Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist auf verschiedenen regionalen und überregionalen Messen in der Bundesrepublik Deutschland mit eigenen Messeständen vertreten. Für die künftigen Messebeteiligungen des BMWi soll mit einem externen Dienstleister (im Folgenden „Rahmenvertragspartner“) eine Rahmenvereinbarung über die Gesamtkoordinierung und Umsetzung der Messebeteiligungen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen werden. Messen im Ausland sowie Veranstaltungen gehören ausdrücklich nicht zum Gegenstand der Rahmenvereinbarung. Die Messen, die Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind, finden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland statt. Zur Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen hat das BMWi eine gesonderte Rahmenvereinbarung. Die Teilnahme an einer Messe ist in erster Linie davon abhängig, ob das BMWi dort voraussichtlich seine Kernthemen erfolgreich präsentieren kann. In diesem Fall werden im Rahmen einer Messebeteiligung thematisch einschlägige Initiativen und Förderprogramme des BMWi und daraus hervorgegangene Projekte und Exponate gezeigt. Einige Messen sind in der Regel gesetzt (z. B. die „Hannover Messe“), die Teilnahme an anderen Messen variiert. Grundsätzlich erstellt das BMWi deshalb im Frühjahr eine Messeplanung für das darauffolgende Jahr, die auch davon abhängt, welche Kapazitäten für eine Beteiligung vom BMWi zur Verfügung gestellt werden können. Je nach Charakter der Messe und Größe der Messebeteiligung des BMWi wird der Messestand entweder nach standardisierten Vorgaben, in der Regel mit Mietmobiliar, oder im individuellen Messebau realisiert. Insbesondere bei Leitmessen, wie z. B. der „Hannover Messe“ oder der ILA, kommt es auf einen individuellen und innovativen Messeauftritt des BMWi an, so dass hier Konzeptionen gefragt sind, die den besonderen Stellenwert des BMWi erkennen lassen. Die Bandbreite der Messebeteiligungen ist unterschiedlich und variabel. So hatte das BMWi in der Vergangenheit z. B. standardisierte Messestände mit bis zu 15 qm (Karrieremessen), standardisierte Messestände mit in der Regel 10 qm bis 70 qm (Gründermessen) und auch individuell gebaute Messestände zwischen 70 und 750 qm. Die nachfolgende Aufzählung durchschnittlicher Messebeteiligungen des BMWi pro Jahr dient als Orientierungshilfe und basiert auf den Messebeteiligungen aus den Vorjahren. Die Aufzählung ist weder abschließend, noch finden an den meisten Messen zwangsläufig jedes Jahr Beteiligungen statt.->Etwa 6 individuell geplante Messen, darunter regelmäßig die „Hannover Messe“ (ca. 750 qm) und die Internationale Handwerksmesse (ca. 100 qm) sowie ggf. die TWENTY2X (ca. 100 qm); — > bis zu 10 verschiedene Gründermessen, davon 2 mehr als 50 qm und eine mehr als 150 qm; die übrigen variieren zwischen 10 qm und 20 qm, — > bis zu 8 Karrieremessen zur Personalgewinnung, je ca. 10 qm, — > 2 alle 2 Jahre stattfindende Messen: — Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) ca. 250 qm und — SMM (Leitmesse für maritime Industrie) ca. 50 qm; und — > ein bis 2 Energiemessen, z. B. E-World oder Berlin Energy Transition Dialogue. Darüber hinaus können einzelne Beteiligungen an weiteren Messen erforderlich werden. Der Rahmenvertragspartner übernimmt auf Abruf des BMWi die vollständige Planung, Gestaltung und den Bau individueller oder standardisierter Messestände, die ggf. erforderliche Umsetzung von hybriden und/oder digitalen Formaten und die Gesamtkoordinierung der Messebeteiligungen für das BMWi.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
Referenznummer: 13005/008-13#030
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist auf verschiedenen regionalen und überregionalen Messen in der Bundesrepublik Deutschland mit eigenen Messeständen vertreten. Für die künftigen Messebeteiligungen des BMWi soll mit einem externen Dienstleister (im Folgenden „Rahmenvertragspartner“) eine Rahmenvereinbarung über die Gesamtkoordinierung und Umsetzung der Messebeteiligungen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen werden.
Messen im Ausland sowie Veranstaltungen gehören ausdrücklich nicht zum Gegenstand der Rahmenvereinbarung. Die Messen, die Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind, finden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland statt. Zur Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen hat das BMWi eine gesonderte Rahmenvereinbarung.
