Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2018-2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
— Gesamtumsatz ≥ 1 000 000 EUR/a (5 Pkt.),
— Gesamtumsatz < 1 000 000 EUR/a und ≥ 800 000 EUR/a (4 Pkt.),
— Gesamtumsatz < 800 000 EUR/a und ≥ 600 000 EUR/a (3 Pkt.),
— Gesamtumsatz < 600 000 EUR/a und ≥ 400 000 EUR/a (2 Pkt.),
— Gesamtumsatz < 400 000 EUR/a und ≥ 200 000 EUR/a (1 Pkt.),
— Gesamtumsatz < 200 000 EUR/a (0 Pkt.).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018-2020 für das gesamte Büro des Bewerbers aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
— durchschn. ≥ 10 Gesamtmitarbeiter (5 Pkt.),
— durchschn. < 10 Gesamtmitarbeiter und ≥ 10 Gesamtmitarbeiter (4 Pkt.),
— durchschn. < 8 Gesamtmitarbeiter und ≥ 6 Gesamtmitarbeiter (3 Pkt.),
— durchschn. < 6 Gesamtmitarbeiter und ≥ 4 Gesamtmitarbeiter (2 Pkt.),
— durchschn. < 4 Gesamtmitarbeiter und ≥ 2 Gesamtmitarbeiter (1 Pkt.),
— durchschn. < 2 Gesamtmitarbeiter (0 Pkt.).
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Folgende Anforderungen sollte durch jedes Referenzprojekt erfüllt sein:
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein öffentlich gefördertes Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste (max. 3 Pkt.),
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich sowohl um eine Erweiterungs-/Neubau als auch um Umbau-/Sanierungsmaßnahme (max. 4 Pkt.),
— das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb realisiert (max. 3 Pkt.),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengr. 1, 2, 3, 7 und 8 (gem. § 53 HOAI) erbracht (max. 4 Pkt.),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Lph. 2-8 (gem. § 55 HOAI) erbracht (max. 4 Pkt.),
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (max. 4 Pkt.).
Die Referenzprojekte 1 und 2 sollten zusätzlich jeweils folgende Anforderung erfüllen:
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme mit 10 Funktionsstellen des Funktionsbereichs „Diagnostik und Therapie“ gem. DIN 13080:2016-06 (max. 4 Pkt.),
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Kosten (Kgr. 410 + 420 + 430 + 470 + 480) ≥ 15,0 Mio. EUR brutto) (max. 4 Pkt.).
Das Referenzprojekt 3 sollte zusätzlich folgende Anforderung erfüllen:
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme mit 5 Funktionsstellen der Funktionsbereiche „Diagnostik und Therapie“ und/oder „Pflege“ gem. DIN 13080:2016-06 (max. 4 Pkt.),
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Kosten (Kgr. 410 + 420 + 430 + 470 + 480) ≥ 7,50 Mio. EUR brutto) (max. 4 Pkt.).
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Funktionsstellen gem. DIN 13080:2016-06,
— Kosten (Kgr. 410 + 420 + 430 + 470 + 480, DIN 276) brutto,
— erbrachte Anlagengruppen,
— erbrachte Leistungsphasen.
Eine Mehrfachbenennung eines Referenzprojektes ist nicht zugelassen.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Anlage C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.