Geotechnische Begleitung zur geotechnischen Erkundung von in der Summe 86 Lokationen in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die Geotechnische Begleitung umfasst die Überwachung von Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Überwachung von Laboruntersuchungen und Berichterstellung. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Bodenmechanische Versuche umfasst, durch den Erkunder festzulegen und mit der geotechnischen Begleitung und der Auftraggeberin abzustimmen. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund). Im Anschluss werden die Ergebnisse aus Erkundung und Labor durch die Geotechnische Begleitung in einem geotechnischen Datenbericht (gDF, siehe auch DoRiLi) zusammengefasst. Ferner fasst der gDF Bestandsdaten zun den FEP Flächen zusammen. Die geotechnischen Datenberichte sollen in Aufbau und Form einander gleichen. Beispiele zu bereits veröffentlichten gDFs sind in dem Datenportal Pinta (https://pinta.bsh.de/) zu finden. Die Geotechnische Begleitung verfasst die gDFs zu den FEP Flächen N-6.6, N-9.2, N-9.4 und unterstützt den Auftraggeber bei der Erstellung der gDFs zu den FEP Flächen N-9.1 und N-9.3. Zu überwachen sind für das Jahr 2021 36 Lokationen, für das Jahr 2022 22 Lokationen und für das Jahr 2023 28 Lokationen. Diese Lokationen befinden sich in den Gebieten N6 und N9 nach dem Flächenentwicklungsplan 2020. https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Fortschreibung/_Anlagen/Downloads/FEP_2020_Flaechenentwicklungsplan_2020.html?nn=2616706
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauaufsicht
Referenznummer: 0800Z12-1114/002/1102
Kurze Beschreibung:
Geotechnische Begleitung zur geotechnischen Erkundung von in der Summe 86 Lokationen in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die Geotechnische Begleitung umfasst die Überwachung von Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Überwachung von Laboruntersuchungen und Berichterstellung. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Bodenmechanische Versuche umfasst, durch den Erkunder festzulegen und mit der geotechnischen Begleitung und der Auftraggeberin abzustimmen. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund).
Im Anschluss werden die Ergebnisse aus Erkundung und Labor durch die Geotechnische Begleitung in einem geotechnischen Datenbericht (gDF, siehe auch DoRiLi) zusammengefasst. Ferner fasst der gDF Bestandsdaten zun den FEP Flächen zusammen. Die geotechnischen Datenberichte sollen in Aufbau und Form einander gleichen. Beispiele zu bereits veröffentlichten gDFs sind in dem Datenportal Pinta (https://pinta.bsh.de/) zu finden. Die Geotechnische Begleitung verfasst die gDFs zu den FEP Flächen N-6.6, N-9.2, N-9.4 und unterstützt den Auftraggeber bei der Erstellung der gDFs zu den FEP Flächen N-9.1 und N-9.3.
Zu überwachen sind für das Jahr 2021 36 Lokationen, für das Jahr 2022 22 Lokationen und für das Jahr 2023 28 Lokationen. Diese Lokationen befinden sich in den Gebieten N6 und N9 nach dem Flächenentwicklungsplan 2020.
https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Fortschreibung/_Anlagen/Downloads/FEP_2020_Flaechenentwicklungsplan_2020.html?nn=2616706
Geotechnische Begleitung zur geotechnischen Erkundung von in der Summe 86 Lokationen in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die Geotechnische Begleitung umfasst die Überwachung von Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Überwachung von Laboruntersuchungen und Berichterstellung. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Bodenmechanische Versuche umfasst, durch den Erkunder festzulegen und mit der geotechnischen Begleitung und der Auftraggeberin abzustimmen. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund).
Im Anschluss werden die Ergebnisse aus Erkundung und Labor durch die Geotechnische Begleitung in einem geotechnischen Datenbericht (gDF, siehe auch DoRiLi) zusammengefasst. Ferner fasst der gDF Bestandsdaten zun den FEP Flächen zusammen. Die geotechnischen Datenberichte sollen in Aufbau und Form einander gleichen. Beispiele zu bereits veröffentlichten gDFs sind in dem Datenportal Pinta (https://pinta.bsh.de/) zu finden. Die Geotechnische Begleitung verfasst die gDFs zu den FEP Flächen N-6.6, N-9.2, N-9.4 und unterstützt den Auftraggeber bei der Erstellung der gDFs zu den FEP Flächen N-9.1 und N-9.3.
