Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2018-2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— Gesamtumsatz ≥ 200 000 EUR/a (5 Pkt.),
— Gesamtumsatz < 200 000 EUR/a und ≥ 100 000 EUR/a (2,5 Pkt.),
— Gesamtumsatz < 100 000 EUR/a (0 Pkt.).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018-2020 für das gesamte Büro des Bewerbers aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschn. ≥ 3 Gesamtmitarbeiter (5 Pkt.),
— durchschn. < 3 Gesamtmitarbeiter und ≥ 2 Gesamtmitarbeiter (2,5 Pkt.),
— durchschn. < 2 Gesamtmitarbeiter (0 Pkt.).
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Folgende Anforderungen sollte durch jedes Referenzprojekt erfüllt sein:
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein öffentlich gefördertes Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste (max. 6 Pkt.),
— das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung des Bestands unter laufendem Betrieb realisiert (max. 6 Pkt.),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 38 HOAI) erbracht (max. 6 Pkt.),
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (max. 6 Pkt.),
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Die Referenzprojekte 1 und 2 sollten zusätzlich jeweils folgende Anforderung erfüllen:
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Kosten (Kgr. 500) ≥ 1,0 Mio. EUR brutto) (max. 6 Pkt.).
Das Referenzprojekt 3 sollte zusätzlich folgende Anforderung erfüllen:
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Kosten (Kgr. 500) ≥ 500 000 EUR brutto) (max. 6 Pkt.).
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Kosten (Kgr. 500, DIN 276) brutto,
— erbrachte Leistungsphasen.
Eine Mehrfachbenennung eines Referenzprojektes ist nicht zugelassen.
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Anlage C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.