Die Teilnahme an einer Messe ist in erster Linie davon abhängig, ob das BMWi dort voraussichtlich seine Kernthemen erfolgreich präsentieren kann. In diesem Fall werden im Rahmen einer Messebeteiligung thematisch einschlägige Initiativen und Förderprogramme des BMWi und daraus hervorgegangene Projekte und Exponate gezeigt. Einige Messen sind in der Regel gesetzt (z. B. die „Hannover Messe“), die Teilnahme an anderen Messen variiert. Grundsätzlich erstellt das BMWi deshalb im Frühjahr eine Messeplanung für das darauffolgende Jahr, die auch davon abhängt, welche Kapazitäten für eine Beteiligung vom BMWi zur Verfügung gestellt werden können.
Je nach Charakter der Messe und Größe der Messebeteiligung des BMWi wird der Messestand entweder nach standardisierten Vorgaben, in der Regel mit Mietmobiliar, oder im individuellen Messebau realisiert. Insbesondere bei Leitmessen, wie z. B. der „Hannover Messe“ oder der ILA, kommt es auf einen individuellen und innovativen Messeauftritt des BMWi an, so dass hier Konzeptionen gefragt sind, die den besonderen Stellenwert des BMWi erkennen lassen.
Die Bandbreite der Messebeteiligungen ist unterschiedlich und variabel. So hatte das BMWi in der Vergangenheit z. B. standardisierte Messestände mit bis zu 15 qm (Karrieremessen), standardisierte Messestände mit in der Regel 10 qm bis 70 qm (Gründermessen) und auch individuell gebaute Messestände zwischen 70 und 750 qm.
Die nachfolgende Aufzählung durchschnittlicher Messebeteiligungen des BMWi pro Jahr dient als Orientierungshilfe und basiert auf den Messebeteiligungen aus den Vorjahren. Die Aufzählung ist weder abschließend, noch finden an den meisten Messen zwangsläufig jedes Jahr Beteiligungen statt.->Etwa 6 individuell geplante Messen, darunter regelmäßig die „Hannover Messe“ (ca. 750 qm) und die Internationale Handwerksmesse (ca. 100 qm) sowie ggf. die TWENTY2X (ca. 100 qm);
— > bis zu 10 verschiedene Gründermessen, davon 2 mehr als 50 qm und eine mehr als 150 qm; die übrigen variieren zwischen 10 qm und 20 qm,
— > bis zu 8 Karrieremessen zur Personalgewinnung, je ca. 10 qm,
— > 2 alle 2 Jahre stattfindende Messen:
— Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) ca. 250 qm und
— SMM (Leitmesse für maritime Industrie) ca. 50 qm; und
— > ein bis 2 Energiemessen, z. B. E-World oder Berlin Energy Transition Dialogue.
Darüber hinaus können einzelne Beteiligungen an weiteren Messen erforderlich werden.
Der Rahmenvertragspartner übernimmt auf Abruf des BMWi die vollständige Planung, Gestaltung und den Bau individueller oder standardisierter Messestände, die ggf. erforderliche Umsetzung von hybriden und/oder digitalen Formaten und die Gesamtkoordinierung der Messebeteiligungen für das BMWi.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist auf verschiedenen regionalen und überregionalen Messen in der Bundesrepublik Deutschland mit eigenen Messeständen vertreten. Für die künftigen Messebeteiligungen des BMWi soll mit einem externen Dienstleister (im Folgenden „Rahmenvertragspartner“) eine Rahmenvereinbarung über die Gesamtkoordinierung und Umsetzung der Messebeteiligungen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen werden.
Messen im Ausland sowie Veranstaltungen gehören ausdrücklich nicht zum Gegenstand der Rahmenvereinbarung. Die Messen, die Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind, finden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland statt. Zur Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen hat das BMWi eine gesonderte Rahmenvereinbarung.
Die Teilnahme an einer Messe ist in erster Linie davon abhängig, ob das BMWi dort voraussichtlich seine Kernthemen erfolgreich präsentieren kann. In diesem Fall werden im Rahmen einer Messebeteiligung thematisch einschlägige Initiativen und Förderprogramme des BMWi und daraus hervorgegangene Projekte und Exponate gezeigt. Einige Messen sind in der Regel gesetzt (z. B. die „Hannover Messe“), die Teilnahme an anderen Messen variiert. Grundsätzlich erstellt das BMWi deshalb im Frühjahr eine Messeplanung für das darauffolgende Jahr, die auch davon abhängt, welche Kapazitäten für eine Beteiligung vom BMWi zur Verfügung gestellt werden können.