Zu überwachen sind für das Jahr 2021 36 Lokationen, für das Jahr 2022 22 Lokationen und für das Jahr 2023 28 Lokationen. Diese Lokationen befinden sich in den Gebieten N6 und N9 nach dem Flächenentwicklungsplan 2020.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauaufsicht📦
Zusätzlicher CPV-Code: Geologische und geophysikalische Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-04-28 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-03 📅
Datum des Beginns: 2021-06-14 📅
Datum des Endes: 2023-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 085-220047
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
Der Wirtschaftsteilnehmer sowie dessen etwaige Nachunternehmer dürfen nicht gleichzeitig als geotechnischer Erkunder in einem diese Ausschreibung betreffenden oder einem anderen vergleichbaren Auftrag des Auftraggebers tätig sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geotechnische Begleitung zur geotechnischen Erkundung von in der Summe 86 Lokationen in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die Geotechnische Begleitung umfasst die Überwachung von Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Überwachung von Laboruntersuchungen und Berichterstellung. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Bodenmechanische Versuche umfasst, durch den Erkunder festzulegen und mit der geotechnischen Begleitung und der Auftraggeberin abzustimmen. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund).
Geotechnische Begleitung zur geotechnischen Erkundung von in der Summe 86 Lokationen in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die Geotechnische Begleitung umfasst die Überwachung von Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Überwachung von Laboruntersuchungen und Berichterstellung. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Bodenmechanische Versuche umfasst, durch den Erkunder festzulegen und mit der geotechnischen Begleitung und der Auftraggeberin abzustimmen. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund).
Im Anschluss werden die Ergebnisse aus Erkundung und Labor durch die Geotechnische Begleitung in einem geotechnischen Datenbericht (gDF, siehe auch DoRiLi) zusammengefasst. Ferner fasst der gDF Bestandsdaten zun den FEP Flächen zusammen. Die geotechnischen Datenberichte sollen in Aufbau und Form einander gleichen. Beispiele zu bereits veröffentlichten gDFs sind in dem Datenportal Pinta (https://pinta.bsh.de/) zu finden. Die Geotechnische Begleitung verfasst die gDFs zu den FEP Flächen N-6.6, N-9.2, N-9.4 und unterstützt den Auftraggeber bei der Erstellung der gDFs zu den FEP Flächen N-9.1 und N-9.3.
Im Anschluss werden die Ergebnisse aus Erkundung und Labor durch die Geotechnische Begleitung in einem geotechnischen Datenbericht (gDF, siehe auch DoRiLi) zusammengefasst. Ferner fasst der gDF Bestandsdaten zun den FEP Flächen zusammen. Die geotechnischen Datenberichte sollen in Aufbau und Form einander gleichen. Beispiele zu bereits veröffentlichten gDFs sind in dem Datenportal Pinta (https://pinta.bsh.de/) zu finden. Die Geotechnische Begleitung verfasst die gDFs zu den FEP Flächen N-6.6, N-9.2, N-9.4 und unterstützt den Auftraggeber bei der Erstellung der gDFs zu den FEP Flächen N-9.1 und N-9.3.
Zu überwachen sind für das Jahr 2021 36 Lokationen, für das Jahr 2022 22 Lokationen und für das Jahr 2023 28 Lokationen. Diese Lokationen befinden sich in den Gebieten N6 und N9 nach dem Flächenentwicklungsplan 2020.
— Überwachung der Felduntersuchungen auf Grundlage der Vorgaben des Teils C Ziffer 2 Standard Baugrunderkundung, insbesondere Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, sowie Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik,
— Überwachung der Bohrkernansprache und bildhafte Dokumentation der Bohrkerne.
Aufschlussverfahren:
— Überwachung von direkten Aufschlüssen (Bohrungen mit durchgehender Probenentnahme),
— Überwachung von Drucksondierungen (Cone Penetration Tests, CPT), möglichst mit Porenwasserdruckmessung:
—— kontinuierliche seismische Sondierungen ab der Gewässersohle (Seabed SCPTu),
— Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache legt der Erkunder das Laborprogramm fest und stimmt dieses mit der Geotechnischen Begleitung und mit dem Auftraggeber ab,
— Überwachung der Durchführung von Laboruntersuchungen.
