Beschreibung der Beschaffung
Seit dem Jahr 2013 verfügt die Grundschule „Clemens-Schule Hornburg“ über eine offene Ganztagsschule.
Auf Grund der steigenden Schülerzahlen mussten neue Klassenräume eingerichtet werden. Infolge dessen erfolgt eine Mehrfachnutzung der Räume, um der Ganztags-schule gerecht zu werden. Dies ist aus organisatorischen und pädagogischen Gründen eine sehr unbefriedigende Lösung.
Da der Bedarf an Ganztagsschulplätzen steigt und der geplante Rechtsanspruch ab 2025 eine nachhaltige Planung erfordert, wurde ein Anbau an die Schule favorisiert. Es ist damit eine Erweiterung um weitere vier Gruppenräume möglich.
Die Gemeinde Schladen-Werla hat im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des beschleunigten Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ beim Land Niedersachsen Fördermittel beantragt. Die Richtlinie ist als Anlage B02 beigefügt.
Das Schulgrundstück und die derzeit darauf befindlichen Bestandsgebäude stehen im Eigentum der Gemeinde Schladen-Werla, die auch Trägerin der Grundschule ist.
Die für die Erteilung der Baugenehmigung zuständige Bauaufsichtsbehörde ist beim Land-kreis Wolfenbüttel angesiedelt.
Der Auftraggeber führt derzeit ein Bauleitplanverfahren durch, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Anbau zu schaffen. Der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans ist als Anlage B03 beigefügt. Ziel ist es, bis zur Einreichung des Bauantrages einen Verfahrensstand nach § 33 BauGB erreicht zu haben.
Der Auftraggeber wird außerdem bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens eine Baugrunderkundung auf dem in Aussicht genommenen Baufeld durchführen lassen. Weiterhin werden ergänzende chemische Untersuchungen beauftragt. Die Ergebnisse werden unmittelbar nach Vertragsabschluss vorgelegt. Im Rahmen dieser Ausschreibung ist davon auszugehen, dass der Boden ausreichend tragfähig ist und keine Maßnahmen zur Bodenverbesserung vorgenommen werden müssen. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass keine Bodenbelastungen vorliegen.
In Abstimmung mit der Schulleitung wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie auf der Grundlage eines Raumprogrammes bereits ein Vorentwurf entwickelt, der als Anlage B04 beigefügt ist.
Der Vorentwurf gemäß Anlage B04 gibt die durch den Auftraggeber gewünschte bauliche Gestaltung wieder und ist durch den Auftragnehmer im Rahmen der weiteren Planungen – nach erforderlicher Plausibilisierung und fachlicher Prüfung – zugrunde zu legen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, in diesem Vergabeverfahren die nachfolgenden Planungsleistungen auf Grundlage der HOAI 2021 an einen Auftragnehmer als Generalplaner zu vergeben:
Leistung
1
Gebäude und Innenräume
— Grundleistungen, § 34 HOAI, Anlage 10.1, linke Spalte, Leistungsphasen 2-9.
2
Tragwerksplanung
— Grundleistungen, § 51 HOAI, Anlage 14.1, linke Spalte, Leistungsphasen 1-6.
3
Technische Ausrüstung
— Grundleistungen, § 55 HOAI, Anlage 15.1, linke Spalte, Leistungsphasen 1-9, für folgende Anlagengruppen:
—— Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen,
—— Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen,
—— Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen,
—— Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen,
—— Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
—— Anlagengruppe 6 Förderanlagen,
—— Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische Anlagen,
—— Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation.
4
Freianlagen
— Grundleistungen, § 39 HOAI, Anlage 11.1, linke Spalte, Leistungsphasen 1-9.
5
Wärmeschutz und Energiebilanzierung
— Grundleistungen, § 3 Abs. 1 HOAI, Anlage 1.2, Ziffer 1.2.1 Abs. 2, Ziffer 1.2.2 Abs. 2, linke Spalte, Leistungsphasen 1-7.
6
Raumakustik
— Grundleistungen, § 3 Abs. 1 HOAI, Anlage 1.2, Ziffer 1.2.1 Abs. 4, Ziffer 1.2.2 Abs. 2, linke Spalte, Leistungsphasen 1-7.
7
Zusätzliche Leistungen (auf Stundensatzbasis)
— Besondere Leistungen bzgl. der vorstehend genannten Leistungsbilder und Zusätzliche Leistungen, die vom Auftraggeber im Laufe der Planung nach Be-darf ggf. noch beauftragt werden.