Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und
Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung zu Registereintragungen (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite
2)
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (vgl. Formblatt 124 -
Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur
Eignung Seite 3)
Die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind – vorzugsweise durch Ausfüllen des
in den Vergabeunterlagen enthaltenen VHB Formblattes 124 – Eigenerklärung zur Eignung –und unter
Berücksichtigung der übrigen o.g. Vorgaben - vorzulegen. Sie müssen nicht vorgelegt werden, sofern und
soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems erhalten kann.
Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung
anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und
sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind zur Bestätigung der o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und
sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das
Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes
angegeben wurde)
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.