Dokumentenüberprüfung:
— Übergabe der komplett auf Vollständigkeit, formelle, fachliche, strukturelle und inhaltliche Richtigkeit geprüften Dokumentation an den Auftraggeber zur Vorbereitung der Abnahme der Erkundungs-/Laborleistung.
Geotechnische Datenberichte zur Flächenvoruntersuchung (gDF):
— Aufstellen der geotechnischen Datenberichte zur Flächenvoruntersuchung (gDF) für die FEP Flächen N-6.6, N-9.2, N-9.4 in deutscher und englischer Sprache gemäß DoRiLi (inklusive Integration der geotechnischen Kenngrößen in eine Datenbank),
— Unterstützung des Auftraggebers (Zuarbeit) bei der Erstellung der geotechnischen Datenberichte zur Flächenvoruntersuchung (gDF) für die FEP Flächen N-9.1 und N-9.3 in deutscher und englischer Sprache gemäß DoRiLi (inklusive Auswertung der Labordaten, Anlagenerstellung und Integration der geotechnischen Kenngrößen in eine Datenbank).
— Unterstützung des Auftraggebers (Zuarbeit) bei der Erstellung der geotechnischen Datenberichte zur Flächenvoruntersuchung (gDF) für die FEP Flächen N-9.1 und N-9.3 in deutscher und englischer Sprache gemäß DoRiLi (inklusive Auswertung der Labordaten, Anlagenerstellung und Integration der geotechnischen Kenngrößen in eine Datenbank).
Rechnungsprüfung:
— Prüfung der Abschlagsrechnungen und Abschlussrechnungen inkl. prüfen der Aufmaße des ausführenden Unternehmens für alle FEP Flächen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Zu II.2.7): Der Laufzeitbeginn ist eigentlich ab Bezuschlagung; voraussichtlich am 14.6.2021.
Der Auftraggeber behält sich vor, von § 14 Absatz 4 Nr. 9 VgV Gebrauch zu machen. Die Leistungen wiederholen sich für den Zeitraum der Jahre 2022 bis 2025 in Art und Umfang für andere Lokationen auch in anderen Gebieten der deutschen AWZ der Nordsee. Diese gleichartigen Leistungen dieses Auftrags können erneut zu denselben vereinbarten Konditionen an denselben Auftragnehmer ohne weitere Ausschreibung vergeben werden. Die Anzahl der Lokationen des Folgeauftrages orientiert sich an dem Bedarf aufgrund des WindSeeG und des Flächenentwicklungsplans.
Der Auftraggeber behält sich vor, von § 14 Absatz 4 Nr. 9 VgV Gebrauch zu machen. Die Leistungen wiederholen sich für den Zeitraum der Jahre 2022 bis 2025 in Art und Umfang für andere Lokationen auch in anderen Gebieten der deutschen AWZ der Nordsee. Diese gleichartigen Leistungen dieses Auftrags können erneut zu denselben vereinbarten Konditionen an denselben Auftragnehmer ohne weitere Ausschreibung vergeben werden. Die Anzahl der Lokationen des Folgeauftrages orientiert sich an dem Bedarf aufgrund des WindSeeG und des Flächenentwicklungsplans.
Fertigstellung aller Leistungen: 1.12.2023
Zusätzliche Informationen:
Der Wirtschaftsteilnehmer sowie dessen etwaige Nachunternehmer dürfen nicht gleichzeitig als geotechnischer Erkunder in einem diese Ausschreibung betreffenden oder einem anderen vergleichbaren Auftrag des Auftraggebers tätig sein.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Nordsee (Offshore) und Labor des ausführenden Auftragnehmers der Erkundungen, Sitz des Auftragnehmers
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU):
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte (fakultatives Ausschlusskriterium).
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte (fakultatives Ausschlusskriterium).
b) Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister oder Handelsregister:
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufsregistern oder Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen (Ausschlusskriterium).
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufsregistern oder Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen (Ausschlusskriterium).
c) Bestimmte Berechtigung erforderlich:
Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers erbringen zu können? Soweit Ja, hat diese vorzuliegen (Ausschlusskriterium).
Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Jahresumsatz:
Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium):
1 000 000 EUR
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters,
b) Versicherungen:
Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen (Ausschlusskriterium):
Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:
— für Personenschäden 10 000 000,00 EUR,
— für sonstige Schäden 2 000 000,00 EUR.
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt und Arbeiten in der AWZ abdeckt.
Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Erbrachte Leistungen:
In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende wesentlichen Dienstleistungen der genannten Art erbracht. Über jedes Kriterium sind entsprechende Referenzen aus der deutschen AWZ der Nordsee oder einem hinsichtlich der Baugrundverhältnisse vergleichbaren Seegebiet zu benennen (Ausschlusskriterium):
In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende wesentlichen Dienstleistungen der genannten Art erbracht. Über jedes Kriterium sind entsprechende Referenzen aus der deutschen AWZ der Nordsee oder einem hinsichtlich der Baugrundverhältnisse vergleichbaren Seegebiet zu benennen (Ausschlusskriterium):
— Erstellung von geotechnischen Dokumenten der Nordsee: 1 Referenz,
— Überwachung bei der Durchführung seismischer CPTus (offshore): 1 Referenz,
— Überwachung bei der Durchführung kontinuierlicher CPTus (offshore): 1 Referenz,
— Überwachung bei der Durchführung von Offshore-Bohrungen mit Probenentnahme in einem Projekt-Umfang von in der Summe mindestens 100 Bohrmetern: 1 Referenz,
— Überwachung in Art des vorgesehenen Laborprogramms vergleichbare Leistungen: 1 Referenz.
Durch eine Referenz können mehrere der aufgelisteten Anforderungen zu den erbrachten Leistungen nachgewiesen werden.
Nachweis: Eigenerklärung, Überwachungskonzept; auf Nachforderung: Referenzschreiben.
b) Technische Fachkräfte:
Der Wirtschaftsteilnehmer muss für Ausführung der Leistungen über technische Fachkräfte mit folgender Mindestqualifikation mit den genannten Ausbildungsnachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung verfügen. Über jedes Kriterium sind entsprechende Referenzen zu benennen (Ausschlusskriterium):
Der Wirtschaftsteilnehmer muss für Ausführung der Leistungen über technische Fachkräfte mit folgender Mindestqualifikation mit den genannten Ausbildungsnachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung verfügen. Über jedes Kriterium sind entsprechende Referenzen zu benennen (Ausschlusskriterium):
Fachliche Führungskräfte:
Mindestens 2 Fachkräfte mit folgenden Qualifikationen, Berufserfahrungen und Sprachkompetenzen:
— abgeschlossenes Fachstudium (MSc./Diplom),
— 5 Jahre Berufserfahrung in einem Unternehmen, das geotechnische Untersuchungen im Rahmen von offshore Baugrundvorerkundungen ausführt oder überwacht,
— Prakt. Erfahrungen im Untersuchungsgebiet oder einem hinsichtlich der Baugrundverhältnisse vergleichbaren Seegebiet hinsichtlich vergleichbarer Projekte,
— Prakt. Erfahrungen im Projektmanagment in projektleitender Position im Rahmen von erfolgreich abgeschlossenen Projekten/Aufträgen zur offshore Baugrunderkundung, nachzuweisen über mindestens 2 entsprechende Referenz nicht älter als 5 Jahre,
— Deutsch oder Englisch Niveaustufe B2.
Fachkräfte:
Mindestens 16 Fachkräfte (ohne fachliche Führungskräfte) mit folgenden Qualifikationen, Berufserfahrungen und Sprachkompetenzen:
— Qualifikation:
—— 50 % des Personals: abgeschlossenes Fachstudium (Diplom/Master/Diplom-Ingenieur).
Die übrigen 50 % des Personals: abgeschlossenes Fachstudium (Bachelor) oder abgeschlossene fachspezifische Berufsausbildung:
— Berufserfahrung:
—— 50 % des Personals: 2 Jahre Berufserfahrung in Form von praktischer Erfahrung bei der Durchführung geotechnischen Erkundungen,
— Sprachqualifikationen:
—— 100 % des Personals: Englisch Niveaustufe B2,
—— 25 % des Personals: Deutsch Niveaustufe B2.
