Geotechnische Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee für die Jahre 2021-2023 einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumentation (Flächenvoruntersuchung – Erkundung und Labor FERKL)
Geotechnische Erkundung von in der Summe 86 Lokationen in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Laboruntersuchungen. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Bodenmechanische Versuche umfasst, durch den Auftragnehmer festzulegen und mit der Auftraggeberin abzustimmen. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund). Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht zusammenfassend darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht zu dokumentieren. Zu untersuchen sind für das Jahr 2021 36 Lokationen, für das Jahr 2022 22 Lokationen und für das Jahr 2023 28 Lokationen. Diese Lokationen befinden sich in den Gebieten N6 und N9 nach dem Flächenentwicklungsplan 2020. https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Fortschreibung/_Anlagen/Downloads/FEP_2020_Flaechenentwicklungsplan_2020.html?nn=2616706
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Versuchs- und Aufschlussbohrungen
Referenznummer: 0800Z12-1114/002/1067
Kurze Beschreibung:
Geotechnische Erkundung von in der Summe 86 Lokationen in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Laboruntersuchungen. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Bodenmechanische Versuche umfasst, durch den Auftragnehmer festzulegen und mit der Auftraggeberin abzustimmen. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund).
Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht zusammenfassend darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht zu dokumentieren.
Zu untersuchen sind für das Jahr 2021 36 Lokationen, für das Jahr 2022 22 Lokationen und für das Jahr 2023 28 Lokationen. Diese Lokationen befinden sich in den Gebieten N6 und N9 nach dem Flächenentwicklungsplan 2020.
https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Fortschreibung/_Anlagen/Downloads/FEP_2020_Flaechenentwicklungsplan_2020.html?nn=2616706
Geotechnische Erkundung von in der Summe 86 Lokationen in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Laboruntersuchungen. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Bodenmechanische Versuche umfasst, durch den Auftragnehmer festzulegen und mit der Auftraggeberin abzustimmen. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund).
Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht zusammenfassend darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht zu dokumentieren.
Zu untersuchen sind für das Jahr 2021 36 Lokationen, für das Jahr 2022 22 Lokationen und für das Jahr 2023 28 Lokationen. Diese Lokationen befinden sich in den Gebieten N6 und N9 nach dem Flächenentwicklungsplan 2020.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versuchs- und Aufschlussbohrungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-03 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-08 📅
Datum des Beginns: 2021-05-03 📅
Datum des Endes: 2023-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 046-114639
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 198-478805
ABl. S-Ausgabe: 46
Zusätzliche Informationen
Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Nach § 16EU Nr. 2 i. V. m. § 13EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A-EU sind inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere der Eigenerklärung und dem Leistungsverzeichnis, unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren. Lediglich Eintragungen in den vom Bieter zu bearbeitenden Bereichen sind erlaubt (siehe auch Hinweise innerhalb der Dokumente).
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Angebotsschreiben,
— Leistungsverzeichnis,
— Eigenerklärung,
— Verzeichnis anderer Unternehmen (Verzeichnis der Unterauftragnehmer),
— bei Eignungsleihe jeweils Eigenerklärung der Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,
— Formular „Untersuchungskonzept“.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Leistungsverzeichnis im GAEB-Format (.x84),
— Zeugnisse und sonstige Urkunden zum Nachweis der Befähigung und Qualifikation,
— Lebensläufe (soweit erforderlich),
— Deckungsnachweis der Versicherung,
— Referenzschreiben des Referenzgebers,
— Urkalkulation,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte),
— Jahresabschlüsse.
Referenzen
Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Bezeichnung des Projekts,
— Beschreibung der Ausgeführten Leistung,
— Datum der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts,
— Auftragssumme brutto.
Fachstudium bedeutet:
Abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang Bauingenieurwesen, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen. Studienabschlüsse werden in Anlehnung an die von dem DGGT e. V. aufgestellten Kriterien der Tabelle 2 der „EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ (Stand 2016, https://www.dggt.de/images/PDFDokumente/Arbeitskreise/ak_2-11_empfehlung_2016.pdf) beurteilt.
Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Nach § 16EU Nr. 2 i. V. m. § 13EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A-EU sind inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere der Eigenerklärung und dem Leistungsverzeichnis, unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren. Lediglich Eintragungen in den vom Bieter zu bearbeitenden Bereichen sind erlaubt (siehe auch Hinweise innerhalb der Dokumente).
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Angebotsschreiben,
— Leistungsverzeichnis,
— Eigenerklärung,
— Verzeichnis anderer Unternehmen (Verzeichnis der Unterauftragnehmer),
— bei Eignungsleihe jeweils Eigenerklärung der Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,
— Formular „Untersuchungskonzept“.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Leistungsverzeichnis im GAEB-Format (.x84),
— Zeugnisse und sonstige Urkunden zum Nachweis der Befähigung und Qualifikation,
— Lebensläufe (soweit erforderlich),
— Deckungsnachweis der Versicherung,
— Referenzschreiben des Referenzgebers,
— Urkalkulation,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte),
— Jahresabschlüsse.
Referenzen
Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Bezeichnung des Projekts,
— Beschreibung der Ausgeführten Leistung,
— Datum der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts,
— Auftragssumme brutto.
Fachstudium bedeutet:
Abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang Bauingenieurwesen, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen. Studienabschlüsse werden in Anlehnung an die von dem DGGT e. V. aufgestellten Kriterien der Tabelle 2 der „EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ (Stand 2016, https://www.dggt.de/images/PDFDokumente/Arbeitskreise/ak_2-11_empfehlung_2016.pdf) beurteilt.
Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geotechnische Erkundung von in der Summe 86 Lokationen in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Laboruntersuchungen. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Bodenmechanische Versuche umfasst, durch den Auftragnehmer festzulegen und mit der Auftraggeberin abzustimmen. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund).
Geotechnische Erkundung von in der Summe 86 Lokationen in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Laboruntersuchungen. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Bodenmechanische Versuche umfasst, durch den Auftragnehmer festzulegen und mit der Auftraggeberin abzustimmen. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund).
Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht zusammenfassend darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht zu dokumentieren.
Zu untersuchen sind für das Jahr 2021 36 Lokationen, für das Jahr 2022 22 Lokationen und für das Jahr 2023 28 Lokationen. Diese Lokationen befinden sich in den Gebieten N6 und N9 nach dem Flächenentwicklungsplan 2020.
— UXO/Kampfmittelfreiheit an den Lokationen feststellen,
— Felduntersuchungen auf Grundlage der Vorgaben des Teils C Ziffer 2 Standard Baugrunderkundung, insbesondere Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, sowie Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik,
— Transport und Lagerung der Bohrkerne bzw. Proben,
— Bohrkernansprache und bildhafte Dokumentation der Bohrkerne,
— Laboruntersuchungen (Klassifikations- sowie Bodenmechanische Versuche),
— Erstellung des Erkundungsberichtes und des Labor-Datenberichts.
Aufschlussverfahren:
— Direkte Aufschlüsse (Bohrungen mit durchgehender Probenentnahme),
— Drucksondierungen (Cone Penetration Tests, CPT), möglichst mit Porenwasserdruckmessung:
—— kontinuierliche seismische Sondierungen ab der Gewässersohle (Seabed SCPTu),
—— diskontinuierliche Sondierung an der Bohrlochsohle (Down-the-hole CPTu).
— Bohrlochgeophysik.
Probenentnahme (Lockergestein):
— Entnahmekategorie A nach DIN EN ISO 22475-1 für Bodenproben der erforderlichen Güteklasse:
—— bei bindigen Böden Bodenproben möglichst der Güteklasse 1, mindestens aber der Güteklasse 2,
—— Bei nichtbindigen Böden müssen mindestens Bodenproben der Güteklasse 4 gewonnen werden. Die Gewinnung von Bodenproben der Güteklasse 3 ist für nichtbindige Böden jedoch anzustreben.
— Entsorgung des restlichen Bohrgutes.
Laboruntersuchungen:
— Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das Laborprogramm festzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen,
— Laboruntersuchungen umfassen die Klassifikations- sowie Bodenmechanischen Versuche,
— Durchführung der Laboruntersuchungen.
Flächen, Anzahl der Lokationen:
Die zu erkundenden Flächen liegen in der deutschen AWZ der Nordsee im Geltungsbereich des FEP.