Je nach Charakter der Messe und Größe der Messebeteiligung des BMWi wird der Messestand entweder nach standardisierten Vorgaben, in der Regel mit Mietmobiliar, oder im individuellen Messebau realisiert. Insbesondere bei Leitmessen, wie z. B. der „Hannover Messe“ oder der ILA, kommt es auf einen individuellen und innovativen Messeauftritt des BMWi an, so dass hier Konzeptionen gefragt sind, die den besonderen Stellenwert des BMWi erkennen lassen.
Die Bandbreite der Messebeteiligungen ist unterschiedlich und variabel. So hatte das BMWi in der Vergangenheit z. B. standardisierte Messestände mit bis zu 15 qm (Karrieremessen), standardisierte Messestände mit in der Regel 10 qm bis 70 qm (Gründermessen) und auch individuell gebaute Messestände zwischen 70 und 750 qm.
Die nachfolgende Aufzählung durchschnittlicher Messebeteiligungen des BMWi pro Jahr dient als Orientierungshilfe und basiert auf den Messebeteiligungen aus den Vorjahren. Die Aufzählung ist weder abschließend, noch finden an den meisten Messen zwangsläufig jedes Jahr Beteiligungen statt.->Etwa 6 individuell geplante Messen, darunter regelmäßig die „Hannover Messe“ (ca. 750 qm) und die Internationale Handwerksmesse (ca. 100 qm) sowie ggf. die TWENTY2X (ca. 100 qm);
— > bis zu 10 verschiedene Gründermessen, davon 2 mehr als 50 qm und eine mehr als 150 qm; die übrigen variieren zwischen 10 qm und 20 qm,
— > bis zu 8 Karrieremessen zur Personalgewinnung, je ca. 10 qm,
— > 2 alle 2 Jahre stattfindende Messen:
— Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) ca. 250 qm und
— SMM (Leitmesse für maritime Industrie) ca. 50 qm; und
— > ein bis 2 Energiemessen, z. B. E-World oder Berlin Energy Transition Dialogue.
Darüber hinaus können einzelne Beteiligungen an weiteren Messen erforderlich werden.
Der Rahmenvertragspartner übernimmt auf Abruf des BMWi die vollständige Planung, Gestaltung und den Bau individueller oder standardisierter Messestände, die ggf. erforderliche Umsetzung von hybriden und/oder digitalen Formaten und die Gesamtkoordinierung der Messebeteiligungen für das BMWi.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Event-Organisation📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist auf verschiedenen regionalen und überregionalen Messen in der Bundesrepublik Deutschland mit eigenen Messeständen vertreten. Für die künftigen Messebeteiligungen des BMWi soll mit einem externen Dienstleister (im Folgenden „Rahmenvertragspartner“) eine Rahmenvereinbarung über die Gesamtkoordinierung und Umsetzung der Messebeteiligungen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist auf verschiedenen regionalen und überregionalen Messen in der Bundesrepublik Deutschland mit eigenen Messeständen vertreten. Für die künftigen Messebeteiligungen des BMWi soll mit einem externen Dienstleister (im Folgenden „Rahmenvertragspartner“) eine Rahmenvereinbarung über die Gesamtkoordinierung und Umsetzung der Messebeteiligungen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen werden.
Messen im Ausland sowie Veranstaltungen gehören ausdrücklich nicht zum Gegenstand der Rahmenvereinbarung. Die Messen, die Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind, finden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland statt. Zur Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen hat das BMWi eine gesonderte Rahmenvereinbarung.
Messen im Ausland sowie Veranstaltungen gehören ausdrücklich nicht zum Gegenstand der Rahmenvereinbarung. Die Messen, die Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind, finden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland statt. Zur Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen hat das BMWi eine gesonderte Rahmenvereinbarung.
Die Teilnahme an einer Messe ist in erster Linie davon abhängig, ob das BMWi dort voraussichtlich seine Kernthemen erfolgreich präsentieren kann. In diesem Fall werden im Rahmen einer Messebeteiligung thematisch einschlägige Initiativen und Förderprogramme des BMWi und daraus hervorgegangene Projekte und Exponate gezeigt. Einige Messen sind in der Regel gesetzt (z. B. die „Hannover Messe“), die Teilnahme an anderen Messen variiert. Grundsätzlich erstellt das BMWi deshalb im Frühjahr eine Messeplanung für das darauffolgende Jahr, die auch davon abhängt, welche Kapazitäten für eine Beteiligung vom BMWi zur Verfügung gestellt werden können.
