. Weitere Stellplätze für die neue Kita sind im Rahmen der Planungsaufgabe zu verorten. Die medientechnische Erschließungssituation ist aufzuklären und zu planen bzw. zu konzeptionieren.
Aus der städtebaulichen Situation und umliegenden Nutzung heraus ergeben sich für das Baufeld besondere Bezüge und Abhängigkeiten zur südlich angrenzenden Wohnbebauung (i. W. Flurstücke 1025, 1026, „Fläche 2“ - Anlage 1), schematisch verdeutlicht durch die in Anlage 1 schwarz markierten Wege- / Straßenflächen. Durch das nördliche Ende der Ernst-Thälmann-Straße, die etwa bis Höhe Baufeld befestigt ist, ist eine Grundlage bzw. ein Ansatz für die verkehrstechnische Erschließung vorhanden. Weitere Stellplätze für die neue Kita sind im Rahmen der Planungsaufgabe zu verorten. Die medientechnische Erschließungssituation ist aufzuklären und zu planen bzw. zu konzeptionieren.
Der Auftragnehmer soll als Generalplaner in erster Linie
— die Vergabe des Hochbaus auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm an einen Generalunternehmer sicherstellen.
Im Weiteren sind
— der Bauantrag für das Vorhaben anhand der eigenen (Freiraum-, Erschliessungs-) und der GU-Planung zu stellen,
— die Planung und Ausführung des GU zu prüfen bzw. zu überwachen,
— die Außenanlagen auf Fläche 1 einschl. innerer Erschließung zu planen und zu überwachen und
— für die Fläche 2 eine verkehrs- und medientechnische Erschließungskonzeption anzufertigen.
Optional soll der AN für die Fläche 2 die weitergehende Planung der verkehrstechnischen Anlagen und der Medienerschließung erbringen, deren Ausschreibung vornehmen und die Realisierung überwachen.
Um den Realisierungszeitraum zu verkürzen und den engen Kostenrahmen einzuhalten, soll vorzugsweise ein Generalunternehmer des Modul- oder Systembaus gewonnen werden, der nach der Beauftragung eine eigene Planung erarbeitet.
Der AG gibt daher - neben der Zielstellung der Nachhaltigkeit gem. BNB-Silber und dem Wunsch, möglichst die Holzbauweise anzuwenden - lediglich eine prinzipielle Grundrissidee für das Gebäude (ANLAGE 2) vor, welche vom GU(-Planer) weitgehend flexibel gehandhabt werden kann. Außerdem liegt ein Raumprogramm vor.
Der AG gibt daher - neben der Zielstellung der Nachhaltigkeit gem. BNB-Silber und dem Wunsch, möglichst die Holzbauweise anzuwenden - lediglich eine prinzipielle Grundrissidee für das Gebäude (ANLAGE 2) vor, welche vom GU(-Planer) weitgehend flexibel gehandhabt werden kann. Außerdem liegt ein Raumprogramm vor.
— Beratungsleistungen einschl. Brandschutzplanung und Nachweisführung für den Wärme- und Schallschutz,
— Verkehrsanlagenplanung optional.
Leistungen bzgl. Vergabe und Überwachung:
— Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe,
— Bauüberwachung / Dokumentation inkl. Sicherheits- und Gesundheitskoordination,
— Objektbetreuung - optional.
Die Grundleistungen gem. Leistungskatalog der HOAI 2021 Nrn. 1.2.2, 1.3, Anlagen Nr. 10.1, 11.1, 12.1, 13.1, 14.1, 15.1 bzw. der AHO-Schriftenreihe Heft 17 (Brandschutz) sind dabei - u.a. aufgrund der vorgesehenen Vergabeart - gem. Pkt. 1.2-1.5 teilweise zu reduzieren bzw. anzupassen.
Die Grundleistungen gem. Leistungskatalog der HOAI 2021 Nrn. 1.2.2, 1.3, Anlagen Nr. 10.1, 11.1, 12.1, 13.1, 14.1, 15.1 bzw. der AHO-Schriftenreihe Heft 17 (Brandschutz) sind dabei - u.a. aufgrund der vorgesehenen Vergabeart - gem. Pkt. 1.2-1.5 teilweise zu reduzieren bzw. anzupassen.
Alle Leistungen sind vom AN durch eine gezielte Integration von Nachhaltigkeitsaspekten gemäß BNB in die gesamte Planung darauf auszurichten, dass die Zertifizierung des Gebäudes im Quali-tätsstandard „Silber“ ermöglicht wird; dazu ist ein BNB-Koordinator einzubeziehen.
