Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Siehe auch Datei „Teilnahmebedingungen_GU_Teilnahmewettbewerb“ IV.Eignung/4.
a) Auswahlkriterien – Bewertung
Maßgebende Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber (Mindestzahl: 3) gem. § 3b EU Abs. 3, Nr. 3 i. V. m. Abs. 2, Nr. 3 VOB/A sind
aa) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. 18 Punkte):
— Kriterium „Durchschnittlicher Jahresumsatz netto (Gesamtumsatz netto)“ (max. 9 Punkte),
— Kriterium „Durchschnittlicher jährlicher spezifischer Umsatz, d. h. im Hochbau, bezogen auf Projekte, die mit dem vorliegenden strukturell vergleichbar sind" (max. 9 Punkte).
bb) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (max. 45 Punkte):
— Kriterium „Referenzen von vergleichbaren Leistungen“ (max. 45 Punkte).
Insgesamt können max. 63 Punkte erreicht werden.
Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird gem. § 3b EU Abs. 3, Nr. 3 i. V. m. Abs. 2, Nr. 3 VOB/A begrenzt. Die Mindestzahl der einzuladenden Bewerber beträgt 3. Die Begrenzung erfolgt anhand der o.g. Gesamtsumme der Punkte.
b) Erläuterung der Auswahlkriterien:
aa) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. 18 Punkte).
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bewerber wird im Rahmen der Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber anhand der Kriterien „Durchschnittlicher Jahresumsatz netto (Gesamtumsatz netto)“ und „Durchschnittlicher jährlicher spezifischer Umsatz, d. h. im Hochbau, bezogen auf Projekte, die mit dem vorliegenden strukturell vergleichbar sind“ bewertet. Für beide Kriterien können zusammen insgesamt maximal 18 Punkte erreicht werden. Im Einzelnen:
— Kriterium „Durchschnittlicher Jahresumsatz netto (Gesamtumsatz netto)“ (max. 9 Punkte).
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird zunächst auf das Kriterium „Durchschnittlicher Jahresumsatz netto (Gesamtumsatz netto)“ abgestellt.
Für die Wertung ist der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren maßgebend.
Die Punktzahl beträgt 3 Punkte je abgeschlossenes Geschäftsjahr. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
—— Umsatz > 75 Mio. EUR = 3 Punkte,
—— Umsatz > 50 Mio. EUR und =< 75 Mio. EUR = 2 Punkte,
—— Umsatz => 18 Mio. EUR und =< 50 Mio. EUR = 1 Punkt.
(Ausschluss: Umsatz < 18 Mio. EUR)
Hinweis: Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten. Bei Bewerbung durch eine Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind die Umsatzzahlen zu addieren.
— „Durchschnittlicher jährlicher spezifischer Umsatz, d. h. im Hochbau, bezogen auf Projekte, die mit dem vorliegenden strukturell vergleichbar sind"
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird des Weiteren auf das Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz netto (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags)" abgestellt.
Für die Wertung ist der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren maßgebend.
Die Punktzahl beträgt 3 Punkte je abgeschlossenes Geschäftsjahr. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
—— Umsatz > 35 Mio. EUR = 3 Punkte,
—— Umsatz > 25 Mio. EUR und =< 35 Mio. EUR = 2 Punkte,
—— Umsatz => 10 Mio. EUR und =< 25 Mio. EUR = 1 Punkt.
(Ausschluss: Umsatz < 10 Mio. EUR)
Hinweis: Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten. Bei Bewerbung durch eine Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind die Umsatzzahlen zu addieren.
Bb) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (max. 45 Punkte)
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerber wird im Rahmen der Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber anhand des Kriteriums „Referenzen von vergleichbaren Leistungen“ bewertet.
Kriterium „Referenzen von vergleichbaren Leistungen“ (max. 45 Punkte)
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird das Kriterium „Referenzen von vergleichbaren Leistungen“ (jeweils mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung sowie sonstiger Angaben, zur Überprüfung der Vergleichbarkeit) herangezogen.
Hinweis: Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen (Abnahme) worden sein.
Die Anzahl der Referenzen, welche der Bewerber vorlegen kann, ist nicht begrenzt, jedoch werden lediglich die 5 besten Referenzen, d. h. die Referenzen, die die höchste Punktzahl erhalten, berücksichtigt.
Die maximale Punktzahl für das Kriterium „Referenzen von vergleichbaren Leistungen“ beträgt 45 Punkte (je Referenz 9 Punkte).
Kriterium Punkte:
Gebäudeart:
— Referenz ist ein Hochschulbau mit gleicher Nutzung, wie in der Projektinformation beschrieben. (6),
— Referenz ist ein Hochschulbau mit allgemeiner Nutzung für hochschulische Zwecke (4),
— Referenz ist ein sonstiges Gebäude aus dem Bereich Lehre, Forschung und Entwicklung oder schulische Ausbildung (2).
Laborkosten:
— Die Laborkosten der Referenz sind => 1,2 Mio. EUR (netto) (3),
— die Laborkosten der Referenz sind => 1,0 Mio. EUR (netto) (2),
— die Laborkosten der Referenz sind => 800 000,00 EUR (netto) (1).
Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten.
Die Gesamtpunktzahl (GP) für das Kriterium Referenzen von vergleichbaren Leistungen ergibt sich aus der Summe der Einzelpunkte. Je Referenz sind maximal 9 Punkte möglich. Bei einer Berücksichtigung der 5 besten Referenzen ergibt sich somit eine Gesamtpunktzahl von (maximal) 45 Punkten.