Die Teilnahme an einer Messe ist in erster Linie davon abhängig, ob das BMWi dort voraussichtlich seine Kernthemen erfolgreich präsentieren kann. In diesem Fall werden im Rahmen einer Messebeteiligung thematisch einschlägige Initiativen und Förderprogramme des BMWi und daraus hervorgegangene Projekte und Exponate gezeigt. Einige Messen sind in der Regel gesetzt (z. B. die „Hannover Messe“), die Teilnahme an anderen Messen variiert. Grundsätzlich erstellt das BMWi deshalb im Frühjahr eine Messeplanung für das darauffolgende Jahr, die auch davon abhängt, welche Kapazitäten für eine Beteiligung vom BMWi zur Verfügung gestellt werden können.
Je nach Charakter der Messe und Größe der Messebeteiligung des BMWi wird der Messestand entweder nach standardisierten Vorgaben, in der Regel mit Mietmobiliar, oder im individuellen Messebau realisiert. Insbesondere bei Leitmessen, wie z. B. der „Hannover Messe“ oder der ILA, kommt es auf einen individuellen und innovativen Messeauftritt des BMWi an, so dass hier Konzeptionen gefragt sind, die den besonderen Stellenwert des BMWi erkennen lassen.
Je nach Charakter der Messe und Größe der Messebeteiligung des BMWi wird der Messestand entweder nach standardisierten Vorgaben, in der Regel mit Mietmobiliar, oder im individuellen Messebau realisiert. Insbesondere bei Leitmessen, wie z. B. der „Hannover Messe“ oder der ILA, kommt es auf einen individuellen und innovativen Messeauftritt des BMWi an, so dass hier Konzeptionen gefragt sind, die den besonderen Stellenwert des BMWi erkennen lassen.
Die Bandbreite der Messebeteiligungen ist unterschiedlich und variabel. So hatte das BMWi in der Vergangenheit z. B. standardisierte Messestände mit bis zu 15 qm (Karrieremessen), standardisierte Messestände mit in der Regel 10 qm bis 70 qm (Gründermessen) und auch individuell gebaute Messestände zwischen 70 und 750 qm.
Die Bandbreite der Messebeteiligungen ist unterschiedlich und variabel. So hatte das BMWi in der Vergangenheit z. B. standardisierte Messestände mit bis zu 15 qm (Karrieremessen), standardisierte Messestände mit in der Regel 10 qm bis 70 qm (Gründermessen) und auch individuell gebaute Messestände zwischen 70 und 750 qm.
Die nachfolgende Aufzählung durchschnittlicher Messebeteiligungen des BMWi pro Jahr dient als Orientierungshilfe und basiert auf den Messebeteiligungen aus den Vorjahren. Die Aufzählung ist weder abschließend, noch finden an den meisten Messen zwangsläufig jedes Jahr Beteiligungen statt.->Etwa 6 individuell geplante Messen, darunter regelmäßig die „Hannover Messe“ (ca. 750 qm) und die Internationale Handwerksmesse (ca. 100 qm) sowie ggf. die TWENTY2X (ca. 100 qm);
Die nachfolgende Aufzählung durchschnittlicher Messebeteiligungen des BMWi pro Jahr dient als Orientierungshilfe und basiert auf den Messebeteiligungen aus den Vorjahren. Die Aufzählung ist weder abschließend, noch finden an den meisten Messen zwangsläufig jedes Jahr Beteiligungen statt.->Etwa 6 individuell geplante Messen, darunter regelmäßig die „Hannover Messe“ (ca. 750 qm) und die Internationale Handwerksmesse (ca. 100 qm) sowie ggf. die TWENTY2X (ca. 100 qm);
— > bis zu 10 verschiedene Gründermessen, davon 2 mehr als 50 qm und eine mehr als 150 qm; die übrigen variieren zwischen 10 qm und 20 qm,
— > bis zu 8 Karrieremessen zur Personalgewinnung, je ca. 10 qm,
— > 2 alle 2 Jahre stattfindende Messen:
— Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) ca. 250 qm und
— SMM (Leitmesse für maritime Industrie) ca. 50 qm; und
— > ein bis 2 Energiemessen, z. B. E-World oder Berlin Energy Transition Dialogue.