Alle Leistungen sind vom AN durch eine gezielte Integration von Nachhaltigkeitsaspekten gemäß BNB in die gesamte Planung darauf auszurichten, dass die Zertifizierung des Gebäudes im Quali-tätsstandard „Silber“ ermöglicht wird; dazu ist ein BNB-Koordinator einzubeziehen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 225 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Optionen:
Teile der Leistungen unterliegen dem Wahlrecht des Auftraggebers. Näheres kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Zusätzliche Informationen:
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinde Wandlitz Prenzlauer Chaussee 157 16348 Wandlitz Kita Spatzennest
Ernst-Thälmann-Straße
16348 Wandlitz OT Klosterfelde
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB (beigefügtes Formblatt).
2. Eigenerklärung zum Unternehmen:
Name, Anschrift und Kontaktdaten des Büros, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens, Kurzbeschreibung.
3. Nachweis zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
4. Nachweis zur Eintragung in eine Architekten- oder Ingenieurkammer.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Unterlagen Nr. 1-3 von jedem Mitglied zu erbringen.
Bewerber können ihre Befähigung zur Berufsausübung auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bewerber hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
Bewerber können ihre Befähigung zur Berufsausübung auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bewerber hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
2. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens, der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt wurde
Nimmt der Bewerber für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe), so muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, in dem er z. B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt. Die Verpflichtungserklärung und der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nimmt der Bewerber für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe), so muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, in dem er z. B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt. Die Verpflichtungserklärung und der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis der Leistungsfähigkeit insgesamt zu erbringen, d. h. jedes Mitglied weist die Eignung für die Leistung nach, die es übernehmen soll.
Mindeststandards:
Zu 1.) Sachversicherung mind. 1 Mio. EUR (2-fach maximiert),
Bei Nichtvorliegen ist eine Eigenerklärung beizufügen, in der sich der Bewerber im Auftragsfalle verpflichtet, die Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend zu erhöhen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzen
2. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist
3. Angabe zu geplanten Nachunternehmerleistungen entsprechend „Erklärung zu Unteraufträgen“ sowie Angabe zum vorgesehenen Leistungsbereich
Der Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem z. B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt.
Der Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem z. B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt.
Die Verpflichtungserklärung und der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Der Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (Unterbeauftragung).
Der Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (Unterbeauftragung).
Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen. Geplante Unterbeauftragungen sind im Formblatt „Erklärung zu Unteraufträgen“ einzutragen.
Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen. Geplante Unterbeauftragungen sind im Formblatt „Erklärung zu Unteraufträgen“ einzutragen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis der Leistungsfähigkeit insgesamt zu erbringen, d. h. jedes Mitglied weist die Eignung für die Leistung nach, die es übernehmen soll.
Mindeststandards:
Zu 1.) Mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren (es sollen höchstens 10 passende Referenzen eingereicht werden) mit folgenden Angaben:
Bezeichnung des Auftrags, Kurzbeschreibung des Projekts und der wesentlichen Maßnahmen, Leistungsumfang gem. HOAI, Leistungszeitraum, Baukosten, Größe des Projekts (z. B. in BGF), Auftragsvolumen (in EUR), Auftraggeber inkl. Ansprechpartner
Zu 1.) Angaben zu Referenzen gemäß Punkt II.2.9) der Auftragsbekanntmachung (Angaben zu Referenzen im Eignungskatalog für das Auswahlverfahren)
Hinweis: Um einen größeren Teilnehmerkreis ansprechen zu können, wird der in § 46 Abs. 3 VgV vorgegebene Zeitraum von 3 Jahren auf 5 Jahre erhöht. Die Projekte müssen somit innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 1.1.2016) mit der Leistungsphase 8 (Objektplanung) abgeschlossen und an den Nutzer übergeben worden sein.
Hinweis: Um einen größeren Teilnehmerkreis ansprechen zu können, wird der in § 46 Abs. 3 VgV vorgegebene Zeitraum von 3 Jahren auf 5 Jahre erhöht. Die Projekte müssen somit innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 1.1.2016) mit der Leistungsphase 8 (Objektplanung) abgeschlossen und an den Nutzer übergeben worden sein.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
— „Architekt“, „Ingenieur“ oder vergleichbar gemäß Unterabschnitt § 75 VgV
— Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine/n verantwortliche/n Berufsangehörige/n nach § 75 Absatz 3 VgV benennen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischem Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere in Bezug auf die Zahlung eines Mindestentgelts an die bei der Erbringung der Leistung eingesetzen Beschäftigten. Diese EVB gelten, sofern keine anderen Mindestentgelt-Regelungen (z. B. nach Arbeitnehmer-Entsendegesetzes) vorliegen, in der ein Mindestentgelt definiert wird, welches das Mindestentgelt nach § 6 Abs. 2 BbgVergG erreicht oder übersteigt. Das Mindestentgelt liegt bei 13,00 EUR brutto pro Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschläge.
