Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es ist geplant, die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf 5 zu beschränken. Sollten mehr Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß der nachfolgenden Matrix. Anhand dieser Bewertung wird eine Rangfolge unter den Bewerbern erstellt. Die 5 Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreichen, werden zur Angebotsabgabe zugelassen. Bei identischer Punktzahl entscheidet das Los.
Die erzielte Punktzahl pro Bewerber wird wie folgt ermittelt:
1.
Es gibt zusätzlich zur Hauptreferenz eine oder mehrere weitere Referenz/en, die alle Kriterien erfüllen, die an die Hauptreferenz gestellt werden* 1 zusätzliche Referenz: 4 Punkte, 2 oder mehr zusätzliche Referenzen: 8 Punkte
2.
Es gibt eine oder mehrere Referenzen,
• bei denen der Bewerber LP 1 – 3 und 5 - 8 geplant hat (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5)
• für einen Schulbau oder eine Bildungseinrichtung* 1 derartige Referenz: 4 Punkte, 2 oder mehr derartige Referenzen: 8 Punkte
3.
Es gibt eine oder mehrere Referenzen,
• bei denen der Bewerber LP 1 – 3 und 5 - 8 geplant hat (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5)
• für Naturwissenschaftliche Klassenräume zur schulischen Nutzung* keine derartige Referenz: 0 Punkte
eine oder mehrere derartige Referenzen: 4 Punkte
4.
Es gibt eine oder mehrere Referenzen,
• bei denen der Bewerber LP 1 – 3 und 5 - 8 geplant hat (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5) und
• bei der der Bauherr des Referenzprojekts ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB ist * eine oder mehre derartige Referenz/en: 2 Punkte
5.
Es gibt eine oder mehrere Referenzen,
• bei denen der Bewerber LP 1 – 3 und 5 - 8 geplant hat (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5) und
• bei der das Projekt mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde * eine oder mehre derartige Referenz/en: 2 Punkte
Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl 24
* Die genannte Referenz kann sowohl die Hauptreferenz als auch eine zusätzliche Referenz sein.
Der Bewerber kann entweder dieselbe Referenz zum Nachweis der Erfüllung mehrerer, der mit einem * versehenen Bewertungskriterien, nutzen. Oder alternativ kann er auch verschiedene Referenzen nutzen, um die Erfüllung dieser Bewertungskriterien nachzuweisen.
Alle Referenzaufträge werden nur gewertet, wenn sie erfolgreich abgeschlossen sind mit der LPH 8 nach dem 01.12.2016.