Darüber hinaus können einzelne Beteiligungen an weiteren Messen erforderlich werden.
Der Rahmenvertragspartner übernimmt auf Abruf des BMWi die vollständige Planung, Gestaltung und den Bau individueller oder standardisierter Messestände, die ggf. erforderliche Umsetzung von hybriden und/oder digitalen Formaten und die Gesamtkoordinierung der Messebeteiligungen für das BMWi.
Der Rahmenvertragspartner übernimmt auf Abruf des BMWi die vollständige Planung, Gestaltung und den Bau individueller oder standardisierter Messestände, die ggf. erforderliche Umsetzung von hybriden und/oder digitalen Formaten und die Gesamtkoordinierung der Messebeteiligungen für das BMWi.
Die nachfolgende Aufzählung durchschnittlicher Messebeteiligungen des BMWi pro Jahr dient als Orientierungshilfe und basiert auf den Messebeteiligungen aus den Vorjahren. Die Aufzählung ist weder abschließend, noch finden an den meisten Messen zwangsläufig jedes Jahr Beteiligungen statt.
Die nachfolgende Aufzählung durchschnittlicher Messebeteiligungen des BMWi pro Jahr dient als Orientierungshilfe und basiert auf den Messebeteiligungen aus den Vorjahren. Die Aufzählung ist weder abschließend, noch finden an den meisten Messen zwangsläufig jedes Jahr Beteiligungen statt.
— > Etwa 6 individuell geplante Messen, darunter regelmäßig die „Hannover Messe“ (ca. 750 qm) und die Internationale Handwerksmesse (ca. 100 qm) sowie ggf. die TWENTY2X (ca. 100 qm),
— Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA), ca. 250 qm und
— SMM (Leitmesse für maritime Industrie), ca. 50 qm; und
Die im Einzelfall zu erbringenden Leistungen werden durch das BMWi vom Referat Soziale Medien, Öffentlichkeitsarbeit im BMWi (im Folgenden „LB2“) in dem jeweiligen Leistungsabruf spezifiziert. Gegenstand der Leistungsabrufe können insbesondere sein:
— Recherchen, Bewertungen und Empfehlungen (im Detail siehe Leistungsbeschreibung)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 12 000 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate ist möglich, wenn der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer jeweils spätestens binnen 3 Monaten vor Ablauf der Auftragslaufzeit mitteilt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Konzeption und Durchführung von individuell geplanten Messepräsenzen (Präsenzmessen) mit mehr als 400 qm und/oder mehr als 10 Mitausstellern (Gewichtung: 65 %),
— Konzeption und Durchführung von rein digitalen oder hybriden Messepräsenzen (Gewichtung: 35 %).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-08-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1) zu rügen. Sofern der öffentliche Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1) zu rügen. Sofern der öffentliche Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Quelle: OJS 2021/S 128-339862 (2021-07-01)
Ergänzende Angaben (2021-09-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist auf verschiedenen regionalen und überregionalen Messen in der Bundesrepublik Deutschland mit eigenen Messeständen vertreten. Für die künftigen Messebeteiligungen des BMWi soll mit einem externen Dienstleister (im Folgenden „Rahmenvertragspartner“) eine Rahmenvereinbarung über die Gesamtkoordinierung und Umsetzung der Messebeteiligungen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen werden.
Messen im Ausland sowie Veranstaltungen gehören ausdrücklich nicht zum Gegenstand der Rahmenvereinbarung. Die Messen, die Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind, finden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland statt. Zur Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen hat das BMWi eine gesonderte Rahmenvereinbarung.
Die Teilnahme an einer Messe ist in erster Linie davon abhängig, ob das BMWi dort voraussichtlich seine Kernthemen erfolgreich präsentieren kann. In diesem Fall werden im Rahmen einer Messebeteiligung thematisch einschlägige Initiativen und Förderprogramme des BMWi und daraus hervorgegangene Projekte und Exponate gezeigt. Einige Messen sind in der Regel gesetzt (z.B. die HANNOVER MESSE), die Teilnahme an anderen Messen variiert. Grundsätzlich erstellt das BMWi deshalb im Frühjahr eine Messeplanung für das darauffolgende Jahr, die auch davon abhängt, welche Kapazitäten für eine Beteiligung vom BMWi zur Verfügung gestellt werden können.