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischem Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere in Bezug auf die Zahlung eines Mindestentgelts an die bei der Erbringung der Leistung eingesetzen Beschäftigten. Diese EVB gelten, sofern keine anderen Mindestentgelt-Regelungen (z. B. nach Arbeitnehmer-Entsendegesetzes) vorliegen, in der ein Mindestentgelt definiert wird, welches das Mindestentgelt nach § 6 Abs. 2 BbgVergG erreicht oder übersteigt. Das Mindestentgelt liegt bei 13,00 EUR brutto pro Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschläge.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 4
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben, die formellen Anforderungen und Mindestanforderungen zur Eignung erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen.
Die Auswahlkriterien sind dem beigefügtem Eignungskatalog zu entnehmen.
Die Bewerber haben im Eignungskatalog Angaben zu folgenden Kriterien zu machen:
— Referenzen des Objektplaners für die Planung einer Kita,
— Referenzen des Objektplaners und des Technischen Planers bzgl.…
… Ausschreibungen mit Leistungsprogramm,
… Realisierung von Modulbauten,
… Realisierung von Modulbauten des Bildungswesens,
— Referenzen des TGA-Planers (HLSK + Elt.) für die Planung einer Kita,
— Referenz des Verkehrsanlagenplaners,
— Referenzen des Freiraumplaners für eine Außenanlage einer Kita.
Nähere Informationen zu den Angaben und der Bepunktung können der Eignungsmatrix und dem Eignungskatalog in den Teilnahmeunterlagen entommen werden.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-08-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-15 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unterkriterium — Vollständigkeit und Konkretheit der Fachplaner und Berater
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unterkriterium — Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters und des Stellvertreters
Kostenkriterium (Name): Honorar (Hauptkriterium)
Kostenkriterium (Gewichtung): 60 %
Kostenkriterium (Name): Unterkriterium — Honorar nach HOAI
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %
Kostenkriterium (Name): Unterkriterium — Stundensatz
Kostenkriterium (Gewichtung): 25 %
Kostenkriterium (Name): Unterkriterium — Nebenkosten
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung aller Grundleistungen vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung oder einzelner Optionen besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDMRLFT.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 6 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V.
Postanschrift: Mittelstraße 5
Postort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
E-Mail: info@abst-brandenburg.de📧
Internetadresse: https://www.abst-brandenburg.de/🌏
Quelle: OJS 2021/S 134-356807 (2021-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt, auf der Grundlage des Beschlusses BV-GV/2020-0226 im Ortsteil Klosterfelde eine neue Kindertagesstätte zur Erweiterung der Kapazitäten einer schon bestehenden Kita zu errichten.
Mit der bereits in unmittelbarer Nähe des vorgesehenen Standortes befindlichen Kindertagesstätte "Spatzennest" besteht die Möglichkeit, in unkomplizierter Weise den Betrieb auf das neue Gebäude auszuweiten. Außerdem existieren im Umfeld diverse weitere Bildungseinrichtungen, eine Schule, eine Sporthalle, das Arbeitslehregebäude und eine Mensa. Durch die in der Mensa (Bj. 2021) bereits eingerichtete Vollküche ist in der neu zu errichtenden Kita - wie schon in der bestehenden - die Errichtung einer Ausgabeküche statt einer Vollküche ausreichend.
Das für den Neubau vorgesehene Baufeld ("Fläche 1" - ANLAGE 1) ist Teil eines größeren Flurstückes im rückwärtigen Raum mehrerer dreigeschossiger Wohnzeilenbauten aus den 60er Jahren. Auf diesem Grundstück bestehen derzeit noch verschiedene kleinteilige Nutzungen.
Durch die kommunale Wohnungsverwaltung werden hier Anfang 2022 alte Garagen, Schuppen und dergl. abgebrochen und das betroffene Areal beräumt.