In 2021 sind 36 Lokationen zu einem maximal Wert von 38 400 000 EUR inkl. MwSt.,
In 2022 sind 22 Lokationen zu einem maximal Wert von 24 000 000 EUR inkl. MwSt.,
In 2023 sind 28 Lokationen zu einem maximal Wert von 30 000 000 EUR inkl. MwSt.,
Lage jeweils nach Wahl der Auftraggeberin, zu erkunden (beinhaltet Bohrung, Drucksondierung, Bohrlochgeophysik).
Fertigstellung:
Die zu erbringenden Leistungen müssen vollständig bis zum 15.11. des jeweiligen Erkundungsjahres fertiggestellt und abgerechnet werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber behält sich vor, von § 3aEU Absatz 3 Nummer 5 VOB/A-EU Gebrauch zu machen. Die Leistungen wiederholen sich für den Zeitraum der Jahre 2022 bis 2024 in Art und Umfang für andere Lokationen auch in anderen Gebieten der deutschen AWZ der Nordsee. Diese gleichartigen Leistungen dieses Auftrags können erneut zu denselben vereinbarten Konditionen an denselben Auftragnehmer ohne weitere Ausschreibung vergeben werden. Die Anzahl der Lokationen des Folgeauftrages orientiert sich an dem Bedarf aufgrund des WindSeeG und des Flächenentwicklungsplans.
Der Auftraggeber behält sich vor, von § 3aEU Absatz 3 Nummer 5 VOB/A-EU Gebrauch zu machen. Die Leistungen wiederholen sich für den Zeitraum der Jahre 2022 bis 2024 in Art und Umfang für andere Lokationen auch in anderen Gebieten der deutschen AWZ der Nordsee. Diese gleichartigen Leistungen dieses Auftrags können erneut zu denselben vereinbarten Konditionen an denselben Auftragnehmer ohne weitere Ausschreibung vergeben werden. Die Anzahl der Lokationen des Folgeauftrages orientiert sich an dem Bedarf aufgrund des WindSeeG und des Flächenentwicklungsplans.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutsche AWZ der Nordsee
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a. Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU).
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte (fakultatives Ausschlusskriterium).
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte (fakultatives Ausschlusskriterium).
b. Eintragung in einem Handelsregister
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen (Ausschlusskriterium).
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen (Ausschlusskriterium).
c. Bestimmte Berechtigung erforderlich
Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers erbringen zu können? Soweit Ja, hat diese vorzuliegen (Ausschlusskriterium).
Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a. Jahresumsatz
Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium):
20 000 000 EUR
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters
b. Versicherungen
Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen (Ausschlusskriterium):
Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:
Für Personenschäden 10 000 000,00 EUR
Für sonstige Schäden 5 000 000,00 EUR
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt und Arbeiten in der AWZ abdeckt.
— Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a. Erbrachte Leistungen
In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende wesentlichen Dienstleistungen der genannten Art erbracht. Über jedes Kriterium sind entsprechende Referenzen aus der deutschen AWZ der Nordsee oder einem hinsichtlich der Baugrundverhältnisse vergleichbaren Seegebiet zu benennen (Ausschlusskriterium):
In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende wesentlichen Dienstleistungen der genannten Art erbracht. Über jedes Kriterium sind entsprechende Referenzen aus der deutschen AWZ der Nordsee oder einem hinsichtlich der Baugrundverhältnisse vergleichbaren Seegebiet zu benennen (Ausschlusskriterium):
— Durchführung von bohrlochgeophysikalischen Offshore-Messungen (PS-logging): 1 Referenz,
— Durchführung von Offshore-Bohrungen mit Probenentnahme in einem Projekt-Umfang von in der Summe mindestens 100 Bohrmetern: 1 Referenz,
— In Art des vorgesehenen Laborprogramms vergleichbare Leistungen: 1 Referenz.
Durch eine Referenz können mehrere der aufgelisteten Anforderungen zu den erbrachten Leistungen nachgewiesen werden.