Nachweis: Eigenerklärung, Überwachungskonzept; auf Nachforderung: Referenzschreiben, Zeugnisse, Urkunden, Lebensläufe.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— weitere Grundlagen u. A.: DIN 18299, DIN 18301, DIN EN ISO 22475-1, DIN EN ISO 22476-1, DIN EN ISO 14688-1 und DIN EN ISO 14689-1, DIN EN ISO 19901-8, jeweils einschließlich in Bezug genommener Normen und Vorschriften,
Aufgrund der Corona Pandemie ist von einer Dringlichkeit bei EU-Verfahren auszugehen; Fristverkürzungen sind legitim.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Ergänzende Angabe zu IV.2.4):
Obwohl die Angebote auch auf Englisch eingereicht werden können ist es nicht möglich, die Angebotsunterlagen auch in englischer Sprache zur Verfügung zu stellen.
Referenz Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Im Jahr 2022.
Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren:
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Nach § 42 VgV i. V. m. § 48 VgV sind inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere der Eigenerklärung und dem Leistungsverzeichnis, unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren. Lediglich Eintragungen in den vom Bieter zu bearbeitenden Bereichen sind erlaubt (siehe auch Hinweise innerhalb der Dokumente).
Nach § 42 VgV i. V. m. § 48 VgV sind inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere der Eigenerklärung und dem Leistungsverzeichnis, unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren. Lediglich Eintragungen in den vom Bieter zu bearbeitenden Bereichen sind erlaubt (siehe auch Hinweise innerhalb der Dokumente).
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber, soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde, durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber, soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde, durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Angebotsschreiben,
— Leistungsverzeichnis,
— Formular „Überwachungskonzept“,
— ausgefüllter Vertrag,
— Eigenerklärung,
— Verzeichnis anderer Unternehmen (Verzeichnis der Unterauftragnehmer),
— bei Eignungsleihe jeweils Eigenerklärung der Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Zeugnisse und sonstige Urkunden zum Nachweis der Befähigung und Qualifikation,
— Lebensläufe (soweit erforderlich),
— Deckungsnachweis der Versicherung,
— Referenzschreiben des Referenzgebers,
— Urkalkulation,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte),
— Jahresabschlüsse.
Referenzen:
Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Bezeichnung des Projekts,
— Beschreibung der Ausgeführten Leistung mit Verweis auf das/die jeweilige/n Kriterium/Kriterien,
— Datum der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts,
— Auftragssumme brutto.
Fachstudium Fachliche Führungskräfte:
Studium an einer Universität oder Fachhochschule in einem Studiengang Bauingenieurwesen, Geowissenschaften, Geologie, Geophysik, Geotechnik, Vermessung oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Leitung von Projekten im Rahmen von Maßnahmen zur Offshore-Baugrunderkundung für OWPs befähigen. Studienabschlüsse werden in Anlehnung an die von dem DGGT e. V. aufgestellten Kriterien der Tabelle 2 der „EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ (Stand 2016, https://www.dggt.de/images/PDFDokumente/Arbeitskreise/ak_2-11_empfehlung_2016.pdf) beurteilt.
Studium an einer Universität oder Fachhochschule in einem Studiengang Bauingenieurwesen, Geowissenschaften, Geologie, Geophysik, Geotechnik, Vermessung oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Leitung von Projekten im Rahmen von Maßnahmen zur Offshore-Baugrunderkundung für OWPs befähigen. Studienabschlüsse werden in Anlehnung an die von dem DGGT e. V. aufgestellten Kriterien der Tabelle 2 der „EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ (Stand 2016, https://www.dggt.de/images/PDFDokumente/Arbeitskreise/ak_2-11_empfehlung_2016.pdf) beurteilt.
Fachstudium Fachkräfte (Onshore und Offshore):
Studium an einer Universität oder Fachhochschule in einem Studiengang Bauingenieurwesen, Geowissenschaften, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Durchführung geotechnischer Erkundungen befähigen. Studienabschlüsse werden in Anlehnung an die von dem DGGT e. V. aufgestellten Kriterien der Tabelle 2 der „EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ (Stand 2016, https://www.dggt.de/images/PDFDokumente/Arbeitskreise/ak_2-11_empfehlung_2016.pdf) beurteilt.
