Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der technischen festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u. der Geschäftsführung in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2018, 2019, 2020) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 1 techn. festangestelll. MA inkl. GF. Freie MA sind wie UnterAN im Eignungsnachweis aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ im Eignungsnachweis unter Anl. 1 ist v. d. freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation eines Geschäftsführers/einer Führungskraft gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachl. Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“, „staatlich geprüfter Techniker“ oder „Meister“, der Fachrichtung Elektrotechnik od. vgl. gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“, „staatlich geprüfter Techniker“ oder „Meister“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachl. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des o. g. Geschäftsführers/der o. g. Führungskraft im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den o. g. Geschäftsführer oder die o. g. Führungskraft im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT). Nachweis durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs. Hier muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter III.1.3)b).
d) Angabe von 2 verschiedenen Referenzen (Ref. 1+2: LPH 5-8) gem. § 75 Abs. 5 VgV. Für die Ref.projekte gelten folgende Mindestanforderungen: Ref. 1+2: Der Ref.zeitraum muss zwischen 1.4.2011-31.3.2021 liegen, die LPH 5 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss. Folgende Angaben sind bei den Ref.projekten als Mindestanforderung erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
— ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE/mit dem UnterAN,
— Projektbezeichnung/-beschreibung,
— Generalsanierung eines Hochbauprojektes (Ref. 1),
— Neubau/Erweiterungsneubau eines Hochbauprojektes (Ref. 2),
— Bauvolumen brutto (KG 400, ALG 4-6): Ref.1: mind. 170 000 EUR, Ref. 2: mind. 240 000 EUR,
— dem Bewerber beauftragte u. vollständig von ihm erbrachte LPH des Bewerbers (LPH 5-8) (Ref. 1 + 2),
— dem Bewerber beauftragt u. vollständig von ihm erbrachte ALG 4 und 5 (Ref. 1+2),
— Erstellung eines Beleuchtungskonzepts (Ref. 2),
— Errichtung einer Lichtschaltung in Freiflächen (Ref. 1 oder 2),
— Errichtung eines Personenaufzugs (Ref. 1 oder 2).
Sonstiges: Projektdarstellung der Ref.projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform.
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.