Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2018-2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
— Gesamtumsatz ≥ 1.000.000 EUR/a (5 Pkt.),
— Gesamtumsatz < 1.000.000 EUR/a und ≥ 800.000 EUR/a (4 Pkt.),
— Gesamtumsatz < 800.000 EUR/a und ≥ 600.000 EUR/a (3 Pkt.),
— Gesamtumsatz < 600.000 EUR/a und ≥ 400.000 EUR/a (2 Pkt.),
— Gesamtumsatz < 400.000 EUR/a und ≥ 200.000 EUR/a (1 Pkt.),
— Gesamtumsatz < 200.000 EUR/a (0 Pkt.).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018-2020 für das gesamte Büro des Bewerbers aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
— durchschn. ≥ 10 Gesamtmitarbeiter (5 Pkt.),
— durchschn. < 10 Gesamtmitarbeiter und ≥ 10 Gesamtmitarbeiter (4 Pkt.),
— durchschn. < 8 Gesamtmitarbeiter und ≥ 6 Gesamtmitarbeiter (3 Pkt.),
— durchschn. < 6 Gesamtmitarbeiter und ≥ 4 Gesamtmitarbeiter (2 Pkt.),
— durchschn. < 4 Gesamtmitarbeiter und ≥ 2 Gesamtmitarbeiter (1 Pkt.),
— durchschn. < 2 Gesamtmitarbeiter (0 Pkt.).
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 01. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Folgende Anforderungen sollten durch jedes Referenzprojekt erfüllt sein:
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein öffentlich gefördertes Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste (max. 5 Pkt.),
— das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr. 470 (hier: Bühnentechnik und -beleuchtung) ≥ 4,0 Mio. € brutto) (max. 5 Pkt.),
— durch den Bewerber wurden die Leistungen für Bühnentechnik und -beleuchtung erbracht (max. 5 Pkt.),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 (gem. § 55 HOAI) erbracht (max. 5 Pkt.),
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (max. 5 Pkt.).
Durch folgende Anforderungen können weitere Zusatzpunkte erreicht werden:
— einer der Referenzprojekte ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Anforderungen an den Denkmalschutz vergleichbar (hier: denkmalgeschütztes Gebäude aus der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts) (max. 7,5 Pkt.),
— einer der Referenzprojekte wurde mithilfe von BIM (Building Information Modeling) erbracht (max. 7,5 Pkt.).
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Kosten (Kgr. 470, DIN 276) brutto,
— erbrachte Leistungsphasen.
Es können 25 Punkte je Referenzprojekt und 15 Zusatzpunkte erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Anlage C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.