Studium an einer Universität oder Fachhochschule in einem Studiengang Bauingenieurwesen, Geowissenschaften, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Durchführung geotechnischer Erkundungen befähigen. Studienabschlüsse werden in Anlehnung an die von dem DGGT e. V. aufgestellten Kriterien der Tabelle 2 der „EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ (Stand 2016, https://www.dggt.de/images/PDFDokumente/Arbeitskreise/ak_2-11_empfehlung_2016.pdf) beurteilt.
Datenschutz:
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i. V. m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i. V. m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499561📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie — Justitiariat Z11 – Bernhard-Nocht-Str. 78, 20359 Hamburg, Fax.: +49 40 9190 5001
Quelle: OJS 2021/S 085-220047 (2021-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geotechnische Begleitung zur geotechnischen Erkundung von in der Summe 86 Lokationen in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die Geotechnische Begleitung umfasst die Überwachung von Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Überwachung von Laboruntersuchungen und Berichterstellung. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu
80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Bodenmechanische Versuche umfasst, durch den Erkunder festzulegen und mit der geotechnischen Begleitung und der Auftraggeberin abzustimmen. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund).
Im Anschluss werden die Ergebnisse aus Erkundung und Labor durch die Geotechnische Begleitung in einem geotechnischen Datenbericht (gDF, siehe auch DoRiLi) zusammengefasst. Ferner fasst der gDF Bestandsdaten zun den FEP Flächen zusammen. Die geotechnischen Datenberichte sollen in Aufbau und Form einander gleichen. Beispiele zu bereits veröffentlichten gDFs sind in dem Datenportal Pinta (https://pinta.bsh.de/) zu finden. Die Geotechnische Begleitung verfasst die gDFs zu den FEP Flächen N-6.6, N-9.2, N-9.4 und unterstützt den Auftraggeber bei der Erstellung der gDFs zu den FEP Flächen N-9.1 und N-9.3.
Zu überwachen sind für das Jahr 2021 36 Lokationen, für das Jahr 2022 22 Lokationen und für das Jahr 2023 28 Lokationen. Diese Lokationen befinden sich in den Gebieten N 6 und N 9 nach dem Flächenentwicklungsplan 2020.
https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Fortschreibung/_Anlagen/Downloads/FEP_2020_Flaechenentwicklungsplan_2020.html?nn=2616706
Geotechnische Begleitung zur geotechnischen Erkundung von in der Summe 86 Lokationen in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die Geotechnische Begleitung umfasst die Überwachung von Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Überwachung von Laboruntersuchungen und Berichterstellung. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu
80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Bodenmechanische Versuche umfasst, durch den Erkunder festzulegen und mit der geotechnischen Begleitung und der Auftraggeberin abzustimmen. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund).
Im Anschluss werden die Ergebnisse aus Erkundung und Labor durch die Geotechnische Begleitung in einem geotechnischen Datenbericht (gDF, siehe auch DoRiLi) zusammengefasst. Ferner fasst der gDF Bestandsdaten zun den FEP Flächen zusammen. Die geotechnischen Datenberichte sollen in Aufbau und Form einander gleichen. Beispiele zu bereits veröffentlichten gDFs sind in dem Datenportal Pinta (https://pinta.bsh.de/) zu finden. Die Geotechnische Begleitung verfasst die gDFs zu den FEP Flächen N-6.6, N-9.2, N-9.4 und unterstützt den Auftraggeber bei der Erstellung der gDFs zu den FEP Flächen N-9.1 und N-9.3.
Zu überwachen sind für das Jahr 2021 36 Lokationen, für das Jahr 2022 22 Lokationen und für das Jahr 2023 28 Lokationen. Diese Lokationen befinden sich in den Gebieten N 6 und N 9 nach dem Flächenentwicklungsplan 2020.
Geotechnische Begleitung zur geotechnischen Erkundung von in der Summe 86 Lokationen in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die Geotechnische Begleitung umfasst die Überwachung von Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Überwachung von Laboruntersuchungen und Berichterstellung. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu
Geotechnische Begleitung zur geotechnischen Erkundung von in der Summe 86 Lokationen in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die Geotechnische Begleitung umfasst die Überwachung von Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Überwachung von Laboruntersuchungen und Berichterstellung. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu
80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Bodenmechanische Versuche umfasst, durch den Erkunder festzulegen und mit der geotechnischen Begleitung und der Auftraggeberin abzustimmen. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund).