Nachweis: Eigenerklärung, Untersuchungskonzept; auf Nachforderung: Referenzschreiben
b. Technische Fachkräfte:
Der Wirtschaftsteilnehmer muss für Ausführung der Leistungen über technische Fachkräfte mit folgender Mindestqualifikation mit den genannten Ausbildungsnachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung verfügen. Über jedes Kriterium sind entsprechende Referenzen zu benennen (Ausschlusskriterium):
Der Wirtschaftsteilnehmer muss für Ausführung der Leistungen über technische Fachkräfte mit folgender Mindestqualifikation mit den genannten Ausbildungsnachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung verfügen. Über jedes Kriterium sind entsprechende Referenzen zu benennen (Ausschlusskriterium):
— Projektleitung:
Die Projektleitung hat aus zwei Personen zu bestehen, die sich gegenseitig vertreten können müssen. Innerhalb der Projektleitung muss mindestens eine Person Deutschkenntnisse auf Niveaustufe B2 nachweisen können.
—— Person 1:
— Qualifikation: abgeschlossenes Fachstudium,
— Berufserfahrung hinsichtlich Arbeiten in der offshore Baugrunderkundung: mind. 5 Jahre,
— Referenzen über in ihrer Art vergleichbare Projekte, nicht älter als 5 Jahre: mind. 3 Referenzen, davon mind. 1 Referenz in projektleitender Funktion,
— Sprachqualifikation: Englisch und ggf. Deutsch mind. Niveaustufe B2.
— Berufserfahrung hinsichtlich Arbeiten in der offshore Baugrunderkundung: mind. 3 Jahre,
— Referenzen über in ihrer Art vergleichbare Projekte, nicht älter als 5 Jahre: mind. 1 Referenz in projektleitender Funktion,
— Laborleitung Offshore:
Die Laborleitung Offshore hat aus 2 Personen zu bestehen, die sich gegenseitig vertreten können müssen.
—— Qualifikation: jeweils abgeschlossenes Fachstudium,
—— Berufserfahrung hinsichtlich Laborarbeiten in der Baugrunderkundung: jeweils mind. 3 Jahre,
—— Referenzen über in ihrer Art vergleichbare Projekte, nicht älter als 5 Jahre: jeweils mind. 3 Referenzen,
—— Sprachqualifikation: jeweils Deutsch oder Englisch mind. Niveaustufe B2.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Referenzschreiben, Zeugnisse, Urkunden und Lebensläufe
c. Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung:
Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen (Ausschlusskriterium):
— Schiffe:
—— Der Schiffsbetrieb der eingesetzten Schiffe erfüllt mindestens die Anforderungen folgender internationaler Richtlinien:
— STCW,
— SOLAS,
— MARPOL,
— Maritime Labour Convention, 2006.
—— Alle Einrichtungen an Bord entsprechen den nationalen Vorschriften der jeweiligen Flaggenstaaten, mindestens jedoch den der folgenden EU-Richtlinien:
— RL 89/655/EWG Mindestanforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz,
— RL 89/391/EWG Arbeitsschutzrichtlinie,
— RL 89/654/EWG Arbeitsstättenrichtlinie,
— RL 89/548/EWG Umgang und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen,
— Verordnung (EG) 336/2006.
—— Die Schiffe müssen die sonstigen Anforderungen der „List of required certificates for foreign flagged vessels on coastal voyages in German waters“ der Dienststelle Schiffssicherheit erfüllen.
—— Die Schiffe und deren Ausrüstung müssen zur Leistungserbringung des gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis definierten Art und Umfangs geeignet sein.
— Labor:
—— Die Laborkapazitäten (technische Ausrüstung und Personal) müssen zur Leistungserbringung des gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis definierten Art und Umfangs geeignet sein.
Nachweis: Eigenerklärung/Untersuchungskonzept; auf Nachforderung: entsprechende Zertifikate und Urkunden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— weitere Grundlagen u. A.: DIN 18299, DIN 18301, DIN EN ISO 22475-1, DIN EN ISO 22476-1, DIN EN ISO 14688-1 und DIN EN ISO 14689-1, DIN EN ISO 19901-8, jeweils einschließlich in Bezug genommener Normen und Vorschriften,
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Nach § 16EU Nr. 2 i. V. m. § 13EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A-EU sind inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere der Eigenerklärung und dem Leistungsverzeichnis, unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren. Lediglich Eintragungen in den vom Bieter zu bearbeitenden Bereichen sind erlaubt (siehe auch Hinweise innerhalb der Dokumente).