Aus der städtebaulichen Situation und umliegenden Nutzung heraus ergeben sich für das Baufeld besondere Bezüge und Abhängigkeiten zur südlich angrenzenden Wohnbebauung (i. W. Flurstücke 1025, 1026, "Fläche 2" - ANLAGE 1), schematisch verdeutlicht durch die in ANLAGE 1 schwarz markierten Wege-/Straßenflächen. Durch das nördliche Ende der Ernst-Thälmann-Straße, die etwa bis Höhe Baufeld befestigt ist, ist eine Grundlage bzw. ein Ansatz für die verkehrstechnische Erschließung vorhanden. Weitere Stellplätze für die neue Kita sind im Rahmen der Planungsaufgabe zu verorten. Die medientechnische Erschließungssituation ist aufzuklären und zu planen bzw. zu konzeptionieren.
Der Auftragnehmer soll als Generalplaner in erster Linie
- die Vergabe des Hochbaus auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm an einen Generalunternehmer sicherstellen.
Im Weiteren sind
- der Bauantrag für das Vorhaben anhand der eigenen (Freiraum-, Erschliessungs-) und der GU-Planung zu stellen,
- die Planung und Ausführung des GU zu prüfen bzw. zu überwachen,
- die Außenanlagen auf Fläche 1 einschl. innerer Erschließung zu planen und zu überwachen und
- für die Fläche 2 eine verkehrs- und medientechnische Erschließungskonzeption anzufertigen.
Optional soll der AN für die Fläche 2 die weitergehende Planung der verkehrstechnischen Anlagen und der Medienerschließung erbringen, deren Ausschreibung vornehmen und die Realisierung überwachen.
Um den Realisierungszeitraum zu verkürzen und den engen Kostenrahmen einzuhalten, soll vorzugsweise ein Generalunternehmer des Modul- oder Systembaus gewonnen werden, der nach der Beauftragung eine eigene Planung erarbeitet.
Der AG gibt daher - neben der Zielstellung der Nachhaltigkeit gem. BNB-Silber und dem Wunsch, möglichst die Holzbauweise anzuwenden - lediglich eine prinzipielle Grundrissidee für das Gebäude (ANLAGE 2) vor, welche vom GU(-Planer) weitgehend flexibel gehandhabt werden kann. Außerdem liegt ein Raumprogramm vor.
Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt, auf der Grundlage des Beschlusses BV-GV/2020-0226 im Ortsteil Klosterfelde eine neue Kindertagesstätte zur Erweiterung der Kapazitäten einer schon bestehenden Kita zu errichten.
Mit der bereits in unmittelbarer Nähe des vorgesehenen Standortes befindlichen Kindertagesstätte "Spatzennest" besteht die Möglichkeit, in unkomplizierter Weise den Betrieb auf das neue Gebäude auszuweiten. Außerdem existieren im Umfeld diverse weitere Bildungseinrichtungen, eine Schule, eine Sporthalle, das Arbeitslehregebäude und eine Mensa. Durch die in der Mensa (Bj. 2021) bereits eingerichtete Vollküche ist in der neu zu errichtenden Kita - wie schon in der bestehenden - die Errichtung einer Ausgabeküche statt einer Vollküche ausreichend.
Das für den Neubau vorgesehene Baufeld ("Fläche 1" - ANLAGE 1) ist Teil eines größeren Flurstückes im rückwärtigen Raum mehrerer dreigeschossiger Wohnzeilenbauten aus den 60er Jahren. Auf diesem Grundstück bestehen derzeit noch verschiedene kleinteilige Nutzungen.
Durch die kommunale Wohnungsverwaltung werden hier Anfang 2022 alte Garagen, Schuppen und dergl. abgebrochen und das betroffene Areal beräumt.
Aus der städtebaulichen Situation und umliegenden Nutzung heraus ergeben sich für das Baufeld besondere Bezüge und Abhängigkeiten zur südlich angrenzenden Wohnbebauung (i. W. Flurstücke 1025, 1026, "Fläche 2" - ANLAGE 1), schematisch verdeutlicht durch die in ANLAGE 1 schwarz markierten Wege-/Straßenflächen. Durch das nördliche Ende der Ernst-Thälmann-Straße, die etwa bis Höhe Baufeld befestigt ist, ist eine Grundlage bzw. ein Ansatz für die verkehrstechnische Erschließung vorhanden. Weitere Stellplätze für die neue Kita sind im Rahmen der Planungsaufgabe zu verorten. Die medientechnische Erschließungssituation ist aufzuklären und zu planen bzw. zu konzeptionieren.
