Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Kriterium 1: Einhaltung der formellen Anforderungen
Kriterium 2: Einhaltung der Mindestanforderungen (siehe III.1 ff.)
Kriterium 3: Bewertung der fachlichen Eignung über die Nennung von vergleichbaren Projekten (mit Projektabschluss in den vergangenen 3 Jahren) in folgenden Bereichen:
A) Projektsteuerung für öffentlichen Auftraggeber mit 5,00 %, über die Anzahl von erbrachten Projektsteuerungsleistungen (Beauftragungen, nicht Anzahl der gesteuerten Projekte) für einen öffentlichen Auftraggeber,
B) Projektsteuerung Koordination mit 25,00 %, über die Anzahl von erbrachten Projektsteuerungsleistungen (Beauftragungen, nicht Anzahl der gesteuerten Projekte) der Koordination städtebaulicher Großprojekte für einen öffentlichen Auftraggeber, bei denen verschiedene Teilprojekte mit jeweils unterschiedlichen Projektsteuerern (bei gleichem AN: unterschiedlichen Bearbeitern) koordiniert und überwacht worden sind,
C) Projektsteuerung für Bauleistungen mit 10,00 %, über die Anzahl von erbrachten Projektsteuerungsleistungen (Beauftragungen, nicht Anzahl der gesteuerten Projekte) für einen öffentlichen Auftraggeber im baulichen Bereich und einer Bauzeit von mehr als 2 Jahren,
D) Projektsteuerung für Tiefbauleistungen mit 20,00 %, über die Anzahl von erbrachten Projektsteuerungsleistungen (Beauftragungen, nicht Anzahl der gesteuerten Projekte) für einen öffentlichen Auftraggeber im Bereich Tiefbau und einer Bauzeit von mehr als 2 Jahren,
E) Projektsteuerung für Tiefbauleistungen im innerstädtischen Bereich mit 25,00 %, über die Anzahl von erbrachten Projektsteuerungsleistungen (Beauftragungen, nicht Anzahl der gesteuerten Projekte) für einen öffentlichen Auftraggeber im Bereich Tiefbau, einer Bauzeit von mehr als 2 Jahren und dem Baubereich im innerstädtischen Bereich mit großer Betroffenheit von Anliegern, Nutzern etc.,
F) Kostensteuerung und Kostenkontrolle mit 15,00 %, Über die Anzahl von erbrachten Projekten (Beauftragungen, nicht Anzahl der gesteuerten Projekte) bei denen die Kostensteuerung und Kostenkontrolle nach Vorgabe der Vertragsüberwachungs- und Mittelbewirtschaftungssysteme des öffentlichen Auftraggebers über mindestens 2 Jahre für die gesamte Kostenüberwachung durchgeführt worden ist.
Grundbedingungen für alle zu den vergleichbaren Objekten sind:
— Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen,
— Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden,
— Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind,
— Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden,
— Als erbracht wird ein Projekt anerkannt bei dem mindestens 80 % der beauftragten Leistung erbracht sind,
— Es müssen konkrete Projekte benannt werden. Es werden maximal 3 Projekte zu jedem Thema gewertet (für Buchstaben B – F), bzw. 4 Projekte (für Buchstabe A) gewertet.
Die umgesetzte Wertung kann dem Antragsmuster und dem Prüfbogen entnommen werden.