Nach § 16EU Nr. 2 i. V. m. § 13EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A-EU sind inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere der Eigenerklärung und dem Leistungsverzeichnis, unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren. Lediglich Eintragungen in den vom Bieter zu bearbeitenden Bereichen sind erlaubt (siehe auch Hinweise innerhalb der Dokumente).
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Angebotsschreiben,
— Leistungsverzeichnis,
— Eigenerklärung,
— Verzeichnis anderer Unternehmen (Verzeichnis der Unterauftragnehmer),
— bei Eignungsleihe jeweils Eigenerklärung der Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,
— Formular „Untersuchungskonzept“.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Leistungsverzeichnis im GAEB-Format (.x84),
— Zeugnisse und sonstige Urkunden zum Nachweis der Befähigung und Qualifikation,
— Lebensläufe (soweit erforderlich),
— Deckungsnachweis der Versicherung,
— Referenzschreiben des Referenzgebers,
— Urkalkulation,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte),
— Jahresabschlüsse.
Referenzen
Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Bezeichnung des Projekts,
— Beschreibung der Ausgeführten Leistung,
— Datum der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts,
— Auftragssumme brutto.
Fachstudium bedeutet:
Abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang Bauingenieurwesen, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen. Studienabschlüsse werden in Anlehnung an die von dem DGGT e. V. aufgestellten Kriterien der Tabelle 2 der „EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ (Stand 2016, https://www.dggt.de/images/PDFDokumente/Arbeitskreise/ak_2-11_empfehlung_2016.pdf) beurteilt.
Abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang Bauingenieurwesen, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen. Studienabschlüsse werden in Anlehnung an die von dem DGGT e. V. aufgestellten Kriterien der Tabelle 2 der „EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ (Stand 2016, https://www.dggt.de/images/PDFDokumente/Arbeitskreise/ak_2-11_empfehlung_2016.pdf) beurteilt.
Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499561📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie – Justiziariat
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße 78
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Fax: +49 40-31905001 📠
Quelle: OJS 2021/S 046-114639 (2021-03-03)
Ergänzende Angaben (2021-03-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Das Dokument „Angebotsaufforderung_Fbl-312-B“ ist nicht mehr aktuell und darf im weiteren Verfahren nicht mehr verwendet werden. Es wurde durch das Dokument „Angebotsaufforderung_Fbl-312-B V1.1“ ersetzt.
Quelle: OJS 2021/S 061-153757 (2021-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geotechnische Erkundung von in der Summe 86 Lokationen in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Laboruntersuchungen. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Bodenmechanische Versuche umfasst, durch den Auftragnehmer festzulegen und mit der Auftraggeberin abzustimmen. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund).
Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht zusammenfassend darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht zu dokumentieren.
Zu untersuchen sind für das Jahr 2021 36 Lokationen, für das Jahr 2022, 22 Lokationen und für das Jahr 2023, 28 Lokationen. Diese Lokationen befinden sich in den Gebieten N 6 und N 9 nach dem Flächenentwicklungsplan 2020.
https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Fortschreibung/_Anlagen/Downloads/FEP_2020_Flaechenentwicklungsplan_2020.html?nn=2616706
Geotechnische Erkundung von in der Summe 86 Lokationen in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Laboruntersuchungen. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Bodenmechanische Versuche umfasst, durch den Auftragnehmer festzulegen und mit der Auftraggeberin abzustimmen. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund).
Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht zusammenfassend darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht zu dokumentieren.
Zu untersuchen sind für das Jahr 2021 36 Lokationen, für das Jahr 2022, 22 Lokationen und für das Jahr 2023, 28 Lokationen. Diese Lokationen befinden sich in den Gebieten N 6 und N 9 nach dem Flächenentwicklungsplan 2020.
HINWEIS:
Aufgrund der Anpassung der Angebotsfrist auf den 22.4.2021 10.00 Uhr MEZ wird der Vertrag voraussichtlich nicht am 3.5.2021 beginnen, sondern erst mit Bezuschlagung. Alle weiteren Leistungs- und Vertragsfristen bleiben von der Anpassung der Angebotsfrist jedoch unberührt.
Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Nach § 16 EU Nr. 2 i. V. m. § 13 EU Abs. 1 Nr. 5 VOB / A-EU sind inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere der Eigenerklärung und dem Leistungsverzeichnis, unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren. Lediglich Eintragungen in den vom Bieter zu bearbeitenden Bereichen sind erlaubt (siehe auch Hinweise innerhalb der Dokumente).
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Angebotsschreiben,
— Leistungsverzeichnis,
— Eigenerklärung,
— Verzeichnis anderer Unternehmen (Verzeichnis der Unterauftragnehmer),
— bei Eignungsleihe jeweils Eigenerklärung der Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
— Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft,
— Formular „Untersuchungskonzept“.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Leistungsverzeichnis im GAEB-Format (.x 84),
— Zeugnisse und sonstige Urkunden zum Nachweis der Befähigung und Qualifikation,
— Lebensläufe (soweit erforderlich),
— Deckungsnachweis der Versicherung,
— Referenzschreiben des Referenzgebers,
— Urkalkulation,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte),
— Jahresabschlüsse.
Referenzen
Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Bezeichnung des Projekts,
— Beschreibung der Ausgeführten Leistung,
— Datum der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts,
— Auftragssumme brutto.
Fachstudium bedeutet:
Abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang Bauingenieurwesen, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen. Studienabschlüsse werden in Anlehnung an die von dem DGGT e.V. aufgestellten Kriterien der Tabelle 2 der „EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ (Stand 2016, https://www.dggt.de/images/PDFDokumente/Arbeitskreise/ak_2-11_empfehlung_2016.pdf) beurteilt.
Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i. V. m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6 a EU, 6 b EU VOB / A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Aufgrund der Anpassung der Angebotsfrist auf den 22.4.2021 10.00 Uhr MEZ wird der Vertrag voraussichtlich nicht am 3.5.2021 beginnen, sondern erst mit Bezuschlagung. Alle weiteren Leistungs- und Vertragsfristen bleiben von der Anpassung der Angebotsfrist jedoch unberührt.
Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Nach § 16 EU Nr. 2 i. V. m. § 13 EU Abs. 1 Nr. 5 VOB / A-EU sind inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere der Eigenerklärung und dem Leistungsverzeichnis, unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren. Lediglich Eintragungen in den vom Bieter zu bearbeitenden Bereichen sind erlaubt (siehe auch Hinweise innerhalb der Dokumente).
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Angebotsschreiben,
— Leistungsverzeichnis,
— Eigenerklärung,
— Verzeichnis anderer Unternehmen (Verzeichnis der Unterauftragnehmer),
— bei Eignungsleihe jeweils Eigenerklärung der Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
— Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft,
— Formular „Untersuchungskonzept“.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Leistungsverzeichnis im GAEB-Format (.x 84),
— Zeugnisse und sonstige Urkunden zum Nachweis der Befähigung und Qualifikation,
— Lebensläufe (soweit erforderlich),
— Deckungsnachweis der Versicherung,
— Referenzschreiben des Referenzgebers,
— Urkalkulation,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte),
— Jahresabschlüsse.
Referenzen
Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Bezeichnung des Projekts,
— Beschreibung der Ausgeführten Leistung,
— Datum der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts,
— Auftragssumme brutto.
Fachstudium bedeutet:
Abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang Bauingenieurwesen, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen. Studienabschlüsse werden in Anlehnung an die von dem DGGT e.V. aufgestellten Kriterien der Tabelle 2 der „EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ (Stand 2016, https://www.dggt.de/images/PDFDokumente/Arbeitskreise/ak_2-11_empfehlung_2016.pdf) beurteilt.
Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i. V. m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6 a EU, 6 b EU VOB / A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zu untersuchen sind für das Jahr 2021 36 Lokationen, für das Jahr 2022, 22 Lokationen und für das Jahr 2023, 28 Lokationen. Diese Lokationen befinden sich in den Gebieten N 6 und N 9 nach dem Flächenentwicklungsplan 2020.
— UXO / Kampfmittelfreiheit an den Lokationen feststellen,
—— diskontinuierliche Sondierung an der Bohrlochsohle (Down-the-hole CPTu),
— In 2021 sind 36 Lokationen zu einem maximal Wert von 38 400 000 EUR inkl. MwSt.,
— In 2022 sind 22 Lokationen zu einem maximal Wert von 24 000 000 EUR inkl. MwSt.,
— In 2023 sind 28 Lokationen zu einem maximal Wert von 30 000 000 EUR inkl. MwSt..
