Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a. Erbrachte Leistungen
In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende wesentlichen Dienstleistungen der genannten Art erbracht. Über jedes Kriterium sind entsprechende Referenzen aus der deutschen AWZ der Nordsee oder einem hinsichtlich der Baugrundverhältnisse vergleichbaren Seegebiet zu benennen (Ausschlusskriterium):
— Durchführung von bohrlochgeophysikalischen Offshore-Messungen (PS-logging): 1 Referenz,
— Durchführung seismischer CPTus (offshore): 1 Referenz,
— Durchführung kontinuierlicher CPTus (offshore): 1 Referenz,
— Durchführung von Offshore-Bohrungen mit Probenentnahme in einem Projekt-Umfang von in der Summe mindestens 100 Bohrmetern: 1 Referenz,
— In Art des vorgesehenen Laborprogramms vergleichbare Leistungen: 1 Referenz.
Durch eine Referenz können mehrere der aufgelisteten Anforderungen zu den erbrachten Leistungen nachgewiesen werden.
Nachweis: Eigenerklärung, Untersuchungskonzept; auf Nachforderung: Referenzschreiben
b. Technische Fachkräfte:
Der Wirtschaftsteilnehmer muss für Ausführung der Leistungen über technische Fachkräfte mit folgender Mindestqualifikation mit den genannten Ausbildungsnachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung verfügen. Über jedes Kriterium sind entsprechende Referenzen zu benennen (Ausschlusskriterium):
— Projektleitung:
Die Projektleitung hat aus zwei Personen zu bestehen, die sich gegenseitig vertreten können müssen. Innerhalb der Projektleitung muss mindestens eine Person Deutschkenntnisse auf Niveaustufe B2 nachweisen können.
—— Person 1:
— Qualifikation: abgeschlossenes Fachstudium,
— Berufserfahrung hinsichtlich Arbeiten in der offshore Baugrunderkundung: mind. 5 Jahre,
— Referenzen über in ihrer Art vergleichbare Projekte, nicht älter als 5 Jahre: mind. 3 Referenzen, davon mind. 1 Referenz in projektleitender Funktion,
— Sprachqualifikation: Englisch und ggf. Deutsch mind. Niveaustufe B2.
—— Person 2:
— Qualifikation: abgeschlossenes Hochschulstudium,
— Berufserfahrung hinsichtlich Arbeiten in der offshore Baugrunderkundung: mind. 3 Jahre,
— Referenzen über in ihrer Art vergleichbare Projekte, nicht älter als 5 Jahre: mind. 1 Referenz in projektleitender Funktion,
— Sprachqualifikation: Englisch und ggf. Deutsch mind. Niveaustufe B2.
— Laborleitung Offshore:
Die Laborleitung Offshore hat aus 2 Personen zu bestehen, die sich gegenseitig vertreten können müssen.
—— Qualifikation: jeweils abgeschlossenes Fachstudium,
—— Berufserfahrung hinsichtlich Laborarbeiten in der Baugrunderkundung: jeweils mind. 3 Jahre,
—— Referenzen über in ihrer Art vergleichbare Projekte, nicht älter als 5 Jahre: jeweils mind. 3 Referenzen,
—— Sprachqualifikation: jeweils Deutsch oder Englisch mind. Niveaustufe B2.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Referenzschreiben, Zeugnisse, Urkunden und Lebensläufe
c. Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung:
Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen (Ausschlusskriterium):
— Schiffe:
—— Der Schiffsbetrieb der eingesetzten Schiffe erfüllt mindestens die Anforderungen folgender internationaler Richtlinien:
— STCW,
— SOLAS,
— MARPOL,
— Maritime Labour Convention, 2006.
—— Alle Einrichtungen an Bord entsprechen den nationalen Vorschriften der jeweiligen Flaggenstaaten, mindestens jedoch den der folgenden EU-Richtlinien:
— RL 89/655/EWG Mindestanforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz,
— RL 89/391/EWG Arbeitsschutzrichtlinie,
— RL 89/654/EWG Arbeitsstättenrichtlinie,
— RL 89/548/EWG Umgang und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen,
— Verordnung (EG) 336/2006.
—— Die Schiffe müssen die sonstigen Anforderungen der „List of required certificates for foreign flagged vessels on coastal voyages in German waters“ der Dienststelle Schiffssicherheit erfüllen.
—— Die Schiffe und deren Ausrüstung müssen zur Leistungserbringung des gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis definierten Art und Umfangs geeignet sein.
— Labor:
—— Die Laborkapazitäten (technische Ausrüstung und Personal) müssen zur Leistungserbringung des gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis definierten Art und Umfangs geeignet sein.
Nachweis: Eigenerklärung/Untersuchungskonzept; auf Nachforderung: entsprechende Zertifikate und Urkunden.