Je nach Charakter der Messe und Größe der Messebeteiligung des BMWi wird der Messestand entweder nach standardisierten Vorgaben, in der Regel mit Mietmobiliar, oder im individuellen Messebau realisiert. Insbesondere bei Leitmessen, wie z.B. der HANNOVER MESSE oder der ILA, kommt es auf einen individuellen und innovativen Messeauftritt des BMWi an, so dass hier Konzeptionen gefragt sind, die den besonderen Stellenwert des BMWi erkennen lassen.
Die Bandbreite der Messebeteiligungen ist unterschiedlich und variabel. So hatte das BMWi in der Vergangenheit z.B. standardisierte Messestände mit bis zu 15 qm (Karrieremessen), standardisierte Messestände mit in der Regel 10 qm bis 70 qm (Gründermessen) und auch individuell gebaute Messestände zwischen 70 und 750 qm.
Die nachfolgende Aufzählung durchschnittlicher Messebeteiligungen des BMWi pro Jahr dient als Orientierungshilfe und basiert auf den Messebeteiligungen aus den Vorjahren. Die Aufzählung ist weder abschließend, noch finden an den meisten Messen zwangsläufig jedes Jahr Beteiligungen statt.->Etwa sechs individuell geplante Messen, darunter regelmäßig die HANNOVER MESSE (ca. 750 qm) und die Internationale Handwerksmesse (ca. 100 qm) sowie ggf. die TWENTY2X (ca. 100 qm);
-> bis zu 10 verschiedene Gründermessen, davon zwei mehr als 50 qm und eine mehr als 150 qm; die übrigen variieren zwischen 10 qm und 20 qm;
-> bis zu acht Karrieremessen zur Personalgewinnung, je ca. 10 qm;
-> zwei alle zwei Jahre stattfindende Messen:
- Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) ca. 250 qm und
- SMM (Leitmesse für maritime Industrie) ca. 50 qm; und
-> ein bis zwei Energiemessen, z.B. E-World oder Berlin Energy Transition Dialogue.
Darüber hinaus können einzelne Beteiligungen an weiteren Messen erforderlich werden.
Der Rahmenvertragspartner übernimmt auf Abruf des BMWi die vollständige Planung, Gestaltung und den Bau individueller oder standardisierter Messestände, die ggf. erforderliche Umsetzung von hybriden und/oder digitalen Formaten und die Gesamtkoordinierung der Messebeteiligungen für das BMWi.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist auf verschiedenen regionalen und überregionalen Messen in der Bundesrepublik Deutschland mit eigenen Messeständen vertreten. Für die künftigen Messebeteiligungen des BMWi soll mit einem externen Dienstleister (im Folgenden „Rahmenvertragspartner“) eine Rahmenvereinbarung über die Gesamtkoordinierung und Umsetzung der Messebeteiligungen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen werden.
Messen im Ausland sowie Veranstaltungen gehören ausdrücklich nicht zum Gegenstand der Rahmenvereinbarung. Die Messen, die Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind, finden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland statt. Zur Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen hat das BMWi eine gesonderte Rahmenvereinbarung.
Die Teilnahme an einer Messe ist in erster Linie davon abhängig, ob das BMWi dort voraussichtlich seine Kernthemen erfolgreich präsentieren kann. In diesem Fall werden im Rahmen einer Messebeteiligung thematisch einschlägige Initiativen und Förderprogramme des BMWi und daraus hervorgegangene Projekte und Exponate gezeigt. Einige Messen sind in der Regel gesetzt (z.B. die HANNOVER MESSE), die Teilnahme an anderen Messen variiert. Grundsätzlich erstellt das BMWi deshalb im Frühjahr eine Messeplanung für das darauffolgende Jahr, die auch davon abhängt, welche Kapazitäten für eine Beteiligung vom BMWi zur Verfügung gestellt werden können.
Je nach Charakter der Messe und Größe der Messebeteiligung des BMWi wird der Messestand entweder nach standardisierten Vorgaben, in der Regel mit Mietmobiliar, oder im individuellen Messebau realisiert. Insbesondere bei Leitmessen, wie z.B. der HANNOVER MESSE oder der ILA, kommt es auf einen individuellen und innovativen Messeauftritt des BMWi an, so dass hier Konzeptionen gefragt sind, die den besonderen Stellenwert des BMWi erkennen lassen.