80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Bodenmechanische Versuche umfasst, durch den Erkunder festzulegen und mit der geotechnischen Begleitung und der Auftraggeberin abzustimmen. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund).
Zu überwachen sind für das Jahr 2021 36 Lokationen, für das Jahr 2022 22 Lokationen und für das Jahr 2023 28 Lokationen. Diese Lokationen befinden sich in den Gebieten N 6 und N 9 nach dem Flächenentwicklungsplan 2020.
— Übergabe der komplett auf Vollständigkeit, formelle, fachliche, strukturelle und inhaltliche Richtigkeit, geprüften Dokumentation an den Auftraggeber zur Vorbereitung der Abnahme der Erkundungs- / Laborleistung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Nordsee (Offshore) und Labor des ausführenden Auftragnehmers der Erkundungen, Sitz des Auftragnehmers.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-07 📅
Name: Ramboll Deutschland GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
— Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft.
— Jahresabschlüsse,
Referenzen
— Beschreibung der Ausgeführten Leistung mit Verweis auf das / die jeweilige/n Kriterium / Kriterien,
Fachstudium fachliche Führungskräfte:
Datenschutz
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i. V. m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6 a EU, 6 b EU VOB / A).
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i. V. m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6 a EU, 6 b EU VOB / A).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
— Justitiariat Z 11
Bernhard-Nocht-Str. 78
20359 Hamburg
Fax.: +49 40 9190 5001
Quelle: OJS 2021/S 112-293669 (2021-06-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Geotechnische Begleitung zur Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumentation (FERKL 2021)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
GEOTECHNISCHE ERKUNDUNG MIT LABOR
- Überwachung der Felduntersuchungen auf Grundlage der Vorgaben des Teils C
Ziffer 2 Standard Baugrunderkundung, insbesondere Bohrungen einschließlich
Bohrkernentnahmen, sowie Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik
- Überwachung der Bohrkernansprache und bildhafte Dokumentation der
Bohrkerne
- Überwachung von direkten Aufschlüssen (Bohrungen mit durchgehender
Probenentnahme)
- Überwachung von Drucksondierungen (Cone Penetration Tests, CPT), möglichst
mit Porenwasserdruckmessung:
o kontinuierliche seismische Sondierungen ab der Gewässersohle (Seabed SCPTu)
o diskontinuierliche Sondierung (Down-the-hole CPTu)
- Überwachung der Bohrlochgeophysik
- Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache legt der Erkunder das
Laborprogramm fest und stimmt dieses mit der Geotechnischen Begleitung und
mit dem Auftraggeber ab
- Überwachung der Durchführung von Laboruntersuchungen
- Übergabe der komplett auf Vollständigkeit, formelle, fachliche, strukturelle und
inhaltliche Richtigkeit geprüften Dokumentation an den Auftraggeber zur
Vorbereitung der Abnahme der Erkundungs-/Laborleistung
geotechnische Datenberichte zur Flächenvoruntersuchung (gDF):
- Aufstellen der geotechnischen Datenberichte zur Flächenvoruntersuchung
(gDF) für die FEP Flächen N-6.6, N-9.2, N-9.4 in deutscher und englischer Sprache
gemäß DoRiLi (inklusive Integration der geotechnischen Kenngrößen in eine
Datenbank)
- Unterstützung des Auftraggebers (Zuarbeit) bei der Erstellung der
geotechnischen Datenberichte zur Flächenvoruntersuchung (gDF) für die FEP
Flächen N-9.1 und N-9.3 in deutscher und englischer Sprache gemäß DoRiLi
(inklusive Auswertung der Labordaten, Anlagenerstellung und Integration der
geotechnischen Kenngrößen in eine Datenbank)
- Prüfung der Abschlagsrechnungen und Abschlussrechnungen inkl. prüfen der
Aufmaße des ausführenden Unternehmens für alle FEP Flächen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Nordsee (Offshore) und Labor des ausführenden Auftragnehmers der
Erkundungen, Sitz des Auftragnehmers
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-09 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gegen diese Entscheidung ist der Antrag vor dem
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: 0228 / 9499-421, -561, -578
Telefax: 0228 / 9499-163
gemäß 160 GWB statthaft.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf An-trag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“