Das Bauvorhaben erstreckt sich auf das in den Jahren 1991 bis 1994 errichtete Theater Hof.
— Baudaten: Netto-Grundfläche (NGF) ca. 12 700 m,
— Höhe über Gelände bis ca. 27,50 m,
— Geplante Maßnahmen: siehe II.2.4).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Generalsanierung der bühnentechnischen Anlagen inkl. der notwendigen baulichen Anpassungen des Theaters Hof, Bühnenscheinwerfer – Teil 2”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bauvorhaben erstreckt sich auf das in den Jahren 1991 bis 1994 errichtete Theater Hof.
— Baudaten: Netto-Grundfläche (NGF) ca. 12 700 m,
— Höhe über...”
Kurze Beschreibung
Das Bauvorhaben erstreckt sich auf das in den Jahren 1991 bis 1994 errichtete Theater Hof.
— Baudaten: Netto-Grundfläche (NGF) ca. 12 700 m,
— Höhe über Gelände bis ca. 27,50 m,
— Geplante Maßnahmen: siehe II.2.4).
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 15 900 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kulmbacher Str. 5
95030 Hof
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Spielstätten Gr. Haus und Studiobühne ist die Erneuerung bzw. Ergänzung der Bühnenscheinwerfer vorgesehen. Die Leistung umfasst die Lieferung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Spielstätten Gr. Haus und Studiobühne ist die Erneuerung bzw. Ergänzung der Bühnenscheinwerfer vorgesehen. Die Leistung umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Geräte sowie die Prüfung und Montage der Geräte aus dem Bestand.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 319 455 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-08-09 📅
Datum des Endes: 2021-08-27 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsnachweis). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Beim Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In dem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsnachweis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen (Referenzbestätigungen) zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Abschlags- und Schlusszahlungen nach VOB/B.
Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 175-425436
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-22
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-22
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Quelle: OJS 2021/S 094-245904 (2021-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Klosterstr. 1 - 3
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Generalsanierung der bühnentechnischen Anlagen inkl. der notwendigen baulichen Anpassungen des Theaters Hof, Bühnenscheinwerfer - Teil 2”
Kurze Beschreibung:
“Das Bauvorhaben erstreckt sich auf das in den Jahren 1991 bis 1994 errichtete Theater Hof.
Baudaten: Netto-Grundfläche (NGF) ca. 12.700 m²
Höhe über Gelände...”
Kurze Beschreibung
Das Bauvorhaben erstreckt sich auf das in den Jahren 1991 bis 1994 errichtete Theater Hof.
Baudaten: Netto-Grundfläche (NGF) ca. 12.700 m²
Höhe über Gelände bis ca. 27,50 m
Geplante Maßnahmen: siehe II.2.4)
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 270844.40 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kulmbacher Str. 5, 95030 Hof
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 094-245904
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Generalsanierung der bühnentechnischen Anlagen inkl. der notwendigen baulichen Anpassungen des Theaters Hof, Bühnenscheinwerfer - Teil 2”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WERNING Theatertechnik Theaterbedarf GmbH
Postanschrift: Lise-Meitner-Str. 34
Postort: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Recklinghausen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 15 900 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 270844.40 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 156-411060 (2021-08-10)