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-17 📅
Name: Fugro Germany Land GmbH
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
HINWEIS:
Aufgrund der Anpassung der Angebotsfrist auf den 22.4.2021 10.00 Uhr MEZ wird der Vertrag voraussichtlich nicht am 3.5.2021 beginnen, sondern erst mit Bezuschlagung. Alle weiteren Leistungs- und Vertragsfristen bleiben von der Anpassung der Angebotsfrist jedoch unberührt.
Aufgrund der Anpassung der Angebotsfrist auf den 22.4.2021 10.00 Uhr MEZ wird der Vertrag voraussichtlich nicht am 3.5.2021 beginnen, sondern erst mit Bezuschlagung. Alle weiteren Leistungs- und Vertragsfristen bleiben von der Anpassung der Angebotsfrist jedoch unberührt.
Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Nach § 16 EU Nr. 2 i. V. m. § 13 EU Abs. 1 Nr. 5 VOB / A-EU sind inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere der Eigenerklärung und dem Leistungsverzeichnis, unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren. Lediglich Eintragungen in den vom Bieter zu bearbeitenden Bereichen sind erlaubt (siehe auch Hinweise innerhalb der Dokumente).
Nach § 16 EU Nr. 2 i. V. m. § 13 EU Abs. 1 Nr. 5 VOB / A-EU sind inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere der Eigenerklärung und dem Leistungsverzeichnis, unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren. Lediglich Eintragungen in den vom Bieter zu bearbeitenden Bereichen sind erlaubt (siehe auch Hinweise innerhalb der Dokumente).
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
— Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft,
— Leistungsverzeichnis im GAEB-Format (.x 84),
Abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang Bauingenieurwesen, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen. Studienabschlüsse werden in Anlehnung an die von dem DGGT e.V. aufgestellten Kriterien der Tabelle 2 der „EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ (Stand 2016, https://www.dggt.de/images/PDFDokumente/Arbeitskreise/ak_2-11_empfehlung_2016.pdf) beurteilt.
Abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang Bauingenieurwesen, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen. Studienabschlüsse werden in Anlehnung an die von dem DGGT e.V. aufgestellten Kriterien der Tabelle 2 der „EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ (Stand 2016, https://www.dggt.de/images/PDFDokumente/Arbeitskreise/ak_2-11_empfehlung_2016.pdf) beurteilt.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i. V. m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6 a EU, 6 b EU VOB / A).
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i. V. m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6 a EU, 6 b EU VOB / A).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie — Justiziariat
Quelle: OJS 2021/S 098-252865 (2021-05-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 1114/002/1067a
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf An-trag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Quelle: OJS 2022/S 114-320358 (2022-06-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-06-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 1114/002/1067b
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-23 📅
Quelle: OJS 2022/S 122-346028 (2022-06-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 1114/002/1067c
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
- Felduntersuchungen auf Grundlage der Vorgaben des Teils C Ziffer 2 Standard Baugrunderkundung, insbesondere Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, sowie Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik
- Drucksondierungen (Cone Penetration Tests, CPT), möglichst mit Porenwasserdruckmessung:
- Entnahmekategorie A nach DIN EN ISO 22475-1 für Bodenproben der erforderlichen Güteklasse:
o bei bindigen Böden Bodenproben möglichst der Güteklasse 1, mindestens aber der Güteklasse 2
o Bei nichtbindigen Böden müssen mindestens Bodenproben der Güteklasse 4 gewonnen werden. Die Gewinnung von Bodenproben der Güteklasse 3 ist für nichtbindige Böden jedoch anzustreben.
- Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das Laborprogramm festzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen
Die zu erbringenden Leistungen müssen vollständig bis zum 15.11. des jeweiligen Erkundungsjahres fertiggestellt und abgerechnet werden. Eine Abweichung davon in nur in Ausnahmefällen und nach Genehmigung durch die Auftraggeberin möglich.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-16 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2022/S 159-452228 (2022-08-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 1114/002/1067d
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße 78
Kontakt
Telefon: +49 40-31900📞