Generalsanierug Teckschule: Lieferung und Miete eines Interimsgebäudes (Container)

Stadt Wernau (Neckar)

Generalsanierug Teckschule: Lieferung und Miete eines Interimsgebäudes (Container).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-30 Auftragsbekanntmachung
2021-07-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Mobile, modulare Containergebäude
Referenznummer: n.def.
Kurze Beschreibung:
Generalsanierug Teckschule: Lieferung und Miete eines Interimsgebäudes (Container).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mobile, modulare Containergebäude 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Mobile, modulare Containergebäude 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Esslingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Wernau (Neckar)
Postanschrift: Kirchheimer Straße 68-70
Postleitzahl: 73249
Postort: Wernau
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: lmaier@wernau.de 📧
Telefon: +49 71539345602 📞
Fax: +49 71539345605 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C0335E6F-45BC-4C34-AD14-4A543675CB93 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C0335E6F-45BC-4C34-AD14-4A543675CB93 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-02 📅
Datum des Beginns: 2021-07-12 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 065-163643
ABl. S-Ausgabe: 65

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Teckschule Wernau wird in drei Bauabschnitten saniert.
In dieser Ausschreibung wird die Lieferung und Miete eines Interimsgebäudes
(Container) für den 2. und 3. Bauabschnitt ausgeschrieben.
Die ersten Container für Bauabschnitt 2 sollen zwischen dem 12.7.2021 und dem 23.7.2021 aufgebaut und insgesamt 22 Monate vorgehalten werden.
Der Umbau bzw. die Aufstockung des Interimsgebäudes ist vom 1.8.2022 bis zum 12.8.2022 geplant. Die Container für den 3. Bauabschnitt sind 10 Monate vorzuhalten.
Wesentlichste Ausschreibungsinhalte:
Container Bauabschitt 2:
— 14 Raummodule,
— 4 Flurmodule,
— 2 WC-Module.
Container Bauabschnitt 3:
— 13 Raummodule,
— 2 WC-Module,
— 2 Treppenhausmodule.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Mietdauer zu verlängern oder zu verkürzen. Frist zur Mitteilung der beabsichtigten Verlängerung/Verkürzung: 3 Monate vor Ablauf der ausgeschriebenen Mietdauer.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Ausschreibungsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre sind in der „Eigenerklärung zur Eignung“ anzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Vergleichbare Referenzen sind in der „Eigenerklärung zur Eignung“ anzugeben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Angabe der Umsätze der letzten 3 Jahre; Angabe von Referenzen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch. Bieter nehmen am Öffnungstermin nicht teil.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C0335E6F-45BC-4C34-AD14-4A543675CB93 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dornier Consulting International GmbH
Postanschrift: Industriestraße 5
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Telefon: +49 71178782661 📞
E-Mail: vergabestelle.stuttgart@dornier-consulting.com 📧
Fax: +49 71178782626 📠
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.dornier-consulting.com 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2021/S 065-163643 (2021-03-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2021/S 065-163643
Kurze Beschreibung:
Generalsanierug Teckschule: Lieferung und Miete eines interimsgebäudes (Container).
Gesamtwert des Auftrags: 277 526 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 132-350715
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 065-163643
ABl. S-Ausgabe: 132

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ersten Container für Bauabschnitt 2 sollen zwischen dem 12.7.2021 und dem 23.7.2021 aufgebaut und Insgesamt 22 Monate vorgehalten werden.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-31 📅
Name: Algeco GmbH
Postort: Eningen u.A.
Land: Deutschland 🇩🇪
Reutlingen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 277 526 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Larissa Maier
Adresse des Käuferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landratsamt Esslingen
Postanschrift: Pulverwiesen 11
Postort: Esslingen
Postleitzahl: 73728
Telefon: +49 71139020 📞
E-Mail: lra@lra-es.de-mail.de 📧
Fax: +49 711390258030 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung auf elektronischem Wege (Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim getroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 132-350715 (2021-07-07)