Der Auftragnehmer soll als Generalplaner in erster Linie
- die Vergabe des Hochbaus auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm an einen Generalunternehmer sicherstellen.
Im Weiteren sind
- der Bauantrag für das Vorhaben anhand der eigenen (Freiraum-, Erschliessungs-) und der GU-Planung zu stellen,
- die Planung und Ausführung des GU zu prüfen bzw. zu überwachen,
- die Außenanlagen auf Fläche 1 einschl. innerer Erschließung zu planen und zu überwachen und
- für die Fläche 2 eine verkehrs- und medientechnische Erschließungskonzeption anzufertigen.
Optional soll der AN für die Fläche 2 die weitergehende Planung der verkehrstechnischen Anlagen und der Medienerschließung erbringen, deren Ausschreibung vornehmen und die Realisierung überwachen.
Um den Realisierungszeitraum zu verkürzen und den engen Kostenrahmen einzuhalten, soll vorzugsweise ein Generalunternehmer des Modul- oder Systembaus gewonnen werden, der nach der Beauftragung eine eigene Planung erarbeitet.
Der AG gibt daher - neben der Zielstellung der Nachhaltigkeit gem. BNB-Silber und dem Wunsch, möglichst die Holzbauweise anzuwenden - lediglich eine prinzipielle Grundrissidee für das Gebäude (ANLAGE 2) vor, welche vom GU(-Planer) weitgehend flexibel gehandhabt werden kann. Außerdem liegt ein Raumprogramm vor.
Gesamtwert des Auftrags: 426 081 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der bereits in unmittelbarer Nähe des vorgesehenen Standortes befindlichen Kindertagesstätte "Spatzennest" besteht die Möglichkeit, in unkomplizierter Weise den Betrieb auf das neue Gebäude auszuweiten. Außerdem existieren im Umfeld diverse weitere Bildungseinrichtungen, eine Schule, eine Sporthalle, das Arbeitslehregebäude und eine Mensa. Durch die in der Mensa (Bj. 2021) bereits eingerichtete Vollküche ist in der neu zu errichtenden Kita - wie schon in der bestehenden - die Errichtung einer Ausgabeküche statt einer Vollküche ausreichend.
Mit der bereits in unmittelbarer Nähe des vorgesehenen Standortes befindlichen Kindertagesstätte "Spatzennest" besteht die Möglichkeit, in unkomplizierter Weise den Betrieb auf das neue Gebäude auszuweiten. Außerdem existieren im Umfeld diverse weitere Bildungseinrichtungen, eine Schule, eine Sporthalle, das Arbeitslehregebäude und eine Mensa. Durch die in der Mensa (Bj. 2021) bereits eingerichtete Vollküche ist in der neu zu errichtenden Kita - wie schon in der bestehenden - die Errichtung einer Ausgabeküche statt einer Vollküche ausreichend.
Das für den Neubau vorgesehene Baufeld ("Fläche 1" - ANLAGE 1) ist Teil eines größeren Flurstückes im rückwärtigen Raum mehrerer dreigeschossiger Wohnzeilenbauten aus den 60er Jahren. Auf diesem Grundstück bestehen derzeit noch verschiedene kleinteilige Nutzungen.
Das für den Neubau vorgesehene Baufeld ("Fläche 1" - ANLAGE 1) ist Teil eines größeren Flurstückes im rückwärtigen Raum mehrerer dreigeschossiger Wohnzeilenbauten aus den 60er Jahren. Auf diesem Grundstück bestehen derzeit noch verschiedene kleinteilige Nutzungen.
Aus der städtebaulichen Situation und umliegenden Nutzung heraus ergeben sich für das Baufeld besondere Bezüge und Abhängigkeiten zur südlich angrenzenden Wohnbebauung (i. W. Flurstücke 1025, 1026, "Fläche 2" - ANLAGE 1), schematisch verdeutlicht durch die in ANLAGE 1 schwarz markierten Wege-/Straßenflächen. Durch das nördliche Ende der Ernst-Thälmann-Straße, die etwa bis Höhe Baufeld befestigt ist, ist eine Grundlage bzw. ein Ansatz für die verkehrstechnische Erschließung vorhanden. Weitere Stellplätze für die neue Kita sind im Rahmen der Planungsaufgabe zu verorten. Die medientechnische Erschließungssituation ist aufzuklären und zu planen bzw. zu konzeptionieren.