Die Bandbreite der Messebeteiligungen ist unterschiedlich und variabel. So hatte das BMWi in der Vergangenheit z.B. standardisierte Messestände mit bis zu 15 qm (Karrieremessen), standardisierte Messestände mit in der Regel 10 qm bis 70 qm (Gründermessen) und auch individuell gebaute Messestände zwischen 70 und 750 qm.
Die nachfolgende Aufzählung durchschnittlicher Messebeteiligungen des BMWi pro Jahr dient als Orientierungshilfe und basiert auf den Messebeteiligungen aus den Vorjahren. Die Aufzählung ist weder abschließend, noch finden an den meisten Messen zwangsläufig jedes Jahr Beteiligungen statt.->Etwa sechs individuell geplante Messen, darunter regelmäßig die HANNOVER MESSE (ca. 750 qm) und die Internationale Handwerksmesse (ca. 100 qm) sowie ggf. die TWENTY2X (ca. 100 qm);
-> bis zu 10 verschiedene Gründermessen, davon zwei mehr als 50 qm und eine mehr als 150 qm; die übrigen variieren zwischen 10 qm und 20 qm;
-> bis zu acht Karrieremessen zur Personalgewinnung, je ca. 10 qm;
-> zwei alle zwei Jahre stattfindende Messen:
- Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) ca. 250 qm und
- SMM (Leitmesse für maritime Industrie) ca. 50 qm; und
-> ein bis zwei Energiemessen, z.B. E-World oder Berlin Energy Transition Dialogue.
Darüber hinaus können einzelne Beteiligungen an weiteren Messen erforderlich werden.
Der Rahmenvertragspartner übernimmt auf Abruf des BMWi die vollständige Planung, Gestaltung und den Bau individueller oder standardisierter Messestände, die ggf. erforderliche Umsetzung von hybriden und/oder digitalen Formaten und die Gesamtkoordinierung der Messebeteiligungen für das BMWi.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die Teilnahme an einer Messe ist in erster Linie davon abhängig, ob das BMWi dort voraussichtlich seine Kernthemen erfolgreich präsentieren kann. In diesem Fall werden im Rahmen einer Messebeteiligung thematisch einschlägige Initiativen und Förderprogramme des BMWi und daraus hervorgegangene Projekte und Exponate gezeigt. Einige Messen sind in der Regel gesetzt (z.B. die HANNOVER MESSE), die Teilnahme an anderen Messen variiert. Grundsätzlich erstellt das BMWi deshalb im Frühjahr eine Messeplanung für das darauffolgende Jahr, die auch davon abhängt, welche Kapazitäten für eine Beteiligung vom BMWi zur Verfügung gestellt werden können.
Die Teilnahme an einer Messe ist in erster Linie davon abhängig, ob das BMWi dort voraussichtlich seine Kernthemen erfolgreich präsentieren kann. In diesem Fall werden im Rahmen einer Messebeteiligung thematisch einschlägige Initiativen und Förderprogramme des BMWi und daraus hervorgegangene Projekte und Exponate gezeigt. Einige Messen sind in der Regel gesetzt (z.B. die HANNOVER MESSE), die Teilnahme an anderen Messen variiert. Grundsätzlich erstellt das BMWi deshalb im Frühjahr eine Messeplanung für das darauffolgende Jahr, die auch davon abhängt, welche Kapazitäten für eine Beteiligung vom BMWi zur Verfügung gestellt werden können.
Je nach Charakter der Messe und Größe der Messebeteiligung des BMWi wird der Messestand entweder nach standardisierten Vorgaben, in der Regel mit Mietmobiliar, oder im individuellen Messebau realisiert. Insbesondere bei Leitmessen, wie z.B. der HANNOVER MESSE oder der ILA, kommt es auf einen individuellen und innovativen Messeauftritt des BMWi an, so dass hier Konzeptionen gefragt sind, die den besonderen Stellenwert des BMWi erkennen lassen.
Je nach Charakter der Messe und Größe der Messebeteiligung des BMWi wird der Messestand entweder nach standardisierten Vorgaben, in der Regel mit Mietmobiliar, oder im individuellen Messebau realisiert. Insbesondere bei Leitmessen, wie z.B. der HANNOVER MESSE oder der ILA, kommt es auf einen individuellen und innovativen Messeauftritt des BMWi an, so dass hier Konzeptionen gefragt sind, die den besonderen Stellenwert des BMWi erkennen lassen.