Aus der städtebaulichen Situation und umliegenden Nutzung heraus ergeben sich für das Baufeld besondere Bezüge und Abhängigkeiten zur südlich angrenzenden Wohnbebauung (i. W. Flurstücke 1025, 1026, "Fläche 2" - ANLAGE 1), schematisch verdeutlicht durch die in ANLAGE 1 schwarz markierten Wege-/Straßenflächen. Durch das nördliche Ende der Ernst-Thälmann-Straße, die etwa bis Höhe Baufeld befestigt ist, ist eine Grundlage bzw. ein Ansatz für die verkehrstechnische Erschließung vorhanden. Weitere Stellplätze für die neue Kita sind im Rahmen der Planungsaufgabe zu verorten. Die medientechnische Erschließungssituation ist aufzuklären und zu planen bzw. zu konzeptionieren.
- die Vergabe des Hochbaus auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm an einen Generalunternehmer sicherstellen.
- der Bauantrag für das Vorhaben anhand der eigenen (Freiraum-, Erschliessungs-) und der GU-Planung zu stellen,
- die Planung und Ausführung des GU zu prüfen bzw. zu überwachen,
- die Außenanlagen auf Fläche 1 einschl. innerer Erschließung zu planen und zu überwachen und
- für die Fläche 2 eine verkehrs- und medientechnische Erschließungskonzeption anzufertigen.
o Objektplanung
o Planung der Technischen Ausrüstung
o Tragwerksplanung
o Freiraumplanung
o Nachhaltigkeitsplanung sowie
o Beratungsleistungen einschl. Brandschutzplanung und Nachweisführung für den Wärme- und Schallschutz
o Verkehrsanlagenplanung optional
o Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
o Bauüberwachung/Dokumentation inkl. Sicherheits- und Gesundheitskoordination
o Objektbetreuung - optional
Alle Leistungen sind vom AN durch eine gezielte Integration von Nachhaltigkeitsaspekten gemäß BNB in die gesamte Planung darauf auszurichten, dass die Zertifizierung des Gebäudes im Quali-tätsstandard "Silber" ermöglicht wird; dazu ist ein BNB-Koordinator einzubeziehen.
Alle Leistungen sind vom AN durch eine gezielte Integration von Nachhaltigkeitsaspekten gemäß BNB in die gesamte Planung darauf auszurichten, dass die Zertifizierung des Gebäudes im Quali-tätsstandard "Silber" ermöglicht wird; dazu ist ein BNB-Koordinator einzubeziehen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unterkriterium - Vollständigkeit und Konkretheit der Fachplaner und Berater
Unterkriterium - Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters und des Stellvertreters
Kostenkriterium (Gewichtung): 60%
Kostenkriterium (Name): Unterkriterium - Honorar nach HOAI
Kostenkriterium (Gewichtung): 50%
Kostenkriterium (Name): Unterkriterium - Stundensatz
Kostenkriterium (Gewichtung): 25%
Kostenkriterium (Name): Unterkriterium - Nebenkosten
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-11 📅
Name: Landherr Architekten und Ingenieure GmbH
Postort: Hoppegarten
Postleitzahl: 15366
Land: Deutschland 🇩🇪 Märkisch-Oderland
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 426 081 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.
Quelle: OJS 2021/S 211-555304 (2021-10-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 172722.18 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Generalplanungsvertrag zum Neubau einer Kindertagesstätte (Ergänzungsbau), Vertragsänderung
Zusätzliche Beauftragung von Grundleistungen der Objektplanung und Tragwerksplanungs sowie besonderen Leistungen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-31 📅
Postanschrift: Alte Berliner Str. 62
Gesamtwert des Auftrags: 172722.18 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Kämmerei/SG Haushalt/Finanzen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 3318661-719📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hält ein Unternehmen die Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union für unzulässig und den Auftrag demzufolge für unwirksam, so kann das Unternehmen diese Unwirksamkeit durch die zuständige Vergabekammer im Wege des Nachprüfungsantrags gemäß § 160 ff. GWB feststellen lassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hält ein Unternehmen die Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union für unzulässig und den Auftrag demzufolge für unwirksam, so kann das Unternehmen diese Unwirksamkeit durch die zuständige Vergabekammer im Wege des Nachprüfungsantrags gemäß § 160 ff. GWB feststellen lassen.
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Einer vorherigen Rüge gegenüber dem Auftraggeber bedarf es nicht (§ 160 Abs. 3 S. 2 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Schwarzschildstraße 94
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14480
Quelle: OJS 2023/S 199-625382 (2023-10-11)