Die Bandbreite der Messebeteiligungen ist unterschiedlich und variabel. So hatte das BMWi in der Vergangenheit z.B. standardisierte Messestände mit bis zu 15 qm (Karrieremessen), standardisierte Messestände mit in der Regel 10 qm bis 70 qm (Gründermessen) und auch individuell gebaute Messestände zwischen 70 und 750 qm.
Die Bandbreite der Messebeteiligungen ist unterschiedlich und variabel. So hatte das BMWi in der Vergangenheit z.B. standardisierte Messestände mit bis zu 15 qm (Karrieremessen), standardisierte Messestände mit in der Regel 10 qm bis 70 qm (Gründermessen) und auch individuell gebaute Messestände zwischen 70 und 750 qm.
Die nachfolgende Aufzählung durchschnittlicher Messebeteiligungen des BMWi pro Jahr dient als Orientierungshilfe und basiert auf den Messebeteiligungen aus den Vorjahren. Die Aufzählung ist weder abschließend, noch finden an den meisten Messen zwangsläufig jedes Jahr Beteiligungen statt.->Etwa sechs individuell geplante Messen, darunter regelmäßig die HANNOVER MESSE (ca. 750 qm) und die Internationale Handwerksmesse (ca. 100 qm) sowie ggf. die TWENTY2X (ca. 100 qm);
Die nachfolgende Aufzählung durchschnittlicher Messebeteiligungen des BMWi pro Jahr dient als Orientierungshilfe und basiert auf den Messebeteiligungen aus den Vorjahren. Die Aufzählung ist weder abschließend, noch finden an den meisten Messen zwangsläufig jedes Jahr Beteiligungen statt.->Etwa sechs individuell geplante Messen, darunter regelmäßig die HANNOVER MESSE (ca. 750 qm) und die Internationale Handwerksmesse (ca. 100 qm) sowie ggf. die TWENTY2X (ca. 100 qm);
-> bis zu 10 verschiedene Gründermessen, davon zwei mehr als 50 qm und eine mehr als 150 qm; die übrigen variieren zwischen 10 qm und 20 qm;
-> bis zu acht Karrieremessen zur Personalgewinnung, je ca. 10 qm;
-> zwei alle zwei Jahre stattfindende Messen:
- Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) ca. 250 qm und
- SMM (Leitmesse für maritime Industrie) ca. 50 qm; und
-> ein bis zwei Energiemessen, z.B. E-World oder Berlin Energy Transition Dialogue.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 14 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Bandbreite der Messebeteiligungen ist unterschiedlich und variabel. So hatte das BMWi in der Vergangenheit z.B. standardisierte Messe¬stände mit bis zu 15 qm (Karrieremessen), standardisierte Messestände mit in der Regel 10 qm bis 70 qm (Gründermessen) und auch individuell gebaute Messestände zwischen 70 und 750 qm.
Die Bandbreite der Messebeteiligungen ist unterschiedlich und variabel. So hatte das BMWi in der Vergangenheit z.B. standardisierte Messe¬stände mit bis zu 15 qm (Karrieremessen), standardisierte Messestände mit in der Regel 10 qm bis 70 qm (Gründermessen) und auch individuell gebaute Messestände zwischen 70 und 750 qm.
-> Etwa sechs individuell geplante Messen, darunter regelmäßig die HANNOVER MESSE (ca. 750 qm) und die Internationale Handwerksmesse (ca. 100 qm) sowie ggf. die TWENTY2X (ca. 100 qm);
- Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA), ca. 250 qm und
- SMM (Leitmesse für maritime Industrie), ca. 50 qm; und
Die im Einzelfall zu erbringenden Leistungen werden durch das BMWi vom Referat Soziale Medien, Öffent¬lichkeitsarbeit im BMWi (im Folgenden „LB2“) in dem jeweiligen Leistungsabruf spezifiziert. Gegenstand der Leistungsabrufe können insbesondere sein:
Die im Einzelfall zu erbringenden Leistungen werden durch das BMWi vom Referat Soziale Medien, Öffent¬lichkeitsarbeit im BMWi (im Folgenden „LB2“) in dem jeweiligen Leistungsabruf spezifiziert. Gegenstand der Leistungsabrufe können insbesondere sein:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-13 📅
Name: Vagedes & Schmid GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 14 000 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1) zu rügen. Sofern der öffentliche Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1) zu rügen. Sofern der öffentliche Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).